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Ehescheidung - der Weg zur rechtskräftigen Scheidung
Ist die Ehe misslungen, sind also die Differenzen nicht zu überbrücken, gibt es die Möglichkeit sich scheiden zu lassen. Eine Zerrüttung der Ehe ist anzunehmen, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, oder drei Jahre getrennt leben und nur einer der Ehepartner die Scheidung will.
In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Scheidung möglich.
Ist die Ehe für einen der Partner unzumutbar geworden, so kann eine Ehe auch ohne Einhaltung der Einjahresfrist geschieden werden. Es muss dem Ehepartner also unzumutbar sein, mit dem anderen Ehepartner weiterhin zusammenleben zu müssen.
Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.
Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner diese auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Eine Scheidung sollte außerdem begründet werden können. Als Grund wird z.B. Suchtverhalten des Partners oder häusliche Gewalt anerkannt. Wollen beide Partner die Scheidung, bietet sich die einvernehmliche Scheidung an.
Wann gelten drei Trennungsjahre
Ist nur ein Partner trennungswillig, so wird eine Trennungsdauer von drei Jahren notwendig. Da der Gesetzgeber nach drei Jahren der Trennung vom Scheitern der Ehe ausgeht, bedarf es keiner Angabe weiterer Gründe. Wichtige Dinge sind bei einer Trennung zu bedenken. Wer kümmert sich in welcher Form um die Kinder, muss ein Ehegatte finanziell unterstützt werden, auch dies ist zu regeln. Auf die getrennten Partner kommen eine ganze Menge zusätzlicher Entscheidungen zu u.a. über die Aufteilung des Hausstandes. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Familienrecht in Rutesheim
Mit der Scheidung beginnt der Streit um das Vermögen
Der wirtschaftliche Zugewinn während der Ehe ist anlässlich der Scheidung auszugleichen.
Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.
Wie ist das Prozedere einer Ehescheidung. Da ein Antrag auf Scheidung nur von einem Anwalt gestellt werden darf, empfiehlt es sich einen Anwalt frühzeitig mit in das Scheidungsverfahren mit einzubeziehen. Welches Familiengericht zuständig ist entscheidet sich daran, wo die Kinder leben. Der § 122 des FamFG regelt die Zuständigkeit des Gerichtes. Bei Kinderlosigkeit ist dies in der Regel der Aufenthaltsort des Antraggegners. Der Antrag auf Ehescheidung muss vor dem Familiengericht gestellt werden. Das Gericht wird ein Verfahren zum Versorgungsausgleich durchführen und die Eheleute dazu befragen. Besteht Klarheit über den Versorgungsausgleich wird ein Termin für die Scheidung anberaumt an dem alle Beteiligten abschließend gehört werden können.
Familienrecht und die Corona Pandemie
Auch das Familienrecht bleibt von der Corona Pandemie nicht verschont. Das Gesetz hat zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie einige Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder geändert um Negativfolgen abzumildern. Besonders betroffen sind das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht. Auch Fragen zum Thema Impfen müssen geklärt werden, z.B. kann man dem Partner den Umgang verweigern wenn er sich nicht impfen lässt? Ein Anwalt für Familienrecht hat auch bei sich schnell ändernden Rechtslagen den Überblick über aktuelle Bestimmungen und kann rechtssicher beraten.
Unterhalt wenn die Ehe geschieden wird
Unterhalt bedeutet laut Familienrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Person, die Lebensbedürfnisse einer anderen Person mitträgt. Mit dem Unterhalt soll die soziale Sicherheit gewährleistet werden. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Die Verpflichtung Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben.
Alimente - Zahlung von Unterhalt
Der Bar- Geldunterhalt ist die regelmäßige Zahlung eines Gesamtbudgets. Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Unterhaltsverpflichtete genügend verdient um zum Unterhalt eines anderen herangezogen werden zu können. Viele Eltern wissen nicht, dass sie beide gleichermaßen zur Unterhaltsleistung gegenüber ihren Kindern verpflichtet sind. Dabei wird unterschieden zwischen Barunterhalts- und Naturalunterhaltspflicht. Der Partner, bei dem die Kinder wohnen, kommt seiner Pflicht in Form von „Naturalien“ nach, das heißt, er sorgt für ein Zuhause, für Essen und Kleidung, kümmert sich um Schul- bzw. Ausbildungsangelegenheiten und verbringt mit den Kindern ganz allgemein Zeit. Der andere Elternteil erbringt seine Pflicht in Form von Geldzahlungen an den Ex-Partner.
Die Berechnung des Kindesunterhalts
Herangezogen werden dürfen hier jedoch nicht alle Vermögenswerte des Ex-Partners, vielmehr ist nur das sogenannte „unterhaltsrelevante“ Vermögen in die Berechnung einzubeziehen. Die Düsseldorfer Tabelle wird seit den 1960ern als Richtlinie zur Berechnung sowohl von Kindesunterhalt aus auch des Ehegattenunterhaltes herangezogen und wird seitdem fortgeschrieben und kontinuierlich gepflegt.
Unterhalt für den Ehegatten
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass auch der Ehepartner eventuell Anspruch auf Unterhalt hat. Die Unterhaltsberechnung bedeutet nicht automatisch, dass der Monatslohn des Alleinverdieners „durch zwei“ geteilt wird. Auch eine bereits bestehende Unterhaltspflicht aus vorherigen Beziehungen kann die Unterhaltshöhe beeinflussen. Vorsicht ist bei der Beantragung des Ehegattenunterhaltes geboten, denn eine zeitverzögerte Antragstellung kann einen Unterhaltsanspruch negativ beeinflussen.
Selbstbehalt
Der zahlungspflichtige Partner benötigt natürlich einen Teil des Einkommens selbst, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken. Sollte dem zum Unterhalt verpflichteten Ehepartner nicht genügend Geld zur Verfügung stehen nach Abzug seines Selbstbehaltes, so sorgt der Staat finanziell für die Kinder.
Unterhaltsberechnung
Die Unterhaltsberechnung kann schnell kompliziert und undurchsichtig werden. Lassen Sie sich von einem Anwalt ausführlich über Ihre Ansprüche bzw. Verpflichtungen beraten.
Was ist ein Unterhaltsvorschuss?
Kann der Ex-Partner nichts oder nicht regelmäßig zum Unterhalt beisteuern, springt der Staat ein – mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss. Die schriftliche Beantragung erfolgt meist beim zuständigen Jugendamt.
Wer bekommt wann Unterhaltsvorschuss
Für den alleinerziehenden Elternteil, der Unterhaltsvorschuss beantragt, gelten keine Einkommensgrenzen. Die Vorschusskasse kümmert sich um die Rückholung des gewährten Vorschusses beim unterhaltspflichtigen Elternteil, so dies möglich ist. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der feste Wohnsitz ist in Deutschland, das Kind wohnt mit dem alleinerziehenden Elternteil zusammen.
Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Weigert sich die alleinerziehende Mutter den Vater zu nennen oder zu helfen den Aufenthaltsort des Vaters zu finden, so wird der Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht bewilligt werden. Veränderte Lebenssituationen des alleinerziehenden Elternteils, wie z.B. Wiederheirat oder Zusammenziehen mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil, sind dem Amt mitzuteilen und können die Vorschusszahlungen beenden.
Sorgerecht - Kindeswohl: Das müssen Eltern wissen
Die Ausübung der elterlichen Sorge obliegt entweder den Eltern gemeinsam oder einer einzelnen Person. Entscheidungen für das Kind müssen hier immer erkennbar im Sinne und zu seinem Wohle gefällt werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Auskunft über Rechte und Pflichten im Sinne des Gesetzes. Das gemeinsame Sorgerecht ist in Deutschland der Regelfall. Alltagsangelegenheiten können von dem Elternteil entschieden werden, bei dem das Kind lebt. Der Staat sieht vor, dass sich die Eltern für das Kind einsetzen und wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Etwa die Schulwahl oder gesundheitliche, nicht akute Themen. Sollte es den Eltern nicht möglich sein eine Einigung zu finden, muss dies ein Familiengericht klären. Der künftige Lebensmittelpunkt des Kindes Oft ist es mit die schwierigste Entscheidung bei wem das Kind aufwachsen soll. Diese Entscheidung wird oft dem Gericht aufgebürdet. Je älter die Kinder sind, desto mehr wird auch der Wunsch der Kinder berücksichtigt, bei welchem Elternteil sie leben wollen.
Das alleinige Sorgerecht
Bei der Trennung unverheirateter Paare hat die Mutter das Sorgerecht, will der Vater das gemeinsame Sorgerecht zusammen mit der Mutter ausüben, muss er eine entsprechende Erklärung abgeben. Kann man dem Partner nachweisen, dass er dem Kind schadet, so kann man das alleinige Sorgerecht vor Gericht durchsetzen. Die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht muss im Einzelfall vom Familiengericht beurteilt werden. Kommt das Gericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem zu der Erkenntnis, dass das Kindeswohl durch einen Sorgerechtsberechtigten gefährdet wird, wird es dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattgeben. Der Staat hat das Recht, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen, wenn das körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist. Der erste Schritt ist die Ernennung eines Amtsvormundes, der dann das Sorgerecht erhält. Dieser wird dafür sorgen, dass das Kind in einem Heim oder bei Pflegeeltern untergebracht wird. Kompetente Unterstützung im Sorgerecht gibt ein Anwalt für Familienrecht in Rutesheim.
Vorsorgen für den Notfall!
Für verheiratete Eltern hat die Sorgerechtsverfügung erst einmal keine hohe Relevanz, da das Sorgerecht beim Tod eines Elternteils auf das noch lebende Elternteil übergeht. Achtung! Lediglich die Unterschrift der Eltern unter einem maschinell erstellten Text reicht nicht aus. Sichern Sie das Wohl ihrer unmündigen Kinder auch im Falle ihres Todes ab mit einer Sorgerechtsverfügung. Wird das Kind tragischerweise zur Vollwaise und haben beide Eltern eine Sorgerechtsverfügung verfasst, so orientiert sich das Gesetz an der Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils