Finden Sie einen Anwalt für Sozialrecht in Hof für Ihre Rechtsfragen
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Hof.Wolfgang Hofmann
Hauptstraße 60 a, 56477 Rennerodin 4.4 km Entfernung
Jörg Rainer Järschke
Geschwister-Scholl-Straße 5, 56470 Bad Marienberg (Westerwald)in 4.8 km Entfernung
Wolfgang Kögler
Fachanwalt für SteuerrechtFritz-von-Opel-Straße 10, 56470 Bad Marienberg (Westerwald)
in 4.8 km Entfernung
Sonja Zerella
Fachanwalt für Arbeitsrecht|7214Westendstraße 1, 56470 Bad Marienberg (Westerwald)
in 4.8 km Entfernung
Franz-Josef Zinn
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Kornhahnhof 1, 57648 Unnau
in 7.2 km Entfernung
Jörg Flechsenberger
Betzdorfer Straße 59, 57567 Daadenin 9.0 km Entfernung
Mitja Nickol
Fachanwalt für FamilienrechtHeinrich-Heine-Straße 18, 57567 Daaden
in 9.0 km Entfernung
Franz-Rudolf Dietz
Bahnhofstraße 28 a, 56457 Westerburgin 9.4 km Entfernung
Gerhard Hessler
Fachanwalt für Familienrecht|3456Adolfstraße 9, 56457 Westerburg
in 9.4 km Entfernung
Heinz-Roger Kempf
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Tiergartenstraße 17, 56457 Westerburg
in 9.4 km Entfernung
Hubertus Kempf
Wilhelmstraße 27a, 56457 Westerburgin 9.4 km Entfernung
Elke Kipping
Fachanwalt für Familienrecht|3456Willmenroder Straße 16, 56457 Westerburg
in 9.4 km Entfernung
Stephan Krempel
Wilhelmstraße 27 a, 56457 Westerburgin 9.4 km Entfernung
Markus Mille
Unter der Lay 10, 56457 Westerburgin 9.4 km Entfernung
Gerhard Riedel
Tiergartenstraße 17, 56457 Westerburgin 9.4 km Entfernung
Florian Striedter
Fachanwalt für FamilienrechtNeustraße 33, 56457 Westerburg
in 9.4 km Entfernung
Birgit Dagmar Alexandra Koch-Kunze
Marktplatz 1, 57299 Burbachin 9.8 km Entfernung
Uwe Karl Friederich Kraft
Pommernstraße 2, 57299 Burbachin 9.8 km Entfernung
Michael Rothe
Fachanwalt für ArbeitsrechtHoorwasen 8, 57299 Burbach
in 9.8 km Entfernung
Karola Schlüter-Oelkers
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hoorwasen 8, 57299 Burbach
in 9.8 km Entfernung
Hans-Peter Harr
Fachanwalt für VerkehrsrechtKölner Straße 190, 57290 Neunkirchen
in 13.3 km Entfernung
Lieselene Schlaug-Pfeiffer
Bornstraße 12, 57629 Luckenbachin 13.8 km Entfernung
Andreas Heidenreich
Zum Sportzentrum 6, 35794 Mengerskirchenin 15.2 km Entfernung
Alexander Ermert
Einsteinstraße 1-5, 57518 Betzdorfin 15.3 km Entfernung
Jörg Federrath
Bergstraße 1, 57518 Betzdorfin 15.3 km Entfernung
Marcus Hehn
Schutzbacher Weg 31, 57518 Alsdorfin 15.3 km Entfernung
Gabriele Henseling
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bahnhofstraße 19, 57518 Betzdorf
in 15.3 km Entfernung
Peter-Michael Kneib
Bahnhofstraße 19, 57518 Betzdorfin 15.3 km Entfernung
Susanne Meißenburg-Karrasch
Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorfin 15.3 km Entfernung
Susanne Ortmüller
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf
in 15.3 km Entfernung
Klaus Ortmüller
Fachanwalt für InsolvenzrechtMolzbergstraße 1, 57518 Betzdorf
in 15.3 km Entfernung
Eva Ortmüller
Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorfin 15.3 km Entfernung
Hans Ortmüller
Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorfin 15.3 km Entfernung
Jan Pithan
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtMolzbergstraße 1, 57518 Betzdorf
in 15.3 km Entfernung
Markus Rödder
Fachanwalt für InsolvenzrechtMolzbergstraße 1, 57518 Betzdorf
in 15.3 km Entfernung
Julia Salzmann
Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorfin 15.3 km Entfernung
Michael Schneider
Wilhelmstraße 3, 57518 Betzdorfin 15.3 km Entfernung
Daniel Walker
Fachanwalt für StrafrechtBahnhofstraße 19, 57518 Betzdorf
in 15.3 km Entfernung
Kristina Weber
Fachanwalt für FamilienrechtMolzbergstraße 1, 57518 Betzdorf
in 15.3 km Entfernung
René Rechner
Hauptstraße 23, 35708 Haigerin 15.7 km Entfernung
Das Sozialrecht
Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Soziale Vorsorge wird ermöglicht, indem der Staat seine Bürger durch gesetzliche Versicherungen, z.B. im Krankheitsfall, absichert nachdem sie regelmäßige Beiträge in die jeweiligen Kassen eingezahlt haben. Ist im SGB I der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs zu finden, so findet man im SGB II die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Natürlich findet man auch das Rentenrecht als Sozialversicherung der “gesetzlichen Rentenversicherung” im SGB. Im Rentenrecht finden sich auch die Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Damit wird klar unterschieden zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. An dieser Stelle ist es vielleicht interessant, dass man in aller Regel bei Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwirkt. Ein doppelter Bezug wäre Sozialbetrug und die zuständigen Ämter bemühen sich diesen durch Datenabgleich zu minimieren. Das Kapitel 9 des SGB behandelt ein weiteres Sozialrecht: Das Behindertenrecht. Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Die Grenze zwischen einer Behinderung und einer Schwerbehinderung liegt bei einem GdB von mindestens 50 Grad. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Auch über Änderungen von Regelungen bzw. Gesetzen bleibt man so auf dem Laufenden. Als Beispiel seien hier die seit Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen zum Elternunterhalt genannt. Viele Angehörige von Leistungsempfängern nach SGB XII könnten damit von ihrer Unterhaltspflicht entbunden worden sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Auch in Ihrer näheren Umgebung finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht. Die Sozialhilfe genauer betrachtet: Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.
Wann kann das Sozialhilferecht helfen?
Krankenschwester umarmt ältere Frau Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Sozialhilfe soll mit gezielten Maßnahmen dafür sorgen ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben?
Kinderhand hält einen kleine Pflanze Erst wenn auf keine anderen Hilfs- bzw. Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann wie das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV, hat man Anspruch auf Sozialhilfe. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Außerdem gibt es Beträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, wie zum Beispiel Einkommensteuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge ebenso Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Hierfür ist das Sozialgesetzbuch II zuständig. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.
Wo man den Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.
Ärztin spricht mit Patientin auf der Intensivstation Anträge für Sozialhilfe können im Rathaus oder Bürgerbüro gestellt werden. Nicht nur der Nachweis (z.B. ärztliches Gutachten) des Mehrbedarfes ist zur Antragstellung für Sozialhilfe mitzubringen, sondern auch Unterlagen der Einkommens- und Vermögensnachweise und Mietbelege.
In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen
älterer Mann blickt freundlich über seine Brille Durch die Unterteilung in sieben Kapitel ist es möglich auf die sehr individuellen Lebenslagen der Betroffenen bestmöglich einzugehen. Das SGB XII führt sie unter Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
junge Hände halten einen Baum Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Bekleidung oder die Grundausstattung einer Wohnung kann als einmaliger Sonderbedarf gewährt werden. Die Leistungsberechtigung für im Ausland lebende Deutsche wird nur selten gewährt. Es gibt seit 2011 ein sog. Bildungs- und Teilhabepaket speziell für Kinder von Sozialhilfeempfängern. Dieses Paket ermöglicht es den Kindern u.a. im Sozialgefüge der Klasse Unternehmungen wie Klassenfahrten und Schulausflüge zu erleben, oder eine eventuell notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen zu können.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Rollstuhlfahrer verschenkt Blumen Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die Leistungen der Grundsicherung sind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel drei vergleichbar. Als Erbe muss man nicht fürchten für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht zu werden, wenn das Jahresgesamteinkommen unter 100.000 Euro liegt.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Pfleger helfen einer alten Dame in den Rollstuhl Die Hilfen zur Gesundheit umfassen mehrere Gebiete, von vorbeugender Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit bis Hilfe zur Familienplanung und Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und schließlich auch die Hilfe bei Sterilisation. Die Sozialhilfe ist in bestimmten Fällen auch bereit eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen. Sozialhilfe-Bezieher ohne Krankenversicherung sind seit 2004, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Frau erleidet einen Herzinfarkt Es gab für das 6. Kapitel mit der Einführung des SGB XII keine großen Änderungen. Auch das 7. Kapitel wurde aus dem BSHG übernommen. Neu ist in beiden Kapiteln die Möglichkeit, Eingliederungshilfeleistungen zum Teil auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Ein Persönliches Budget bedeutet Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht damit dem Empfänger, sich seine Rehaleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Ein trägerübergreifendes Persönliches Budget erleichtert dem Bedürftigen die Kommunikation, da nur ein Träger sein Ansprechpartner ist und dieser dann die Abstimmung und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern für ihn übernimmt. Die Sozialhilfebezieher sollen so in ihrer Selbstbestimmung unterstützt werden.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
verzweifeltes Mädchen weint an einer Wand Oft wird Hilfe benötigt, weil der betroffenen Person durch äußere Umstände wie Arbeitsplatzverlust gravierende soziale Probleme entstehen können. Das 8. Kapitel beinhaltet Leistungen für Betroffene, die selbst nicht in der Lage sind diese Schwierigkeiten abzufangen oder abzumildern. Alle Maßnahmen die nötig sind um eine gegebene Situation zu mildern, zu verbessern oder deren Verschlechterung zu verhindern sind in diesem Leistungspaket möglich. Im 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ befinden sich Hilfestellungen, wie die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 oder § 71 die Altenhilfe oder § 72 Blindenhilfe. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?
Kann man sich die Anwaltskosten überhaupt leisten wenn man in einer Notlage ist? älterer Mann und Frau trainieren Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Die restlichen Gebühren für seine Rechtsberatung kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Anders als Prozesskostenhilfe deckt die Beratungshilfe nur ein Erstgespräch und eine außergerichtliche Beratung ab. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. Sie nennt sich Prozesskostenhilfe. Es gibt strenge Voraussetzungen die ein Antragsteller erfüllen muss um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Sie deckt auch anfallende Kosten für das Gerichtsverfahren ab. Allerdings muss man wissen, dass üblicherweise die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss. Im Falle eines Prozessgewinnes bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe die Rückzahlung erspart, dann hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. In allen anderen Fällen muss dem Sozialhilfeempfänger bewusst sein, dass ein verlorener Prozess für ihn bedeutet, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts teilweise oder sogar gänzlich zu tragen. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes im Bereich des Sozialversicherungsrecht, so ist ein Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich. Fragen zu sozialrechtlichen Themen wie etwa zum Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder zu Bescheiden kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht umfassend klären und weiterhelfen. Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen wegen eingetretener Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls? Wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte an einen Anwalt für Sozialrecht .