Einen Anwalt für Sozialrecht in Bremen West auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Bremen West.
Rainer Apel
Altenwall 9, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Markus Appel
Obernstraße 35, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Katja Arend-Holzkämper
Altenwall 20, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Klaus Barth
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Obernstraße 39-43, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Raimund Becker
Obernstraße 38-42, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Wilfried Behrendt
Schlachte 30 A, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Udo Behrens
Fachanwalt für ArbeitsrechtKnochenhauerstraße 41-42, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Martin Bloch
Fachanwalt für FamilienrechtAltenwall 23, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Uwe-Jürgen Bohlen
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Obernstraße 39-43, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Ralf-Carsten Bonkowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Violenstraße 13, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Thomas Brinkmann
Domshof 17, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Tim Alexander Brinkmann
Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtObernstraße 39-43, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Gerhard Bunn
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Am Wall 190, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Maria Victoria Caelles Llacer
Am Wall 165, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Radoslava Chekerov
Fachanwalt für Strafrecht|6538Altenwall 9, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Ali Durmus
Am Wall 192, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Britta Döllen-Korgel
Fachanwalt für StrafrechtAm Wall 151-152, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Peter Eckert
Birkenstraße 47 | 48, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Derk Eilers
Langenstraße 10-12, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Joachim Einem
Am Wall 199, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Markus Fabian
Am Wall 75-76, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Lars Figura
Domshof 18-20, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Michael Fliss
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Domshof 17, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Dorothee Frerking
Bischofsnadel 6, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Bertold Frick
Wachtstraße 17-24, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Frank Friedeberg
Schlachte 21, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Volkmar Führling
Richtweg 14, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Holger Gautzsch
Sögestraße 41, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Sebastian Gorontzy
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtHutfilterstraße 16-18, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Andreas Gronwald
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bischofsnadel 6, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Detlev G. Gross
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|204Domshof 17, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Kirstin Grotheer-Walter
Fachanwalt für Steuerrecht|204Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Tobias Haas
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtDomshof 17, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Stefan Havenstein
Am Wall 171, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Klaus Heppner
Breitenweg 25, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Wolfgang Hirt
Am Wall 190, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Wolfgang Hollstein
Schlachte 2, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Florian Hove
Birkenstraße 47 | 48, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung

Hermann Hove
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Birkenstraße 47 | 48, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung

Johannes Hove
Birkenstraße 47 | 48, 28195 Bremenin 0.5 km Entfernung
Überblick über das Sozialrecht
Im Sozialrecht wird die soziale Sicherung der Bürger durch den Staat geregelt so diese nicht mehr allein dazu fähig sind. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil des Sozialrechts. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Das deutsche Rentenrecht ist ebenfalls im SGB zu finden als gesetzliche Rentenversicherung. Im Rentenrecht verankert sind auch die gesetzlichen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente. Um voll oder teilweise erwerbsgemindert zu sein müssen die Voraussetzungen des § 43 SGB VI erfüllt sein. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 ) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. Ein Anspruch auf BAföG hat Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld II. Ein doppelter Bezug wäre Sozialbetrug und die zuständigen Ämter bemühen sich diesen durch Datenabgleich zu minimieren. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Ein Feststellungsverfahren ermittelt den Grad der Behinderung (GdB). Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Dadurch erfährt man auch über gesetzliche Änderungen. Z.B. gab es Anfang 2020 neue Regelungen zum Elternunterhalt. Kinder von Sozialleistungsempfängern nach SGB XII sind nicht mehr unterhaltspflichtig, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro nicht überschreiten. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Rechtsanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Wegen seines umfangreichen Inhaltes wird hier auf die Sozialhilfe gezielter eingegangen. Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.
Wem hilft das Sozialhilferecht?
Gang in einem Krankenhaus Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.
Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.
Kind und Vater halten sich an der Hand Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Einige zu entrichtende Steuern oder Pflichtbeiträge sind bei den Berechnungen der Sozialhilfeleistung abzuziehen. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Als Voraussetzung für einen gerechtfertigten Anspruch auf Sozialhilfe gilt, dass es weder Verwandte ersten Grades noch Ehepartner gibt, die finanzielle Unterstützung leisten könnten.
Wo ist der Antrag auf Sozialhilfe zu stellen?
älterer Mann liegt in Kranenhausbett Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Nicht nur der Nachweis (z.B. ärztliches Gutachten) des Mehrbedarfes ist zur Antragstellung für Sozialhilfe mitzubringen, sondern auch Unterlagen der Einkommens- und Vermögensnachweise und Mietbelege.
Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII
junge Frau versucht mit einer Kniebandage aufzustehen Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.
Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? verzweifelter Sozialfall Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so die Gebühren für seine Rechtsberatung von der Staatskasse begleichen lassen. Die Beratungshilfe deckt die Kosten einer Erstberatung und auch eine außergerichtliche Beratung eines Juristen ab. Eine Hilfe für die Vertretung vor Gericht wird auch ermöglicht. Sie nennt sich Prozesskostenhilfe. Es gibt strenge Voraussetzungen die ein Antragsteller erfüllen muss um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. Zu beachten ist jedoch, dass Prozesskostenhilfe in der Regel zurückgezahlt werden muss. Nicht zurückzahlen muss der Antragsteller dann, wenn er den Prozess gewinnt, die Gegenseite hat dann die Kosten zu tragen. Die Rückzahlung kann auch wegen besonderer Umstände erlassen werden. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Bei Behördenstreitigkeiten, oft auch im Bereich des Sozialversicherungsrecht, kann ein Anwalt in einer Kanzlei für Sozialrecht entscheidend helfen Fragen zu sozialrechtlichen Themen wie etwa zum Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder zu Bescheiden kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht umfassend klären und weiterhelfen. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.