Anwälte für Sozialhilferecht in Bremen Ost für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Schumacher und Lipsius
Notar und · Fachanwalt für Sozialrecht
Hemelinger Bahnhofstraße 15, 28309 Bremen
Rechtsanwalt Markus Hoppe aus Bremen, Ihr Notar und Fachanwalt für Sozialrecht. Herzlich willkommen auf meinem Anwaltsprofil! Sie benötigen Hilfe bei rechtlichen Anliegen rund um das Sozialrecht? Dann sind Sie hier genau richtig. Sie erreichen mich am einfachsten über das Kontaktformular auf meinem Profil. Ich rufe Sie umgehend zurück, damit wir einen Termin vereinbaren können. Meine Erfahrung ist Ihr Vorteil. Das Studium der Rechtswissenschaften sowie das Referendariat absolvierte ich an Universitäten in Bremen und Glasgow/Großbritannien. Als Rechtsanwalt zugelassen wurde ich 2004 und zum Notar berufen wurde ich im Jahr 2015. Im Zuge meiner Tätigkeit als Notar beglaubige ich Kopien und Unterschriften und entwerfe, beurkunde und vollziehe notarielle Urkunden. Dazu zählen beispielsweise Erbscheine, Testamente, General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen. Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Sozialrecht. Seit 2007 bin ich darüber hinaus Fachanwalt für Sozialrecht, was bedeutet, dass ich in diesem Rechtgebiet über besondere theoretische Fachkenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfüge. Neben ...mehr
Sozialrecht im Überblick
Was deckt das Sozialrecht ab? Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz 4) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. All diese Dinge sind im Sozialrecht geregelt. Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Anwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Mit uns finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Sozialrecht in Ihrer Region. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.
Das Sozialhilferecht hilft in folgenden Fällen
Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.
Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.
Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Welche Einkünfte als Einkommen bewertet werden stehen in den Regelungen des § 82 SGB XII. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.
Bei wem beantragt man Sozialhilfe?
Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.
Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII
Durch die Unterteilung in sieben Kapitel ist es möglich auf die sehr individuellen Lebenslagen der Betroffenen bestmöglich einzugehen. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.
Wie kann man sich einen Anwalt leisten?
Für Fälle die einen Anwalt nötig machen gibt es durch das sogenannte Beratungshilfegesetz eine Lösung. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis eine wichtige Stütze, wenn man in einer schwierigen Situation das Sozialrecht betreffend Rat und Beistand braucht.