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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht ,
01.10.2025 (Lesedauer ca. 6 Minuten, 1154 mal gelesen)
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7 Regeln, die Fahrradfahrer unbedingt kennen sollten!

7 Regeln, die Fahrradfahrer unbedingt kennen sollten! © freepik - mko

Das Fahrrad ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken: umweltfreundlich, gesund und flexibel. Doch wer mit dem Rad unterwegs ist, unterschätzt oft die Verantwortung im Straßenverkehr. Schon kleine Fehler können große Folgen haben, sowohl rechtlich als auch gesundheitlich. Deshalb sollten alle Fahrradfahrer, die wichtigsten Regeln im Straßenverkehr kennen und umsetzen.

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1. Verkehrsregeln sind Pflicht, nicht Option


Viele Fahrradfahrer unterschätzen, dass sie im Straßenverkehr denselben Regeln unterliegen wie Autos. Wichtig: Ampeln und Verkehrsschilder müssen auch von Fahrradfahrern beachten werden, sie müssen Vorfahrt respektieren und dürfen Einbahnstraßen nur in der erlaubten Richtung befahren.
Wer sich hier nicht daran hält, riskiert nicht nur Bußgelder oder die Haftung für einen Unfall, sondern auch seine eigene Sicherheit.
Verstößt ein Fahrradfahrer gravierend gegen ihm obliegende Sorgfaltspflichten, droht ihm die alleinige Haftung für einen Unfall mit einem Auto. Wiegt das pflichtwidrige Verhalten schwer, tritt die Betriebsgefahr des Autofahrers vollständig dahinter zurück. Dies stellte das Amtsgericht (AG) München (Az. 345 C 23506/12) im Fall einer verunglückten Fahrradfahrerin fest, die die Gegenfahrbahn mit Absicht ein kurzes Stück befuhr, um eine in einer Kreuzung befindliche Verkehrsinsel zu umgehen.
Missachtet ein Fahrradfahrer die Vorfahrtsregel, so haftet er für den Unfall mit einem Auto alleine. Laut OLG Oldenburg (Az. 1 U 19/14) entfällt in diesem Fall auch der Haftungsanteil des Autofahrers aufgrund der Betriebsgefahr.
Fährt ein Radfahrer auf einer Busspur entgegen der Fahrtrichtung, trifft ihn bei einem Unfall die alleinige Schuld, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az. 4 U 88/11).
Fahrradfahrer müssen im Straßenverkehr das Rechtsfahrgebot beachten und zwar auch dann, wenn sie auf einem Fahrradschutzstreifen in einem Kreisel unterwegs sind, ansonsten droht ihnen bei einem Unfall eine Mithaftung, entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 146/24).

2. Fahrradwege nutzen, wenn vorhanden


In Städten gibt es häufig spezielle Fahrradwege. Diese sind nicht nur komfortabel, sondern vor allem für Fahrradfahrer viel sicherer. Wer auf der Straße fährt, obwohl ein Radweg vorhanden ist, riskiert ein Bußgeld.
Gibt es einen Radweg, so muss der Fahrradfahrer ihn auch benutzen. Fährt er trotz intaktem Radweg auf der Straße und rutscht auf einer Ölspur aus, kann er kein Schmerzensgeld verlangen, entschied das OLG Frankfurt am Main (Az. 24 U 134/11).
Fährt ein Radfahrer auf einem Radweg entgegen der Fahrtrichtung, haftet er bei einem Unfall zu hundert Prozent, entschied das LG Berlin (Az. 41 O 41/11). Das OLG Hamm (Az. 9 U 173/16) lastet dem Radfahrer beim Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf einem Radweg bei einem Unfall ein Mitverschulden von 1/3 an.
Fährt ein Erwachsener mit seinem Fahrrad verbotenerweise auf dem Gehweg, haftet er bei einem Unfall ebenfalls alleine, so das AG Hannover (Az. 562 C 13120/10). Nur Kinder dürfen auf dem Gehweg Fahrradfahren.
Über den Zebrastreifen muss das Fahrrad geschoben werden. Fährt ein Radfahrer über den Zebrastreifen, muss er sich bei einem Unfall einen 50prozentige Mitschuld anrechnen lassen, so das Landgericht (LG) Frankenthal (Az. 2 S 193/10).
Stürzt ein Fahrradfahrer über eine auf dem Fahrradweg stehende Mülltonne, haftet die Müllentsorgungsfirma nicht für diesen Unfall. Laut dem LG Frankenthal (Az. 4 O 25/21) hätte der Fahrradfahrer der Mülltonne mit ausreichendem Abstand ausweichen können. Seine Schadensersatzklage wurde somit abgelehnt.

3. Richtige Handzeichen setzen


Die eindeutige Kommunikation von Fahrradfahrern mittels Handzeichen ist im Straßenverkehr enorm wichtig um Unfälle zu vermeiden. Handzeichen zeigen anderen Verkehrsteilnehmern, wohin der Fahrradfahrer fahren will. Dabei gilt fürs Links abbiegen muss der linke Arm horizontal ausgestreckt werden. Beim Rechtsabbiegen sollte der rechte Arm entsprechend horizontal ausgestreckt werden. Als Handzeichen fürs Anhalten sollte der linke Arm nach unten getreckt werden.

4. Abstand und Geschwindigkeit beachten


Auch als Fahrradfahrer gilt: Abstand halten. Zu dichtes Auffahren kann gefährlich sein, besonders auf Straßen mit viel Autoverkehr. Passe außerdem die Geschwindigkeit an die Verkehrslage an – ein plötzlicher Bremsweg ist oft kürzer als gedacht.

5. Alkohol und Drogen - ein No-Go!


Fahrradfahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist nicht nur gefährlich, sondern rechtlich ebenfalls strafbar. Auch kleine Mengen können die Reaktionsfähigkeit massiv beeinträchtigen. Daher ist auch für Verkehrsteilnehmer, die einen über den Durst getrunken haben, das Fahrrad kein geeignetes Verkehrsmittel. Was vielen nicht klar ist, auch für Fahrradfahrer gibt es eine Promillegrenze. Die liegt in Deutschland bei 1,6 Promille. Ein Fahrradfahrer, der diese Grenze erreicht hat, ist nicht mehr in der Lage sein Fahrrad sicher im Straßenverkehr zu führen, dies stellte zuletzt das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße (Az. 1 K 48/20.NW) klar. Wer dies dennoch tut, riskiert neben einem Bußgeld, Punkten in der Flensburger Verkehrsdatei auch ein Fahrradfahrverbot und Kfz-Fahrverbot.
So kann laut Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (Az. 3 C 32.07) der Führerschein entzogen werden, wenn bei einem Fahrradfahrer eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr festgestellt wird, wenn die Gefahr besteht, dass durch den Alkoholmissbrauch auch zukünftig das Fahrzeug in einem fahruntüchtigen Zustand geführt wird.
Nach einer Entscheidung des VG Neustadt (Az. 3 L 357/06.NW) kann der Führerschein auch noch nach dreieinhalb Jahren nach der Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad entzogen werden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az.11 CS 08.3428) urteilte: Wer betrunken auf einem Fahrrad erwischt wird, verliert nicht zwingend seinen Führerschein, wenn eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung ergibt, dass der Fahrer bewusst zwischen Alkoholkonsum und Inbetriebnahme des Autos trennt.
Weigert sich ein Fahrradfahrer einer angeordneten MPU Folge zu leisten, kann er mit einem Fahrrad-Fahrverbot belegt werden.
Ein Fahrradfahrverbot kann auch ausgesprochen werden, wenn der Fahrradfahrer mit 1,6 Promille am Lenker erwischt wurde, so das OVG Lüneburg (Az.12 ME 93/23).
Das BVerwG (Az. 3 C 5.20) weist in einer Entscheidung daraufhin, dass wenn die Frist für die Tilgung der strafgerichtlichen Ahndung der Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad im Fahreignungsregister abgelaufen ist, kein Fahrrad-Fahrverbot erteilt werden darf, nur weil der Betroffene vor Ablauf der Tilgungsfrist kein gesondertes Fahreignungsgutachten vorgelegt hat. Die alleine rechtfertige nicht die Annahme einer fehlenden Radfahreignung, so das Gericht.

6. Helmpflicht für Fahrradfahrer- ja oder nein?


Die Frage „Helmpflicht - ja oder nein?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Fakt ist, dass Fahrradhelme nachweislich vor Kopfverletzungen schützen. Eine Pflicht könnte aber die Fahrradnutzung verringern und dem Fahrradfahrer ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln.
Die Helmpflicht für Fahrradfahrer wird immer wieder diskutiert, aber noch besteht sie in Deutschland nicht. Wer also ohne Helm Fahrrad fährt muss mit keinem Bußgeld oder einer Strafe rechnen. Auch wenn Eltern ein Kind ohne Helm auf dem Fahrrad mitnehmen, kann ihnen im Falle eines Unfalls aufgrund der fehlenden Helmpflicht kein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden, so das OLG Celle (Az. 14 U 179/07).
Der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. VI ZR 281/13) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass ein Fahrradfahrer ohne Helm bei einem Unfall auch keine Mitschuld angelastet werden darf. Zum einen bestand zum Unfallzeitpunkt keine Helmpflicht und auch nicht das allgemeine Verkehrsbewusstsein, dass ein Fahrradhelm zum Schutz erforderlich und zumutbar ist.
Selbst bei der Trainingsfahrt eines Sport-Radfahrers besteht keine Helmpflicht, wenn er sich nicht erhöhten Risiken aussetzt, die über das hinausgehen, was jeden Alltags-Fahrradfahrer im Straßenverkehr treffen können, so das OLG Celle (Az. 14 U 113/13).
Im Ausland sollten sich Fahrradfahrer über das Bestehen einer Helmpflicht informieren. In Österreich gilt etwa Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahren. Und in Spanien, Finnland und Neuseeland besteht generelle Fahrradhelmpflicht.

7. Diebstahl des Fahrrads – was tun?


Wer Opfer eines Fahrraddiebstahls geworden ist sollte sich wie folgt verhalten:

Fahrraddiebstahl bei der Polizei anzeigen


Wer den Diebstahl seines Fahrrads bemerkt, sollte dies umgehend bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzeigen. Zur Aufklärung des Diebstahls helfen der Polizei folgende Informationen: die Fahrgestellnummer, ggfs. die Codierung des Fahrrads bei Polizei oder einem Fahrradklub, ein Foto des Fahrrads sowie die Rechnung des Fahrradkaufs.

Versicherungsschutz prüfen


Wer eine Fahrradversicherung abgeschlossen hat, erfährt zumindest einen finanziellen Ausgleich für den Fahrradverlust. Voraussetzung ist, dass die im Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen, wie z.B. ein sicheres Schloss, eingehalten wurden. Die Versicherung prüft bei der Schadensregulierung, ob eine Mitschuld gegeben ist. In diesem Fall muss sie den Diebstahlschaden entweder gar nicht oder nur teilweise ersetzen. Eine Mitschuld aus Fahrlässigkeit liegt regelmäßig vor, wenn das Fahrrad überhaupt nicht, oder mit einem als unsicher einzustufenden Schloss abgesperrt wurde.
Manchmal ist ein Fahrrad auch vom Schutz der Hausratversicherung umfasst. Hier gilt es zu prüfen, ob das Fahrrad mit in die Außenversicherung fällt.

Bei Problemen hilft ein Anwalt für Versicherungsrecht


Kommt es bei der Schadensregulierung nach einem Fahrraddiebstahl zu Problemen mit der Versicherung, sollten Sie schnell einen Anwalt für Versicherungsrecht kontaktieren. Er vertritt Ihre Interessen mit der notwendigen Fachkompetenz und hilft Ihnen Ihren finanziellen Ausgleich für das gestohlene Rad zu erhalten.

erstmals veröffentlicht am 06.03.2020, letzte Aktualisierung am 01.10.2025

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