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Überblick über das Sozialrecht
Durch das Sozialrecht werden die Ansprüche in Not geratener Bürger an den Staat geregelt, um eine Grundversorgung, die der Würde des Menschen entspricht, zu gewährleisten. Die Gesetze des Sozialrechts sind im Sozialgesetzbuch I – XII zusammengefasst. Soziale Vorsorge wird ermöglicht, indem der Staat seine Bürger durch gesetzliche Versicherungen, z.B. im Krankheitsfall, absichert nachdem sie regelmäßige Beiträge in die jeweiligen Kassen eingezahlt haben. Während sich das SGB I mit dem allgemeinen Teil widmet befasst sich das SGB II mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das SGB II wird jedoch nachrangig behandelt, d.h. es wird erst angewandt nach allen anderen Sozialleistungen wie Kindergeld oder Sozialversicherungen. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Hier, im Rentenrecht, finden sich auch die gesetzlichen Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Dieser Paragraph zeigt den deutlichen Unterschied zur Berufsunfähigkeit auf. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. Ein Anspruch auf BAföG hat Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld II. Es kann sogar als strafbarer Sozialbetrug nach § 263 StGB gewertet werden wenn man beide Leistungen bezieht. Das Behindertenrecht, ein weiterer Teil des Sozialrechts, findet sich im SGB IX. Ein Feststellungsverfahren ermittelt den Grad der Behinderung (GdB). Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Auch über Änderungen von Regelungen bzw. Gesetzen bleibt man so auf dem Laufenden. Z.B. gab es Anfang 2020 neue Regelungen zum Elternunterhalt. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Mit uns finden Sie einen kompetenten Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Stadt. Da es ein so wichtiges Thema der Sozialhilfe ist, möchten wir Ihnen dieses Gebiet etwas ausführlicher erläutern. Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.
Wer profitiert vom Sozialhilferecht?
Gang in einem Krankenhaus Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.
Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?
deprimierte Junge Frau mit Alkohol Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Erwerbsfähigkeit schließt Sozialhilfebezug aus und bezieht sich damit auf Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, die täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnten. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Und ist damit erfasst im SGB II. Antragstellung erfolgt für die Grundsicherung im Jobcenter. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Auch Asylbewerber und Ausländer sind ohne feste Aufenthaltsgenehmigung nicht sozialhilfefähig. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.
Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?
Intensivkrankenschwester steht am Bett einer Patientin Anträge für Sozialhilfe können im Rathaus oder Bürgerbüro gestellt werden. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege, Nachweise wie ärztliche Atteste die den Mehrbedarf begründen.
Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe
junge Frau versucht mit einer Kniebandage aufzustehen Mit diesen sieben Kapiteln möchte man auf die vielen verschiedenen Lebenssituationen eingehen, die der Sozialhilfe bedürfen können. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wenn guter Rat teuer ist
Wie kann man sich in einer Notlage rechtliche Unterstützung leisten und die Anwaltskosten finanzieren? älterer Mann und Frau trainieren Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Anwaltes, wenn man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt hat. Für den Ratsuchenden bleiben lediglich 15 Euro Gebühr für die Rechtsberatung zu entrichten. Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe ist die Beratungshilfe nur für ein Erstgespräch gedacht und eine außergerichtliche Beratung. Es gibt auch für die Vertretung vor Gericht eine Leistung die möglicherweise in Anspruch genommen werden kann. Hier handelt es sich dann um die Prozesskostenhilfe. Der Antragsteller muss einen Antrag stellen und Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. Allerdings muss man wissen, dass üblicherweise die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss. Nicht zurückzahlen muss der Antragsteller dann, wenn er den Prozess gewinnt, die Gegenseite hat dann die Kosten zu tragen. Auch bei Anerkennung besonderer Umstände kann eine Rückzahlung erlassen werden. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Bei Behördenstreitigkeiten, oft auch im Bereich des Sozialversicherungsrecht, kann ein Anwalt in einer Kanzlei für Sozialrecht entscheidend helfen Sozialrechtliche Fragen zu Themen wie Krankengeld, Pflegeversicherungsrecht, Bescheide, Schwerbehindertenrecht oder Wohngeld kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht rechtssicher beantworten. Das richtige Ausfüllen von Anträgen bei Berufsunfähigkeit oder einem eingetretenen Arbeitsunfall ist nicht einfach. Holen Sie sich Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei einem Anwalt für Sozialrecht.