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Versicherung zahlt nicht, ein Anwalt kann helfen

Letzte Aktualisierung am 24.07.2024 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Was macht ein Anwalt, wenn die Versicherung nicht zahlen will?

Wenn die Versicherung nicht zahlen will, übernimmt der Anwalt zunächst die Prüfung des Versicherungsvertrags und der allgemeinen Versicherungsbedingungen, um die Rechtmäßigkeit des Anspruchs zu verifizieren. Er fordert die Versicherung schriftlich zur Zahlung auf und setzt eine angemessene Frist. Dabei stellt er sicher, dass alle relevanten Unterlagen und Beweismittel vollständig und korrekt eingereicht wurden. Sollte die Versicherung weiterhin ablehnen, führt der Anwalt Verhandlungen mit der Versicherungsfirma, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Falls dies nicht erfolgreich ist, bewertet er die Erfolgsaussichten einer Klage und berät seinen Mandanten entsprechend. Der Anwalt reicht dann eine Klage beim zuständigen Gericht ein und vertritt seinen Mandanten während des gesamten Gerichtsverfahrens. Er präsentiert überzeugende Argumente und Beweise, um den Anspruch durchzusetzen. Während des Verfahrens bleibt er in engem Kontakt mit dem Mandanten und informiert ihn über den Fortschritt.

Der Anwalt kann auch Sachverständige hinzuziehen, um den Schaden und die Berechtigung des Anspruchs zu untermauern. Schließlich bemüht sich der Anwalt, eine gerichtliche Entscheidung zugunsten seines Mandanten zu erwirken oder, falls möglich, in letzter Minute eine Einigung zu erzielen, die im besten Interesse seines Mandanten liegt.

Gründe für das Nichtzahlen

Eine Versicherung zahlt nicht: Dafür kann es die unterschiedlichsten Gründe geben. Grundsätzlich gilt es die Frage zu beantworten, ob die Begründung für die Nichtleistung oder für die Verzögerung rechtens ist. Diese Frage und den nötigen Druck auf die Versicherungsgesellschaft erreichen Sie nicht immer, aber in den meisten Fällen nur mit fachlicher Unterstützung. Doch zunächst zu den Gründen:

Vertragsinhalt und Vertragsumfang

Ob Kfz-Versicherung, Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Lebensversicherung …: Als Versicherungsnehmer schließen wir vom Namen der Versicherung auf den Vertragsumfang. Oftmals kommt es vor, dass Ihr körperlicher oder materieller Schaden zwar thematisch in die entsprechende Versicherungsart passt, jedoch im konkreten Vertrag ausgeschlossen ist. Auch kann grundsätzlich eine Unterversicherung vorliegen. Das bedeutet: Ihr Schaden ist prinzipiell versichert, aber eben nicht in dem jetzt angefallenen Umfang. Bitter, aber meistens wasserdicht.

Vertragsverletzungen Ihrerseits

Eine Versicherung zahlt dann nicht, wenn diese Ihnen eine Verletzung Ihrer Vertragspflichten nachweisen kann; wenn Sie beispielsweise den Schaden zu spät gemeldet oder relevante Details etwa bei den Gesundheitsfragen Krankenversicherung unterschlagen haben. Bitte Vorsicht: Im Zweifelsfall droht Ihnen neben der Nichtleistung im konkreten Versicherungsfall auch mindestens die Kündigung des Versicherungsvertrags. Verstricken Sie sich besser nicht in Argumentationsketten, sondern setzen Sie auf die Hilfe eines Anwalts für Versicherungsrecht. Er kann Ihnen erstens den Vertragsinhalt "ins Deutsche" übersetzen, und kennt zweitens Wege, die solche Obliegenheitsverletzungen vielleicht umgehen helfen.

Sperrfrist bei neuen Verträgen

Häufig erkennt eine Versicherung eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag deshalb nicht an, da der Vertrag erst kürzlich geschlossen wurde. In der Regel setzen Versicherer eine Sperrfrist für die Inanspruchnahme von Vertragsleistungen an (ca. 3-6 Monate). Sollte der Schaden eindeutig innerhalb dieser Zeit erfolgt sein, haben Sie keine Möglichkeit. Manchmal ist der Zeitpunkt jedoch nicht eindeutig bestimmbar. Das kann im Einzelfall Ihre Chance sein.

Schleppende Regulierung seitens der Versicherung

Bewusstes Verschleppen im Versicherungsfall ist häufig dann der Fall, wenn es um hohe Entschädigungssummen oder um Personenschäden geht. Das mag ethisch inakzeptabel anmuten, ist jedoch schlichtweg blanke Berechnung. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Wer bewusst oder unzulässig die Bewilligung bzw. die Auszahlung der Leistung hinauszögert, macht sich strafbar. Versicherern droht dann auch die Übernahme des entstandenen Verzugsschadens.

Wer muss den Anwalt zahlen?

Ein Anwalt für Versicherungsrecht bietet vor allem bei komplizierten oder großen Versicherungsfällen zwar keine Garantie für die Durchsetzung Ihrer Forderung, jedoch ein großes Maß an Rechtssicherheit. Die Kosten für die anwaltliche Leistung bezahlen zunächst Sie als Auftraggeber. Gut zu wissen: Das Anwaltshonorar kann im Falle einer wie oben beschriebenen nachgewiesenen Verschleppung gegenüber dem Versicherer als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Auch hierüber klärt Sie ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht zu Beginn gerne auf.

Auch Vergleich kann Erfolg sein

Auch der Vergleich mit einer Versicherungsgesellschaft kann durchaus als Erfolg gewertet werden. Geht es etwa um die Einstufung der Pflegebedürftigkeit, kann Ihnen eine etwas schlechtere, aber rasch zugestandene Einstufung mehr bringen, als ein jahrelanger, erbittert geführter Streit. Ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht erklärt Ihnen gerne alle Möglichkeiten und Erfolgschancen.

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