Anwalt für Mietrecht in St. Georgen im Schwarzwald auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Mietrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von St. Georgen im Schwarzwald.
Jürgen Rapp
Marie-Curie-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningenin 7.8 km Entfernung
Bernhard Schienle
Fachanwalt für SteuerrechtSt. Nepomuk-Straße 4, 78048 Villingen-Schwenningen
in 7.8 km Entfernung
Gert Wodtke
Friedenstraße 17, 78136 Schonach im Schwarzwaldin 9.9 km Entfernung
Christof Brößke
Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningenin 11.3 km Entfernung
Eva Camiña Giral
Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningenin 11.3 km Entfernung
Stephan Ehret
Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningenin 11.3 km Entfernung
Werner Fuchs
Fachanwalt für ErbrechtMax-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
in 11.3 km Entfernung
Volker Hommerberg
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
in 11.3 km Entfernung
Patric Huber
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtMax-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
in 11.3 km Entfernung
Hans-Joachim König
Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningenin 11.3 km Entfernung
Tatjana Leonhardt
Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningenin 11.3 km Entfernung
Clemens Möhrle
Margarethe-Scherb-Straße 36, 78052 Villingen-Schwenningenin 11.3 km Entfernung
Kathrin Piazolo
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtMax-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
in 11.3 km Entfernung
Martina Pinkepank
Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningenin 11.3 km Entfernung
Thorsten Schleich
Fachanwalt für InsolvenzrechtMax-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
in 11.3 km Entfernung
Alexander Wirich
Fachanwalt für Erbrecht|3456Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
in 11.3 km Entfernung
Michael Arnold
Fachanwalt für SteuerrechtWarenburgstraße 3, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Guido Bischoff
Benediktinerring 1, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Thilo Bohr
Fachanwalt für Familienrecht|204Niedere Straße 92, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Nükhet Cinar
Niedere Straße 92, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Ullrich Hahn
Fachanwalt für StrafrechtObere Straße 30, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Annette Hirt-Hoffmann
Wilstorfstraße 16, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Verena Hoer
Kaiserring 9, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Karl Kellner
Niedere Straße 19, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Ulrika Elisabeth Lindner
Bickenstraße 10, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Herbert Maier
Bickenstraße 13, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Frederik M. Manke
Fachanwalt für Medizinrecht|204Kaiserring 12, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Albrecht Neumann
Klosterring 4, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Jens Neumann
Fachanwalt für ArbeitsrechtKlosterring 4, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Helmut Rais
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtRietstraße 40, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Gerhard Ruby
Vöhrenbacherstraße 4, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Jürgen Rudolf
Klosterring 4, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Beate Schmidt-Kempe
Fachanwalt für Familienrecht|6538Friedrichstraße 14, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Birgitta Schäfer
Fachanwalt für FamilienrechtObere Straße 30, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Felix Thiemann
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Niedere Straße 92, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Jan Unverhau
Niedere Straße 92, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Tobias Wenning
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Niedere Straße 92, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Philip Wills
Fachanwalt für Familienrecht|204Niedere Straße 92, 78050 Villingen-Schwenningen
in 11.8 km Entfernung
Andreas-Frank Wößner
Niedere Straße 19, 78050 Villingen-Schwenningenin 11.8 km Entfernung
Benedikt Noll
Am Kirchplatz 6, 78132 Hornbergin 11.8 km Entfernung
Gute Beratung beim Mietvertrag ist wichtig
Spielzeugmodell eines Einfamilienhauses in zwei Händen Wohnraum kann in der heutigen Zeit leicht knapp werden. Bietet sich dann die Gelegenheit, greift man auch einmal unüberlegt zu. Hierbei kann es leicht vorkommen, dass man sich auf Modalitäten einlässt, die bei genauerem Hinsehen nicht akzeptabel sind. Es ist wichtig und ratsam, einen Mietvertrag vor einer Unterschrift sorgsam zu lesen. Der Rat eines fachlich versierten Anwaltes ist zusätzlich eine wertvolle Hilfe. In besonderem Maße trifft dies zu, wenn es sich um einen Staffelmietvertrag handeln sollte, oder statt einer detaillierten Abrechnung der Nebenkosten nur ein pauschaler Betrag vereinbart ist.
Die notwendige Wohnungsgeberbestätigung
Der Einzug eines neuen Mieters ist übrigens der Meldebehörde durch eine Vermieterbescheinigung zu melden und Aufgabe des Vermieters. Die Daten müssen elektronisch oder schriftlich innerhalb von zwei Wochen übermittelt werden, ein Versäumnis wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit bis zu 1000 Euro belangt. Daran muss auch gedacht werden, wenn die Wohnung untervermietet werden soll. In diesem Fall hat der Mieter seinen Untermieter anzumelden. Anders beim Auszug eines Mieters, hier ist der Auszug nur in wenigen Situationen zu melden, so z.B. wenn der Mieter ins Ausland zieht.
WEG-Reform in Kraft
Neue Regeln im Wohneigentumsrecht seit 01.12.2020. Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten Änderungen. Verwalter müssen in Zukunft darauf achten, dass die Einladefrist zu Eigentümerversammlungen erhöht wurde und nun drei Wochen beträgt. Sie darf nun auch per e-mail versendet werden. Eine Beschlussfassung ist immer möglich, unabhängig von den vertretenen Miteigentumsanteilen und macht somit Zweitversammlungen überflüssig. Künftig sind auch Online-Eigentümerversammlungen möglich und machen bei einer reinen Online-Veranstaltung sogar eine Kostenersparnis aus, da keine Räumlichkeiten und Anreisekosten mehr entstehen. Für Umlaufbeschlüsse gibt es ebenfalls Vereinfachungen. Es entfällt die Schriftform, erlaubt sind nun Abstimmungen per mail, Fax und sogar WhatsApp. Es muss jedoch unverändert immer noch eine 100 % Zustimmung erzielt werden. Die Verwaltungsunterlagen dürfen jetzt, lt. § 18 Abs. 4 WoEigG, von den Wohneigentümern eingesehen werden. Erleichtert wurden bauliche Veränderungen, wie der Einbau einer Klimaanlage, indem nun ein einfacher Mehrheitsbeschluss ausreichend ist. Neu ist ebenfalls die Möglichkeit "privilegierte bauliche Veränderung" auf eigene Kosten durchführen zu dürfen. Gemeint sind damit etwa der Einbau von Ladestationen für E-Autos oder Einbruchschutz, auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit gehören in diesen Bereich. Freiflächen können nun auch zu Sondereigentum erklärt werden, statt wie bisher nur als Sondernutzungsrechte eingetragen zu werden. Bei Unklarheiten bezüglich der neuen WEG Reform hilft ein Anwalt für Mietrecht gerne weiter.
Nebenkostenabrechnung: Tipps zur Nebenkostennachzahlung
Familie kniet auf Sofa Im Mietvertrag wird geregelt, ob Nebenkosten zusätzlich zum Mietzins fällig werden. Wem eine detaillierte Auflistung der Nebenkosten zu kompliziert erscheint, der kann sich auch auf eine pauschale Begleichung der Nebenkosten einigen. Damit ist das Thema Nebenkosten geregelt. Die vereinbarte Miete wäre dann bereits die Brutto-Miete. Für Mietverträge mit Passus über Nebenkosten gilt: Der Mieter hat Anspruch innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes über die angefallenen Nebenkosten informiert zu werden. Versäumt der Vermieter diese Frist, so verfallen seine Ansprüche an den Mieter. Der Mieter hingegen hat auch nach dieser Frist noch Anspruch auf die Rückzahlung seiner eventuell geleisteten Vorauszahlungen. Die erstellte Abrechnung der Nebenkosten muss durch den Mieter klar nachvollziehbar sein. Mit Hilfe eines Verteilerschlüssels in der Betriebskostenabrechnung müssen die entstandenen Kosten für den Mieter klar erkennbar sein. Natürlich dürfen auch die bereits geleisteten Vorauszahlungen des Mieters auf der Abrechnung nicht fehlen.
Was sind umlagefähige Nebenkosten?
Hierzu zählen Personalkosten wie zum Beispiel der Hausmeister oder die Putzfirma für Treppenhausreinigung, ebenso natürlich auch die Aufwendungen für Heizung und warmes Wasser. Nicht umlegbar sind Reparaturkosten, Verwaltungskosten oder eine komplette Neuanlage eines Gartens zum Beispiel. Frau ärgert sich am Telefon wegen Mietangelegenheit
Mietminderung
Schnell kann es auch bei einem bisher harmonischen Mietverhältnis zu Differenzen kommen. Zu wenig Rücksichtnahme im Haus, sei es durch Krach im Treppenhaus, schlagende Türen oder kläffende Hunde kann eine Situation schnell eskalieren lassen. Führen diese Mängel dazu, dass die Miete gemindert werden darf? Ein Mietmangel ist immer dann gegeben, wenn die Wohnung nicht mehr im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden kann. Ob Gestank oder Gaststättenlärm, Schimmelbildung oder ähnliches, sie können für die Minderung einer Miete sprechen. Einschränkend gilt aber lt. § 536 BGB "Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln", dass "eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit außer Betracht bleibt". Ist der Mieter selbst für die Entstehung eines Schadens verantwortlich so kann er damit keine Mietminderung begründen. Wie hoch eine Miete gekürzt werden darf ist unterschiedlich. Tatsächlich hängt die jeweilige Minderung vom Einzelfall und der jeweiligen Beeinträchtigung ab. Der erste Schritt muss jedoch sein, den Vermieter über den Schaden und der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigung zu informieren, damit dieser die Möglichkeit hat den Schaden zu beheben. Nur wenn er nach Kenntnisnahme des Mängels nichts zu dessen Behebung unternimmt, kann über eine Mietminderung als mögliche Konsequenz nachgedacht werden. Auch das "Recht zur Selbstbeseitigung" steht dem Mieter nun offen, notfalls kann er auch einen Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten gerichtlich einklagen. Der Einzelfall ist entscheidend und nur ein Anwalt kann optimalen Rat geben. Papierhäuser und Münzen
Der Vermieter kündigt den Mietvertrag
Kündigung Mietvertrag Wird ein Mietvertrag vom Vermieter gekündigt, so muss diese Kündigung immer begründet werden. Das Gesetz regelt mit § 573 BGB die ordentliche (fristgebundene) Kündigung und mit den §§ 543, 569 BGB die außerordentliche (fristlose) Kündigung. Gründe, die einem Vermieter die Kündigung ermöglichen sind u.a. Eigenbedarf, der Mieter zahlt nur unregelmäßig oder nicht den volle Mietzins, oder auch fehlende Sorgfaltspflicht des Mieters. Ein Vermieter, der seinem Mieter wegen Eigenbedarf kündigt, muss auf einige Details achten. Der Eigenbedarf erstreckt sich neben dem Vermieter selbst, auch auf nahe Familienangehörige und Haushaltsangehörige, geschiedene Eheleute oder deren Kinder fallen hier nicht darunter. Der Vermieter, oder die Person für die der Eigenbedarf angemeldet wurde, muss sich nicht in einer Notlage befinden, vernünftige und nachvollziehbare Gründe sind ausreichend. Sowohl für Mieter als auch für Vermieter gilt, ist man sich nicht sicher ob Eigenbedarf gerechtfertigt ist, so kann der Rat eines Anwalts für Mietrecht schnell zu Klarheit verhelfen.
Wie funktioniert eine Räumungsklage?
Der fristgerechte Auszug des Mieters, nach einer Wohnungskündigung, ist der Regelfall. Ein sturer Mieter kann einen Auszug jedoch durchaus verweigern und die Wohnung nicht freiwillig aufgeben. Der rechtliche Weg des Vermieters ist nun Klage auf Räumung zu erheben. Zuvor muss dem Mieter vom Vermieter jedoch noch eine zweite Frist für seinen Auszug gesetzt werden Wenn auch diese Frist den Mieter nicht zum Auszug bewegen konnte, kann der Vermieter nun beim zuständigen Amtsgericht Klage einreichen. Ein dadurch erwirkter Räumungstitel ermächtigt nun den Vermieter, die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen zu lassen. Nützen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme zu einem Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht in St. Georgen im Schwarzwald.
Die Kündigung der Mietwohnung durch den Mieter
Vor einer Kündigung ist im Mietvertrag die vereinbarte Kündigungsfrist zu kontrollieren. Häufig läuft ein Mietervertrag unbefristet. Das heißt, es besteht die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende oder wahlweise auch zum Quartal. Man kann auch den laufenden Monat mit in die Kündigungsfrist mit einrechnen, sofern die Kündigung der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter innerhalb der ersten drei Kalendertage vorliegt. Die Kündigung des Mieters muss nicht begründet werden. Lediglich das Wort "Kündigung" ist im Kündigungsschreiben unerlässlich, ebenso die handschriftliche Unterschrift des Mieters. Sollten Sie als Wohngemeinschaft den Mietvertrag kündigen, müssen alle Unterzeichner des ursprünglichen Mietvertrages auch die Kündigung unterzeichnen. Neben der inhaltlichen Form ist auch auf die Art und Weise der Überbringung der Kündigung wichtig, eine SMS, ein Fax oder auch per mail erfüllt nicht die Formerfordernis. Es gilt die schriftliche Form als Brief, persönlich oder per Post überbracht. Ist es wichtig, den Empfang bestätigt zu wissen, empfiehlt sich das Einschreiben mit Rückschein oder gleich die persönliche Übergabe. Dies stellt sicher, dass der Empfänger das Schreiben in Empfang genommen hat, darauf wäre bei einer persönlichen Übergabe ebenfalls zu achten. Je genauer man sich an alle Regeln und Formalitäten hält, desto schneller kann ein Mietverhältnis gekündigt werden. In Bezug auf den Auszug eines Mieters wird jedoch nicht nur um die Kündigung an sich bzw. den Auszugszeitpunkt gestritten. Fragen über Abnutzung oder gar Beschädigung des Wohnraums, sind zu klären und in wessen Verantwortung die Reparatur fällt. Mieter und Vermieter können sich hier in ihren Ansichten deutlich voneinander unterscheiden. Dem Mieter stellt sich zusätzlich die Frage ob er ohne Reparaturen seine Mietkaution zurückbekommt. Nicht sehr bekannt ist, dass es grundsätzlich eigentlich zum Aufgabenbereich des Vermieters gehört Schönheitsreparaturen durchzuführen. Zum Teil kann der Vermieter dies im Mietvertrag aber zum Aufgabenbereich des Mieters bestimmen. Über sog. Kleinreparaturklauseln wird der Mieter verpflichtet sich an den Kosten zu beteiligen. Gem. einigen Grundsatzurteilen wird, zum Schutz des Mieters, eine maximale Kostenübernahme bei Kleinreparaturen bis 100 Euro durch den Mieter als vertretbar angesetzt. Eine große Unterstützung für alle Rechtsfragen in diesen Fällen ist der Anwalt für Mietrecht. Dabei erspart man sich eine Menge Scherereien und auch möglicherweise drohende Prozesskosten. anwaltsuche.de hilft Ihnen durch die Möglichkeit einer kostenlosen Kontaktaufnahme zu einem Anwalt oder Fachanwalt in St. Georgen im Schwarzwald.
Mietwucher - überzogene Mietforderungen
Im StGB unter §291 finden sich die relevanten Stellen zum Mietwucher. Dort steht sinngemäß, dass Wucher vorliegt, wenn eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, ein Mangel an Urteilsvermögen, oder die Willensschwäche eines anderen ausgenutzt wird, um sich eigene Vermögensvorteile zu verschaffen. Grundsätzlich ist eine Mieterhöhung nicht zu verbieten. Der Vermieter unterliegt hierbei jedoch einer zeitlichen Einschränkung, lediglich alle drei Jahre darf die Mieter erhöht werden, und einer sog. Kappungsgrenze von 20 %, in vielen Städten sogar nur 15 %. Selbstverständlich muss sich die Miete an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Zusätzlich darf die geforderte Miete diese Vergleichsmiete nicht um 20 % übersteigen, ansonsten handelte es sich um eine Mietpreisüberhöhung. Um Mietwucher zu erkennen, nützt man ebenfalls die Vergleichsmieten, ist der festgelegte Mietpreis über 50 % der durchschnittlichen, ortsüblichen Miete, so liegt Mietwucher vor. Um von Mietwucher zu sprechen, muss zur überteuerten Wohnung aber noch ein zweiter Sachverhalt gegeben sein, wie etwa das Ausnützen einer Zwangslage, wenn es dem Mieter nicht möglich war auf eine günstigere Alternative zurückzugreifen. In der Praxis ist dies jedoch oft nicht so einfach zu belegen. Das Landgericht Hamburg hat, in einem mehrere Jahre andauernden Rechtsstreit nun ein wichtiges Urteil für gerechtere Mieten gefällt. Das örtliche Jobcenter hatte hohe Mieten für schlechte Wohnungen bezahlt, in denen Hartz-IV-Empfänger lebten. Das Landgericht Hamburg gab der eingereichten Klage des Job-Centers Recht. Die Miete wurde neu berechnet, der zu viel bezahlte Betrag von 52.000 Euro musste zuzüglich Zinsen zurückerstattet werden. Der Vermieter wurde darauf hingewiesen fortan die umgebungsüblichen Mieten anzuwenden. Nicht zuletzt werden so auch Asylbewerber geschützt vor ähnlichen ausbeuterischen Notlagen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wer in eine Zwangslage gerät, leicht Opfer von Miethaien werden kann. Die Betroffenen wehren sich oft nicht, da sie sich durch ihre geleistete Unterschrift in einer ausweglosen Situation wähnen. Das Vertrauen in einen Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht zu setzen wäre hier ein wichtiger erster Schritt aus einer Notsituation. Wird Mietwucher vor Gericht als solcher anerkannt, sind ausnahmslos alle diesbezüglichen Vereinbarungen nichtig, egal was unterschrieben wurde. Ein Rechtsanwalt gibt kompetent Auskunft, ob der Mieter die volle Miete zahlen muss. Nur ein ausgewiesener Kenner der Rechtslage ist in der Lage zu beurteilen ob es sich bei den aufgetretenen Mängel tatsächlich um einen, den Mietzins reduzierenden Sachverhalt handelt. Die korrekte Vorgehensweise um die Minderung der Miete durchzusetzen wird Ihnen dabei genannt. Der Vermieter muss innerhalb einer Frist die Gelegenheit bekommen den Mangel zu bekommen.

