Anwalt für Sozialhilferecht in Münster Hiltrup auf Anwaltssuche finden
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Sozialrecht
Berliner Platz 8, 48143 Münster
Kolja F. Mertens, Ihr Rechtsanwalt für Sozial-, Miet-, Verkehrs- und Vertragsrecht in Münster. Die Kanzlei Mertens ist auf wenige, ausgewählte Rechtsgebiete und dabei insbesondere auf das Sozialrecht, spezialisiert. Schicken Sie mir gerne eine Anfrage über das Kontaktformular, wir finden sicher eine Lösung für Ihre Rechtsprobleme! Meine Kompetenzen. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt vor allem auf dem Bereich des Sozialrechts. Hierbei befasse ich mich überwiegend mit Fällen, die die rechtswidrige Kürzung von Arbeitslosengeld betreffen. Aber auch in Verfahren zur Erwerbsminderungsrente, dem Schwerbehindertenrecht oder bei Problemen mit der Krankenversicherung kann ich auf große Erfahrung zurückgreifen. Damit ich meinen Mandanten auch in komplexeren Fällen weiterhelfen kann, habe ich nach erfolgreichem Abschluss des Studiums den Lehrgang zum Fachanwalt im Arbeitsrecht absolviert. Diese Fortbildung war überwiegend auf das Sozialversicherungsrecht und Gesellschaftsrecht ausgerichtet. Weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im Mietrecht, Verkehrsrecht und im Vertragsrecht. Meine Arbeitsweise. In der Kanzlei Mertens & Stolberg legen wir viel Wert auf Flexibilität, ...mehr
Das Sozialrecht
Wann braucht man das Sozialrecht? Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier von den meisten hinzugerechnet. All diese Dinge sind im Sozialrecht geregelt. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Anwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Mit uns finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Sozialrecht in Ihrer Region. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Das neue Sozialhilferecht, eingegliedert als zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), löste im Jahr 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.
Wer profitiert vom Sozialhilferecht?
Helfen soll es allen Bürgern, die für ihr Existenzminimum nicht selbst sorgen können und die auf keine andere ausreichende Hilfe durch Angehörige oder andere Sozialleistungsträger zurückgreifen können und deren gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland ist. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.
Wann hat man Anspruch bzw. keinen Anspruch auf Sozialhilfe?
Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners wird nicht als Einkommen gewertet. Außerdem gibt es Beträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, wie zum Beispiel Einkommensteuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge ebenso Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Hartz 4 ist für diese Personengruppe die mögliche Grundsicherung, so sie sich in Arbeitslosigkeit befinden. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.
Wo kann man Sozialhilfe beantragen?
In den Bürgerbüros des örtlichen Rathauses kann Sozialhilfe beantragt werden. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII
Durch die Unterteilung in sieben Kapitel ist es möglich auf die sehr individuellen Lebenslagen der Betroffenen bestmöglich einzugehen. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.
Wenn guter Rat teuer ist.
Für Fälle die einen Anwalt nötig machen gibt es durch das sogenannte Beratungshilfegesetz eine Lösung. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Seine restlichen Gebühren kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Ein Anwalt für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen.