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Anwälte für Arbeitsrecht, die in Ribnitz-Damgarten Mandate annehmen

Cornelia Dodt
Südlicher Rosengarten 11, 18311 Ribnitz-Damgarten
Michael Fälber
Steinstraße 3-5, 18311 Ribnitz-Damgarten
Michael Grunau
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Neue Straße 38, 18311 Ribnitz-Damgarten
Das deutsche Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist verteilt auf mehrere Gesetzbücher. Etwa durch den Mutterschutz, der Mutter und Kind während der Schwangerschaft rechtliche Sicherheit gewährt. Die anschließende Elternzeit wird anschließend durch das BEEG geregelt. Es gibt auch gesetzliche Regelungen zur Altersteilzeit oder zur Arbeitsunfähigkeit. Berufsgenossenschaften sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft hat durch den Arbeitgeber zu erfolgen. Das Thema Mindestlohn indessen ist im MiLoG geregelt. Für Zeitarbeitsangestellte gibt es übrigens ganz ähnliche Regelungen für den Bereich Lohnuntergrenzen. Sogar für einen Aufhebungsvertrag gibt es gesetzliche Regelungen auch wenn diese nicht direkt dem Arbeitsrecht zugeordnet werden können. Für die Prüfung einer Scheinselbständigkeit hingegen reicht ein Blick aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht aus, hier muss auch noch sozialrechtlich geprüft werden.
Corona im Arbeitsrecht
Durch die aktuelle Corona Pandemie gibt es auch einige Sonderregelungen das Arbeitsrecht betreffend. Diese betreffen u.a. die Vorgaben von Kurzarbeit über Bezugslänge und Höhe. Es gibt vorübergehend sogar die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung und den § 27 BEEG "Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie".
Sonderregelungen in Zeiten von Corona
- Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
- Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
- Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
- Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
- Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
- Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
- Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
- keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet
Der Arbeitsvertrag
Angestellter leistet Unterschrift unter Arbeitsvertrag Auch wenn Arbeitsverträge prinzipiell individuell gestaltet werden können, so sind bei jedem Arbeitsverhältnis diverse gesetzliche Regelungen zu beachten. In Hinblick auf die Inhalte eines Arbeitsvertrages gibt es nur sehr geringe Anforderungen, da auch schon ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag bindend ist. Der ausführliche, schriftliche Arbeitsvertrag ist aber immer die beste Wahl. Rechtliche Vorgaben würde jedoch unwissentlich vorhandene Regelungslücken in einem Arbeitsvertrag füllen. Für viele Arbeitsverträge gibt es bereits seit längerem Vorlagen. Dies führt zu oft sehr ähnlichen, fast identischen Arbeitsverträgen. Sind sich die beiden Vertragsparteien über die genaue Arbeitsplatzbeschreibung und Regelungen wie Arbeits- und Probezeit und auch Urlaub einig geworden, so ergänzt man dies im Arbeitsvertrag. Natürlich muss der Urlaubsanspruch sowie das Gehalt, die Lohn- oder Gehaltshöhe, und etwaige Extraboni im Vertrag festgelegt werden. Leistungen für Altersvorsorge oder andere Sparprogramme, so sie denn gewährt werden, sollten im Arbeitsvertrag stehen. Das Telefonieren oder Surfen kann im Vertrag geregelt werden. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrages ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. So gibt es noch einige Themen, die in einem Arbeitsvertrag geregelt werden können. Die Lohnfortzahlung wenn man die Pflege von nahen, erkrankten Verwandten übernommen hat zum Beispiel. Datenschutzrechtliche Bestimmungen und die Wahrung von Firmengeheimnissen, das sind Themen, die für den Arbeitgeber Bedeutung haben. Nur was nicht vertraglich geregelt ist, kann zu Auseinandersetzungen führen. Sehr wichtig ist die Klausel "Nebenabreden gibt es nicht". Zusatzvereinbarungen, die nicht schriftlich niedergelegt sind, können somit nicht geltend gemacht werden. Dies verhindert möglicherweise eine unnötig erschwerte gerichtliche Klärung. Geht es vor das Arbeitsgericht, vertritt Sie ein Rechtsanwalt in Ribnitz-Damgarten mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.
Anstellung auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags
Chef und Arbeitnehmerin unterzeichnen Zeitvertrag Die gesetzlichen Regelungen findet man im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG. Es gibt zwei unterschiedliche Befristungsmöglichkeiten, die zweckgebundene Befristung und die zeitgebundene Befristung. Ist die Befristung zweckgebunden, so ist z. B. Die Produktion eines bestimmten Gutes abzuschließen. Der Arbeitnehmer wird genau zu diesem Zwecke befristet eingestellt. Ist sie jedoch zeitgebunden, so soll eine Zeitspanne überbrückt werden, beispielsweise ein über längere Zeit erkrankter Mitarbeiter muss vorübergehend ersetzt werden. Befristete Arbeitsverträge sind bei Projektarbeiten sehr beliebt in Unternehmen. Der Arbeitnehmer sollte sich genau über die Befristungsmodalitäten informieren bevor er einem befristeten Arbeitsvertrag zustimmt. Auch ihm bietet eine Befristung durchaus Vorteile. Denn er kann in aller Ruhe prüfen, ob der besagte Arbeitsplatz tatsächlich zu ihm passt? Befristete Arbeitsverträge bieten oft die Gelegenheit auf eine dauerhafte Anstellung im Anschluss an die Befristung. Oder man bekommt eventuell sogar eine noch passendere Tätigkeit im Unternehmen angeboten. Firmen entscheiden sich oft aus mehreren Gründen für einen befristeten Arbeitsvertrag. Der wichtigste Punkt, übrigens nicht nur aus Unternehmersicht, ist sicher die Flexibilität. Ein ebenfalls wesentlicher Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass eine Befristung als eine Art verlängerte Probezeit funktioniert.
Dürfen befristete Verträge erneut befristet verlängert werden?
Frau leistet Unterschrift Zeitlich befristete Verträge mit Sachgrund unterliegen keiner Befristungsgrenze und sind somit verlängerbar. Allerdings sollten sie ein gewisses Maß nicht überschreiten, da dies als Rechtsmissbrauch gedeutet werden kann. Haben sie keinen Sachgrund, so dürfen sie mit Verlängerungen (bis zu drei Mal) meist nicht länger als zwei Jahre dauern. Ein zweckbefristeter Vertrag endet mit dem Erreichen des formulierten Zweckes wegen dem er geschlossen wurde. Hier gibt es nur die Bedingung, dass das Ende des Vertrages zwei Wochen vor Erreichen dieses Zieles angekündigt werden muss. Aus befristeten Arbeitsverträgen werden häufig, ohne bewusstes Herbeiführen, unbefristete - dies nennt man dann Entfristung. Sobald Arbeitsbedingungen in einem sachgrundlos befristeten Vertrag geändert werden kann dieser Effekt greifen. Es entsteht dadurch ein neuer Arbeitsvertrag. Eine Verlängerung der ursprünglichen Befristung muss noch während der Vertragslaufzeit geschehen.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und der Kündigungsschutz
Frau verzweifelt über Kündigungsschreiben Alle Verträge, die geschlossen werden, sind grundsätzlich auch kündbar. Für die Kündigungsfrist ist oft die Betriebsvereinbarung maßgeblich. Das KSchG soll dem Schutz des vermuteten Schwächeren dienen. Es beginnt allerdings erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Allerdings gilt dies erst bei Beschäftigung in Betrieben mit über 10 Mitarbeitern. Arbeitnehmer sollen durch das KSchG gesetzlich vor willkürlichen oder sachfremd motivierten Kündigungen geschützt werden. Da sie als potentiell wirtschaftlich schwächer als der Arbeitgeber gelten. Deshalb sieht das Gesetz vor, welche Gründe als Kündigungsgrund akzeptiert werden. Der § 1 Absatz 2 Satz 1 des KSchG besagt, dass diese Gründe entweder personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein müssen. Rund um das Thema Kündigungsschutz kann eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei ihre Mandanten rechtssicher beraten und weiterhelfen.
Prüfung einer zweifelhaften Kündigung.
deprimierter Arbeitnehmer am Schreibtisch Möchte man eine Kündigung nicht gleich akzeptieren, so kann man sich beraten lassen welche Wege möglich sind. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann rechtssicher beraten, vermitteln, den Arbeitgeber von der Unwirksamkeit seiner Kündigung informieren oder gegebenenfalls auch eine Abfindung aushandeln. Besonderen Schutz genießen Personen, die der Gesetzgeber, wegen ihrer konkreten Lebenssituation oder wegen der Übernahme besonderer Aufgaben im Betrieb, zusätzlich schützen will. Hier gehören Auszubildende, schwerbehinderte Menschen, Schwangere oder auch Wehrdienstleistende dazu. Bei diesen Personengruppen ist eine Kündigung nur unter besonders engen Voraussetzungen möglich. Oft bedarf eine Kündigung in diesen Fällen der Zustimmung der zuständigen Behörde. Auch dann, wenn der Arbeitgeber - ohne diesen besonderen Kündigungsschutz - betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder krankheitsbedingt kündigen könnte. Sucht man Informationen über Kündigungsschutzklagen, so kann hier ein Arbeitsrechtsanwalt weiterhelfen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist
verzweifelter Mann über Aktenordner Die gesetzliche Kündigungsfrist gem. § 622 BGB beträgt sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitgeber, so sind die Kündigungsfristen unterschiedlich. Die Kündigung in der Probezeit ist klar geregelt. Es gilt eine zweiwöchige Probezeit und ist unabhängig von Terminen. Danach gelten Kündigungsfristen, die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt sind. Gibt es für den Unternehmer bei einer Betriebszugehörigkeit seines Angestellten bis zu zwei Jahren, noch die Möglichkeit auch zum 15. eines Kalendermonats mit einer vierwöchigen Frist zu kündigen, so kann ihm ab dann nur noch zum Monatsende gekündigt werden. Von zwei bis fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt sie noch einen Monat, erhöht sich dann aber alle zwei bis drei Jahre um jeweils einen weiteren Monat. Vorausgesetzt es ist tarifvertraglich nichts anderes geregelt. Sie sollten im Falle einer Kündigung unbedingt Ihren Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag prüfen. Klarheit in dieser Angelegenheit kann Ihnen schnell und professionell, bereits in einer Ersteinschätzung, auch ein Anwalt für Arbeitsrecht in Ribnitz-Damgarten verschaffen.
Die außerordentliche oder auch fristlose Kündigung
Frauen werden von Chef beschimpft Die fristlose Kündigung heißt eigentlich, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, außerordentliche Kündigung. Hier gelten strenge Voraussetzungen, deshalb wird sie eher selten angewandt. Ohne schwerwiegenden Grund kann diese jedoch nicht ausgesprochen werden. Meist wird auch als erste Maßnahme des Arbeitgebers eine Abmahnung des Angestellten verlangt. Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sind z.B. geschäftsschädigende Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet, Mobbing, Betrug, Diebstahl, Veruntreuung zulasten des Arbeitgebers, Arbeitsverweigerung oder schon die Androhung des Krankfeierns. Der Arbeitgeber hat nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes zwei Wochen Zeit die fristlose Kündigung auszustellen. Um zu klären, ob diese außerordentliche Kündigung wirklich rechtskräftig ist, lässt man sich bestmöglich von einem Anwalt für Arbeitsrecht in Ribnitz-Damgarten beraten. Dem Arbeitnehmer steht natürlich auch das Recht auf außerordentliche Kündigung zu. Einen triftigen Grund braucht auch er für einen so drastischen Schritt, auch eine vorausgehende Abmahnung kann erforderlich sein. Manche Gründe sind denen des Arbeitgebers ganz ähnlich, wie die wiederholte sexuelle Belästigung oder grobe Beleidigung oder aggressives Verhalten. Dazu kommen unpünktliche Gehaltszahlungen, Zahlungsverzug oder auch das Einbehalten der Sozialabgaben. Eine Erstberatung durch eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht, bietet Mandanten mit ihren Problemen eine erste Orientierung.
Das Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnis erhält Firmenstempel Das Anrecht auf ein Arbeitszeugnis ist dem Arbeitnehmer sicher. So will es der Gesetzgeber. Man findet dieses Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sinnvoll und empfehlenswert ist es außerdem, ein Zwischenzeugnis einzufordern, nicht nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies kann zum Beispiel bei einem internen Stellenwechsel nützlich sein. Ein Arbeitszeugnis kann einfach oder qualifiziert erstellt werden. Meist ist es jedoch das qualifizierte Zeugnis, das ausgestellt wird. Dieses hat wohlwollend auszufallen und die Gesamtbewertung befriedigend sei vom Arbeitnehmer zu akzeptieren, auch wenn er persönlich anderer Meinung ist. Wohlwollend und doch wertend, das ist es was man mit den unterschiedlichen Formulierungen erreichen möchte. So entspricht ein Verhalten, welches "stets einwandfrei" bewertet wird einer Schulnote sehr gut, ein "einwandfreies" Verhalten entspricht der Note gut. Dem Angestellten bleibt nach Zeugniserhalt immer die Möglichkeit sein Zeugnis von einem Arbeitsrechtler prüfen zu lassen. Dieser kann für Sie mit Sicherheit klären, ob Ihr Zeugnis verdeckte Kritik enthält. Es gibt keinen Unterschied, zwischen einem schlechten Zeugnis und gar keinem. Beides wird bei zukünftigen Bewerbungen nicht förderlich sein und wirft ein schlechtes Licht auf die geleistete Tätigkeit. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem Anwalt mit dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Ribnitz-Damgarten.
Wann hilft der Anwalt für Arbeitsrecht?
Der Anwalt für Arbeitsrecht ist mit seinen fachlichen Kenntnissen und seiner Beratung seinem Mandanten eine große Hilfe. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenn Sie zum Beispiel Probleme bei betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten haben oder Sie eine Entlassung fürchten müssen wegen vermeintlichem Fehlverhalten. Ein Anwalt wird Sie mit seiner Kompetenz unterstützen. So hält er mögliche negative Konsequenzen für seinen Mandanten so gering wie möglich und dies außergerichtlich oder gerichtlich. Der Mandant erhält durch die anwaltliche Vertretung eine große Unterstützung. Die Arbeit und Erfahrung des Anwalts können Klagen vor dem Arbeitsgericht sehr viel besser durchgesetzt werden.
Wie teuer kommt ein arbeitsrechtlicher Streit?
Die Kosten für einen arbeitsrechtlichen Streit können je nach Fall variieren, aber typischerweise fallen Anwaltskosten, mögliche Gerichtsgebühren, Gutachterkosten und Reisekosten an.