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Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Erwitte finden

Anwälte für Arbeitsrecht, die im Umkreis von Erwitte Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Gaßmann

Hauptstraße 75, 59609 Anröchte
in 5.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Kampert

Hauptstraße 75, 59609 Anröchte
in 5.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Dieter Oberesch

Adelheidstraße 31, 59557 Lippstadt
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thorsten Senger

Am Schwibbogen 2a, 59557 Lippstadt
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfram Barkey

Fachanwalt für Familienrecht
Luchtenstraße 2, 59555 Lippstadt
in 9.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Larissa Barnstorf-Laumanns

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Fleischhauer Straße 10, 59555 Lippstadt
in 9.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus-Peter Marticke

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Spielplatzstraße 11, 59555 Lippstadt
in 9.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Rappenberg

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Spielplatzstraße 11, 59555 Lippstadt
in 9.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hubert Schulte-Beerbühl

Fachanwalt für Familienrecht|204
Kahlenstraße 9, 59555 Lippstadt
in 9.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Meinhard Brink

Am Birkhof 50, 59558 Lippstadt
in 10.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Gockel

Marktstraße 3, 59590 Geseke
in 12.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Helena Kraus

Marktstraße 3, 59590 Geseke
in 12.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Krämer

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Hachtorstraße 45, 59602 Rüthen
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kai T. Boin

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|204
Walburgerstraße 3, 59494 Soest
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ottmar Werner Brand

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Brüderstraße 31, 59494 Soest
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Ennemann

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Brüderstraße 31, 59494 Soest
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heinz-Siegfried Gosmann

Fachanwalt für Strafrecht|3456
Nöttenstraße 19, 59494 Soest
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Kanzler-Roleff

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Opmünder Weg 50, 59494 Soest
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Krieger

Nöttentor 2-4, 59494 Soest
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Annette Meyer-Deisenroth

Petrikirchhof 4, 59494 Soest
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Picker

Marktstraße 8, 59494 Soest
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Barbara Timmerberg

Opmünder Weg 50, 59494 Soest
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Bürger

Hauptstraße 60, 59581 Warstein
in 17.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Elke Maria Ebers

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Bahnhofstraße 12, 59581 Warstein
in 17.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rudolf Greweling

Auf dem Büld 1, 59510 Lippetal
in 18.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Mehtap Krümpelmann

Auf dem Büld 1, 59510 Lippetal
in 18.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Holthoff

Möhnestraße 9, 59519 Möhnesee
in 19.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht

Infos zu Anwälte Arbeitsrecht in Erwitte
unzufriedene Büroangestellte
unzufriedene Büroangestellte ©freepik - mko

Das deutsche Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einzelnen Gesetzbuch zusammengefasst. Etwa durch den Mutterschutz, der Mutter und Kind während der Schwangerschaft rechtliche Sicherheit gewährt. Die anschließende Elternzeit wird anschließend durch das BEEG geregelt. Ebenso gibt es Gesetze für Altersteilzeit oder Arbeitsunfähigkeit. Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungen sind dann durch das SGB IV geregelt. Jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter muss bei einer Berufsgenossenschaft gemeldet sein. Das Thema Mindestlohn indessen ist im MiLoG geregelt. Auch für den Bereich der Zeitarbeitsverträge gelten ganz ähnliche Lohnuntergrenzen. Selbst ein späterer Aufhebungsvertrag unterliegt gesetzlichen Regelungen, wenn auch nicht direkt dem Arbeitsrecht zugehörig. Für die Prüfung einer Scheinselbständigkeit hingegen reicht ein Blick aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht aus, hier muss auch noch sozialrechtlich geprüft werden.

Arbeitsrecht während einer Pandemie

Auch das Arbeitsrecht ist von der Corona Pandemie nicht unberührt geblieben und hat einige Übergangsregelungen notwendig gemacht. Einige der Regelungen betreffen die Bestimmungen über Dauer und Höhe gewährter Kurzarbeit. Dann gibt es aber auch die Sonderregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz durch den § 27 BEEG.

Sonderregelungen in Pandemiezeiten, zuletzt Corona

  • Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
    • Dauer des Kurzarbeitergeldes betrug in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
    • Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
    • Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
    • keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet

Der Arbeitsvertrag

Arbeitnehmer unterschreibt ArbeitsvertragArbeitnehmer unterschreibt Arbeitsvertrag Viele grundsätzlichen Vertragsvereinbarungen regelt der Gesetzgeber durch das Arbeitsrecht. Arbeitsverträge sind unkompliziert zu erstellen, sie erfordern auch keine bestimmte Form. Trotzdem ist es sinnvoll möglichst viel im voraus schriftlich zu fixieren. Unsorgfältige oder lückenhafte Arbeitsverträge werden im Streitfall durch das Gesetz ergänzt und stellen somit keinen individuell ausgearbeiteten Vertrag dar. Arbeitsverträge ähneln sich oft, da online unkompliziert und kostenlos Vorlagen zur Verfügung gestellt werden. Oft sind neben den Angaben der beiden Vertragsparteien nur die detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, Probezeit, Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie evtl. Kündigungsmodalitäten zu ergänzen. Die Bezahlung, also das Gehalt, inklusive sämtlicher Extras wie Weihnachtsgeld und Erfolgsbeteiligungen muss klar im Vertrag definiert sein. Ebenso der Urlaubsanspruch. Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sollten aufgeführt werden (VWL, Betriebsrente, etc.) Das Telefonieren oder Surfen kann im Vertrag geregelt werden. Als Arbeitgeber möchte man vielleicht den Zeitpunkt und die Art der Krankmeldung klären. Genügt ein Anruf, oder soll ein Attest gebracht werden und ist eine bestimmte Uhrzeit wichtig zu der die telefonische Krankmeldung einzugehen hat? Diverse Punkte können zusätzlich wichtig sein, wie die Entgeltfortzahlung wenn die Kinder krank sind und der Pflege bedürfen. Die Handhabung von Firmeninterna als auch das Thema Datenschutz kann von großer Wichtigkeit sein und sollte auf jeden Fall schriftlich festgehalten sein. Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, dann deshalb, weil etwas nicht schriftlich geregelt ist. Um sicher zu gehen, sollten sogenannte Nebenabreden explizit ausgeschlossen werden. Zusatzvereinbarungen, die nicht schriftlich niedergelegt sind, können somit nicht geltend gemacht werden. Sollte es zum Streit kommen, erleichtert dies dem Arbeitsgericht eine klare Entscheidung. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Erwitte steht Ihnen im Konfliktfall zur Seite.

Arbeitsverträge mit zeitlicher Befristung

Nahaufnahme UnterschriftNahaufnahme Unterschrift Sucht man die rechtlichen Hintergründe von befristeten Arbeitsverträgen, so findet man diese im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Es gibt zwei Varianten von befristeten Arbeitsverträgen. Sie sind entweder zweckbefristet oder zeitbefristet. Ist ein Vertrag zweckbefristet, so wird ein bestimmtes Projekt oder Ziel verfolgt. Ist es erreicht, so endet der Vertrag. Bei der Zeitbefristung ist ein Datum gesetzt zu dem der Vertrag endet. Befristete Arbeitsverträge kommen immer dann zum Einsatz, wenn noch nicht klar ist, ob eine Arbeitsstelle dauerhaft sinnvoll, nötig oder auch bezahlbar ist. Vor Vertragsabschluss gilt es auch das "Kleingedruckte" zu prüfen, in dem die Befristungsvereinbarung genau beschrieben ist. Die Vorteile liegen nicht nur beim Unternehmen, auch Beschäftigte profitieren von einer Befristung. Sie bekommen guten Einblick in das Unternehmen. Ein vorerst zeitlich begrenztes Angebot kann natürlich auch Wegbereiter zu einer Festanstellung sein. Zusätzlich besteht die Aussicht intern zu wechseln und so zu einem geeigneten Arbeitsplatz zu gelangen. Zeitverträge sind für Unternehmen vor allem aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. So erschwert eine unsichere Wirtschaftslage oft, sich mit Arbeitnehmergehältern langfristig finanziell zu binden. Zusätzlich ist, auch aus der Sicht des Arbeitgebers, das befristete Arbeitsverhältnis oftmals wie eine verlängerte Probezeit, die mehr Klarheit bringen kann.

Wie oft Ist es zulässig, die Befristung zu wiederholen?

Hand mit Kugelschreiber unterzeichnet VertragHand mit Kugelschreiber unterzeichnet Vertrag Ein zeitlich befristeter Vertrag ohne Sachgrund lässt sich in der Regel insgesamt zwei Jahren befristen. Auch wenn bis zu drei mal verlängert werden darf, so hat dies innerhalb dieser zwei Jahre zu bleiben. Der Zweck der Befristung muss eindeutig erkennbar sein und genau benannt werden. Ist dann der Zweck erfüllt, endet das Arbeitsverhältnis. Aus befristeten Arbeitsverträgen werden häufig, ohne bewusstes Herbeiführen, unbefristete - dies nennt man dann Entfristung. Auslöser können geänderte Zeiten oder Arbeitsbedingungen in einem sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag sein. Aus juristischer Sicht entsteht dadurch ein neuer Vertrag. Befristete Arbeitsverträge dürfen nur während einer noch laufenden Befristung verlängert werden.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses und das KSchG

Frau bedeckt Gesicht wegen EntlassungsschreibenFrau bedeckt Gesicht wegen Entlassungsschreiben Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unterliegt besonderen Bestimmungen. Die Kündigungsfrist legt der Arbeitsvertrag selbst oder der Tarifvertrag fest. Nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit ist der Arbeitnehmer durch das KSchG vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Allerdings gilt dies erst bei Beschäftigung in Betrieben mit über 10 Mitarbeitern. Großen Konzernen soll es so unmöglich gemacht werden, aus Willkür Angestellte zu entlassen und sie in eine existenzbedrohende, arbeitslose Zukunft zu entlassen. Arbeitnehmer können nach § 1 KSchG nur durch Gründe die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse gekündigt werden. Rund um das Thema Kündigungsschutz kann eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei ihre Mandanten rechtssicher beraten und weiterhelfen.

Widerspruch bei erhaltener Kündigung

Kündigung wird Arbeitnehmer in Umschlag persönlich überreichtKündigung wird Arbeitnehmer in Umschlag persönlich überreicht Möchte man eine Kündigung nicht gleich akzeptieren, so kann man sich beraten lassen welche Wege möglich sind. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht kann zweifelhafte Kündigungen prüfen, anfechten, Fristen ermitteln, oder auch eine gerechte Abfindung für seinen Mandanten verhandeln. Bestimmte Personengruppen genießen Sonderkündigungsschutz, hier gehören Schwangere und Mütter nach der Entbindungszeit genauso dazu wie Wehrdienstleistende oder Auszubildende. Der besondere Schutz ist entweder ihrer konkreten Lebenssituation geschuldet oder der Aufgabe die sie im Betrieb übernommen haben und leicht zu Differenzen mit dem Arbeitgeber führen könnten. Ähnlich wie bei einer fristlosen Kündigung, bedarf es bei diesen Personengruppen eines wichtigen Kündigungsgrundes. So ist eine Kündigung bei Sonderkündigungsschutz oft nicht ohne Zustimmung des zuständigen Amtes möglich. Um eine Kündigungsschutzklage einzureichen wendet man sich bestmöglich an einen Arbeitsrechtsanwalt.

Mehr über die gesetzlichen Kündigungsfristen

schockierter Geschäftsmannschockierter Geschäftsmann Werden die Kündigungsmodalitäten im Arbeitsvertrag nicht aufgeführt, so greift die gesetzliche Kündigungsfrist. Für den Arbeitnehmer beträgt sie vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für das Unternehmen gelten etwas kompliziertere Bedingungen. Die Kündigung in der Probezeit ist klar geregelt. Es gilt eine zweiwöchige Probezeit und ist unabhängig von Terminen. Ab dann wird die Frist je nach Jahren der Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Nach zwei, fünf, acht, zehn, zwölf, fünfzehn oder zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit, verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils einen Monat zum Monatsende. Betriebsvereinbarungen können davon abweichen. Sie sollten im Falle einer Kündigung unbedingt Ihren Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag prüfen. Klarheit in dieser Angelegenheit kann Ihnen schnell und professionell, bereits in einer Ersteinschätzung, auch ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Erwitte verschaffen.

Die fristlose Kündigung

Frauen werden von Chef beschimpftFrauen werden von Chef beschimpft Es gibt neben der ordentlichen Kündigung auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Sie ist jedoch eher selten. Die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung sind meist eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers sowie ein gewichtiger Grund. Eigenmächtiger Urlaubsantritt ohne Urlaubsbewilligung, angedrohtes Krankfeiern, Mobbing am Arbeitsplatz oder sexuelle Belästigungen von Kollegen sind nur einige Gründe, die eine fristlose Kündigung nach sich ziehen können. Es bleiben dem Arbeitgeber nach Kenntnisnahme des Grundes genau zwei Wochen Zeit um eine tatsächliche außerordentliche Kündigung auszusprechen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sollte man auf keinen Fall den Gang zum Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Erwitte scheuen. Da sie nicht selten unwirksam sind. Allerdings hat auch der Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen das Recht außerordentlich zu kündigen. Für ihn gelten die gleichen Regeln, die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen wie für den Arbeitgeber. Beispiele von gewichtigen Gründen, die den Arbeitnehmer zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen sind grobe Beleidigungen oder Tätlichkeiten, wiederholte sexuelle Belästigung sowie Arbeitsschutzverletzungen. Bei Problemen steht Ihnen die Möglichkeit einer Erstberatung in einer Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht offen.

Das Recht auf ein Arbeitszeugnis

Symbolbild Unterschrift ArbeitszeugnisSymbolbild Unterschrift Arbeitszeugnis Das Anrecht auf ein Arbeitszeugnis ist dem Arbeitnehmer sicher. Diese Verpflichtung ist im BGB festgehalten. Zwischenzeugnisse auszustellen fällt, ebenfalls in die selbstverständlichen Pflichten des Arbeitgebers wie die Erstellung eines Zeugnisses bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein Zwischenzeugnis ist hilfreich bei weiteren Karriereschritten. Ist ein qualifiziertes Zeugnis gewünscht, so hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dem Arbeitnehmer mit seinen Aussagen nicht zu schaden. Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Klage eines besseren Zeugnisses, wenn die Bewertung insgesamt nur ein ausreichend erlangt. Es gibt jedoch Floskeln die Kritik ausdrücken, auch wenn sie positiv formuliert wirken. So liegen Welten zwischen einem "stets einwandfrei" und einem "insgesamt einwandfrei". Ist man sich nicht sicher, ob ein erhaltenes Zeugnis wirklich wohlwollend ist, sollte man dies einem Arbeitsrechtler anvertrauen. Dieser kann für Sie mit Sicherheit klären, ob Ihr Zeugnis verdeckte Kritik enthält. Man muss sich der Folgen einer schlechten Bewertung seiner Tätigkeit bewusst sein. Künftige Arbeitgeber werden sich immer für einen Bewerber mit positiven Bewertungen entscheiden, solange sie die Auswahl haben. Kontaktieren Sie jetzt für Ihr Anliegen unverbindlich einen auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt in Erwitte oder Ihrer Nähe.

Hilfe vom Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts für Arbeitsrecht ist durch seine fachlichen Kenntnisse dem Mandanten eine große Hilfe. So kann der Anwalt oder Fachanwalt kompetent bei allen Streitigkeiten das Arbeitsrecht betreffend helfen wie etwa betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten oder einer Entlassung wegen vorgeworfenem Fehlverhalten. Als Anwalt sucht er für seinen Mandanten einen Weg mit den geringsten negativen Konsequenzen - außergerichtlich oder gerichtlich. Dem Mandanten ist die anwaltliche Vertretung eine große Hilfe und Erleichterung. Denn mit seiner Arbeit und Erfahrung kann der Anwalt oder Fachanwalt die Interessen und Rechte seines Mandanten auch bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht in der Regel sehr viel besser durchsetzen.

Welche Kosten können bei einem arbeitsrechtlichen Streit entstehen?

Mögliche Kosten zusätzlich zu den Anwaltskosten können Gerichtsgebühren, Gutachterkosten sowie Reisekosten sein.

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