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Anwalt für Sozialrecht in Bad Lauchstädt auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Bad Lauchstädt.
Symbolbild Rechtsanwalt

Falk Illing

Fachanwalt für Steuerrecht
Ahornstraße 10, 06246 Bad Lauchstädt, Goethestadt

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Bad Lauchstädt
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht im Überblick

Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil des Sozialrechts. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Das SGB I widmet sich dem allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Da es sich um eine Grundsicherung handelt, wird das SGB II und seine Regelungen erst angewandt, wenn vorrangige Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld oder Kindergeld, nicht ausreichend sind. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Das Rentenrecht ist als wichtige Sozialversicherung ebenfalls im SGB VI zu finden. Im Rentenrecht finden sich auch die Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Das SGB VI führt die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung (voll oder teilweise) in § 43 SGB VI auf. Damit wird klar unterschieden zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Durch soziale Entschädigung, im wesentlichen sind damit Leistungen wie Arbeitslosengeld II, also Hartz 4, oder Unterstützungsleistungen für Kriegsopfer und deren Angehörige gemeint, erfüllt unser sozialer Rechtsstaat auch ein Fürsorgeprinzip. Ein Anspruch auf BAföG hat Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld II. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Das Regelwerk für das Behindertenrecht findet sich ebenfalls im Sozialrecht (SGB IX). Ein sogenanntes Feststellungsverfahren wird angewendet um den Grad der Behinderung, kurz GdB, festzustellen. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. Mögliche gesetzliche Neuerungen erfährt man so ebenfalls am sichersten. Etwa die Neuregelung seit Januar 2020 zum Elternunterhalt. Bisher unterhaltspflichtige Kinder könnten nach den Neuregelungen von dieser Pflicht befreit worden sein. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Rechtsanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Das neue Sozialhilferecht, eingegliedert als zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), löste im Jahr 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.

Wem hilft das Sozialhilferecht?

Krankenschwester umarmt ältere FrauKrankenschwester umarmt ältere Frau Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Menschen mit körperlichen Behinderungen wie z.B. Blindheit oder auch Pflegebedürftigkeit können durch Sozialhilfeleistungen Unterstützung finden. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.

In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?

deprimierte Junge Frau mit Alkoholdeprimierte Junge Frau mit Alkohol Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden muss für die Berechnungen der mögliche Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Hartz 4 ist beim Jobcenter zu beantragen. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Für diese Fälle sorgt ein eigenes Gesetz, das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.

Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Yellow Ribbon – Symbol für Solidarität und UnterstützungYellow Ribbon – Symbol für Solidarität und Unterstützung Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Wollen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, so benötigen Sie folgende Unterlagen: Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise und Ihre Mietbelege. Selbstverständlich auch Nachweise die Ihren Mehrbedarf belegen wie etwa ein ärztliches Attest.

Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII

Portrait einer glücklichen älteren FrauPortrait einer glücklichen älteren Frau Es gibt verschiedenste Gründe Sozialhilfe zu benötigen, darum gibt es sieben Kapitel um möglichst gezielt helfen zu können. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Bedürftiger hält ein Herz in den HändenBedürftiger hält ein Herz in den Händen Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Der § 24 SGB II einmalige Bedarfe erlaubt auch: - die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte - die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten Auf die Hilfe der Sozialhilfe muss man als Deutscher im Ausland meist verzichten. Das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt nun auch seit 2011 die schulischen Belange von Kindern von Sozialhilfeempfängern. Dieses Paket ermöglicht es den Kindern u.a. im Sozialgefüge der Klasse Unternehmungen wie Klassenfahrten und Schulausflüge zu erleben, oder eine eventuell notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen zu können.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

lachende Personen sitzen im Rollstuhllachende Personen sitzen im Rollstuhl Neu eingeführt wurde 2003 die sogenannte Grundsicherung. Diese Grundsicherung ersetzt die Leistungen aus Kapitel Drei, wenn das erwerbsfähige Alter überschritten ist, oder eine Person ab 18 Jahren dauerhaft erwerbsgemindert ist und der Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestritten werden kann. Die Höhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Leistung von Kapitel Drei. Im Erbfall wichtig ist, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht haftbar gemacht werden können, wenn ihr Gesamtjahreseinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

ältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraftältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraft Hier geht es um die §§ 47 bis 51. Diese handeln von vorbeugender Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder auch Hilfe bei Sterilisation. Erwähnung finden soll auch, dass die Kosten einer bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung von der Sozialhilfe übernommen werden können. Seit der Verabschiedung 2004 sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger, durch diese §§ den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Mann und Frau im KrankenhausMann und Frau im Krankenhaus Das BSHG ist für Kapitel Sechs im Wesentlichen unverändert übernommen worden. Auch das 7. Kapitel wurde aus dem BSHG übernommen. Neu jedoch ist beiden Kapiteln, dass es Eingliederungshilfeleistungen auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget gibt. Als Geldleistung soll das Persönliche Budget behinderten Menschen die Möglichkeit geben, Reha- oder Teilhabeleistungen selbstbestimmt einzukaufen. Wird dieses Budget trägerübergreifend gewährt, so erleichtert es dem Bedürftigen die Organisation, indem er nur mit einem Träger in Kommunikation treten muss da dieser dann die Abrechnung und Koordination mit eventuell anderen Trägern übernimmt. Hier wurde Wert auf mehr Selbstbestimmung der Betroffenen gelegt.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

traurige alte Frautraurige alte Frau Hier geht es darum Menschen zu helfen, die z.B. durch Arbeitsplatz- oder Wohnraumverlust auch gravierende soziale Probleme haben können. Das 8. Kapitel beinhaltet Leistungen für Betroffene, die selbst nicht in der Lage sind diese Schwierigkeiten abzufangen oder abzumildern. Alle Maßnahmen die nötig sind um eine gegebene Situation zu mildern, zu verbessern oder deren Verschlechterung zu verhindern sind in diesem Leistungspaket möglich. Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70, die Altenhilfe § 71, die Blindenhilfe § 72, die Übernahme von Bestattungskosten § 74 und ähnliches. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.

Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.

Kann man sich die Anwaltskosten überhaupt leisten wenn man in einer Notlage ist? ältere Herrschaften Rumpfbeugeältere Herrschaften Rumpfbeuge Bei Ärger mit den Behörden könnte man gut den Rat eines Anwaltes benötigen. Dies wird durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr für die Rechtsberatung wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Mit der Beratungshilfe wird dem Hilfesuchenden ein Erstgespräch mit einem Anwalt ermöglicht sowie eine außergerichtliche Beratung. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. Die Hilfe nennt sich dann Prozesskostenhilfe. Prozesskostenhilfe wird nicht ohne Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. In den meisten Fällen ist Prozesskostenhilfe später wieder zurückzuerstatten. Geht ein Prozess zugunsten des Prozesskostenhilfeempfängers aus, so hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Auch nicht zurückzahlen muss man, wenn die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Ansonsten muss der Sozialhilfeempfänger wissen, dass er, bei einem verlorengegangenen Prozess, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise oder sogar gänzlich zu übernehmen hat. Bei Behördenstreitigkeiten, oft auch im Bereich des Sozialversicherungsrecht, kann ein Anwalt in einer Kanzlei für Sozialrecht entscheidend helfen Fragen zu sozialrechtlichen Themen wie etwa zum Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder zu Bescheiden kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht umfassend klären und weiterhelfen. Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen wegen eingetretener Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls? Wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte an einen Anwalt für Sozialrecht .

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