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Burgstraße 13, 33142 Büren
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Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Überblick über das Sozialrecht

Durch das Sozialrecht werden die Ansprüche in Not geratener Bürger an den Staat geregelt, um eine Grundversorgung, die der Würde des Menschen entspricht, zu gewährleisten. Zusammengefasst sind die überwiegenden Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch I – XII. Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil des Sozialrechts. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Ist im SGB I der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs zu finden, so findet man im SGB II die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Im SGB III findet man dann u.a. die Arbeitslosenversicherung. Das deutsche Rentenrecht ist ebenfalls im SGB zu finden als gesetzliche Rentenversicherung. Im Rentenrecht finden sich auch die Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Dadurch wird klar abgegrenzt zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Es kann sogar als strafbarer Sozialbetrug nach § 263 StGB gewertet werden wenn man beide Leistungen bezieht. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Dadurch erfährt man auch über gesetzliche Änderungen. Etwa die Neuregelung seit Januar 2020 zum Elternunterhalt. Die neuen Regelungen könnten bedeuten, dass Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.

Das Sozialhilferecht hilft in folgenden Fällen

Krankenschwester spricht mit alter DameKrankenschwester spricht mit alter Dame Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.

Wann wird Sozialhilfe gewährt?

Kinderhand hält einen kleine PflanzeKinderhand hält einen kleine Pflanze Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Und ist damit erfasst im SGB II. Grundsicherung wird im Jobcenter beantragt. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Auch Asylbewerber und Ausländer sind ohne feste Aufenthaltsgenehmigung nicht sozialhilfefähig. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.

Wo ist der Antrag auf Sozialhilfe zu stellen?

Ärztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehenÄrztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehen In den Bürgerbüros des örtlichen Rathauses kann Sozialhilfe beantragt werden. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.

Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe

älterer Mann blickt freundlich über seine Brilleälterer Mann blickt freundlich über seine Brille Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Kinderhände halten ein HerzKinderhände halten ein Herz Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Der § 24 SGB II einmalige Bedarfe erlaubt auch: - die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte - die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten Die Leistungsberechtigung für im Ausland lebende Deutsche wird nur selten gewährt. Durch das 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket wird auch Schulkindern von Sozialhilfeempfängern geholfen. In diesem Paket enthalten sind Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten, Dinge des Schulbedarfs, Lernförderung bei Bedarf, Aufwendungen der Schülerbeförderung, Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in Tageseinrichtungen.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rollstuhlfahrer verschenkt BlumenRollstuhlfahrer verschenkt Blumen Neu eingeführt wurde 2003 die sogenannte Grundsicherung. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Als Erbe muss man nicht fürchten für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht zu werden, wenn das Jahresgesamteinkommen unter 100.000 Euro liegt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

Krankenhaus Blick in NeonatologieKrankenhaus Blick in Neonatologie Die Hilfen zur Gesundheit umfassen mehrere Gebiete, von vorbeugender Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit bis Hilfe zur Familienplanung und Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und schließlich auch die Hilfe bei Sterilisation. Die Sozialhilfe ist in bestimmten Fällen auch bereit eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen. Ist der Sozialhilfeempfänger bei Antragstellung nicht krankenversichert gewesen, so ist er per Gesetz dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Frau erleidet einen HerzinfarktFrau erleidet einen Herzinfarkt Das SGB XII hat für Kapitel Sechs keine wesentlichen Änderungen gebracht. Gleiches gilt für das 7. Kapitel. Neu jedoch ist beiden Kapiteln, dass es Eingliederungshilfeleistungen auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget gibt. Die Rehaleistungen selbst einkaufen, das ist es was man bei einem Persönlichen Budget unterstützt, indem man anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung zur Verfügung stellt. Die Erleichterung für den Sozialhilfeempfänger beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget ist, dass er nur einen Ansprechpartner hat, dieser übernimmt dann die Koordination und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern. Die Sozialhilfebezieher sollen so in ihrer Selbstbestimmung unterstützt werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

traurige junge Frau hält den Kopf in den Händentraurige junge Frau hält den Kopf in den Händen Hier geht es darum Menschen zu helfen, die z.B. durch Arbeitsplatz- oder Wohnraumverlust auch gravierende soziale Probleme haben können. In Kapitel Acht geht es um Leistungen, die Menschen dann gewährt werden, wenn ihnen in ihren besonderen Lebenssituationen die Kraft fehlt diese selbst zu lösen. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. Hilfen in anderen Lebenslagen sollen unter anderem eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes sein, wenn dies selbst vorübergehend nicht selbst möglich ist, z. B. durch die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.

Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?

Wie kann man Anwaltskosten bezahlen trotz einer Notlage? älterer Mann und Frau trainierenälterer Mann und Frau trainieren Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so die Gebühren für seine Rechtsberatung von der Staatskasse begleichen lassen. Die Beratungshilfe soll als Orientierung dienen indem sie eine juristische Erstberatung ermöglicht. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Diese Hilfe deckt dann die anfallenden Kosten ab, auch die Gerichtskosten. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Geht ein Prozess zugunsten des Prozesskostenhilfeempfängers aus, so hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Die Anerkennung besonderer Umstände kann den Erlass einer Rückzahlungspflicht bewirken. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht bestens aufgehoben. Fragen zu sozialrechtlichen Themen wie etwa zum Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder zu Bescheiden kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht umfassend klären und weiterhelfen. Sie hatten einen Arbeitsunfall oder sind Berufsunfähig geworden? Hilfe beim korrekten Ausfüllen von Anträgen und der Durchsetzung Ihrer Rechte bekommen Sie von einem Anwalt für Sozialrecht.