Der Begriff Versicherungsschaden wird nicht gesetzlich definiert. Rechtsgebräuchlich wird als Versicherungsschaden ein Schadensereignis bezeichnet, das von der vertraglich vereinbarten Leistungspflicht des Versicherers umfasst ist. Wann also ein Versicherungsschaden vorliegt, hängt von der zugrundeliegenden Versicherung ab. Zerstört beispielsweise ein Besucher eine teuere Vase, so ist dieser Schaden ein Versicherungsschaden der zugrundeliegenden privaten Haftpflichtversicherung.
Wie muss ein Versicherungsschaden angezeigt werden?
Ein Versicherungsschaden muss der Versicherung mitgeteilt werden. Der Versicherungsnehmer unterliegt nach dem Versicherungsvertragsgesetz einer Anzeigepflicht. Die Schadensmeldung sollte - egal für welche Versicherung - immer mindestens den Namen und die Anschrift des Versicherungsnehmers, seine Versicherungsnummer sowie einen kurzen Bericht mit Datum und Uhrzeit über den Schadenshergang beinhalten. Des weiteren sollten die geschädigten Sachen bezeichnet werden - am besten mit den dazugehörigen Rechnungen. Wenn es Zeugen oder Beweise für den Versicherungsschaden gibt, sollten diese ebenfalls in der Schadenmeldung der Versicherung mitgeteilt werden.
Wann muss ein Versicherungsschaden angezeigt werden?
Die Anzeigepflicht des Versicherungsvertragsgesetzes bestimmt, dass der Versicherungsschaden unverzüglich - also ohne schuldhaftes Verzögern - dem Versicherer mitgeteilt werden muss. Bei der Anzeige des Versicherungsschadens sollte also schnell gehandelt werden.
Muss ein Versicherer jeden Versicherungsschaden zahlen?
Ein Versicherer kann auch von seiner Leistungspflicht bei einem Versicherungsschaden befreit sein. Dies ist häufig der Fall, wenn der Versicherungsnehmer Auskunftspflichten nach dem Eintritt des Versicherungsschadens verletzt, oder wenn er den Versicherungsschaden selbst herbeigeführt hat.
Versicherungsschaden - ein Fall für den Anwalt?
Mit der Schadensmeldung eines Versicherungsschadens beim Versicherer wird dieser umgehend prüfen, ob er überhaupt - oder in welcher Höhe er - für den Schaden aufkommen muss. Dies ist häufig mit Auseinandersetzungen mit der jeweiligen Versicherung verbunden. Ein Rechtsanwalt kann an dieser Stelle mit seinen Expertenwissen im Versicherungsrecht bei der Durchsetzung eines Versicherungsschadens beim Versicherer hilfreich sein.
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