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Kategorie: Anwalt Mietrecht , 29.11.2023 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 340 mal gelesen)

Mietwohnung vermittelt: Wer zahlt die Maklerprovision?

Modell eines Hauses in Frauenhänden mit mehreren Münzstapeln Modell eines Hauses in Frauenhänden mit mehreren Münzstapeln © freepik - mko

Die Vermittlung einer Mietwohnung durch einen Immobilienmakler spart Mieter und Vermieter viel Zeit und Energie. Doch die Maklertätigkeit hat auch ihren Preis. Mieter oder Vermieter: Wer muss den Makler in welchen Fällen bezahlen? Darf der Vermieter die Maklerprovision auf den Mieter abwälzen? In welchen Fällen ist eine Maklerprovision verboten? Und wie hoch darf die Maklerprovision sein?

Wann muss der Vermieter eine Maklerprovision zahlen?


Bei der Vermittlung von Mietwohnung gilt das sog. Bestellerprinzip. Das heißt: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Eine Maklerprovision wird für den Vermieter also dann fällig, wenn der Vermieter den Makler aufgrund eines Maklervertrags mit der Vermittlung der Wohnung beauftragt hat und ein Mietvertrag zu stande gekommen ist. Der Abschluss des Mietvertrages muss aufgrund seiner Vermittlung oder eines Nachweises seiner Tätigkeit zustande gekommen sein. Dazu gehören etwa das Schalten von Anzeigen, die Durchführung von Besichtigungsterminen oder die Auswahl der Mietinteressenten.

Darf der Vermieter die Maklerprovision auf den Mieter abwälzen?


Beauftragt der Vermieter einen Makler mit der Vermittlung seiner Mietwohnung, darf er die Maklergebühren später nicht auf den Mieter abwälzen.

Verstößt er gegen das Bestellerprinzip stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar und er muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR rechnen.

In welchen Fällen muss der Mieter die Maklerprovision zahlen?


Der Mieter muss eine Maklerprovision zahlen, wenn er einem Makler einen entsprechenden Maklervertrag zur Vermittlung einer Wohnung abgeschlossen hat und ein Mietvertrag zu stande gekommen ist.

Anders sieht es bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien aus, hier gilt Vertragsfreiheit, das heißt hier kann vereinbart werden, ob der Mieter oder der Vermieter die Maklerprovision zahlen muss.

Wann liegt ein wirksamer Maklervertrag vor?


Voraussetzung für einen wirksamen Maklervertrag ist, dass er laut Wohnungsvermittlungsgesetz schriftlich abgeschlossen wurde. Das Schriftformerfordernis ist auch erfüllt, wenn der Vertrag per E-Mail, Fax oder SMS zustande gekommen ist. Ein Maklervertrag, der am Telefon vereinbart wurde, ist nichtig.

Gut zu wissen: Wurde der Maklervertrag per E-Mail abgeschlossen, gilt er als Fernabsatzgeschäft und räumt dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht ein, so der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 30/15).

Bezüglich des Inhalts eines Maklervertrags sind die Vertragsparteien frei. Die Aufgaben des Maklers bei der Vermittlung einer Mietwohnung sollten, wie auch die Höhe der Provision, allerdings im Maklervertrag genau beschrieben werden.

In welchen Fällen müssen Sie keine Maklerprovision zahlen?


Ein Makler kann keine Provision fordern, wenn er nicht vom Vermieter oder Mieter bestellt wurde, wenn der Maklervertrag nicht wirksam zustande gekommen ist oder wenn für den Vermieter oder Mieter nicht klar zu erkennen war, dass die Vermittlung provisionspflichtig ist.

Eine Maklergebühr muss auch nicht gezahlt werden, wenn es sich um öffentlich geförderte Wohnungen, wie etwa Sozialwohnungen, handelt.

Der Makler darf keine Provision verlangen, wenn durch seine Vermittlung lediglich ein schon bestehendes Mietverhältnis fortgesetzt, erneuert oder verlängert wird. Ausgeschlossen ist eine Maklerprovision auch, wenn Makler und Vermieter in irgendeiner Form wirtschaftlich verbunden sind. Dies ist etwa der Fall, wenn die Hausverwaltung des Vermieters oder ein Miteigentümer eine Mietwohnung vermittelt.

Wie hoch ist die Maklerprovision?


Das Wohnraumvermittlungsgesetz begrenzt die Höhe der Provision bei der Vermittlung einer Mietwohnung für den Mietinteressenten auf maximal zwei Monatsnettomieten zzgl. Mehrwertsteuer.

Wurde der Makler vom Vermieter beauftragt, unterliegt die Provisionshöhe keiner Beschränkung. In der Regel wird eine Maklerprovision von bis zu zwei Nettokaltmieten vereinbart.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?


Die Maklerprovision muss in der Regel erst dann bezahlt werden, wenn der Makler seinen Auftrag mit Erfolg erledigt hat, das heißt, wenn ein Mietvertrag zu stande gekommen ist. Meist wird ein Zahlungsziel von bis zu 14 Tagen gewährt.

erstmals veröffentlicht am 05.08.2020, letzte Aktualisierung am 29.11.2023

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