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Einen Anwalt für Sozialrecht in Bobingen finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Bobingen.
Symbolbild Rechtsanwalt

Dirk Parniewski

Ruprechtstraße 33, 67483 Edesheim
in 4.5 km Entfernung
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Jürgen Lauer

Jahnplatz 1, 67435 Neustadt an der Weinstraße
in 5.2 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Marco Bock

Tanzstraße 16, 67480 Edenkoben
in 6.1 km Entfernung
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Matthias Bär

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Weinstraße 61, 67480 Edenkoben
in 6.1 km Entfernung
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Günter Bär

Fachanwalt für Familienrecht
Weinstraße 61, 67480 Edenkoben
in 6.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Mathias Hauber

Weinstraße 60, 67480 Edenkoben
in 6.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Erwin Echternach

Hauptstraße 34, 76879 Bornheim
in 7.7 km Entfernung
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Heike Herzog

Speyerer Straße 24, 67365 Schwegenheim
in 8.3 km Entfernung
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Johann Ciano Bugday

Schillerstraße 2 b, 67454 Haßloch
in 9.3 km Entfernung
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Christian Hauck

Dresdener Straße 2, 67454 Haßloch
in 9.3 km Entfernung
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Susanne Heck

Röntgenstraße 23, 67454 Haßloch
in 9.3 km Entfernung
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Daniela Hermann

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Kantstraße 11, 67454 Haßloch
in 9.3 km Entfernung
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Helmut Hook

Hans-Böckler-Straße 65, 67454 Haßloch
in 9.3 km Entfernung
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Klaus Lang

Industriestraße 1 a, 67454 Haßloch
in 9.3 km Entfernung
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Michael Meng

Industriestraße 1 a, 67454 Haßloch
in 9.3 km Entfernung
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Harald Oppermann

Pfaffengasse 8, 67454 Haßloch
in 9.3 km Entfernung
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Ralf Trösch

Hans-Böckler-Straße 49, 67454 Haßloch
in 9.3 km Entfernung
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Sabine Ulses

Fachanwalt für Familienrecht|204
Schillerstraße 23, 67454 Haßloch
in 9.3 km Entfernung
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Peter Frank Millington-Herrmann

Jakobstraße 54, 76877 Offenbach an der Queich
in 9.6 km Entfernung
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Emre Yilmaz

Karl-Lösch-Straße 1-3, 67360 Lingenfeld
in 10.2 km Entfernung
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Joachim Bassimir

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Robert-Stolz-Straße 18, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Daniel Berger

Friedrichstraße 29, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Maren Verena Bieler

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Adolf-Kolping-Straße 130, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Isabel Engelhardt

Maximilianstraße 23 b, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Volker Engelhardt

Maximilianstraße 23 b, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Alexander Gutz

Adolf-Kolping-Straße 130, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Stefan Hebinger

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Adolf-Kolping-Straße 130, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Holger Häuselmann

Haardter Straße 48, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Alexandra Hübsch

Moltkestraße 17, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Horst Jerges

Schütt 7, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Holger Kiefer

Lindenstraße 15 a, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Gerhard Kimmel

Schütt 7, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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German Krämer

Robert-Stolz-Straße 18, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Wolfgang G.H. Köhler

Friedrichstraße 29, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Hans-Werner Moser

Fachanwalt für Familienrecht
Konrad-Adenauer-Straße 19, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Markus Ohlinger

Friedrichstraße 48, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Richard Radtke

Landschreibereistraße 3, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Christian Schliecker

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Marstall 2, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Wolfgang Schliecker

Marstall 2, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung
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Axel W. Schmucker

Lachener Straße 43, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 10.4 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Bobingen
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Überblick über das Sozialrecht

Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zum Beispiel, sie werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Während sich das SGB I mit dem allgemeinen Teil widmet befasst sich das SGB II mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das SGB II wird jedoch nachrangig behandelt, d.h. es wird erst angewandt nach allen anderen Sozialleistungen wie Kindergeld oder Sozialversicherungen. Die Arbeitslosenversicherung und Leistungen für Maßnahmen zur Arbeitsförderung findet man im SGB III. Das Rentenrecht ist als wichtige Sozialversicherung ebenfalls im SGB VI zu finden. Im Rentenrecht finden sich auch die Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Die Erwerbsminderung unterscheidet sich damit klar von der Berufsunfähigkeit. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 ) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. An dieser Stelle ist es vielleicht interessant, dass man in aller Regel bei Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwirkt. Um hier Sozialbetrug bzw. Sozialleistungsbetrug zu unterbinden, nutzen die Ämter ihr Recht auf Datenabgleich. Das Behindertenrecht, ein weiterer Teil des Sozialrechts, findet sich im SGB IX. Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Die Grenze zwischen einer Behinderung und einer Schwerbehinderung liegt bei einem GdB von mindestens 50 Grad. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. Dadurch erfährt man auch über gesetzliche Änderungen. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. Bisher unterhaltspflichtige Kinder könnten nach den Neuregelungen von dieser Pflicht befreit worden sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Mit uns finden Sie einen kompetenten Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Stadt. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Als Sozialstaat hat Deutschland die Aufgabe seine Bürger bestmöglich zu schützen, dies wird gewährleistet durch das Sozialhilferecht.

Wann kann das Sozialhilferecht helfen?

Gang in einem KrankenhausGang in einem Krankenhaus Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.

Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?

deprimierte Junge Frau mit Alkoholdeprimierte Junge Frau mit Alkohol Erst wenn auf keine anderen Hilfs- bzw. Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann wie das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV, hat man Anspruch auf Sozialhilfe. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen, wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Jedoch besteht hier der Anspruch auf Hartz 4, einer Grundsicherung für Arbeitssuchende. Geregelt sind diese Fälle im SGB II. Zu beachten ist übrigens, dass für Hartz 4 das Jobcenter zuständig ist. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Für Asylbewerber sowie auch für Ausländer gibt es keine Sozialhilfe solange sie keine feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.

Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Arzt gibt ein Herz an eine ältere PersonArzt gibt ein Herz an eine ältere Person In den Bürgerbüros des örtlichen Rathauses kann Sozialhilfe beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.

Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII

leeres Krankenhausbettleeres Krankenhausbett Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Sie werden im 3. bis 9. Kapitel aufgeführt.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Kinderhände halten ein HerzKinderhände halten ein Herz Zusammengefasst sind hier Regelsätze und die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Das SGB II übernimmt auch eventuell notwendige Sonderbedarfe wie die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung oder auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen u.ä. Für in Not geratene Deutsche, die im Ausland leben, besteht nur in wenigen Ausnahmefällen eine Leistungsberechtigung. Seit 2011 haben auch Kinder von Sozialhilfeempfängern einen Anspruch auf ein Bildungs- und Teilhabepaket. Dieses Paket ermöglicht es den Kindern u.a. im Sozialgefüge der Klasse Unternehmungen wie Klassenfahrten und Schulausflüge zu erleben, oder eine eventuell notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen zu können.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Demenzpatientin erhält soziale UnterstützungDemenzpatientin erhält soziale Unterstützung Neu ist seit 2003 die sogenannte Grundsicherung. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die Höhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Leistung von Kapitel Drei. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

GehhilfeGehhilfe Hier geht es um die §§ 47 bis 51. Diese handeln von vorbeugender Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder auch Hilfe bei Sterilisation. Hat ein Sozialhilfeempfänger bereits eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung, so gibt es die Möglichkeit, dass die Sozialhilfe diese Beiträge übernimmt. Sozialhilfe-Bezieher ohne Krankenversicherung sind seit 2004, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Purple RibbonPurple Ribbon Das 6. Kapitel führt im Wesentlichen die Leistungen fort, wie sie im BSHG schon bestanden. Wie übrigens auch Kapitel Sieben. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt, die Eingliederungshilfeleistungen teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Das Persönliche Budget ist als Geldleistung eine Alternative zu Dienst- oder Sachleistungen und soll ein eigenständiges Organisieren und Einkaufen von Reha- oder Teilhabeleistungen ermöglichen. Ein trägerübergreifendes Persönliches Budget erleichtert dem Bedürftigen die Kommunikation, da nur ein Träger sein Ansprechpartner ist und dieser dann die Abstimmung und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern für ihn übernimmt. Hier wurde Wert auf mehr Selbstbestimmung der Betroffenen gelegt.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Patient im Krankhausbett mit BandagenPatient im Krankhausbett mit Bandagen Es soll Menschen mit sozialen Schwierigkeiten geholfen werden, die z.B. durch den Verlust der Arbeitsstelle vor gravierenden Problemen stehen. Das Kapitel Acht sieht Leistungen für Betroffene vor, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und denen es aus eigener Kraft nicht möglich ist ihre Situation zu verbessern. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70, die Altenhilfe § 71, die Blindenhilfe § 72, die Übernahme von Bestattungskosten § 74 und ähnliches. Es sind in der Regel nur vorübergehend zu erbringende Leistungen und sie werden nachrangig gewährt.

Wenn man einen Anwalt braucht.

Wie kann man sich in einer Notlage rechtliche Unterstützung leisten und die Anwaltskosten finanzieren? ältere Herrschaften Rumpfbeugeältere Herrschaften Rumpfbeuge Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so die Gebühren für seine Rechtsberatung von der Staatskasse begleichen lassen. Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe ist die Beratungshilfe nur für ein Erstgespräch gedacht und eine außergerichtliche Beratung. Hilfe kann auch bei einer notwendig gewordenen Vertretung vor Gericht in Anspruch genommen werden. Sie nennt sich Prozesskostenhilfe. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Wird der Prozess gewonnen, so muss die Prozesskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden, die Prozesskosten hat dann die Gegenseite zu tragen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht bestens aufgehoben. Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld , all dies und einige mehr sind sozialrechtliche Themen. Bei Fragen oder wenn man Hilfe bei Bescheiden braucht, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.

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