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Goss & Kollegen
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Familienrecht
Georgenstraße 22, 92224 Amberg
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Das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einzelnen Gesetzbuch zusammengefasst. Etwa durch den Mutterschutz, der Mutter und Kind während der Schwangerschaft rechtliche Sicherheit gewährt. Anschließend regelt das BEEG dann die Elternzeit. Oder die Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie die Altersteilzeit sind gesetzlich festgelegt. Gesetzlich geregelt sind auch die Berufsgenossenschaften durch das Sozialgesetzbuch IV. Bereits ab einem Mitarbeiter muss sich ein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Ein bekanntes Thema ist wohl der Mindestlohn, geregelt im MiLoG. Auch für den Bereich der Zeitarbeitsverträge gelten ganz ähnliche Lohnuntergrenzen. Sogar für einen Aufhebungsvertrag gibt es gesetzliche Regelungen auch wenn diese nicht direkt dem Arbeitsrecht zugeordnet werden können. Die Klärung einer Scheinselbständigkeit hingegen betrifft nicht nur das Arbeitsrecht sondern auch noch das Sozialrecht.
Arbeitsrecht während einer Pandemie
Die Covid-19 Pandemie hat auch einige Sonderregelungen das Arbeitsrecht betreffend nötig werden lassen. Da sind zum Beispiel die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Des weiteren kann eine Arbeitsunfähigkeit nun vorübergehend telefonisch erfolgen, außerdem gibt des Sonderregelungen zum Elterngeld lt. $ 27 BEEG.
Sonderregelungen in Pandemiezeiten, zuletzt Corona
- Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
- Dauer des Kurzarbeitergeldes betrug in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
- Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
- Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
- Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
- Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
- keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet
Der Arbeitsvertrag - die Basis des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Angestellter leistet Unterschrift unter Arbeitsvertrag Auch wenn ein Arbeitsvertrag noch so lose formuliert sein mag, einige arbeitsrechtliche Dinge müssen beachtet werden. In Hinblick auf die Inhalte eines Arbeitsvertrages gibt es nur sehr geringe Anforderungen, da auch schon ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag bindend ist. Jedoch erleichtert es das künftige Arbeitsverhältnis, wenn möglichst viel im Vorfeld geklärt wurde. Denn rechtliche Lücken in Arbeitsverträgen werden im Streitfall durch gesetzliche Regelungen anstelle von individuellen Absprachen zwischen den Vertragspartnern gefüllt. Im Internet findet man viele fast identische Vorlagen von Arbeitsverträgen, die kostenlos bereitgestellt und ausgedruckt werden können. Sie werden mit den notwendigen Angaben über Arbeitnehmer und Arbeitgeber versehen und einer möglichst genauen Arbeitsplatzbeschreibung, evtl. Befristung, Probezeit u.ä. ergänzt. Wie hoch ist das Gehalt? Gibt es Zuwendungen des Arbeitgebers wie ein dreizehntes Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Erfolgsprämien, Kita-Zuschüsse etc., oder wieviel Urlaubsanspruch man hat? Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sollten aufgeführt werden (VWL, Betriebsrente, etc.) Das Telefonieren oder Surfen kann im Vertrag geregelt werden. Man kann im Vertrag auch festlegen bis wann man sich krankgemeldet haben muss und im längeren Krankheitsfall, wie die Lohnfortzahlung geregelt ist. Hat man Kinder, so ist es vorausschauend vertraglich zu vereinbaren, ob es eine Lohnfortzahlung gibt, wenn man mit der Betreuung eines erkrankten Kindes beschäftigt ist und deshalb nicht arbeiten kann. Die Handhabung von Firmeninterna als auch das Thema Datenschutz kann von großer Wichtigkeit sein und sollte auf jeden Fall schriftlich festgehalten sein. Nicht schriftlich Vereinbartes birgt Streitpotential. Aus rechtlicher Perspektive heikel sind besonders die Fälle, in denen der Passus "Nebenabreden gibt es nicht" fehlt. Deshalb sollte darauf bestanden werden. Diese Klausel verhindert wirksam unnötige Streitigkeiten. Das macht es letztlich auch für einen Arbeitsrichter einfacher, eine klare Entscheidung zu treffen. Kontaktieren Sie im Streitfall einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Parsberg.
Zeitverträge
Chef und Arbeitnehmerin unterzeichnen Zeitvertrag Die gesetzlichen Regelungen findet man im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG. Möchte man einen Arbeitsvertrag befristen, so gibt es zwei mögliche Varianten dies zu tun, zeitbefristet oder zweckgebunden. Die Zeitbefristung sieht eine bestimmte Zeitspanne der Beschäftigung als Schwerpunkt, etwa bei einer Mutterschaftsvertretung, die Zweckbefristung verfolgt die Erfüllung eines bestimmten Zieles, wie z.B. das Spargelstechen im Frühjahr. Mit Befristungen können Unternehmen Mitarbeiter gezielt für ein Projekt einstellen. Klar ist, dass der Arbeitnehmer sich über die Befristung sehr genau informieren sollte - und zwar vor der Unterschrift! Dennoch sind befristete Arbeitsverträge für Arbeitnehmer auch von Vorteil, so kann man die Arbeitsstelle und auch das Arbeitsklima kennenlernen und einschätzen ob einem der Arbeitsplatz gefällt. Ein zusätzlicher Anreiz ein befristetes Arbeitsangebot anzunehmen ist die Aussicht im Unternehmen eine dauerhafte Anstellung zu finden. Vielleicht ergibt sich daraus anschließend ein vorteilhafter Wechsel innerhalb der Firma. Zeitverträge sind für Unternehmen vor allem aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. So kann eine schwankende Auftragslage langfristige finanzielle Bindungen problematisch werden lassen. Überdies kann die Qualifikation des befristet Angestellten über einen längeren Zeitraum begutachtet werden.
Wie oft Ist es zulässig, die Befristung zu wiederholen?
Frau leistet Unterschrift Gib der Arbeitgeber einen Sachgrund für die zeitliche Befristung an, etwa eine Mutterschaftsvertretung, so gibt es keine Begrenzung der Verlängerung. Sehr wohl gibt es eine maximale Befristungsdauer von in der Regel zwei Jahren, wenn eine zeitliche Befristung ohne Sachgrund eingegangen wird. Ein zweckbefristeter Vertrag endet mit dem Erreichen des formulierten Zweckes wegen dem er geschlossen wurde. Hier gibt es nur die Bedingung, dass das Ende des Vertrages zwei Wochen vor Erreichen dieses Zieles angekündigt werden muss. Mit Entfristung ist der Wegfall der Befristung gemeint. Es ist dann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis geworden. Dies kann auch versehentlich geschehen. So gilt ein sachgrundloser Vertrag nach Änderungen von z.B. der Arbeitszeit oder des Gehalts als neu abgeschlossen und die Befristung ist dadurch aufgehoben. Dies ist dann keine Veränderung des bereits bestehenden Vertrages, sondern als gänzlich neuer Arbeitsvertrag zu verstehen. Nur vor Ablauf der ursprünglichen Befristung kann eine neue vereinbart werden.
Näheres über den Kündigungsschutz und die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Arbeitnehmer bekommt Vorhaltungen Alle Verträge, die geschlossen werden, sind grundsätzlich auch kündbar. Für die Kündigungsfrist ist oft die Betriebsvereinbarung maßgeblich. Nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit ist der Arbeitnehmer durch das KSchG vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Allerdings gilt dies erst bei Beschäftigung in Betrieben mit über 10 Mitarbeitern. Arbeitnehmer sollen durch das KSchG gesetzlich vor willkürlichen oder sachfremd motivierten Kündigungen geschützt werden. Da sie als potentiell wirtschaftlich schwächer als der Arbeitgeber gelten. Arbeitnehmer können nach § 1 KSchG nur durch Gründe die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse gekündigt werden. Wenden Sie sich bei Fragen zum Kündigungsschutz an eine Kanzlei für Arbeitsrecht, dort wird Ihnen dann als Mandant bestmöglich weitergeholfen.
Unwirksamkeit einer Kündigung prüfen.
Richterhammer und Waage Eine rechtliche Prüfung der Kündigung ist ratsam wenn man anzweifelt ob sie rechtskräftig ist. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht kann zweifelhafte Kündigungen prüfen, anfechten, Fristen ermitteln, oder auch eine gerechte Abfindung für seinen Mandanten verhandeln. Es gibt Personen, die besonderen Kündigungsschutz von Gesetzes wegen haben, dazu gehören unter anderem Betriebsräte, Schwangere oder auch schwerbehinderte Menschen. Sie genießen diesen Schutz wegen ihrer besonderen Lebenssituation oder wegen der ihnen übertragenen Aufgaben im Betrieb. Eine Kündigung dieser Personengruppen ist nur unter besonders strengen Voraussetzungen und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Ein Arbeitsrechtsanwalt kann seinem Mandanten versierte Hilfe bieten, wenn es eine Kündigungsschutzklage im Raum steht.
Mehr über die gesetzlichen Kündigungsfristen
aufgeregte Frau wird von Kollegen getröstet Sind im Vertrag keine Kündigungsmodalitäten festgehalten, so gilt für den Arbeitnehmer die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das Unternehmen hat sich an genaue Berechnungen der Kündigungsfristen zu halten. Einfach gehalten ist die Kündigung während der Probezeit. Ohne Einhaltung von Terminen ist sie hier jederzeit möglich und die Frist beträgt lediglich zwei Wochen. Nach der Probezeit wird die Frist, je nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt, verlängert. Einzige Ausnahme bildet noch die Regelung bis zu zwei Jahren, hier ist die Kündigung nicht nur zum Monatsende sondern auch noch zum 15. eines Kalendermonats möglich und beträgt vier Wochen. Für alle anderen folgenden gilt das Monatsende. Davon abweichende Bestimmungen können in Betriebsvereinbarungen oder dem Tarifvertrag festgelegt sein. Für die Aufklärung Ihrer Angelegenheiten und was im jeweiligen Fall wirksam ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht in Parsberg vielleicht bereits durch seine Ersteinschätzung sorgen.
Wer darf wann wem fristlos kündigen?
Frau hält sich entsetzt den Kopf Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch die außerordentliche Kündigung. Sie sollte jedoch nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Es bedarf für diese Kündigung eines gewichtigen Grundes, der im Zweifel auch dem Amtsgericht vorgetragen werden muss. Zusätzlich muss einer außerordentlichen Kündigung meist eine Abmahnung vorausgegangen sein. Eigenmächtiger Urlaubsantritt ohne Urlaubsbewilligung, angedrohtes Krankfeiern, Mobbing am Arbeitsplatz oder sexuelle Belästigungen von Kollegen sind nur einige Gründe, die eine fristlose Kündigung nach sich ziehen können. Mit Bekanntwerden des Grundes der diese drastische Kündigung rechtfertigt, hat der Arbeitgeber auch nur zwei Wochen Zeit die fristlose Kündigung auszusprechen. Die Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht in Parsberg ist in dieser Situation sehr wichtig. Dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung hat nicht nur der Arbeitgeber, auch der Arbeitnehmer hat das Recht fristlos zu kündigen. Für ihn gelten die gleichen Regeln, die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen wie für den Arbeitgeber. Grobe Beleidigungen, grobe Tätlichkeiten, wiederholte sexuelle Belästigung, die Verletzung des Arbeitsschutzes, dies sind nur einige Gründe die eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen können. Wenden Sie sich bei Problemen gern an eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht und erfragen sie die Möglichkeit einer Erstberatung.
Das Recht auf ein Arbeitszeugnis
Stempel unter Arbeitszeugnis Egal wie die zufrieden der Arbeitgeber mit der Leistung seines Angestellten war, er ist verpflichtet dem Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus der Firma ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dies ist in § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Ebenso besteht neben dem Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ein Anspruch auf ein, in regelmäßigen Abständen ausgestelltes, Zwischenzeugnis. Das ist auch wichtig bei wechselnden Vorgesetzten. Es wird somit die bisherige Zufriedenheit des Chefs festgehalten. Für das qualifizierte Arbeitszeugnis besteht die Wohlwollenspflicht. Es dürfen also keine dem Arbeitnehmer schädigenden, negativen Formulierungen enthalten sein. Vor Gericht einklagbar ist ein Zeugnis erst, wenn es schlechter als befriedigend bewertet wurde. Tatsächlich gibt es sehr kleine, aber feine Unterschiede, die in einem Zeugnis die Leistungsbewertung ausmachen können. Ein "stets" vor einer "vollen Zufriedenheit", würde in Zeugnisnoten ausgedrückt, eine ganze Note besser gewertet als wenn es fehlte. Fühlt man sich mit seinem erhaltenen Zeugnis nicht gerecht bewertet, kann der Gang zum Arbeitsrechtler Klarheit schaffen. Mit seinem Fachwissen kann er schnell Klarheit über die wirkliche Aussage Ihres Zeugnisses bringen. Es gibt keinen Unterschied, zwischen einem schlechten Zeugnis und gar keinem. Beides wird bei zukünftigen Bewerbungen nicht förderlich sein und wirft ein schlechtes Licht auf die geleistete Tätigkeit. Kontaktieren Sie jetzt für Ihr Anliegen unverbindlich einen auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt in Parsberg oder Ihrer Nähe.
Wann zum Anwalt für Arbeitsrecht?
Ohne die Beratung und die fachlichen Kenntnisse, die ein Anwalt für Arbeitsrecht hat, mag eine persönliche Situation aussichtslos erscheinen. Ob betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten, eine Entlassung wegen unterstellten Fehlverhaltens oder auch andere Streitigkeiten, ein Anwalt bietet immer kompetente Hilfe. Als Anwalt sucht er für seinen Mandanten einen Weg mit den geringsten negativen Konsequenzen - außergerichtlich oder gerichtlich. Die Vertretung durch einen Anwalt oder Fachanwalt hilft dem Mandanten sehr. Denn mit seiner Arbeit und Erfahrung kann der Anwalt oder Fachanwalt die Interessen und Rechte seines Mandanten auch bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht in der Regel sehr viel besser durchsetzen.
Welche Kosten können bei einem arbeitsrechtlichen Streit entstehen?
Die Kosten für einen arbeitsrechtlichen Streit können je nach Fall variieren, aber typischerweise fallen Anwaltskosten, mögliche Gerichtsgebühren, Gutachterkosten und Reisekosten an.

