Anwaltssuche für Sozialrecht in Halle
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Halle.
Irmgard Ackermann
Brüderstraße 16, 06108 Halle (Saale)
Christian Albrecht
Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale)
Lutz Beer
Anhalter Straße 12, 06108 Halle (Saale)
Sabine Beer
Anhalter Straße 12, 06108 Halle (Saale)
Meike Benthues
Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale)
Jan Christoph Berndt
Marktplatz 18, 06108 Halle (Saale)
Daniel Bierwirth
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtNeuwerk 18, 06108 Halle (Saale)

Ulrich Cramer
Fachanwalt für InsolvenzrechtHansering 5, 06108 Halle (Saale)

Christian-Michael Deutsch
Mansfelder Straße 4, 06108 Halle (Saale)
Marco Dienemann
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Joliot-Curie-Platz 1 b, 06108 Halle (Saale)

Doris Dietrich
Trothaer Straße 55, 06108 Halle (Saale)
Dirk Door
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Töpferplan 1, 06108 Halle (Saale)

Lutz E. E. Einsporn
Ernst-König-Straße 11, 06108 Halle (Saale)
Björn Fehse
Fachanwalt für Strafrecht|204Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale)

Herbert Feigl
Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538Hansering 5, 06108 Halle (Saale)

Claudia Feuerberg
Leipziger Straße 17/18, 06108 Halle (Saale)
Uwe Foppe
Wilhelm-Külz-Straße 1, 06108 Halle (Saale)
Wilfried Friedrichs
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Hansering 14, 06108 Halle (Saale)

Michael Heinz Jürgen Geiger
Leipziger Straße 85, 06108 Halle (Saale)
Christian Gobst
Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale)
Carolin Greiner Mai
Fachanwalt für Sozialrecht|204Hansering 14, 06108 Halle (Saale)

Jeannette Gresch
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Marktplatz 18, 06108 Halle (Saale)

Joachim Gröne
Große Ulrichstraße 57, 06108 Halle (Saale)
Frank Heinicke
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Große Nikolaistraße 1, 06108 Halle (Saale)

Björn L. Hering
Große Steinstraße 79/80, 06108 Halle (Saale)
Gerd Herpertz
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Große Nikolaistraße 1, 06108 Halle (Saale)

Tobias Hohmann
Fachanwalt für InsolvenzrechtHansering 5, 06108 Halle (Saale)

Jan Holtmeyer
Fachanwalt für Steuerrecht|204Hansering 11, 06108 Halle (Saale)

Yvette Hoppensack
Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale)
Martin Howald
Hansering 11, 06108 Halle (Saale)
Ulrike Iffarth
Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale)
André Jakob
Leipziger Straße 30, 06108 Halle (Saale)
Annett Kaiser
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Große Steinstraße 11, 06108 Halle (Saale)

Wolfgang Koop gen. Hoppmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Große Ulrichstraße 33, 06108 Halle (Saale)

Frank Kott
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Hansering 11, 06108 Halle (Saale)

Jana Krause
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538An der Waisenhausmauer 5, 06108 Halle (Saale)

Daniel Krug
An der Waisenhausmauer 11, 06108 Halle (Saale)
André Krüger-Pannek
Leipziger Straße 93, 06108 Halle (Saale)
Franziska Maria Köpke
Fachanwalt für Familienrecht|204Große Steinstraße 11, 06108 Halle (Saale)

Tobias Küverling
Fachanwalt für Versicherungsrecht|204Große Ulrichstraße 7-9, 06108 Halle (Saale)
Überblick über das Sozialrecht
Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Während sich das SGB I mit dem allgemeinen Teil widmet befasst sich das SGB II mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung, wie auch Regelungen für die Arbeitslosenversicherung finden sich in SGB III. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Hier, im Rentenrecht, finden sich auch die gesetzlichen Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Voll oder teilweise erwerbsgemindert ist eine Person dem Gesetz nach, wenn sie die Voraussetzungen nach § 43 SGB VI erfüllt. Dadurch wird klar abgegrenzt zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 ) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. Wissen sollte man, dass ein Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II beeinflusst. Um hier Sozialbetrug bzw. Sozialleistungsbetrug zu unterbinden, nutzen die Ämter ihr Recht auf Datenabgleich. Ein weiteres Sozialrecht ist das Behindertenrecht das in SGB 9 behandelt wird. Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Dies bedeutet auch immer aktuell informiert zu sein über Gesetzesänderungen. Beispielsweise die Neuerungen zum Elternunterhalt seit Beginn 2020. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Mit uns finden Sie einen kompetenten Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Stadt. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Sozialhilfe ist als letzte Möglichkeit gedacht mit der der Staat seine Bürger schützen und auffangen kann.
Wann kann das Sozialhilferecht helfen?
Ärztin kümmert sich um Rollstuhlfahrer Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.
Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.
Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen, wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Für diese Bürger besteht eine sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt als Hartz 4. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Hartz 4 ist beim Jobcenter zu beantragen. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Yellow Ribbon – Symbol für Solidarität und Unterstützung Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege, Nachweise wie ärztliche Atteste die den Mehrbedarf begründen.
Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII
Frau ruft Notruf wegen Herzanfall Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wenn guter Rat teuer ist
Kann man sich die Anwaltskosten leisten wenn eine Notlage eingetreten ist? ältere Herrschaften Rumpfbeuge Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr für die Rechtsberatung wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Es gibt auch für die Vertretung vor Gericht eine Leistung die möglicherweise in Anspruch genommen werden kann. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. Allerdings muss man wissen, dass üblicherweise die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss. Geht ein Prozess zugunsten des Prozesskostenhilfeempfängers aus, so hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Die Rückzahlung kann auch wegen besonderer Umstände erlassen werden. Verliert der Sozialhilfeempfänger den Prozess, so hat er damit zu rechnen, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise von ihm übernommen werden müssen. Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, eine wichtige Stütze, wenn man Rat und Beistand braucht. Sozialrechtliche Fragen zu Themen wie Krankengeld, Pflegeversicherungsrecht, Bescheide, Schwerbehindertenrecht oder Wohngeld kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht rechtssicher beantworten. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.