Anwälte für Sozialrecht in Tutzing für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Tutzing.Robert Badmann
Fachanwalt für ErbrechtBahnhofstraße 6, 82327 Tutzing
Bettina Dapperger
Am Höhenberg 10b, 82327 TutzingMartin Fürle
Lindemannstraße 43, 82327 TutzingHerbert Harrer
Heimgartenstraße 9, 82327 TutzingDaniela Hartl
Hauptstraße 4, 82327 TutzingAndreas Mengel
Hallberger Allee 6, 82327 TutzingRoland Sterr
Traubinger Straße 46a, 82327 TutzingSozialrecht im Überblick
Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Gesetze des Sozialrechts sind im Sozialgesetzbuch I – XII zusammengefasst. Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil des Sozialrechts. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Während sich das SGB I mit dem allgemeinen Teil widmet befasst sich das SGB II mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Das Rentenrecht enthält auch die Bestimmungen über Erwerbsminderungsrente. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Um hier Sozialbetrug bzw. Sozialleistungsbetrug zu unterbinden, nutzen die Ämter ihr Recht auf Datenabgleich. Das Behindertenrecht, ein weiterer Teil des Sozialrechts, findet sich im SGB IX. Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Auch über Änderungen von Regelungen bzw. Gesetzen bleibt man so auf dem Laufenden. Als Beispiel seien hier die seit Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen zum Elternunterhalt genannt. Kinder die bisher ihre Eltern unterstützen mussten, könnten nun von dieser Pflicht befreit sein. Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Auch in Ihrer näheren Umgebung finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht. Da es ein so wichtiges Thema der Sozialhilfe ist, möchten wir Ihnen dieses Gebiet etwas ausführlicher erläutern. Früher waren die Regelungen über Sozialhilfe im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu finden, seit 2005 gibt es dafür ein eigenes zwölftes Buch des Sozialgesetzbuch (SGB). Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.
Das Sozialhilferecht hilft in folgenden Fällen
Krankenschwester spricht mit alter Dame Helfen soll es allen Bürgern, die für ihr Existenzminimum nicht selbst sorgen können und die auf keine andere ausreichende Hilfe durch Angehörige oder andere Sozialleistungsträger zurückgreifen können und deren gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland ist. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Unterstützungsleistungen sollen ein möglichst unbeeinträchtiges, gesellschaftliches Leben ermöglichen. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben?
mehrere Personen warten in einer Warteschlange Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Grundsicherung wird im Jobcenter beantragt. Der Antrag auf Arbeitslosengeld I ist hingegen als Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu stellen. Auch Asylbewerber und Ausländer sind ohne feste Aufenthaltsgenehmigung nicht sozialhilfefähig. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.
Wo man den Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.
Intensivkrankenschwester steht am Bett einer Patientin Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
älterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhaus Mit diesen sieben Kapiteln möchte man auf die vielen verschiedenen Lebenssituationen eingehen, die der Sozialhilfe bedürfen können. Sie werden im 3. bis 9. Kapitel aufgeführt.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
junge Hände halten einen Baum Einmalige und laufende Sach- oder Geldleistungen werden gewährt um Dinge des notwendigen Lebensbedarfes zu sichern. Auch einmaliger Sonderbedarf, wie die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung, oder Bekleidung kann übernommen werden. Für in Not geratene Deutsche, die im Ausland leben, besteht nur in wenigen Ausnahmefällen eine Leistungsberechtigung. Es gibt seit 2011 ein sog. Bildungs- und Teilhabepaket speziell für Kinder von Sozialhilfeempfängern. So können Extras wie Schulausflüge und Klassenfahrten ebenso bezahlt werden wie eine vielleicht notwendige Lernförderung wenn die Versetzung gefährdet ist oder auch eine notwendige Schülerbeförderung.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Rollstuhlfahrer trainiert mit Hanteln Das SGB XII hat als zusätzliche Leistung seit 2003 die Grundsicherung eingeführt. Anspruch auf diese Grundsicherung haben bedürftige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ab 65 Jahren sowie dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Höhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Leistung von Kapitel Drei. Als Erbe muss man nicht fürchten für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht zu werden, wenn das Jahresgesamteinkommen unter 100.000 Euro liegt.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
ältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraft Das wichtige Kapitel Hilfen zur Gesundheit umfasst die Themen Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als auch Hilfe bei Sterilisation. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Ist der Sozialhilfeempfänger bei Antragstellung nicht krankenversichert gewesen, so ist er per Gesetz dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Frau mit Krebsleiden in der Onkologie Das 6. Kapitel führt im Wesentlichen die Leistungen fort, wie sie im BSHG schon bestanden. Auch das 7. Kapitel wurde weitestgehend aus dem BSHG übernommen. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt für Eingliederungshilfeleistungen ein trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Die Rehaleistungen selbst einkaufen, das ist es was man bei einem Persönlichen Budget unterstützt, indem man anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung zur Verfügung stellt. Die Erleichterung für den Sozialhilfeempfänger beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget ist, dass er nur einen Ansprechpartner hat, dieser übernimmt dann die Koordination und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern. Die Sozialhilfebezieher sollen so in ihrer Selbstbestimmung unterstützt werden.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
traurige alte Frau Der Verlust des Wohnraums, oder der Arbeitsstelle, zieht sehr oft auch soziale Schwierigkeiten nach sich. Im 8. Kapitel geht es um leistungsberechtigte Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Ihnen soll zur Überwindung dieser Schwierigkeiten Sozialhilfe gewährt werden, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wird in geeigneten Fällen ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt um möglichst gezielt eine Verbesserung zu erzielen, oder einer Verschlechterung zu vermeiden. Im 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ befinden sich Hilfestellungen, wie die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 oder § 71 die Altenhilfe oder § 72 Blindenhilfe. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.
Wie kann man Anwaltskosten bezahlen trotz einer Notlage? Arzt berät alte Dame in der Geriatrie Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr für die Rechtsberatung wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Anders als Prozesskostenhilfe deckt die Beratungshilfe nur ein Erstgespräch und eine außergerichtliche Beratung ab. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Mit dieser Hilfe werden auch die anfallenden Gerichtskosten abgedeckt. In den meisten Fällen ist Prozesskostenhilfe später wieder zurückzuerstatten. Nicht zurückzahlen muss der Antragsteller dann, wenn er den Prozess gewinnt, die Gegenseite hat dann die Kosten zu tragen. Die Rückzahlung kann auch wegen besonderer Umstände erlassen werden. Verliert der Sozialhilfeempfänger den Prozess, so hat er damit zu rechnen, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise von ihm übernommen werden müssen. Ein Anwalt mit einer Kanzlei für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen. Sozialrechtliche Fragen zu Themen wie Krankengeld, Pflegeversicherungsrecht, Bescheide, Schwerbehindertenrecht oder Wohngeld kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht rechtssicher beantworten. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.