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Anwälte für Arbeitsrecht in Altötting für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Arbeitsrecht, die in Altötting Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Hubert Schlederer

Stinglhamer Straße 3, 84503 Altötting
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Schönfeld

Trostberger Straße 1a, 84503 Altötting
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Straub

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Burghauser Straße 27, 84503 Altötting
Schwerpunkte: Arbeitsrecht

Infos zu Anwälte Arbeitsrecht in Altötting
Arbeitnehmerin
Arbeitnehmerin ©freepik - mko

Arbeitsrecht - ein Überblick

Die Rechtsprechung für das Arbeitsrecht berührt unterschiedliche Gesetzbücher. So regelt das Arbeitsrecht über das MuSchG den Mutterschutz. Auch die Elternzeit ist gesetzlich geregelt. Ebenso gibt es Gesetze für Altersteilzeit oder Arbeitsunfähigkeit. Gesetzlich geregelt sind auch die Berufsgenossenschaften durch das Sozialgesetzbuch IV. Bereits mit einem einzigen Mitarbeiter muss ein Unternehmen bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Das MiLoG beinhaltet wiederum die Regelungen zum Mindestlohn. Für den Bereich Zeitarbeit gibt es hierfür übrigens ganz ähnliche Regelungen. Selbst ein späterer Aufhebungsvertrag unterliegt gesetzlichen Regelungen, wenn auch nicht direkt dem Arbeitsrecht zugehörig. Für die Prüfung einer Scheinselbständigkeit hingegen reicht ein Blick aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht aus, hier muss auch noch sozialrechtlich geprüft werden.

Corona im Arbeitsrecht

Auch das Arbeitsrecht ist von der Corona Pandemie nicht unberührt geblieben und hat einige Übergangsregelungen notwendig gemacht. Da sind zum Beispiel die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Dann gibt es aber auch die Sonderregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz durch den § 27 BEEG.

Sonderregelungen in Zeiten von Corona

  • Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
    • Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
    • Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
    • Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
  • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
    • keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet

Der Arbeitsvertrag

Frauenhand unterzeichnet ArbeitsvertragFrauenhand unterzeichnet Arbeitsvertrag Grundsätzliche gesetzliche Anforderungen müssen bei jedem Arbeitsverhältnis eingehalten werden. Ein Arbeitsvertrag muss nicht notwendiger Weise lang sein, er kommt schon mit wenigen, das Arbeitsverhältnis umschreibenden, Angaben aus. Trotzdem sei es jedem geraten den Arbeitsvertrag möglichst ausführlich und in Schriftform zu verfassen. Unsorgfältige oder lückenhafte Arbeitsverträge werden im Streitfall durch das Gesetz ergänzt und stellen somit keinen individuell ausgearbeiteten Vertrag dar. Das Gerüst eines Arbeitsvertrages kann man sich als Vorlage im Internet herunterladen. Das Arbeitsfeld, Aufgaben, Probezeit, Schichtarbeit, dies und ähnliches ist zu ergänzen und die Angaben der Firma und des künftigen Angestellten müssen hinzugefügt werden. Wie hoch ist das Gehalt? Gibt es Zuwendungen des Arbeitgebers wie ein dreizehntes Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Erfolgsprämien, Kita-Zuschüsse etc., oder wieviel Urlaubsanspruch man hat? Hier sind auch die Betriebsrente, vermögenswirksame oder sonstige freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu ergänzen. Die Internetnutzung während der Arbeitszeit kann ein weiterer Bestandteil des Vertrages darstellen. Sinnvoll ist es auch vertraglich zu klären wie die Bezahlung im Krankheitsfall geregelt ist und ab wann man ein Attest benötigt. Vertraglich lässt sich auch gut der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei der Erkrankung naher Angehöriger und der damit nötig gewordenen Pflege vereinbaren. Zusätzliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung wichtiger Interna, dem Firmen-Knowhow oder Betriebsgeheimnissen, sollten unbedingt im Arbeitsvertrag stehen. Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, dann deshalb, weil etwas nicht schriftlich geregelt ist. Der Arbeitsvertrag sollte unbedingt den Passus enthalten, dass Nebenabreden nicht zulässig sind. Damit kann sich dann niemand auf mündliche Vereinbarungen beziehen. Das macht es letztlich auch für einen Arbeitsrichter einfacher, eine klare Entscheidung zu treffen. Lassen Sie den Vertrag vorab von Rechtsanwalt in Altötting überprüfen.

Befristete Arbeitsverträge

Unterschrift unter einen befristeten ArbeitsvertragUnterschrift unter einen befristeten Arbeitsvertrag Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt den befristeten Arbeitsvertrag. Es gibt zwei Varianten von befristeten Arbeitsverträgen. Sie sind entweder zweckbefristet oder zeitbefristet. Ist ein Vertrag zweckbefristet, so wird ein bestimmtes Projekt oder Ziel verfolgt. Ist es erreicht, so endet der Vertrag. Bei der Zeitbefristung ist ein Datum gesetzt zu dem der Vertrag endet. Wer Personal aufstocken will, aber noch nicht sicher ist, ob eine Stelle sich dauerhaft lohnt, greift gerne auf befristete Verträge zurück. Eine Befristung und ihre Bedingungen sollten vom Arbeitnehmer vorab genau geprüft werden. Auch ihm bietet eine Befristung durchaus Vorteile. Denn er kann in aller Ruhe prüfen, ob der besagte Arbeitsplatz tatsächlich zu ihm passt? Über diesen Weg kann man auch durchaus den gewünschten Arbeitsplatz auf Dauer finden. Vielleicht ergibt sich daraus anschließend ein vorteilhafter Wechsel innerhalb der Firma. Für den Arbeitgeber hat ein befristeter Arbeitsvertrag, auch Zeitvertrag genannt, diverse Pluspunkte. Zuallererst erlauben Befristungen, auch bei unsicheren Zukunftsperspektiven, die Einstellung von Personal. Zusätzlich ist, auch aus der Sicht des Arbeitgebers, das befristete Arbeitsverhältnis oftmals wie eine verlängerte Probezeit, die mehr Klarheit bringen kann.

Wie oft darf die Befristung verlängert werden?

vertrauensvolles Händeschütteln Arbeitgeber Arbeitnehmervertrauensvolles Händeschütteln Arbeitgeber Arbeitnehmer Zeitlich befristete Verträge mit Sachgrund unterliegen keiner Befristungsgrenze und sind somit verlängerbar. Allerdings sollten sie ein gewisses Maß nicht überschreiten, da dies als Rechtsmissbrauch gedeutet werden kann. Haben sie keinen Sachgrund, so dürfen sie mit Verlängerungen (bis zu drei Mal) meist nicht länger als zwei Jahre dauern. Zweckbefristete Arbeitsverträge, so das Gesetz, enden mit dem erfüllten Zweck. Mit Entfristung ist der Wegfall der Befristung gemeint. Es ist dann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis geworden. Dies kann auch versehentlich geschehen. So gilt ein sachgrundloser Vertrag nach Änderungen von z.B. der Arbeitszeit oder des Gehalts als neu abgeschlossen und die Befristung ist dadurch aufgehoben. Auf diesem Wege ist rechtlich ein neuer Arbeitsvertrag zustande gekommen. Eine Verlängerung der ursprünglichen Befristung muss noch während der Vertragslaufzeit geschehen.

Die Kündigung und das Kündigungsschutzgesetz

Frau verzweifelt über KündigungsschreibenFrau verzweifelt über Kündigungsschreiben Die Kündigung von Arbeitsverträgen ist möglich. Bei Kündigungen greifen, wenn nicht im Arbeitsvertrag geregelt, betriebliche oder tarifliche Vereinbarungen. Nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit ist der Arbeitnehmer durch das KSchG vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Allerdings gilt dies erst bei Beschäftigung in Betrieben mit über 10 Mitarbeitern. Eine willkürliche Kündigung könnte mitunter eine existentielle Bedrohung des Arbeitnehmers nach sich ziehen. Dies soll verhindert werden. Laut KSchG muss einer von drei Kündigungsgründen vorliegen. Diese definiert das Gesetz in § 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG: "Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist." Eine ordentliche Kündigung ist also nur möglich wenn es sich entweder um eine personenbedingte, eine verhaltensbedingte oder eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Eine Kanzlei für Arbeitsrecht kann ihren Mandanten zum Thema Kündigungsschutz umfassend informieren.

Prüfung einer zweifelhaften Kündigung.

Symbolbild Gavel Richterhammer und Waage RichterSymbolbild Gavel Richterhammer und Waage Richter Ist man der Meinung, dies trifft auf die eigene Kündigung nicht zu, so kann man sich auf das KSchG berufen. Um hier alles richtig zu machen, ist es hilfreich sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht Unterstützung zu holen, gerade auch wenn es um das Thema Abfindung geht. Es gibt Personen, die besonderen Kündigungsschutz von Gesetzes wegen haben, dazu gehören unter anderem Betriebsräte, Schwangere oder auch schwerbehinderte Menschen. Sie genießen diesen Schutz wegen ihrer besonderen Lebenssituation oder wegen der ihnen übertragenen Aufgaben im Betrieb. Da dieser Sonderkündigungsschutz viel weiter reicht als der normale Kündigungsschutz, ist eine Kündigung oft nur mit Zustimmung des zuständigen Amtes möglich. Hilfe bei einer Kündigungsschutzklage findet man bei einem Arbeitsrechtsanwalt.

Die gesetzliche Kündigungsfrist

aufgeregte Frau wird von Kollegen getröstetaufgeregte Frau wird von Kollegen getröstet Werden die Kündigungsmodalitäten im Arbeitsvertrag nicht aufgeführt, so greift die gesetzliche Kündigungsfrist. Für den Arbeitnehmer beträgt sie vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitgeber, so sind die Kündigungsfristen unterschiedlich. Unkompliziert ist die Regelung während der Probezeit. Hier gilt eine zweiwöchige Frist und dies jederzeit. Ab dem Ende der Probezeit erhöht sich die Kündigungsfrist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Gibt es für den Unternehmer bei einer Betriebszugehörigkeit seines Angestellten bis zu zwei Jahren, noch die Möglichkeit auch zum 15. eines Kalendermonats mit einer vierwöchigen Frist zu kündigen, so kann ihm ab dann nur noch zum Monatsende gekündigt werden. Von zwei bis fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt sie noch einen Monat, erhöht sich dann aber alle zwei bis drei Jahre um jeweils einen weiteren Monat. Sofern es keine betriebliche Vereinbarung gibt, die etwas anderes regelt. Kontrollieren Sie im Kündigungsfall deshalb immer die vertraglichen Vereinbarungen bzw. Tarifvereinbarungen und ziehen Sie auch für diese Angelegenheit den Rat und die Ersteinschätzung eines Anwaltes für Arbeitsrecht in Altötting heran.

Die außerordentliche oder auch fristlose Kündigung

Frau räumt ihren ArbeitsplatzFrau räumt ihren Arbeitsplatz Es gibt neben der ordentlichen Kündigung auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Sie ist jedoch eher selten. So bedarf es, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung immer eines schwerwiegenden Grundes. Meist muss der Kündigung zusätzlich eine Abmahnung vorausgegangen sein. Als fristlosen Kündigungsgrund gilt bereits die Androhung des Krankfeierns, auch Mobbing oder natürlich Betrug, Diebstahl u.ä. Hat der Arbeitgeber von einem möglichen Auslöser für eine fristlose Kündigung erfahren, so muss er sich innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob er von diesem Recht Gebrauch machen möchte. Die außerordentliche Kündigung sollte unbedingt von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Altötting kontrolliert werden. Oft ist sie nicht rechtens. Dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung hat nicht nur der Arbeitgeber, auch der Arbeitnehmer hat das Recht fristlos zu kündigen. Auch er braucht einen triftigen Grund und auch er muss evtl. den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen. Ein schwerwiegender Grund des Arbeitnehmers könnte ausbleibende, oder unpünktliche Gehaltszahlungen sein. Eine vorherige Abmahnung ist nicht nötig, wenn der Arbeitgeber bereits Insolvenz beantragt hat. Eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht bietet seinen Mandanten bei Arbeitsrecht Problemen die Möglichkeit einer Erstberatung.

Arbeitszeugnis - Ihr Recht als Arbeitnehmer

Nahaufnahme Unterschrift unter ArbeitszeugnisNahaufnahme Unterschrift unter Arbeitszeugnis Ebenso wie ein Angestellter den Anspruch auf ein Zeugnis hat so ist sein Vorgesetzter verpflichtet dieses auszustellen. So will es der Gesetzgeber. Man findet dieses Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sinnvoll und empfehlenswert ist es außerdem, ein Zwischenzeugnis einzufordern, nicht nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Zwischenzeugnis ist hilfreich bei weiteren Karriereschritten. Ein Arbeitszeugnis kann einfach oder qualifiziert erstellt werden. Meist ist es jedoch das qualifizierte Zeugnis, das ausgestellt wird. Dieses hat wohlwollend auszufallen und die Gesamtbewertung befriedigend sei vom Arbeitnehmer zu akzeptieren, auch wenn er persönlich anderer Meinung ist. Es gibt jedoch Floskeln die Kritik ausdrücken, auch wenn sie positiv formuliert wirken. So liegen Welten zwischen einem "stets einwandfrei" und einem "insgesamt einwandfrei". Dem Angestellten bleibt nach Zeugniserhalt immer die Möglichkeit sein Zeugnis von einem Arbeitsrechtler prüfen zu lassen. Dies ist die sicherste Möglichkeit um eine gerechte Bewertung der eigenen Leistungen sicher zu stellen. Man muss sich der Folgen einer schlechten Bewertung seiner Tätigkeit bewusst sein. Künftige Arbeitgeber werden sich immer für einen Bewerber mit positiven Bewertungen entscheiden, solange sie die Auswahl haben. Holen Sie sich für Ihr Anliegen Rat bei einem Anwalt mit Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Altötting.

Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht.

Durch seine Beratung und seine fachlichen Kenntnisse, kann der Anwalt für Arbeitsrecht seinem Mandanten ein wichtiger Partner sein in der Durchsetzung seiner Rechte. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenn Sie zum Beispiel Probleme bei betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten haben oder Sie eine Entlassung fürchten müssen wegen vermeintlichem Fehlverhalten. Ein Anwalt wird Sie mit seiner Kompetenz unterstützen. Er ist bestrebt eine außergerichtliche Lösung zu finden, scheut aber auch die gerichtliche Auseinandersetzung nicht um die Konsequenzen so gering wie möglich zu halten. Die Unterstützung, die eine anwaltliche Vertretung bietet ist sehr wichtig. Durch die Arbeit und die Erfahrung des Anwalts sind Klagen vor dem Arbeitsgericht sehr viel besser durchzusetzen.

Welche Kosten können bei einem arbeitsrechtlichen Streit anfallen?

Mögliche Kosten zusätzlich zu den Anwaltskosten können Gerichtsgebühren, Gutachterkosten sowie Reisekosten sein.