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Rechtsanwalt für Sozialrecht in Halle

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Halle.
Symbolbild Rechtsanwalt

Irmgard Ackermann

Brüderstraße 16, 06108 Halle (Saale)
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Christian Albrecht

Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale)
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Lutz Beer

Anhalter Straße 12, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Sabine Beer

Anhalter Straße 12, 06108 Halle (Saale)
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Meike Benthues

Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale)
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Jan Christoph Berndt

Marktplatz 18, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Daniel Bierwirth

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
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Ulrich Cramer

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hansering 5, 06108 Halle (Saale)
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Christian-Michael Deutsch

Mansfelder Straße 4, 06108 Halle (Saale)
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Marco Dienemann

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Joliot-Curie-Platz 1 b, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Doris Dietrich

Trothaer Straße 55, 06108 Halle (Saale)
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Dirk Door

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Töpferplan 1, 06108 Halle (Saale)
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Lutz E. E. Einsporn

Ernst-König-Straße 11, 06108 Halle (Saale)
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Björn Fehse

Fachanwalt für Strafrecht|204
Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale)
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Herbert Feigl

Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538
Hansering 5, 06108 Halle (Saale)
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Claudia Feuerberg

Leipziger Straße 17/18, 06108 Halle (Saale)
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Uwe Foppe

Wilhelm-Külz-Straße 1, 06108 Halle (Saale)
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Wilfried Friedrichs

Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538
Hansering 14, 06108 Halle (Saale)
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Michael Heinz Jürgen Geiger

Leipziger Straße 85, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Gobst

Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Carolin Greiner Mai

Fachanwalt für Sozialrecht|204
Hansering 14, 06108 Halle (Saale)
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Jeannette Gresch

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Marktplatz 18, 06108 Halle (Saale)
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Joachim Gröne

Große Ulrichstraße 57, 06108 Halle (Saale)
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Frank Heinicke

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538
Große Nikolaistraße 1, 06108 Halle (Saale)
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Björn L. Hering

Große Steinstraße 79/80, 06108 Halle (Saale)
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Gerd Herpertz

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538
Große Nikolaistraße 1, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Tobias Hohmann

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hansering 5, 06108 Halle (Saale)
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Jan Holtmeyer

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Hansering 11, 06108 Halle (Saale)
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Yvette Hoppensack

Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale)
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Martin Howald

Hansering 11, 06108 Halle (Saale)
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Ulrike Iffarth

Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale)
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André Jakob

Leipziger Straße 30, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Annett Kaiser

Große Steinstraße 11, 06108 Halle (Saale)
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Wolfgang Koop gen. Hoppmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538
Große Ulrichstraße 33, 06108 Halle (Saale)
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Frank Kott

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Hansering 11, 06108 Halle (Saale)
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Jana Krause

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
An der Waisenhausmauer 5, 06108 Halle (Saale)
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Daniel Krug

An der Waisenhausmauer 11, 06108 Halle (Saale)
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André Krüger-Pannek

Leipziger Straße 93, 06108 Halle (Saale)
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Franziska Maria Köpke

Fachanwalt für Familienrecht|204
Große Steinstraße 11, 06108 Halle (Saale)
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Tobias Küverling

Fachanwalt für Versicherungsrecht|204
Große Ulrichstraße 7-9, 06108 Halle (Saale)

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Halle
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Überblick über das Sozialrecht

Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Während sich das SGB I mit dem allgemeinen Teil widmet befasst sich das SGB II mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung, wie auch Regelungen für die Arbeitslosenversicherung finden sich in SGB III. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Hier, im Rentenrecht, finden sich auch die gesetzlichen Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Voll oder teilweise erwerbsgemindert ist eine Person dem Gesetz nach, wenn sie die Voraussetzungen nach § 43 SGB VI erfüllt. Dadurch wird klar abgegrenzt zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 ) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. Wissen sollte man, dass ein Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II beeinflusst. Um hier Sozialbetrug bzw. Sozialleistungsbetrug zu unterbinden, nutzen die Ämter ihr Recht auf Datenabgleich. Ein weiteres Sozialrecht ist das Behindertenrecht das in SGB 9 behandelt wird. Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Dies bedeutet auch immer aktuell informiert zu sein über Gesetzesänderungen. Beispielsweise die Neuerungen zum Elternunterhalt seit Beginn 2020. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Mit uns finden Sie einen kompetenten Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Stadt. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Sozialhilfe ist als letzte Möglichkeit gedacht mit der der Staat seine Bürger schützen und auffangen kann.

Wann kann das Sozialhilferecht helfen?

Ärztin kümmert sich um RollstuhlfahrerÄrztin kümmert sich um Rollstuhlfahrer Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.

Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.

Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft aufÄltere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen, wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Für diese Bürger besteht eine sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt als Hartz 4. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Hartz 4 ist beim Jobcenter zu beantragen. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.

Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Yellow Ribbon – Symbol für Solidarität und UnterstützungYellow Ribbon – Symbol für Solidarität und Unterstützung Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege, Nachweise wie ärztliche Atteste die den Mehrbedarf begründen.

Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII

Frau ruft Notruf wegen HerzanfallFrau ruft Notruf wegen Herzanfall Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Bedürftiger hält ein Herz in den HändenBedürftiger hält ein Herz in den Händen Angemessene, den Regelsätzen entsprechenden Miet- und Heizkosten werden als laufende Kosten übernommen,. Der § 24 SGB II einmalige Bedarfe erlaubt auch: - die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte - die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten Für in Not geratene Deutsche, die im Ausland leben, besteht nur in wenigen Ausnahmefällen eine Leistungsberechtigung. Durch das 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket wird auch Schulkindern von Sozialhilfeempfängern geholfen. Dieses Paket ermöglicht es den Kindern u.a. im Sozialgefüge der Klasse Unternehmungen wie Klassenfahrten und Schulausflüge zu erleben, oder eine eventuell notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen zu können.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

lachende Personen sitzen im Rollstuhllachende Personen sitzen im Rollstuhl Neu ist seit 2003 die sogenannte Grundsicherung. Diese Grundsicherung im Alter sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die aus Altersgründen oder voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, wenn deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die finanzielle Unterstützung ist meist der aus Kapitel Drei gewährten Leistung angeglichen. Im Erbfall wichtig ist, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht haftbar gemacht werden können, wenn ihr Gesamtjahreseinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

zwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwandzwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwand In diesem Kapitel findet man Leistungen für die Gesundheitsvorsorge und Behandlung bei Krankheit, aber auch Hilfe zur Familienplanung, bei Schwangerschaft und Mutterschaft bis hin zur Hilfe bei Sterilisation. Die Kosten für eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung ist auch eine Leistung, die die Sozialhilfe unter Umständen übernehmen kann. Ist der Sozialhilfeempfänger bei Antragstellung nicht krankenversichert gewesen, so ist er per Gesetz dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Mann und Frau im KrankenhausMann und Frau im Krankenhaus Das 6. Kapitel führt im Wesentlichen die Leistungen fort, wie sie im BSHG schon bestanden. Wie übrigens auch Kapitel Sieben. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit Eingliederungshilfeleistungen als trägerübergreifendes Persönliches Budget selbst zu handhaben. Als Geldleistung soll das Persönliche Budget behinderten Menschen die Möglichkeit geben, Reha- oder Teilhabeleistungen selbstbestimmt einzukaufen. Trägerübergreifend bedeutet hier, dass lediglich ein Träger als Ansprechpartner zuständig ist und dieser dann in Koordination mit den anderen Kostenträgern arbeitet. Damit soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

verzweifeltes Mädchen weint an einer Wandverzweifeltes Mädchen weint an einer Wand Oft wird Hilfe benötigt, weil der betroffenen Person durch äußere Umstände wie Arbeitsplatzverlust gravierende soziale Probleme entstehen können. In Kapitel Acht geht es um Leistungen, die Menschen dann gewährt werden, wenn ihnen in ihren besonderen Lebenssituationen die Kraft fehlt diese selbst zu lösen. Geschehen kann dies durch Beratung, persönliche Betreuung der Leistungsberechtigten und ihren Angehörigen, sowie durch die Unterstützung bei der Erlangung und Sicherung eines neuen Arbeitsplatzes oder einer neuen Wohnung. Das Kapitel Neun befasst sich mit Situationen wie der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe oder auch die Übernahme von Bestattungskosten. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.

Wenn guter Rat teuer ist

Kann man sich die Anwaltskosten leisten wenn eine Notlage eingetreten ist? ältere Herrschaften Rumpfbeugeältere Herrschaften Rumpfbeuge Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr für die Rechtsberatung wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Es gibt auch für die Vertretung vor Gericht eine Leistung die möglicherweise in Anspruch genommen werden kann. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. Allerdings muss man wissen, dass üblicherweise die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss. Geht ein Prozess zugunsten des Prozesskostenhilfeempfängers aus, so hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Die Rückzahlung kann auch wegen besonderer Umstände erlassen werden. Verliert der Sozialhilfeempfänger den Prozess, so hat er damit zu rechnen, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise von ihm übernommen werden müssen. Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, eine wichtige Stütze, wenn man Rat und Beistand braucht. Sozialrechtliche Fragen zu Themen wie Krankengeld, Pflegeversicherungsrecht, Bescheide, Schwerbehindertenrecht oder Wohngeld kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht rechtssicher beantworten. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.

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