Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Reute
Anwälte für Arbeitsrecht, die im Umkreis von Reute Mandate annehmen

Martin Bär
Kandelstraße 65, 79312 Emmendingenin 4.3 km Entfernung

Albrecht Cziohsek
Theodor-Ludwig-Straße 24-26, 79312 Emmendingenin 4.3 km Entfernung

Monika Franz
Franz-Josef-Baumgartner-Straße 1/1, 79312 Emmendingenin 4.3 km Entfernung

Britta Holstein
Karl-Friedrich-Straße 21, 79312 Emmendingenin 4.3 km Entfernung

Vinh Vinh Luong
Landvogtei 5, 79312 Emmendingenin 4.3 km Entfernung

Gerhard Eiche
Engesserstraße 8, 79108 Freiburg im Breisgauin 4.5 km Entfernung

Sebastian Thomas Rudolph
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Offenburger Straße 1, 79108 Freiburg im Breisgau
in 4.5 km Entfernung

Andreas Wäldin
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Berner Straße 5, 79108 Freiburg im Breisgau
in 4.5 km Entfernung

Janetta Cordier
Hindenburgstraße 18a, 79331 Teningenin 4.8 km Entfernung

Bernd Massem
Hauptstraße 139, 79211 Denzlingenin 4.8 km Entfernung

Bernhard Dechant
Gewerbestraße 37, 79194 Gundelfingenin 5.4 km Entfernung

Federica Isabelle Guilbaud Degay-Inhofer
Alte Bundesstraße 94, 79194 Gundelfingenin 5.4 km Entfernung

Christian-Georg Keil
Industriestraße 63, 79194 Gundelfingenin 5.4 km Entfernung

Andreas Gülck
Guntramstraße 46, 79106 Freiburg im Breisgauin 8.8 km Entfernung

Edmund M. Jung
Wentzingerstraße 7 a, 79106 Freiburg im Breisgauin 8.8 km Entfernung

Abdulrahim Yazgan
Stühlingerstraße 24, 79106 Freiburg im Breisgauin 8.8 km Entfernung

Harald Bley
Ricarda-Huch-Straße 34, 79114 Freiburg im Breisgauin 9.7 km Entfernung

Harald Brüstle
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Weiherhofstraße 2, 79104 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung

Nadja Böhm
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Lerchenstraße 2, 79104 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung

Markus Klimsch
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Burgunder Straße 20, 79104 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung

Lena Kühnbach
Fachanwalt für VerwaltungsrechtHabsburger Straße 105, 79104 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung

Volker Lindner
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Habsburgerstraße 33, 79104 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung

Georg-Hermann Argauer
Am Predigertor 1, 79098 Freiburg im Breisgauin 10.1 km Entfernung

Walter Brunner
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Kaiser-Joseph-Straße 251-253, 79098 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung

Markus Czech
Fachanwalt für ArbeitsrechtLeopoldring 1, 79098 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung

Cornelia Czuratis
Fachanwalt für ArbeitsrechtWilhelmstraße 10, 79098 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung

Stefan Daub
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung

Thorsten Engel
Bismarckallee 10, 79098 Freiburg im Breisgauin 10.1 km Entfernung

Christoph Fingerle
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung

Andre M. Knapp
Bismarckallee 2a, 79098 Freiburg im Breisgauin 10.1 km Entfernung

Thilo Köhler
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Eisenbahnstraße 52, 79098 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung

Oliver F. Leers
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Friedrichring 16-18, 79098 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung

Christina Lohse
Kaiser-Joseph-Straße 256, 79098 Freiburg im Breisgauin 10.1 km Entfernung

Berndt Maltzahn
Leopoldring 5, 79098 Freiburg im Breisgauin 10.1 km Entfernung

Harald Eckard Manias
Kaiser-Joseph-Straße 256, 79098 Freiburg im Breisgauin 10.1 km Entfernung

Gabriele Matt
Wilhelmstraße 20, 79098 Freiburg im Breisgauin 10.1 km Entfernung

Stephanie Sannchen Mayer
Fachanwalt für ArbeitsrechtKaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung

Felix Mayer
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtKaiser-Joseph-Straße 251-253, 79098 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung

Daria Mühlen
Schreiberstraße 20, 79098 Freiburg im Breisgauin 10.1 km Entfernung

Tanja Ritter-Taube
Fachanwalt für ArbeitsrechtKaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung
Arbeitsrecht – ein Überblick
Gesetze zum Arbeitsrecht finden sich in unterschiedlichen Gesetzbüchern. Eine Schwangere wird z.B. durch den Mutterschutz geschützt. Die anschließende Elternzeit wird anschließend durch das BEEG geregelt. Ebenso gibt es gesetzliche Sicherheit bei Arbeitsunfähigkeit, oder wenn man Altersteilzeit für sich beanspruchen möchte. Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungen sind dann durch das SGB IV geregelt. Die Anmeldung seiner Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft muss in jedem Fall durch den Arbeitgeber erfolgen. Das MiLoG beinhaltet wiederum die Regelungen zum Mindestlohn. Die Lohnuntergrenzen für Zeitarbeit sind denen des Mindestlohns sehr ähnlich. Sogar rechtliche Fragen zum Aufhebungsvertrag können durch das Gesetz beantwortet werden, auch wenn hierfür nicht das Arbeitsrecht zuständig ist. Für die Prüfung einer Scheinselbständigkeit hingegen reicht ein Blick aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht aus, hier muss auch noch sozialrechtlich geprüft werden.
Corona im Arbeitsrecht
Die durch das Coronavirus ausgelöste Pandemie hat auch für das Arbeitsrecht einige Sonderregelungen nötig werden lassen. So ist z.B. die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 Monaten auf 24 Monate heraufgesetzt worden. Dann ist es vorübergehend möglich sich telefonisch krankschreiben zu lassen und es gibt den § 27 BEEG mit seinen Sonderregelungen zum Elterngeld.
Sonderregelungen in Zeiten von Corona
- Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
- Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
- Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
- Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
- Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
- Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
- Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
- keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet
Regelungen im Arbeitsvertrag
Angestellter leistet Unterschrift unter Arbeitsvertrag Auch wenn Arbeitsverträge prinzipiell individuell gestaltet werden können, so sind bei jedem Arbeitsverhältnis diverse gesetzliche Regelungen zu beachten. Ein Arbeitsvertrag muss nicht notwendiger Weise lang sein, er kommt schon mit wenigen, das Arbeitsverhältnis umschreibenden, Angaben aus. Trotzdem sei es jedem geraten den Arbeitsvertrag möglichst ausführlich und in Schriftform zu verfassen. Rechtliche Vorgaben würde jedoch unwissentlich vorhandene Regelungslücken in einem Arbeitsvertrag füllen. Im Internet findet man viele fast identische Vorlagen von Arbeitsverträgen, die kostenlos bereitgestellt und ausgedruckt werden können. Sie werden mit den notwendigen Angaben über Arbeitnehmer und Arbeitgeber versehen und einer möglichst genauen Arbeitsplatzbeschreibung, evtl. Befristung, Probezeit u.ä. ergänzt. Wie hoch ist das Gehalt? Gibt es Zuwendungen des Arbeitgebers wie ein dreizehntes Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Erfolgsprämien, Kita-Zuschüsse etc.? Möglicherweise gewährte vermögenswirksame Leistungen sollten ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt werden. Der Arbeitsvertrag sollte klar regeln ob privates Telefonieren oder Internetnutzung erlaubt ist und wenn ja in welchem Ausmaß. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrages ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Vertraglich lässt sich auch gut der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei der Erkrankung naher Angehöriger und der damit nötig gewordenen Pflege vereinbaren. Gibt es wichtige Daten die der Geheimhaltung bedürfen oder auch ganz allgemeiner Datenschutz, welche sonstigen Bedingungen stellt die Firma. Im Arbeitsvertrag kann dies gut geregelt werden. Wenn es später Auseinandersetzungen geben sollte, dann überwiegend wegen fehlender Passagen im Vertrag. Um für Klarheit zu sorgen, sollten Nebenabreden generell ausgeschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen sind also nur gültig, wenn sie auch schriftlich fixiert werden. Dies verhindert möglicherweise eine unnötig erschwerte gerichtliche Klärung. Lassen Sie den Vertrag vorab von Rechtsanwalt in Reute überprüfen.
Der befristete Arbeitsvertrag
Händeschütteln nach unterzeichnetem befristeten Arbeitsvertrag Sucht man die rechtlichen Hintergründe von befristeten Arbeitsverträgen, so findet man diese im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Es gibt zwei Varianten von befristeten Arbeitsverträgen. Sie sind entweder zweckbefristet oder zeitbefristet. Die Unterschiede der Befristungsmöglichkeiten machen klar ob ein bestimmtes Ziel erreicht, oder eine gewisse Zeitspanne überbrückt werden soll. Befristete Arbeitsverträge sind bei Projektarbeiten sehr beliebt in Unternehmen. Der Arbeitnehmer muss prüfen welche Befristungsvereinbarungen gestellt werden und ob man diese Bedingungen akzeptieren möchte. Ist sich der Erwerbstätige nicht sicher, ob der Arbeitsplatz zu ihm passt, kann eine Befristung auch für ihn durchaus attraktiv sein. Ein vorerst zeitlich begrenztes Angebot kann natürlich auch Wegbereiter zu einer Festanstellung sein. Vielleicht kann man im Unternehmen auf diesem Weg zu einer noch passenderen Stelle finden. Dem Unternehmen bieten Zeitverträge diverse Vorteile. So können Personalkosten rasch an die Auftragslage angepasst werden. Darüber hinaus bietet es dem Unternehmen die Möglichkeit, sich nicht auf lange Sicht binden zu müssen bevor man sich sicher ist gut miteinander arbeiten zu können.
Wie oft darf ein befristeter Vertrag verlängert werden?
Frau leistet Unterschrift Zeitlich befristete Verträge mit Sachgrund unterliegen keiner Befristungsgrenze und sind somit verlängerbar. Allerdings sollten sie ein gewisses Maß nicht überschreiten, da dies als Rechtsmissbrauch gedeutet werden kann. Haben sie keinen Sachgrund, so dürfen sie mit Verlängerungen (bis zu drei Mal) meist nicht länger als zwei Jahre dauern. Die Befristung eines zweckgebundenen Arbeitsvertrages endet mit der Erfüllung des Zweckes. Eine Kündigung ist nicht nötig, aber etwa zwei Wochen vorher muss dem Arbeitnehmer das voraussichtliche Ende mitgeteilt werden. Die unabsichtliche Entfristung eines befristeten Arbeitsvertrages ist möglich. Dies geschieht schon, wenn bei einem sachgrundlos befristeten Vertrag die Befristung zu spät verlängert wurde. Oder eine Änderung, wie die der Arbeitszeit oder des Gehaltes, führt zu einer Entfristung. Dann handelt es sich um einen neuen Arbeitsvertrag. Befristete Verträge sind nur während ihrer noch laufenden Befristung verlängerbar.
Näheres über den Kündigungsschutz und die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
aufgeregter Chef wirft Unterlagen und beschimpft schwangere Arbeitnehmerin Grundsätzlich kann jeder Vertrag gekündigt werden. Bedingungen und Fristen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, können aber auch im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Ist die Probezeit nach sechs Monaten beendet, beginnt der Schutz des Angestellten durch das KSchG. In den Schutz des Kündigungsschutzes kommt ein Arbeitnehmer allerdings erst in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Arbeitnehmer sollen durch das KSchG gesetzlich vor willkürlichen oder sachfremd motivierten Kündigungen geschützt werden. Da sie als potentiell wirtschaftlich schwächer als der Arbeitgeber gelten. Arbeitnehmer können nach § 1 KSchG nur durch Gründe die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse gekündigt werden.
Nicht gerechtfertigte Kündigung erhalten?
Übergabe Kündigungsschreiben Hat man Zweifel, dass einer der o.g. Gründe vorliegt kann man die Kündigung anfechten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hilfreicher Partner sein um Anschreiben richtig zu formulieren, eventuelle Fragen zu klären, oder auch eine Abfindung einzuklagen. Besonderen Schutz genießen Personen, die der Gesetzgeber, wegen ihrer konkreten Lebenssituation oder wegen der Übernahme besonderer Aufgaben im Betrieb, zusätzlich schützen will. Hier gehören Auszubildende, schwerbehinderte Menschen, Schwangere oder auch Wehrdienstleistende dazu. Da dieser Sonderkündigungsschutz viel weiter reicht als der normale Kündigungsschutz, ist eine Kündigung oft nur mit Zustimmung des zuständigen Amtes möglich.
Infos zu den geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen
Frau liest mit schockierter Miene Die gesetzliche Kündigungsfrist gem. § 622 BGB beträgt sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitgeber, so sind die Kündigungsfristen unterschiedlich. Unkompliziert ist die Regelung während der Probezeit. Hier gilt eine zweiwöchige Frist und dies jederzeit. Nach der Probezeit wird die Frist, je nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt, verlängert. Nach zwei, fünf, acht, zehn, zwölf, fünfzehn oder zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit, verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils einen Monat zum Monatsende. Betriebsvereinbarungen können davon abweichen. Sie sollten im Falle einer Kündigung unbedingt Ihren Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag prüfen. Klarheit kann Ihnen schnell und professionell auch ein Anwalt für Arbeitsrecht in Reute verschaffen.
Die außerordentliche oder auch fristlose Kündigung
Großaufnahme verzweifelte gekündigte Arbeitnehmerin Es gibt neben der ordentlichen Kündigung auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Sie ist jedoch eher selten. Meist hat eine Abmahnung der außerordentlichen Kündigung vorauszugehen. Zusätzlich bedarf eine derart drastische Maßnahme eines schwerwiegenden Grundes. Nutzt der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit exzessiv PC-, Internet- oder E-Mail für Privates, oder löscht er Daten um dem Arbeitgeber den Zugriff darauf zu nehmen sind genauso anerkannte Gründe wie Drogenkonsum, Diebstahl des Arbeitgebers oder Mobbing. Nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes bleiben dem Arbeitgeber zwei Wochen Frist um zu überdenken, ob er wirklich eine außerordentliche Kündigung aussprechen möchte. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Reute kann klären, ob die Kündigung anfechtbar ist. Dem Arbeitnehmer steht natürlich auch das Recht auf außerordentliche Kündigung zu. Auch für ihn gilt die Grundlage der Kündigung hat schwerwiegend zu sein und meist hat auch der Arbeitgeber vorher schriftlich abgemahnt zu werden. Nicht nur sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung, auch Gesundheitsgefährdung, das Verlangen einer Straftat, Mobbing, Diskriminierung oder das Einbehalten der Sozialabgaben können eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Das Arbeitszeugnis
Nahaufnahme Unterschrift unter Arbeitszeugnis Das Anrecht auf ein Arbeitszeugnis ist dem Arbeitnehmer sicher. Dieses Recht ist im § 630 im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Ein Zwischenzeugnis kann auch während einer Anstellung, ohne Kündigungsabsicht eingefordert werden. Das ist auch wichtig bei wechselnden Vorgesetzten. Es wird somit die bisherige Zufriedenheit des Chefs festgehalten. Für das qualifizierte Arbeitszeugnis besteht die Wohlwollenspflicht. Es dürfen also keine dem Arbeitnehmer schädigenden, negativen Formulierungen enthalten sein. Vor Gericht einklagbar ist ein Zeugnis erst, wenn es schlechter als befriedigend bewertet wurde. Es gibt jedoch Floskeln die Kritik ausdrücken, auch wenn sie positiv formuliert wirken. So liegen Welten zwischen einem „stets einwandfrei“ und einem „insgesamt einwandfrei“. Ist man sich nicht sicher, ob ein erhaltenes Zeugnis wirklich wohlwollend ist, sollte man dies einem Anwalt für Arbeitsrecht anvertrauen. Um ganz sicher zu sein, dass das Zeugnis keine schlechten Bewertungen beinhält, ist dies der einfachste und zugleich sicherste Weg. Es gibt keinen Unterschied, zwischen einem schlechten Zeugnis und gar keinem. Beides wird bei zukünftigen Bewerbungen nicht förderlich sein. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht in Reute.