Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Sozialrecht in Altenstadt Hessen
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Altenstadt Hessen.
Dieter Appel
Zum Bachstaden 15, 63674 Altenstadt
Renate Bernatzki-Schultz
Vogelsbergstraße 49, 63674 Altenstadt
Jörg Dauernheim
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Herrnstraße 7a, 63674 Altenstadt

Ronald Hofmann
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Herrnstraße 7a, 63674 Altenstadt
Sozialrecht
Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Soziale Vorsorge wird ermöglicht, indem der Staat seine Bürger durch gesetzliche Versicherungen, z.B. im Krankheitsfall, absichert nachdem sie regelmäßige Beiträge in die jeweiligen Kassen eingezahlt haben. Das SGB I widmet sich dem allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Da es sich um eine Grundsicherung handelt, wird das SGB II und seine Regelungen erst angewandt, wenn vorrangige Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld oder Kindergeld, nicht ausreichend sind. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Das deutsche Rentenrecht ist ebenfalls im SGB zu finden als gesetzliche Rentenversicherung. Auch das Regelwerk über die Erwerbsminderungsrente findet sich im Rentenrecht. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Interessant zu wissen ist, dass sich BAföG und Arbeitslosengeld II bis auf wenige Sonderregelungen ausschließen. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Ein weiteres Sozialrecht ist das Behindertenrecht das in SGB 9 behandelt wird. Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Eine Schwerbehinderung wird frühestens mit einem GdB von 50 festgestellt. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Mögliche gesetzliche Neuerungen erfährt man so ebenfalls am sichersten. Z.B. gab es Anfang 2020 neue Regelungen zum Elternunterhalt. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Ein Anwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt für Sozialrecht in Ihrer Nähe. Wegen seines umfangreichen Inhaltes wird hier auf die Sozialhilfe gezielter eingegangen. Früher waren die Regelungen über Sozialhilfe im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu finden, seit 2005 gibt es dafür ein eigenes zwölftes Buch des Sozialgesetzbuch (SGB). Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.
Wer profitiert vom Sozialhilferecht?
Gang in einem Krankenhaus Helfen soll es allen Bürgern, die für ihr Existenzminimum nicht selbst sorgen können und die auf keine andere ausreichende Hilfe durch Angehörige oder andere Sozialleistungsträger zurückgreifen können und deren gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland ist. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Unterstützungsleistungen sollen ein möglichst unbeeinträchtiges, gesellschaftliches Leben ermöglichen. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben?
Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Die Regelungen des § 82 SGB XII geben vor, welche finanziellen Einkünfte als Einkommen bewertet werden und Einfluss auf die Höhe Sozialhilfeleistung nehmen. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen, wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Und ist damit erfasst im SGB II. Grundsicherung wird im Jobcenter beantragt. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.
Bei wem beantragt man Sozialhilfe?
älterer Mann liegt in Kranenhausbett In den Bürgerbüros des örtlichen Rathauses kann Sozialhilfe beantragt werden. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.
Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe
Portrait einer glücklichen älteren Frau Es gibt verschiedenste Gründe Sozialhilfe zu benötigen, darum gibt es sieben Kapitel um möglichst gezielt helfen zu können. Sie werden im 3. bis 9. Kapitel aufgeführt.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wenn man einen Anwalt braucht.
älterer Mann und Frau trainieren Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Seine restlichen Gebühren kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Ein Anwalt für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen.