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Einen Anwalt für Sozialrecht in Leinefelde finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Leinefelde.
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Danuta Eisenhardt

Heiligenstädter Straße 20, 37327 Leinefelde-Worbis
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Ulrich Nörthemann

Bahnhofstraße 10-14, 37327 Leinefelde-Worbis
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Jürgen Reitemeier

Fachanwalt für Familienrecht
Bahnhofstraße 15, 37327 Leinefelde-Worbis
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Mathias Stubenitzky

Fachanwalt für Steuerrecht
Bahnhofstraße 25, 37327 Leinefelde-Worbis

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Leinefelde
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht kurzgefasst

Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Das SGB I widmet sich dem allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Das deutsche Rentenrecht ist ebenfalls im SGB zu finden als gesetzliche Rentenversicherung. Das Rentenrecht enthält auch die Bestimmungen über Erwerbsminderungsrente. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Damit wird klar unterschieden zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Durch ein Feststellungsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Vor Beantragung unterschiedlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Elterngeld sollte man sich rechtssicheren Rat einholen ob die Ansprüche erfüllt sind. Dies bedeutet auch immer aktuell informiert zu sein über Gesetzesänderungen. Als Beispiel seien hier die seit Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen zum Elternunterhalt genannt. Bisher unterhaltspflichtige Kinder könnten nach den Neuregelungen von dieser Pflicht befreit worden sein. Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Da es ein so wichtiges Thema der Sozialhilfe ist, möchten wir Ihnen dieses Gebiet etwas ausführlicher erläutern. Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.

Wem soll das Sozialhilferecht helfen?

Krankenschwester spricht mit alter DameKrankenschwester spricht mit alter Dame Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Sozialhilfe soll mit gezielten Maßnahmen dafür sorgen ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben?

Kind und Vater halten sich an der HandKind und Vater halten sich an der Hand Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Einige zu entrichtende Steuern oder Pflichtbeiträge sind bei den Berechnungen der Sozialhilfeleistung abzuziehen. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Geregelt sind diese Fälle im SGB II. Zu beachten ist übrigens, dass für Hartz 4 das Jobcenter zuständig ist. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.

Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Arzt spricht mit schwangerer FrauArzt spricht mit schwangerer Frau Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege, Nachweise wie ärztliche Atteste die den Mehrbedarf begründen.

Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII

leeres Krankenhausbettleeres Krankenhausbett Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

junge Hände halten einen Baumjunge Hände halten einen Baum Einmalige und laufende Sach- oder Geldleistungen werden gewährt um Dinge des notwendigen Lebensbedarfes zu sichern. Als einmaliger Sonderbedarf kann die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Kleidung benannt werden. Für in Not geratene Deutsche, die im Ausland leben, besteht nur in wenigen Ausnahmefällen eine Leistungsberechtigung. Seit 2011 haben auch Kinder von Sozialhilfeempfängern einen Anspruch auf ein Bildungs- und Teilhabepaket. Neben den üblichen Dingen des Schulbedarfs können so Kosten für Schülerbeförderung, gemeinschaftliche schulische Mittagessen oder bei Bedarf auch Lernförderung übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Krankenschwester hält die Hände einer älteren PersonKrankenschwester hält die Hände einer älteren Person Neu ist seit 2003 die Grundsicherung. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die Leistungen der Grundsicherung sind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel drei vergleichbar. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

Mutter kümmert sich um kranke TochterMutter kümmert sich um kranke Tochter Hier geht es um die §§ 47 bis 51. Diese handeln von vorbeugender Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder auch Hilfe bei Sterilisation. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Durch das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Empfänger den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Purple RibbonPurple Ribbon Die Leistungen für Menschen mit Behinderung aus dem BSHG wurden überwiegend unverändert in das SGB XII übernommen. Wie übrigens auch Kapitel Sieben. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit Eingliederungshilfeleistungen als trägerübergreifendes Persönliches Budget selbst zu handhaben. Als Geldleistung soll das Persönliche Budget behinderten Menschen die Möglichkeit geben, Reha- oder Teilhabeleistungen selbstbestimmt einzukaufen. Es kann nun auch als Trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragt werden, was bedeutet es gibt nur einen Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderungen, da dieser dann die weitere Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Dies soll dem Sozialhilfeberechtigten mehr Selbstbestimmung ermöglichen.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Ehepaar HoffnungEhepaar Hoffnung Es soll Menschen mit sozialen Schwierigkeiten geholfen werden, die z.B. durch den Verlust der Arbeitsstelle vor gravierenden Problemen stehen. Das 8. Kapitel beinhaltet Leistungen für Betroffene, die selbst nicht in der Lage sind diese Schwierigkeiten abzufangen oder abzumildern. Geschehen kann dies durch Beratung, persönliche Betreuung der Leistungsberechtigten und ihren Angehörigen, sowie durch die Unterstützung bei der Erlangung und Sicherung eines neuen Arbeitsplatzes oder einer neuen Wohnung. Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70, die Altenhilfe § 71, die Blindenhilfe § 72, die Übernahme von Bestattungskosten § 74 und ähnliches. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.

Wenn man einen Anwalt braucht.

Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? älterer Mann und Frau trainierenälterer Mann und Frau trainieren Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr für die Rechtsberatung wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Mit der Beratungshilfe wird dem Hilfesuchenden ein Erstgespräch mit einem Anwalt ermöglicht sowie eine außergerichtliche Beratung. Hilfe kann auch bei einer notwendig gewordenen Vertretung vor Gericht in Anspruch genommen werden. Sie nennt sich Prozesskostenhilfe. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. Allerdings muss man wissen, dass üblicherweise die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss. Nicht zurückzahlen muss der Antragsteller dann, wenn er den Prozess gewinnt, die Gegenseite hat dann die Kosten zu tragen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Verliert der Sozialhilfeempfänger seinen Prozess ohne der Anerkennung besonderer Umstände, so hat er damit zu rechnen auch die Kosten des Anwalts der Gegenseite zu begleichen, teilweise oder sogar ganz. Ein Anwalt mit einer Kanzlei für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.

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