anwaltssuche
Suche

Deinen Anwalt für private Krankenversicherung findest Du hier

Nicht jeder kann sich bei einer private Krankenversicherung versichern

Letzte Aktualisierung am 2015-12-02 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Nicht jeder kann sich in der Privaten Krankenversicherung (PKV) krankenversichern. PKV-Anwärter sind Beamte, Selbständige und Freiberufler, ebenso Angestellte, die einen Verdienst über der so genannten Beitragsbemessungsgrenze haben. Anwärter deshalb, weil beileibe nicht jeder (Besserverdiener) in die PKV aufgenommen wird. Nur wer gesund ist, hat eine Chance. Denn um die Beiträge niedrig und das Angebot attraktiv zu halten, minimiert die private Krankenversicherung das Leistungsrisiko. Sie stellt in jedem Aufnahmeantrag so genannte Gesundheitsfragen (über Vorerkrankungen, Behandlungen, Arztbesuche etc.) und sucht sich auf diese Weise möglichst gesunde Versicherte aus. Die Gesundheitsfragen der PKV sollte man im Übrigen wahrheitsgemäß und grundehrlich beantworten. Es droht sonst Leistungsverweigerung.

Was im Vertrag steht, gilt

Eine private Krankenversicherung ist ein privates Versicherungsunternehmen, mit dem man als Versicherter einen Vertrag abschließt. Die Versicherten leisten Beiträge, die sich nach Alter, dem Grad der Gesundheit und der versicherten Leistung bemessen. Wer für die Versicherung ein höheres Risiko darstellt, zahlt einen höheren Beitrag. Wer bessere Leistungen versichern möchte, auch. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung werden gemäß den Buchstaben des Vertrages gewährt, den Sie mit ihr abgeschlossen haben. Der Versicherte geht "in Vorleistung", legt also zunächst die Kosten für die Behandlung aus. Er zahlt die Arzt- bzw. Krankenhausrechnung und reicht sie beim Versicherer ein. Der Versicherer überprüft die Rechnung und erstattet dem Versicherten die ausgelegten Beträge zurück. So der Regelfall.

Was muss ein privater Krankenversicherer leisten?

Als privates Versicherungsunternehmen steht ein privater Krankenversicherer natürlich im Wettbewerb - und ist daher gehalten, sparsam zu wirtschaften. Zum einen um günstigere Beiträge zu bieten, als seine Mitbewerber, zum anderen, um immer noch genügend für seine Aktionäre übrig zu haben. Auch private Krankenversicherer versuchen daher, bei ihren Ausgaben zu sparen. Zu den Ausgaben zählen auch Leistungen an Versicherte - und hier schlummert Konfliktpotenzial.

Stehen die PKVs immer mehr unter Druck?

Glaubt man der Presse, steht auch die PKV stark unter Druck: Leistungen, die früher (fast selbstverständlich) erstattet wurden, werden heute verweigert, Arztrechnungen angezweifelt, Behandlungen als "nicht medizinisch notwendig" abgelehnt. Crux: Der Versicherte hat in der Regel bereits gezahlt. Erstattet seine Krankenversicherung seine Kosten nicht zurück, bleibt er darauf sitzen.

Vertrag, Vertrag, Vertrag

Als Versicherter haben Sie nur Anspruch auf die Leistungen, die Sie vertraglich vereinbart haben. Im einen oder anderen Fall mögen Verträge Interpretationsspielraum zulassen, die sich durch ein Telefongespräch mit Ihrem Versicherer oder mit einer Klarstellung des behandelnden Arztes lösen lassen. Bei tiefer gehenden Interessenkollisionen wenden Sie sich besser an einen Fachmann. Denn wenn es um die Beurteilung medizinischer oder versicherungsrechtlicher Hintergründe geht, ist das Risiko groß, dass der Gutachter Ihres Krankenversicherers im Zweifel die besseren Argumente hat. Hier finden Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Ihrer Nähe!
Hilfe zu Ihrer Anwaltsuche?
Hilfe zur Anwaltssuche
Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.