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Anwalt für Sozialrecht in Berlin Tempelhof

Rechtsanwalt Christoph Wagner Berlin
Rechtsanwalt Christoph Wagner
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Sozialrecht · Mediator
Karl-Marx-Straße 214, 12055 Berlin
030 - 629 001 05
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Christoph Wagner, Ihr Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin. Ich berate und vertrete seit vielen Jahren Privatpersonen und mittelständische Unternehmen in und um Berlin in allen rechtlichen Angelegenheiten. Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen insbesondere auf dem Arbeitsrecht und dem Sozialrecht. Ich nehme mir dabei für jeden meiner Mandanten viel Zeit, damit ich stets eine kompetente und zuverlässige Rechtsberatung gewährleisten kann. Meine Kompetenzen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam leistete ich meinen Vorbereitungsdienst am Landgericht in Frankfurt ab. Seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2003 engagiere ich mich in breit gefächerten Tätigkeitsfeldern. So war ich beispielsweise an diversen Universitäten als Leiter von Arbeitsgemeinschaften tätig und bin seit 2006 Geschäftsführer der Pro Inter Wirtschafts- und Unternehmensberatungsgesellschaft in Berlin-Neukölln. Da ich mich besonders auf das Sozialrecht spezialisiert habe, absolvierte ich in diesem Rechtsgebiet den Lehrgang zum Fachanwalt und bilde mich regelmäßig fort. Meine Arbeitsweise. Nachdem Sie telefonisch oder per Kontaktformular ...mehr
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Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Das Sozialrecht

Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Die Gesetze des Sozialrechts sind im Sozialgesetzbuch I – XII zusammengefasst. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Während sich das SGB I mit dem allgemeinen Teil widmet befasst sich das SGB II mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Besonderheit des SGB II ist seine Nachrangigkeit gegenüber anderer sozialer Leistungen wie Kindergeld, Pflegegeld, Arbeitslosengeld u.ä. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Das Rentenrecht enthält auch die Bestimmungen über Erwerbsminderungsrente. Das SGB VI führt die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung (voll oder teilweise) in § 43 SGB VI auf. Dadurch wird klar abgegrenzt zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit. Durch soziale Entschädigung, im wesentlichen sind damit Leistungen wie Arbeitslosengeld II, also Hartz 4, oder Unterstützungsleistungen für Kriegsopfer und deren Angehörige gemeint, erfüllt unser sozialer Rechtsstaat auch ein Fürsorgeprinzip. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Es kann sogar als strafbarer Sozialbetrug nach § 263 StGB gewertet werden wenn man beide Leistungen bezieht. Das Kapitel 9 des SGB behandelt ein weiteres Sozialrecht: Das Behindertenrecht. Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Mögliche gesetzliche Neuerungen erfährt man so ebenfalls am sichersten. Beispielsweise die Neuerungen zum Elternunterhalt seit Beginn 2020. Kinder die bisher ihre Eltern unterstützen mussten, könnten nun von dieser Pflicht befreit sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Mit uns finden Sie den richtigen Anwalt für das Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Region. Da es ein so wichtiges Thema der Sozialhilfe ist, möchten wir Ihnen dieses Gebiet etwas ausführlicher erläutern. Aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.

Wer profitiert vom Sozialhilferecht?

Krankenschwester spricht mit alter DameKrankenschwester spricht mit alter Dame Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben?

deprimierte Junge Frau mit Alkoholdeprimierte Junge Frau mit Alkohol Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Einige zu entrichtende Steuern oder Pflichtbeiträge sind bei den Berechnungen der Sozialhilfeleistung abzuziehen. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Jedoch besteht hier der Anspruch auf Hartz 4, einer Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das SGB II regelt diese Fälle. Grundsicherung wird im Jobcenter beantragt. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Auch Asylbewerber und Ausländer sind ohne feste Aufenthaltsgenehmigung nicht sozialhilfefähig. Für diese Fälle sorgt ein eigenes Gesetz, das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.

Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?

Yellow Ribbon – Symbol für Solidarität und UnterstützungYellow Ribbon – Symbol für Solidarität und Unterstützung Anträge für Sozialhilfe können im Rathaus oder Bürgerbüro gestellt werden. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege, Nachweise wie ärztliche Atteste die den Mehrbedarf begründen.

Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII

Frau ruft Notruf wegen HerzanfallFrau ruft Notruf wegen Herzanfall Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Alzheimerpatientin bekommt LebenshilfeAlzheimerpatientin bekommt Lebenshilfe Die Sozialhilfe sichert die elementaren Grundbedürfnisse, also den notwendigen Lebensunterhalt wie Ernährung, Kleidung u.ä. durch Regelsätze ab. Die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Bekleidung kann als einmaliger Sonderbedarf übernommen werden. Selten haben Deutsche auch im Ausland eine Leistungsberechtigung für Sozialhilfe. Durch das 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket wird auch Schulkindern von Sozialhilfeempfängern geholfen. Neben den üblichen Dingen des Schulbedarfs können so Kosten für Schülerbeförderung, gemeinschaftliche schulische Mittagessen oder bei Bedarf auch Lernförderung übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Demenzpatientin erhält soziale UnterstützungDemenzpatientin erhält soziale Unterstützung Das SGB XII hat als zusätzliche Leistung seit 2003 die Grundsicherung eingeführt. Diese Grundsicherung im Alter sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die aus Altersgründen oder voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, wenn deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die Grundsicherung hängt von der Bedürftigkeit ab und entspricht somit in der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

zwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwandzwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwand In Kapitel Fünf geht es um die Gesundheit von Sozialhilfeempfängern. Es gibt die §§ 47 bis 51 und beinhaltet sowohl Gesundheitsvorsorge als auch Behandlung bei Krankheit und einiges mehr. Auch eine Kranken- und Pflegeversicherung kann als Sozialhilfeleistung übernommen werden, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind. Sozialhilfe-Bezieher ohne Krankenversicherung sind seit 2004, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Mann und Frau im KrankenhausMann und Frau im Krankenhaus Die Leistungen für Menschen mit Behinderung aus dem BSHG wurden überwiegend unverändert in das SGB XII übernommen. Gleiches gilt für das 7. Kapitel. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit Eingliederungshilfeleistungen als trägerübergreifendes Persönliches Budget selbst zu handhaben. Das Persönliche Budget ist als Geldleistung eine Alternative zu Dienst- oder Sachleistungen und soll ein eigenständiges Organisieren und Einkaufen von Reha- oder Teilhabeleistungen ermöglichen. Trägerübergreifend bedeutet hier, dass lediglich ein Träger als Ansprechpartner zuständig ist und dieser dann in Koordination mit den anderen Kostenträgern arbeitet. Damit soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

traurige alte Frautraurige alte Frau Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. Deshalb geht es im 8. Kapitel um Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen um sie bei sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen und mit gezielten Sozialleistungen die Situation zu verbessern wenn sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wird in geeigneten Fällen ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt um möglichst gezielt eine Verbesserung zu erzielen, oder einer Verschlechterung zu vermeiden. Das Kapitel Neun befasst sich mit Situationen wie der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe oder auch die Übernahme von Bestattungskosten. Es sind in der Regel nur vorübergehend zu erbringende Leistungen und sie werden nachrangig gewährt.

Was tun, wenn man in eine rechtliche Notlage gerät?

Kann man sich die Anwaltskosten leisten wenn eine Notlage eingetreten ist? Arzt berät alte Dame in der GeriatrieArzt berät alte Dame in der Geriatrie Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Die restlichen Gebühren für seine Rechtsberatung kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. Hier handelt es sich dann um die Prozesskostenhilfe. Der Antragsteller muss einen Antrag stellen und Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren. Diese Hilfe deckt dann die anfallenden Kosten ab, auch die Gerichtskosten. Zu beachten ist jedoch, dass Prozesskostenhilfe in der Regel zurückgezahlt werden muss. Nicht zurückzahlen muss der Antragsteller dann, wenn er den Prozess gewinnt, die Gegenseite hat dann die Kosten zu tragen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Ansonsten muss der Sozialhilfeempfänger wissen, dass er, bei einem verlorengegangenen Prozess, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise oder sogar gänzlich zu übernehmen hat. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts / einer Kanzlei für Sozialrecht kann einem in Not geratenen Bürger oft die entscheidende Hilfestellung sein um Ansprüche, auch im Bereich Sozialversicherungsrecht, durchzusetzen. Geht es um die Beantwortung von sozialrechtlichen Fragen, also zu Themen wie dem Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder Fragen zu Bescheiden, dann kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht weiterhelfen und beraten. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle eines Arbeitsunfalles oder bei Berufsunfähigkeit bieten Anwälte für Sozialrecht ihre Hilfe und Unterstützung u.a. auch beim Ausfüllen von Anträgen an.

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