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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Mietrecht in Gückingen

Leider haben wir keinen Anwalt für Mietrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Gückingen.
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Jörg Metz

Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204
Rosenstraße 9, 65582 Diez
in 0.6 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Jeska Middelhaufe

Marktplatz 2, 65582 Diez
in 0.6 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Jörg Gotthardt

Elzer Straße 6, 65556 Limburg
in 1.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Markus Stenger

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|204
Koblenzer Straße 38, 65556 Limburg
in 1.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Arnold

Lattengasse 63, 65604 Elz
in 2.9 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Hubert Braun

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Staffeler Weg 5, 65604 Elz
in 2.9 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Stefan Schmuck

Schulstraße 31, 65626 Birlenbach
in 3.7 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Albert Ahäuser

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Walderdorffstraße 10, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Maria Beil

Holzheimer Straße 1, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Markus Bittner

Fachanwalt für Medizinrecht|204
Bahnhofsplatz 2a, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Borschel

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Werner-Senger-Straße 9, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Patrick Brach

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Stephanshügel 14, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Angelika Dillmann-Mai

Fachanwalt für Familienrecht
Werner-Senger-Straße 11, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Stefanie George

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bahnhofsplatz 2a, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Hans-Gerd Herrmann

Dr.-Wolff-Straße 2, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Michael Hilpüsch

Heinestraße 14, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Johannes Maria Hinkel

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538
Schiede 55, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Michael Jung

Schiede 27, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Tanja Kleist

Bahnhofsplatz 2a, 65549 Weilburg
in 4.3 km Entfernung
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Steffen Lauber

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Grabenstraße 39, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Tobias Lechner

Holzheimer Straße 1, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Stefan Lehnhardt

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Josef-Ludwig-Straße 1, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Theodor Merkel

Schiede 27, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Bianca Müller

Parkstraße 18, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Stefan Reusch

Schiede 4, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Martin Riebeling

Schiede 55, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Schmitt

Holzheimer Straße 1, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Klaus Schäfer

Offheimer Weg 50, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Laura Schön

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Holzheimer Straße 1, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Beate Seggern

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Dieselstraße 15, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Stefan Seip

Ferdinand-Dirichs-Straße 1, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Helmut Konstantin Stahl

Holzheimer Straße 1, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Stelter

Hospitalstraße 3, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Weikert

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Stephanshügel 14, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Diana Yüce

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr.-Wolff-Straße 2, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Nuray Özdemir-Giebeler

Frankfurter Straße 2, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Salih Gökhan Öztürk

Dr.-Wolff-Straße 4 A, 65549 Limburg
in 4.3 km Entfernung
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Markus Kaczenski

Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538
Limburger Straße 36, 65555 Limburg
in 4.8 km Entfernung
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Michael Reichwein

Limburger Straße 36, 65555 Limburg
in 4.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Gustav Theile

Fachanwalt für Insolvenzrecht|204
Kapellenstraße 7, 65555 Limburg
in 4.8 km Entfernung

Infos zu Anwälte Mietrecht in Gückingen
Mietrecht
Mietrecht ©mko - topopt

Anwälte, Experten in Sachen Mietverträge

Spielzeugmodell eines Einfamilienhauses in zwei HändenSpielzeugmodell eines Einfamilienhauses in zwei Händen Ein Blick auf die Angebote für Mietwohnungen macht deutlich, dass das Angebot in vielen Städten stark eingeschränkt ist. Oft geschieht es dadurch, dass man seine Entscheidung für die Wohnung impulsiv trifft. Bei näherer Betrachtung jedoch wären einige Vertragsbestandteile nachteilig für den Mieter. Deswegen ist es wichtig in Ruhe zu entscheiden und sich ausreichend Zeit zu lassen. Ein sicherer und fachlich versierter Ansprechpartner bei Fragen das Mietrecht betreffend ist immer ein Anwalt für Mietrecht. Gerade bei der Vereinbarung über pauschal abgerechnete Nebenkosten sollte der Mieter vorsichtig sein.

Die Wohnungsgeberbestätigung

Durch eine Vermieterbescheinigung soll der Einzug des neuen Mieters beim Meldeamt nachgewiesen werden. Der Vermieter hat dabei innerhalb von zwei Wochen zu agieren, da ihm andernfalls nach § 54 BMG ein Bußgeld bis 1000 Euro droht. Daran muss auch gedacht werden, wenn die Wohnung untervermietet werden soll. Nun ist es jedoch der Mieter, der den Untermieter zu melden hat. Der Auszug eines Mieters/Untermieters ist hingegen in der Regel nicht meldepflichtig.

Die neue WEG-Reform

Neue Regeln im Wohneigentumsrecht seit 01.12.2020. Hier sollen einige wichtige Ergänzungen kurz erwähnt werden. Die Einladefrist zur Eigentümerversammlung wurde von zwei auf drei Wochen erhöht. Die Versendung der Einladung selbst wurde erleichtert und ist nun auch per e-mail möglich. War bisher eine Beschlussfassung nur möglich, wenn mindestens 50 % Miteigentumsanteile vertreten waren, so wurde diese Grenze nun gekippt, Beschlussfassungen sind nun, von dieser Grenze unabhängig, möglich. Die neue Möglichkeit der reinen Online-Eigentümerversammlung erspart Geld und erlaubt es so Eigentümern teilzunehmen, auch wenn sie nicht vor Ort sein können. Umlaufbeschlüsse werden ebenfalls vereinfacht. Sie bedürfen nicht mehr der Schriftform sondern sind per mail, Fax oder Whatsapp-Nachricht möglich. Es muss jedoch unverändert immer noch eine 100 % Zustimmung erzielt werden. §18 Abs. 4 des neuen WoEigG besagt: "Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen." Für bauliche Veränderungen gilt ab sofort der einfache Mehrheitsbeschluss. Erlaubt, aber nicht auf die Gemeinschaft umlegbar, sind ab jetzt sogenannte "privilegierte bauliche Veränderungen". Dies schließt u.a. so wichtige Umgestaltungen wie Ladestationen für E-Autos genauso ein, wie Maßnahmen gegen Einbruch oder für die Barrierefreiheit. War bisher für die Gartenfläche einer EG-Wohnung nur die Eintragung eines Sondernutzungsrechtes erlaubt, so kann dieser durch die Neuregelungen zu Sondereigentum erklärt werden. Bei Unklarheiten bezüglich der neuen WEG Reform hilft ein Anwalt für Mietrecht gerne weiter.

Die Nebenkostenabrechnung

Tochter mit Eltern in MietwohnungTochter mit Eltern in Mietwohnung Im Mietvertrag wird geregelt, ob Nebenkosten zusätzlich zum Mietzins fällig werden. Sind sich die Vertragspartner einig, so können die Nebenkosten auch über einen fixen Betrag, einer Pauschale, abgegolten werden. Damit ist das Thema Nebenkosten geregelt. Man spricht dann von einer Bruttomiete. In der Regel läuft, bei üblicher Nebenkostenvereinbarung, ein Abrechnungszeitraum von Januar bis Dezember, spätestens nach 12 Monaten muss dem Mieter dann eine Nebenkostenabrechnung vorliegen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf Begleichung. Für den Mieter sieht es besser aus, da dieser bereits geleistete und zu hoch angesetzte Kosten auch nach dieser Frist weiterhin zurück fordern kann. Außerdem hat ein Mieter das Recht auf eine übersichtlich gestaltete Nebenkostenaufstellung. Mieter müssen aus der Betriebskostenabrechnung die Aufschlüsselung der Kosten nach Gebäude und Wohnung eindeutig erkennen können. Natürlich dürfen auch die bereits geleisteten Vorauszahlungen des Mieters auf der Abrechnung nicht fehlen.

Welche Nebenkosten sind umlegbar auf den Mieter?

Zu den umlagefähigen Kosten, die ein Vermieter von den Mietern zurückfordern kann, gehören Kosten für Warmwasser, Entwässerung und Heizung, die Grundsteuer und diverse Gebühren etwa für Müll und Straßenreinigung. Zusätzliche Versicherungen wie eine Reparaturkosten- Umweltschadens- oder Rechtsschutzversicherung zählen hingegen nicht als umlagefähig. junge Frau telefoniert mit Vermieterjunge Frau telefoniert mit Vermieter

Das Thema Mietminderung

Auch mit einem sorgfältig ausgearbeiteten Mietvertrag ist ein Mieter nicht vor Ärger geschützt. Nicht nur das Verhältnis zum Eigentümer kann angespannt sein, auch Schwierigkeiten mit der Nachbarschaft sind möglich. Welche Probleme rechtfertigen eine Mietminderung? Eine Kürzung der Miete darf der Mieter vornehmen, wenn der Wohnraum, aufgrund von Sachmängeln, nicht vollständig genutzt werden kann. Wer Schimmelflecken in seiner Wohnung entdeckt, sollte den Schaden dokumentieren um eine eventuelle Mietminderung durchsetzen zu können. Sogenannte Bagatellschäden jedoch, wie tropfende Wasserhähne, oder kaputte Treppenhausbeleuchtung, sind keine Mietminderungsgründe. Ist der Mieter selbst für die Entstehung eines Schadens verantwortlich so kann er damit keine Mietminderung begründen. Wie hoch eine Miete gekürzt werden darf ist unterschiedlich. Die Gerichte haben sich mit einer Vielzahl von Mietminderungsgründen auseinandergesetzt und zum Beispiel eine 10%-ige Kürzung der Miete zugesprochen, wenn die Heizung kontinuierlich Klopfgeräusche von sich gibt. Der erste Schritt muss jedoch sein, den Vermieter über den Schaden und der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigung zu informieren, damit dieser die Möglichkeit hat den Schaden zu beheben. Eine Mietminderung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter sich nach erfolgter Anzeige und Fristsetzung zur Mängelbehebung nicht bemüht ist den Mängel zu beseitigen. Mögliche Alternativen zur Mietminderung wären, der Rechtsweg durch eine Klage um die Mängelbeseitigung durchzusetzen, oder aber selbst den Mangel als sogenannte Ersatzvornahme auf Rechnung des Vermieters zu beseitigen. Ein Rechtsanwalt kann die Situation kompetent einschätzen und zuverlässig beraten. Papierhäuser und MünzenPapierhäuser und Münzen

Die Kündigung durch den Vermieter

Kündigung Mietvertrag Wird ein Mietvertrag vom Vermieter gekündigt, so muss diese Kündigung immer begründet werden. Im BGB findet man die Paragraphen für eine ordentliche Kündigung (§ 573 BGB) und auch für die außerordentliche Kündigung §§ 543, 569 BGB). Gründe, die einem Vermieter die Kündigung ermöglichen sind u. a. immer wieder versäumte oder zu späte Mietzahlungen, der Mieter verletzt seine Sorgfaltspflicht oder natürlich die Eigenbedarfskündigung. Ein Vermieter, der seinem Mieter wegen Eigenbedarf kündigt, muss auf einige Details achten. Nicht automatisch alle Familienmitglieder erfüllen die Voraussetzung der besonderen Bindung an den Vermieter um eine Kündigung wegen Eigenbedarf zu rechtfertigen, etwa geschiedene Partner oder Cousins. Es ist jedoch keine Notlage notwendig um Eigenbedarf anzumelden, es reichen vernünftige und nachvollziehbare Gründe. Die Fachkenntnisse eines Anwalts oder Fachanwalt für Mietrecht können bei allen Mietvertragskündigungen sehr hilfreich sein.

Die Räumungsklage als letztes Instrument

Wenn der Vermieter dem Mieter mit Angabe eines Grundes gekündigt hat, so muss der Mieter ausziehen. Hat man einen uneinsichtigen Mieter, dann weigert er sich auszuziehen. Die Räumungsklage ist der letzte mögliche Weg. Zuvor muss dem Mieter vom Vermieter jedoch noch eine zweite Frist für seinen Auszug gesetzt werden Erst nach dieser zweiten und erfolglosen Fristsetzung kann Klage eingereicht werden. Der so erwirkte Räumungstitel berechtigt den Vermieter die Wohnung nun durch einen Gerichtsvollzieher räumen zu lassen. Schneller und unverbindlicher Rat von einem Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht in Gückingen , ist sehr wertvoll in solchen Situationen.

Die Kündigung durch den Mieter

Strebt man die Kündigung seines Mietvertrages an, sollte man seinen Inhalt genau kennen. Üblicherweise wird ein Mietvertrag unbefristet geschlossen. Das heißt, es besteht die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende oder wahlweise auch zum Quartal. Soll bei einer Kündigungsfrist der angefangene Monat mitzählen, so muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter oder der zuständigen Hausverwaltung eingegangen sein. Eine Kündigung durch den Mieter, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, bedarf keines Grundes. Es ist ausreichend in seinem Schreiben die Kündigung der Mietsache auszusprechen und es handschriftlich zu unterzeichnen. Wohngemeinschaften stellen einen Sonderfall dar, hier muss jeder unterschreiben, der seinerseits den Mietvertrag unterzeichnet hat! Kündigungen per SMS oder WhatsApp mögen modern erscheinen, sie sind jedoch nicht rechtsgültig. Die Schriftform der Kündigung, als Brief per Post oder persönlich, ist nach wie vor zwingend. Um sicherzugehen übergibt man das Kündigungsschreiben entweder persönlich, oder man gibt es als Einschreiben mit Rückschein auf. Bitte achten Sie bei persönlicher Übergabe darauf, dass der Empfänger den Erhalt des Schreibens schriftlich quittiert. Dies ist dann besonders wichtig, wenn man nicht riskieren möchte, dass sich die Kündigungsfrist verlängert. Leider ist oft nicht nur das fristgerechte Ende des Mietverhältnisses ein Streitthema. Fragen über möglicherweise notwendige Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen entstehen. Oftmals sind sich beide Seiten nicht in allen Punkten einig. Der Mieter muss um seine Mietkaution fürchten. Tatsächlich ist normalerweise der Vermieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Es gibt jedoch die Möglichkeit den Mieter bereits im Mietvertrag zu einigen Schönheitsreparaturen zu verpflichten. Dies geschieht dann über sogenannte Kleinreparatur- oder Schönheitsreparaturklauseln. Eine Reparatur gilt jedoch, lt. diverser Grundsatzurteile, nur bis zu einem max. Betrag von 100 Euro als Kleinreparatur, höhere Rechnungsbeträge dürfen deshalb auch nicht anteilsmäßig auf den Mieter übertragen werden, da es sich nicht mehr um eine Kleinreparatur handelt. Eine große Unterstützung für alle Rechtsfragen in diesen Fällen ist der Anwalt für Mietrecht. Für seine Beratung bekommt der Anwalt zwar sein Honorar, denkt man jedoch an die dadurch hoffentlich vermeidbaren Prozesskosten so ist dies die kostengünstigere Lösung. Auf anwaltssuche.de erhalten Sie die Möglichkeit einer unverbindlichen Kontaktaufnahme mit einem Anwalt oder Fachanwalt in Gückingen, die für Sie als Mandant gratis ist.

Mietwucher - überhöhte Miete

Der Paragraph 291 Strafgesetzbuch beschäftigt sich mit dem Umstand des Wuchers. Dort wurde festgelegt wie Wucher definiert wird, dies ist vereinfacht zusammengefasst dann der Fall, wenn sich eine Partei einen nicht zu rechtfertigenden Vermögensvorteil verschafft und sein Gegenüber ausnutzt. Grundsätzlich ist eine Mieterhöhung nicht zu verbieten. Eingeschränkt wird ein Vermieter jedoch sowohl zeitlich, er darf nämlich die Miete nur alle drei Jahre erhöhen, als auch bei der Erhöhung selbst, die darf nämlich höchsten 20 Prozent betragen. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist ein weiteres Kriterium an das sich ein Vermieter mit seiner Mietforderung zu halten hat. Übersteigt die Kaltmiete die örtliche Durchschnittsmiete um 20 % so spricht man von einer Mietüberhöhung. Ist der Mietspiegel im betroffenen Wohngebiet mindesten 50 % unter der veranschlagten Miete, so darf man Mietwucher vermuten. Um von Mietwucher zu sprechen, muss zur überteuerten Wohnung aber noch ein zweiter Sachverhalt gegeben sein, wie etwa das Ausnützen einer Zwangslage, wenn es dem Mieter nicht möglich war auf eine günstigere Alternative zurückzugreifen. Oft ist aber gerade dies schwer nachzuweisen. Ein nahezu bahnbrechender Lichtblick gegen das Treiben von Miethaien bietet ein Urteil des Landgericht Hamburg nach insgesamt fünf Jahren Streit. Renovierungsbedürftige Wohnungen wurden in diesem Fall völlig überteuert an Arbeitssuchende vermittelt und vom Job-Center Hamburg bezahlt. Das Landgericht Hamburg gab der eingereichten Klage des Job-Centers Recht. In diesem Urteil wurde der Vermieter dazu verurteilt einen Betrag von 52.000 ? zurückzubezahlen. Die Mieten waren entsprechend den vergleichsüblichen Mieten anzupassen. In eine Zwangslage geratene Menschen sind somit künftig vielleicht besser vor Mietwucher geschützt. Abschließend sei zu diesem Thema noch einmal gesagt, dass Miethaie meist ganz schamlos eine Notsituation ihrer Opfer ausnutzen. Den Betroffenen ist es im Nachhinein meist fast peinlich, den Mietvertrag unterschrieben zu haben. Der Gang zum Anwalt für Mietrecht kann hier oft wegweisend sein. Wenn das Gericht beschließt, dass es sich um Mietwucher handelt, sind Sie alle Verpflichtungen los und der Vertrag ist nichtig. Hier kann eine Rechtsanwalt die richtige Antworten geben und Ihnen den richtigen Rat für eine Entscheidung geben. Hier ist die Leistung eines Anwaltes oder einer Anwältin die spezielle Situation korrekt einzuschätzen und die Höhe der Minderung zu benennen. Unter Umständen ist es richtig zunächst mit dem Vermieter über die drohende Mietminderung zu verhandeln. Ein Rechtsanwalt weiß, welche Frist im Einzelfall angemessen ist.

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