Den Rechtsanwalt für Mietrecht in St. Georgen im Schwarzwald bei Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Mietrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von St. Georgen im Schwarzwald.
Jürgen Rapp
Marie-Curie-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningenin 7.8 km Entfernung
Bernhard Schienle
Fachanwalt für SteuerrechtSt. Nepomuk-Straße 4, 78048 Villingen-Schwenningen
in 7.8 km Entfernung
Gert Wodtke
Friedenstraße 17, 78136 Schonach im Schwarzwaldin 9.9 km Entfernung
Christof Brößke
Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningenin 11.3 km Entfernung
Eva Camina Giral
Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningenin 11.3 km Entfernung
Michael A. Fritz
Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningenin 11.3 km Entfernung
Werner Fuchs
Fachanwalt für ErbrechtMax-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
in 11.3 km Entfernung
Volker Hommerberg
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
in 11.3 km Entfernung
Hans-Joachim König
Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningenin 11.3 km Entfernung
Clemens Möhrle
Margarethe-Scherb-Straße 36, 78052 Villingen-Schwenningenin 11.3 km Entfernung
Kathrin Piazolo
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtMax-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
in 11.3 km Entfernung
Martina Pinkepank
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
in 11.3 km Entfernung
Thorsten Schleich
Fachanwalt für InsolvenzrechtMax-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
in 11.3 km Entfernung
Alexander Wirich
Fachanwalt für Erbrecht|3456Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
in 11.3 km Entfernung
Michael Arnold
Fachanwalt für SteuerrechtWarenburgstraße 3, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Guido Bischoff
Benediktinerring 1, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Thilo Bohr
Fachanwalt für Familienrecht|204Niedere Straße 92, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Nükhet Cinar
Niedere Straße 92, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Ullrich Hahn
Fachanwalt für StrafrechtObere Straße 30, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Annette Hirt-Hoffmann
Wilstorfstraße 16, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Verena Hoer
Kaiserring 9, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Karl Kellner
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Niedere Straße 19, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Ulrika Elisabeth Lindner
Bickenstraße 10, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Herbert Maier
Bickenstraße 13, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Frederik M. Manke
Fachanwalt für Medizinrecht|204Kaiserring 12, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Albrecht Neumann
Klosterring 4, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Jens Neumann
Fachanwalt für ArbeitsrechtKlosterring 4, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Helmut Rais
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtRietstraße 40, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Gerhard Ruby
Vöhrenbacherstraße 4, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Jürgen Rudolf
Klosterring 4, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Beate Schmidt-Kempe
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Friedrichstraße 14, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Birgitta Schäfer
Fachanwalt für FamilienrechtObere Straße 30, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Felix Thiemann
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Niedere Straße 92, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Jan Unverhau
Niedere Straße 92, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Tobias Wenning
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Niedere Straße 92, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Philip Wills
Fachanwalt für Familienrecht|204Niedere Straße 92, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Andreas-Frank Wößner
Niedere Straße 19, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Benedikt Noll
Am Kirchplatz 6, 78132 Hornbergin 11.8 km Entfernung
Carl Friedrich Wittkämper
Bismarckstraße 9, 78120 Furtwangen im Schwarzwaldin 13.2 km Entfernung
Stefan Aberle
Gewerbepark H.A.U. 8, 78713 Schrambergin 14.0 km Entfernung
Fragen zum Mietvertrag? Lassen Sie einen Fachmann prüfen
Modellhaus auf einer Hand Auf dem Wohnungsmarkt herrscht ein angespanntes Klima. Wer dann die Möglichkeit hat eine Wohnung zu mieten, trifft schnell eine überhastete Entscheidung. Hierbei kann es leicht vorkommen, dass man sich auf Modalitäten einlässt, die bei genauerem Hinsehen nicht akzeptabel sind. Nehmen Sie sich deshalb die Zeit einen Mietvertrag mit Aufmerksamkeit und Ruhe durchzuarbeiten. Der Rat eines fachlich versierten Anwaltes ist zusätzlich eine wertvolle Hilfe. Gerade bei der Vereinbarung über pauschal abgerechnete Nebenkosten sollte der Mieter vorsichtig sein.
Die notwendige Wohnungsgeberbestätigung
Der Vermieter hat die Pflicht dem Einwohnermeldeamt seinen neuen Mieter durch eine Vermieterbescheinigung anzuzeigen. Hierfür hat er genau zwei Wochen Zeit, eine Überschreitung dieser Frist wird als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1000 Euro geahndet. Auch bei einer Untervermietung, oder dem Einzug selbst naher Verwandter, ist hierauf unbedingt zu achten. Nun ist es jedoch der Mieter, der den Untermieter zu melden hat. Anders beim Auszug eines Mieters, hier ist der Auszug nur in wenigen Situationen zu melden, so z.B. wenn der Mieter ins Ausland zieht.
WEG-Reform was ist neu?
Neue Regeln im Wohneigentumsrecht seit 01.12.2020. Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten Änderungen. Verwalter müssen nun drei, statt der bisher üblichen zwei Wochen, früher zur Eigentümerversammlungen einladen. Die Einladungen dürfen nun auch per e-mail verschickt werden. Für die Eigentümergemeinschaft ist wichtig zu wissen, dass nun auch eine Beschlussfassung möglich ist, wenn weniger als 50 % Miteigentumsanteile vertreten sind. Als Erleichterung dürfte sich die Möglichkeit der Online-Eigentümerversammlung herausstellen, die es deutlich vereinfacht an der Versammlung teilzunehmen ohne anzureisen. Umlaufbeschlüsse werden ebenfalls vereinfacht. Es ist nun erlaubt per mail, Fax oder sogar WhatsApp abzustimmen. Unverändert bleibt jedoch die Notwendigkeit der 100 % Zustimmung. Interessant ist auch das neue Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen. Bauliche Veränderungen an einer Wohneinheit benötigen nur noch eine einfache Mehrheit. Neu ist ebenfalls die Möglichkeit "privilegierte bauliche Veränderung" auf eigene Kosten durchführen zu dürfen. Gemeint sind damit etwa der Einbau von Ladestationen für E-Autos oder Einbruchschutz, auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit gehören in diesen Bereich. Eigentümer von Erdgeschosswohnungen können ihre Sondernutzungsrechte für den Garten in Sondereigentum umwandeln und sind damit freier in ihren Gestaltungsmöglichkeiten. Ein Anwalt für Mietrecht hilft bei offenen Fragen gern weiter.
Die Nebenkostenabrechnung
Vater Mutter Kinder formen ein Haus Ob, und wenn ja welche Nebenkosten zu begleichen sind, muss bereits im Mietvertrag stehen. Die Nebenkosten müssen nicht unbedingt detailiert aufgeschlüsselt werden, es gibt auch die Möglichkeit sich auf einen Pauschalbetrag zu einigen. Damit ist das Thema Nebenkosten geregelt. Diese Art der Miete nennt man dann Brutto- oder Inklusiv-Miete. In § 556 Abs. 3 BGB ist die Frist für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung geregelt. Lässt der Vermieter diese Frist verstreichen, so verfallen seine Ansprüche dem Mieter gegenüber. Der Mieter wiederum hat durchaus das Recht, geleistete Vorauszahlungen zurückerstattet zu bekommen. Alle Angaben in der Abrechnung der Nebenkosten müssen übersichtlich und klar sein. Die Nebenkostenabrechnung lt. Betriebskostenabrechnung muss durch einen Verteilerschlüssel deutlich darstellen, auf welche Wohnung welche Kosten entfallen. Die bereits im Voraus entrichteten Zahlungen des Mieters sind ebenfalls verpflichtend aufzuführen.
Welche Kosten können nun auf den Mieter umgelegt werden?
Hierzu zählen Personalkosten wie zum Beispiel der Hausmeister oder die Putzfirma für Treppenhausreinigung, ebenso natürlich auch die Aufwendungen für Heizung und warmes Wasser. Sicherheitsdienste wie eine Wach- und Schließgesellschaft sind hingegen nicht vom Mieter zu tragen, oder auch eine Mietausfallversicherung, da diese nur dem Vermieterinteresse dient. Frau ärgert sich am Telefon wegen Mietangelegenheit
Mietminderung - wann geht das?
Auch mit einem sorgfältig ausgearbeiteten Mietvertrag ist ein Mieter nicht vor Ärger geschützt. Zu wenig Rücksichtnahme im Haus, sei es durch Krach im Treppenhaus, schlagende Türen oder kläffende Hunde kann eine Situation schnell eskalieren lassen. Ab wann ist eine Mietminderung gerechtfertigt? Ein Mietmangel ist immer dann gegeben, wenn die Wohnung nicht mehr im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden kann. Auch massiver Taubendreck auf dem Balkon oder der Terrasse wird durchaus als Beeinträchtigung angesehen. Sogenannte unerhebliche Einschränkungen, wie etwa eine defekte Lampe im Gemeinschaftsflur, führen allerdings nicht zu einer Mietminderung. Wenn der Mieter für den Mangel selbst verantwortlich ist, etwa der Befall durch Kakerlaken in einer "Messi-Wohnung", so trifft den Vermieter ebenfalls keine Schuld und die Miete kann nicht gemindert werden. In welcher Höhe darf die Miete gemindert werden? Die Mietminderung hängt von der jeweiligen Beeinträchtigung ab, so stellt eine Eingangstüre, die nicht abschließbar ist, einen Sachmängel dar und rechtfertigt einen Abschlag von etwa 5 %. Vor einer Mietminderung hat der Mieter jedoch den Mangel gegenüber dem Vermieter erst einmal anzuzeigen. Eine Mietminderung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter sich nach erfolgter Anzeige und Fristsetzung zur Mängelbehebung nicht bemüht ist den Mängel zu beseitigen. Mögliche Alternativen zur Mietminderung wären, der Rechtsweg durch eine Klage um die Mängelbeseitigung durchzusetzen, oder aber selbst den Mangel als sogenannte Ersatzvornahme auf Rechnung des Vermieters zu beseitigen. Der Einzelfall ist entscheidend und nur ein Anwalt kann optimalen Rat geben. Konzeptbild gefaltete Häuser
Wenn der Vermieter kündigt
Kündigung Mietvertrag Wird ein Mietvertrag vom Vermieter gekündigt, so muss diese Kündigung immer begründet werden. Das Gesetz regelt mit dem § 573 BGB die ordentliche Kündigung, für eine außerordentliche Kündigung gibt es die §§ 543, 569 BGB. Der wohl häufigste Grund ist die Eigenbedarfskündigung, aber auch regelmäßig unpünktliche oder versäumte Mietzahlungen sind gerechtfertigte Gründe. Möchte der Vermieter die Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen, so muss er dafür einige Dinge beachten. Neben dem Vermieter und seinen Familienangehörigen kann auch Eigenbedarf für Hausangehörige, also Angestellte, Pflegepersonal oder Pflegekinder angemeldet werden. Es ist jedoch keine Notlage notwendig um Eigenbedarf anzumelden, es reichen vernünftige und nachvollziehbare Gründe. Bei Unsicherheit oder Unklarheit ist die Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht immer klärend und hilfreich.
Die Räumungsklage
Einer Wohnungskündigung folgt in aller Regel der fristgerechte Auszug des Mieters. Jedoch nicht immer ziehen Mieter komplikationslos und pünktlich aus. Der rechtliche Weg des Vermieters ist nun Klage auf Räumung zu erheben. Die Voraussetzung einer Räumungsklage ist jedoch eine Nachfristsetzung. Ist auch diese zweite Frist tatenlos verstrichen, so kann der Vermieter nun Räumungsklage erheben. Der so erwirkte Räumungstitel berechtigt den Vermieter die Wohnung nun durch einen Gerichtsvollzieher räumen zu lassen. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Mietrecht in St. Georgen im Schwarzwald über anwaltssuche.de, bei jedweden Problemen das Mietrecht betreffend, ist unverbindlich und kostenfrei.
Die Kündigung der Mietwohnung durch den Mieter
Will ein Mieter die Kündigung aussprechen, muss er als Erstes seinen Mietvertrag prüfen. Häufig läuft ein Mietervertrag unbefristet. In diesen Fällen ist es also die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende oder zum Quartal. Es gibt die Möglichkeit den laufenden Monat in die Kündigungsfrist mit einzubeziehen, jedoch nur, wenn die Kündigung dem Vermieter oder der zuständigen Hausverwaltung innerhalb der ersten drei Tage des laufenden Monats vorliegt. Einen Grund für den Auszug muss der Mieter nicht angeben. Im Schreiben muss das Wort Kündigung enthalten sein und es muss vom Mieter handschriftlich unterschrieben werden. Bei Wohngemeinschaften ist zusätzlich darauf zu achten, dass eine Kündigung nur wirksam ist, wenn alle Unterzeichner des Mietvertrages auch auf der Kündigung unterschreiben. Neben der inhaltlichen Form ist auch auf die Art und Weise der Überbringung der Kündigung wichtig, eine SMS, ein Fax oder auch per mail erfüllt nicht die Formerfordernis. Die Kündigung muss schriftlich und per Post oder persönlich übermittelt werden. Ist man auf Sicherheit bedacht, so überreicht man die Kündigung besser persönlich oder schickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Dies stellt sicher, dass der Empfänger das Schreiben in Empfang genommen hat, darauf wäre bei einer persönlichen Übergabe ebenfalls zu achten. Ist der Mieter in Zeitnot, so hält er sich am besten genau an diese Vorgaben um ein zügiges Ende des Mietverhältnisses zu erreichen. In Bezug auf den Auszug eines Mieters wird jedoch nicht nur um die Kündigung an sich bzw. den Auszugszeitpunkt gestritten. Es entstehen Fragen zu Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wohnung oder der Notwendigkeit eines neuen Bodenbelages wegen Kratzer oder Flecken. Hierbei treten die unterschiedlichen Sichtweisen von Vermietern und Mietern oft deutlich zu Tage. Der Vermieter hat dann letztendlich die Mietkaution als Druckmittel auf seiner Seite. Im Normalfall gehören Schönheitsreparaturen in den Aufgabenbereich des Vermieters. Der Mietvertrag bietet jedoch die Möglichkeit den Mieter mit in die Pflicht zu nehmen. Diese Regelungen stehen dann auch als Schönheits- oder Kleinreparaturklauseln im Vertrag. Eine Reparatur gilt jedoch, lt. diverser Grundsatzurteile, nur bis zu einem max. Betrag von 100 Euro als Kleinreparatur, höhere Rechnungsbeträge dürfen deshalb auch nicht anteilsmäßig auf den Mieter übertragen werden, da es sich nicht mehr um eine Kleinreparatur handelt. Fühlt man sich benachteiligt und findet alleine keinen Weg aus den Differenzen mit seinem Vermieter oder Mieter, so ist der Gang zum Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht angebracht. Seine Hilfe spart Nerven und in vielen Fällen auch Geld, nämlich dann, wenn es um drohende Prozesskosten geht. Mit anwaltsuche.de können Sie eine unverbindliche Kontaktaufnahme mit einem Anwalt in St. Georgen im Schwarzwald starten.
Mietwucher - zu hohe Miete
Auskunft über Mietwucher gibt der Paragraph 291 des StGB. Dort steht sinngemäß, dass Wucher vorliegt, wenn eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, ein Mangel an Urteilsvermögen, oder die Willensschwäche eines anderen ausgenutzt wird, um sich eigene Vermögensvorteile zu verschaffen. Grundsätzlich darf ein Vermieter eine Mieterhöhung durchaus durchführen. Dies darf jedoch in drei Jahren nur einmal vorgenommen werden und in vielen Städten muss der Vermieter hierbei auch eine sog. Kappungsgrenze von 20 oder sogar 15 Prozent einhalten. Die erhöhte Miete muss sich außerdem an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Weiterhin bietet die Vergleichsmiete bei einer vermuteten Mietpreisüberhöhung eine Leitlinie, denn die geforderte Kaltmiete darf nicht 20 % über der ortsüblichen Miete liegen. Erst wenn die Miete für eine Wohnung bei über 50 Prozent gegenüber vergleichbarer Mieten im Stadtbezirk liegt, dann ist von Mietwucher auszugehen. Hinzukommen muss die Vorteilnahme einer Zwangslage, also hier die Not des Mieters die Miethöhe zu akzeptieren, da sich ihm keine kostengünstigere Alternative bietet. Diesen Umstand zu belegen fällt allerdings nicht leicht. Und so dauerte ein Hamburger Rechtsstreit fünf Jahre ehe er mit einem Urteil endete, das künftig für gerechtere Mieten sorgen könnte. Im vorliegenden Rechtsfall zahlte das Jobcenter die Miete für minderwertigen Wohnraum für hilfsbedürftige Personen. Das Job-Center klagte und bekam Recht. Die Miete wurde neu berechnet, der zu viel bezahlte Betrag von 52.000 Euro musste zuzüglich Zinsen zurückerstattet werden. Außerdem mussten die Mieten den Umgebungsmieten angeglichen werden. Dies stärkt die Position vieler auf Hilfe Angewiesener. Abschließend sei zu diesem Thema noch einmal gesagt, dass Miethaie meist ganz schamlos eine Notsituation ihrer Opfer ausnutzen. Oft fällt es den Betroffenen im Nachhinein schwer nachzuvollziehen warum sie den für sie nachteiligen Vertrag überhaupt eingegangen sind. Ein Anwalt für Mietrecht kann auch bei scheinbar ausweglosen Situationen wertvollen Rat und Hilfe bieten. Wenn das Gericht beschließt, dass es sich um Mietwucher handelt, sind Sie alle Verpflichtungen los und der Vertrag ist nichtig. Machen Sie sich kundig bei ein Anwalt oder einer Anwältin ob in Ihrem Fall die Miete zu mindern ist. Für den Mieter ist es dann risikobehaftet wenn er irrtümlich die Miete eigenständig mindert. Ein schuldhafter Irrtum führt zum Mietrückstand, der zu einer außerordentlichen Kündigung führend kann (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Unter Umständen ist es richtig zunächst mit dem Vermieter über die drohende Mietminderung zu verhandeln. Eine richtige Fristsetzung ist auch wichtig - hier hilft Ihnen der Anwalt.

