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Die Scheidung, das Ende einer Ehe
Ist eine Ehe zerrüttet und wird auch nicht mehr gelebt, ist die Scheidung oft der einzige Weg. Vorausgesetzt die Eheleute leben bereits ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett und wollen dies auch nicht mehr ändern.
Diese Trennungsphase kann nur in wenigen Fällen verkürzt werden.
Dies nennt man Härtefallscheidung und soll einen Ehegatten schützen, auch sie greift jedoch nur, bei bereits räumlicher Trennung der Partner. Dies muss aus Gründen erfolgen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen.
Ansonsten gilt: Scheidung nach einem Jahr des Getrenntlebens
Neben getrennten Konten ist es auch wichtig, dass ab dem Tag der Trennung jeder Partner für seine Verbindlichkeiten selbst aufkommt, auch wenn eine räumliche Trennung wirtschaftlich nicht tragbar ist. Der scheidungswillige Ehepartner muss die Trennungszeit von einem Jahr nachweisen und zusätzlich den Nachweis führen, dass die Ehe gescheitert ist. Es muss nicht immer gleich häusliche Gewalt sein, auch eine bereits innerlich vollzogene Trennung wird als Grund vor Gericht anerkannt. Eine einvernehmliche Scheidung ist der wohl angenehmste Weg eine Ehe zu beenden.
Scheidung nach drei Jahren des Getrenntlebens
Ist nur ein Partner trennungswillig, so wird eine Trennungsdauer von drei Jahren notwendig. Auch der Gesetzgeber sieht es als erwiesen an, dass eine dreijährige Trennung als Beweis für eine gescheiterte Ehe anzuerkennen ist. Was muss bei einer Scheidung geregelt werden. Wer kümmert sich in welcher Form um die Kinder, muss ein Ehegatte finanziell unterstützt werden, auch dies ist zu regeln. Darüber, was mit den Vermögenswerten geschieht, die während einer Ehe angewachsen sind, ist Einigkeit zu erzielen. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Familienrecht in Solingen
Mit der Scheidung beginnt der Streit um das Vermögen
Wie hoch war das Vermögen vor der Eheschließung, wie hoch ist es zum Zeitpunkt der Trennung. Dies ergibt den Zugewinn der auszugleichen ist.
Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.
Wie läuft das Scheidungsverfahren ab. Eine Scheidung ist nur mit einem Anwalt möglich, selbst wenn diese einvernehmlich ist. Das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte mit allen gemeinsamen, minderjährigen Kindern, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist für die Scheidung zuständig. Wird die Ehe kinderlos geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt, es sei denn einer der Partner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Familiengericht zuständig. Im Verfahren stellt wenigstens ein Ehepartner den Antrag auf Scheidung. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Nach der Bestimmung des Versorgungsausgleichs kann der Scheidungstermin festgelegt werden zu dem die Ehe schließlich rechtskräftig geschieden wird.
Covid-19 und Familienrecht
Corona hat auch Auswirkungen auf das Familienrecht. Das Gesetz hat zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie einige Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder geändert um Negativfolgen abzumildern. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Auch das Thema Impfen kann bei geteiltem Sorgerecht ein Streitpunkt für die Erziehungsberechtigten werden. Ein Anwalt für Familienrecht ist immer auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Entwicklungen und kann schnell für Klarheit sorgen.
Unterhalt im Familienrecht
Unter Unterhalt versteht man Leistungen, die den Lebensbedarf einer Person (Ex-Partner, und/oder gemeinsame Kinder) sichern. Unterhalt stellt die soziale Absicherung einer Person dar und gründet auf dem Solidaritätsprinzip. Deutschland und seine Unterhaltspflicht. Sowohl vertragliche Übereinkünfte, als auch das Gesetz kann zu Unterhalt verpflichten.
Alimente - der so genannte Barunterhalt.
Man umschreibt damit den finanziellen Teil des Unterhaltes. Neben der Bedürftigkeit auf Unterhalt setzt diese aber im gleichen Zuge die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Beide Elternteile haben gleichermaßen eine Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen Kindern. Die Unterhaltsarten für die gemeinsamen Kinder unterscheiden sich in Barunterhalt und Naturalunterhalt, außerdem gibt es noch den Trennungsunterhalt später den nachehelichen Unterhalt. Beide Elternteile teilen sich den Unterhalt indem sich einer um das Wohl und den Alltag des Kindes kümmert, der andere steuert mit seinem Barunterhalt Unterstützung bei.
Kindesunterhalt berechnen
Hier geht es um das unterhaltsrelevante Geld des unterhaltspflichtigen Ehepartners. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.
Ehegattenunterhalt
Ziel des Ehegattenunterhaltes ist es, dass ab dem Zeitpunkt einer Trennung jeder der beiden Eheleute seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können soll. Auch hier gilt es das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln, auf beiden Seiten! Ist die Unterhaltshöhe einmal festgelegt, so bedeutet dies jedoch nicht, dass sie nun keinen Veränderungen mehr unterliegen kann. Ist man auf die Unterstützung des Ex-Partners angewiesen, sollte man die Beantragung des Unterhalts nicht all zu lange hinauszögern.
Was bedeutet Selbstbehalt
Da auch der Partner mit regelmäßigen Kosten konfrontiert ist, gibt es den Selbstbehalt, der regelt, wie viel von seinem Verdienst bei ihm bleiben muss um den Alltag zu bestreiten. Da es schnell zu finanziellen Krisen kommen kann, hilft das Jugendamt aus und übernimmt vorübergehend die Zahlungen für den Unterhalt.
Was muss bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden
Die Unterhaltsberechnung kann schnell kompliziert und undurchsichtig werden. Lassen Sie sich von einem Anwalt ausführlich über Ihre Ansprüche bzw. Verpflichtungen beraten.
Gibt es einen Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss gewährt der Staat, wenn der Unterhaltsbeitrag, den den Ex-Partner beisteuern kann zu gering ist. Die schriftliche Beantragung erfolgt meist beim zuständigen Jugendamt.
Wann kann man Unterhaltsvorschuss beantragen?
Um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, muss man nicht erst völlig mittellos sein. Die kommunalen Jugendämter bekommen die Unterhaltsforderungen in Höhe des Vorschusses von dem alleinerziehenden Elternteil übertragen und fordern diesen dann beim zahlungspflichtigen Elternteil wieder ein. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der feste Wohnsitz ist in Deutschland, das Kind wohnt mit dem alleinerziehenden Elternteil zusammen.
Kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss abgelehnt werden?
Weigert sich die alleinerziehende Mutter den Vater zu nennen oder zu helfen den Aufenthaltsort des Vaters zu finden, so wird der Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht bewilligt werden. Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nur in der Lage ist den Mindestunterhalt wieder selbst zu tragen, enden die Unterhaltsvorschusszahlungen vom Jugendamt.
Sorgerecht – Das Kindeswohl im Fokus
Die Ausübung der elterlichen Sorge obliegt entweder den Eltern gemeinsam oder einer einzelnen Person. Die Eltern müssen das Kindeswohl immer im Auge behalten und zu seinem Besten handeln. Fragen über das Sorgerecht findet man im BGB beantwortet. Bei verheirateten Eltern bestimmt das Gesetz ein gemeinsames Sorgerecht. Alltagsdinge darf trotzdem der Elternteil bei dem das Kind wohnt allein regeln. Der Staat sieht vor, dass sich die Eltern für das Kind einsetzen und wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Als typisches Beispiel ist die für das Kind beste Schulwahl zu nennen. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht. Lebt das Kind künftig bei Vater oder Mutter? Wo soll der Lebensmittelpunkt des Kindes sein, das ist eine weitreichende Entscheidung, die evtl. noch verschärft wird durch einen Umzug eines Elternteils in eine weit entfernte Stadt oder ins Ausland. Hier entscheiden in vielen Fällen letztlich die Gerichte, bei wem das Kind leben darf. Das Gericht bezieht sich bei seiner Entscheidung auf die jeweilige Fähigkeit der Eltern das Kind bestmöglich zu betreuen und zu fördern.
Das alleinige Sorgerecht ist in Deutschland die Ausnahme.
Es steht per Gesetz unverheirateten Müttern zu oder es geht beim Tod eines Elternteils auf den noch lebenden Elternteil über. Will ein verheirateter Elternteil für sich das alleinige Sorgerecht beantragen, muss dies beantragt und begründet werden. Gründe können etwa häusliche Gewalt, Veruntreuung des Vermögens, Vernachlässigung oder die Gefährdung der Gesundheit des Kindes sein. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Die Gefährdung des Kindeswohls ist hier der Maßstab für den Entzug des elterlichen Sorgerechts. Das Gericht bestellt in solchen Fällen einen Amtsvormund und betraut ihn mit dem Sorgerecht. Die Unterbringung in einem Heim oder bei Pflegeeltern obliegt dann seinem Aufgabengebiet. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt für Familienrecht in Solingen für das Sorgerecht.
Im Notfall schon vorgesorgt mit der Sorgerechtsverfügung!
Die Sorgerechtsverfügung ist einem Testament sehr ähnlich, sie verfügt über das Sorgerecht des Kindes im Todesfall der Eltern. Sie muss handschriftlich verfasst werden. Sichern Sie das Wohl ihrer unmündigen Kinder auch im Falle ihres Todes ab mit einer Sorgerechtsverfügung. Sterben beide Elternteile und haben beide getrennt Sorgerechtsverfügungen erstellt, so wird das Gericht die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils umsetzen.