Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Sozialhilferecht in Dresden Süd
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Sozialhilferecht · Fachanwältin für Sozialrecht
Schillerplatz 7, 01309 Dresden
Barbara von Heereman - Ihre Anwältin für Hochschulrecht, Schulrecht, Sozialrecht, Sozialhilferecht, Sozialversicherungsrecht und Verwaltungsrecht. Sie haben Fragen zum Sozialrecht, Verwaltungsrecht oder auch zum Hochschulrecht? Ich stehe Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung. Über das Kontaktformular auf meinem Profil können Sie mich direkt erreichen. Ich kann mich dann umgehend bei Ihnen melden. Meine Kompetenzen in den eingangs genannten Rechtsgebieten. Als Rechtsanwältin kann ich auf eine 20-jährige Tätigkeit als angestellte und selbstständige Rechtsanwältin zurückblicken. In viele Rechtsstreitigkeiten konnte ich Schüler mit besonderen Bedürfnissen erfolgreich vertreten. Die Ausbildung kann für die berufliche Zukunft von entscheidender Bedeutung sein. Deshalb kann eine rechtliche Unterstützung erforderlich sein, wenn es bei Ausbildungsbeginn oder Ausbildungsverlauf zu Schwierigkeiten kommen sollte. Zunächst kann die Studienplatzerlangung problematisch sein, so dass über eine Studienplatzklage nachgedacht wird. Im Prüfungsrecht kann es bei Abschlussprüfungen, Abiturprüfungen oder Studienprüfungen zu Fehlern im verfahren gekommen sein, die eine rechtliche Nachprüfung erforderlich machen. Hier muss geschaut werden, ...mehr
Sozialrecht im Überblick
Wann braucht man das Sozialrecht? Soziale Vorsorge: Damit sind die gesetzlichen Versicherungen gemeint, also gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Die Bereiche des Sozialhilferechtes oder das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV erfüllen das Prinzip der Fürsorge die der Staat seinen Bürgern gegenüber erfüllt. Die entsprechenden Gesetze findet man im Sozialrecht. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Anwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Auch in Ihrer näheren Umgebung finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt für Sozialrecht. Wegen seines umfangreichen Inhaltes wird hier auf die Sozialhilfe gezielter eingegangen. Aus dem Bundessozialhilfegesetz wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.
Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?
Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Welche Einkünfte als Einkommen bewertet werden stehen in den Regelungen des § 82 SGB XII. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners wird nicht als Einkommen gewertet. Außerdem gibt es Beträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, wie zum Beispiel Einkommensteuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge ebenso Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.
Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe
Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Dies sind die Kapitel Drei bis Neun.
Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.
Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Bei Behördenstreitigkeiten kann ein Anwalt für Sozialhilferecht entscheidend helfen,