Ihren Anwalt für Sozialrecht in Braunschweig finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Braunschweig.
Karin Babke-Hauk
Kaiserstraße 7, 38100 Braunschweig
Jeanette Yvonne Bazan-Schmidt
Lessingplatz 7, 38100 Braunschweig
Birk Becker
Neuer Straße 20, 38100 Braunschweig
Stephan Bode
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Breite Straße 6, 38100 Braunschweig

Benjamin Bothe
Fachanwalt für Medizinrecht|6538Lange Straße 1, 38100 Braunschweig

Anke Breuer
Fachanwalt für FamilienrechtDamm 18, 38100 Braunschweig

Martin Deuter
Fachanwalt für Steuerrecht|204Steintorwall 17, 38100 Braunschweig

Peter Dorenbeck
Vor der Burg 16, 38100 Braunschweig
Michael Ebeling
Fachanwalt für Strafrecht|204Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig

Cordula Ebeling
Fachanwalt für FamilienrechtEiermarkt 1, 38100 Braunschweig

Andreas Eckert
Fachanwalt für Familienrecht|204Steintorwall 17, 38100 Braunschweig

Doris Finette
Fachanwalt für Familienrecht|6538Damm 36, 38100 Braunschweig

Michael Flintrop
Fachanwalt für Strafrecht|6538Bankplatz 8, 38100 Braunschweig

Fabian Frank
Fachanwalt für ArbeitsrechtBreite Straße 25-26, 38100 Braunschweig

Jan Friedrichs
Breite Straße 6, 38100 Braunschweig
Holger G. Giebel
Güldenstraße 26, 38100 Braunschweig
Stefan Reiner Gille
Lessingplatz 8, 38100 Braunschweig
Thomas Ginneken-Köhler
Löwenwall 6, 38100 Braunschweig
Jürgen W. Gärtner
Güldenstraße 28, 38100 Braunschweig
Christian Hausherr
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig

Holger Henschel
Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig
Thomas Holzhauer
Papenstieg 8, 38100 Braunschweig
Volker Jaeger
Bruchtorwall 4, 38100 Braunschweig
Andreas Jakob
Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538Münzstraße 16, 38100 Braunschweig

Cord Tile Kalm
Lessingplatz 9, 38100 Braunschweig
Christoph Kirchberg
Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig

Christof W. Klinke
Fachanwalt für Familienrecht|6538Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig

Wolfgang Kobusch
Steinweg 44, 38100 Braunschweig
Manuel Kowalzik
Ritterbrunnen 5, 38100 Braunschweig
Mark Alexander Krack
Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig
Monique Kretschmer
Alte Waage 21, 38100 Braunschweig
Elvira König-Janßen
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Löwenwall 8, 38100 Braunschweig

Julia Nina Leip
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bruchtorwall 13, 38100 Braunschweig

Reinhard Loppnow
Güldenstraße 63, 38100 Braunschweig
Tammo Miedtank
Steintorwall 17, 38100 Braunschweig
Frank Moormann
Güldenstraße 28, 38100 Braunschweig
Dominik Ossada
Wendentorwall 2 a, 38100 Braunschweig
Klaus Peineke
Fachanwalt für Sozialrecht|204Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig

Juliane Pokar
Wendentorwall 2 a, 38100 Braunschweig
Henning Prestien
Friedrich-Wilhelm-Straße 51, 38100 BraunschweigSozialrecht
Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Es umfasst die gesetzlichen Versicherungen wie z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, auch die Pflegeversicherung oder die Künstlersozialversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Ebenso ist das Rentenrecht in Deutschland als Sozialversicherung im SGB VI als gesetzliche Rentenversicherung zu finden. Hier, im Rentenrecht, finden sich auch die gesetzlichen Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Um voll oder teilweise erwerbsgemindert zu sein müssen die Voraussetzungen des § 43 SGB VI erfüllt sein. Dieser Paragraph zeigt den deutlichen Unterschied zur Berufsunfähigkeit auf. Durch soziale Entschädigung, im wesentlichen sind damit Leistungen wie Arbeitslosengeld II, also Hartz 4, oder Unterstützungsleistungen für Kriegsopfer und deren Angehörige gemeint, erfüllt unser sozialer Rechtsstaat auch ein Fürsorgeprinzip. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Es kann sogar als strafbarer Sozialbetrug nach § 263 StGB gewertet werden wenn man beide Leistungen bezieht. Das Kapitel 9 des SGB behandelt ein weiteres Sozialrecht: Das Behindertenrecht. Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Eine Schwerbehinderung wird frühestens mit einem GdB von 50 festgestellt. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Dadurch erfährt man auch über gesetzliche Änderungen. Z.B. gab es Anfang 2020 neue Regelungen zum Elternunterhalt. Viele Angehörige von Leistungsempfängern nach SGB XII könnten damit von ihrer Unterhaltspflicht entbunden worden sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Auch in Ihrer näheren Umgebung finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht. Näheres zur Sozialhilfe Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.
Wann kann das Sozialhilferecht helfen?
Gang in einem Krankenhaus Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Menschen mit körperlichen Behinderungen wie z.B. Blindheit oder auch Pflegebedürftigkeit können durch Sozialhilfeleistungen Unterstützung finden. Unterstützungsleistungen sollen ein möglichst unbeeinträchtiges, gesellschaftliches Leben ermöglichen. Hierfür gibt es sieben Kapitel in denen auf die jeweiligen Lebenssituationen möglichst differenziert eingegangen werden soll.
Wann hat man Anspruch bzw. keinen Anspruch auf Sozialhilfe?
Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden muss für die Berechnungen der mögliche Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Außerdem gibt es Beträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, wie zum Beispiel Einkommensteuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge ebenso Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Die Regelungen hierfür findet man im SGB II. Hartz 4 ist beim Jobcenter zu beantragen. Die Zuständigkeit für Arbeitslosengeld I liegt jedoch bei der Arbeitsagentur. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.
Wo man den Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.
älterer Mann liegt in Kranenhausbett Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Nicht nur der Nachweis (z.B. ärztliches Gutachten) des Mehrbedarfes ist zur Antragstellung für Sozialhilfe mitzubringen, sondern auch Unterlagen der Einkommens- und Vermögensnachweise und Mietbelege.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
Portrait einer glücklichen älteren Frau Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.
Sie befinden sich in einer Notlage und wissen nicht ob Sie sich die Anwaltskosten leisten können? älterer Mann und Frau trainieren Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Anwaltes, wenn man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt hat. Für den Ratsuchenden bleiben lediglich 15 Euro Gebühr für die Rechtsberatung zu entrichten. Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe ist die Beratungshilfe nur für ein Erstgespräch gedacht und eine außergerichtliche Beratung. Eine Hilfe für die Vertretung vor Gericht wird auch ermöglicht. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Der Antragsteller muss einen Antrag stellen und Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren. Sie deckt auch anfallende Kosten für das Gerichtsverfahren ab. Zu beachten ist jedoch, dass Prozesskostenhilfe in der Regel zurückgezahlt werden muss. Wird der Prozess gewonnen, so muss die Prozesskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden, die Prozesskosten hat dann die Gegenseite zu tragen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Ansonsten gilt, dass bei einem verlorenen Prozess auch die Anwaltskosten der Gegenseite vom Prozesskostenhilfeempfänger zu übernehmen sind, teilweise oder gänzlich. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes im Bereich des Sozialversicherungsrecht, so ist ein Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich. Geht es um die Beantwortung von sozialrechtlichen Fragen, also zu Themen wie dem Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder Fragen zu Bescheiden, dann kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht weiterhelfen und beraten. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.