Rechtsanwälte und Kanzleien für Sozialrecht in Burgthann finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Burgthann.
Carmen Heer
Hirschberger Straße 67, 90559 Burgthann
Michael Kräck
Ortsstraße 8, 90559 BurgthannSozialrecht im Überblick
Im Sozialrecht wird die soziale Sicherung der Bürger durch den Staat geregelt so diese nicht mehr allein dazu fähig sind. Zusammengefasst sind die überwiegenden Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch I – XII. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Das SGB I widmet sich dem allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Die Arbeitslosenversicherung und Leistungen für Maßnahmen zur Arbeitsförderung findet man im SGB III. Natürlich findet man auch das Rentenrecht als Sozialversicherung der “gesetzlichen Rentenversicherung” im SGB. Auch das Regelwerk über die Erwerbsminderungsrente findet sich im Rentenrecht. Um voll oder teilweise erwerbsgemindert zu sein müssen die Voraussetzungen des § 43 SGB VI erfüllt sein. Dieser Paragraph zeigt den deutlichen Unterschied zur Berufsunfähigkeit auf. Die Bereiche des Sozialhilferechtes oder das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 erfüllen das Prinzip der Fürsorge die der Staat seinen Bürgern gegenüber erfüllt. Wissen sollte man, dass ein Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II beeinflusst. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Vor Beantragung unterschiedlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Elterngeld sollte man sich rechtssicheren Rat einholen ob die Ansprüche erfüllt sind. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Etwa die Neuregelung seit Januar 2020 zum Elternunterhalt. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt für seinen Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Mit uns finden Sie den richtigen Anwalt für das Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Region. Näheres zur Sozialhilfe Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.
Wem hilft das Sozialhilferecht?
Krankenschwester spricht mit alter Dame Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Menschen mit körperlichen Behinderungen wie z.B. Blindheit oder auch Pflegebedürftigkeit können durch Sozialhilfeleistungen Unterstützung finden. Sozialhilfe soll mit gezielten Maßnahmen dafür sorgen ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können. Hierfür gibt es sieben Kapitel in denen auf die jeweiligen Lebenssituationen möglichst differenziert eingegangen werden soll.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben?
älteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferne Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Das SGB II regelt diese Fälle. Antragstellung erfolgt für die Grundsicherung im Jobcenter. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Als Voraussetzung für einen gerechtfertigten Anspruch auf Sozialhilfe gilt, dass es weder Verwandte ersten Grades noch Ehepartner gibt, die finanzielle Unterstützung leisten könnten.
Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?
Arzt spricht mit schwangerer Frau Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII
älterer Mann blickt freundlich über seine Brille Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wenn guter Rat teuer ist
Sie befinden sich in einer Notlage und wissen nicht ob Sie sich die Anwaltskosten leisten können? Arzt berät alte Dame in der Geriatrie Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltliche Rechtsberatung, mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Anders als Prozesskostenhilfe deckt die Beratungshilfe nur ein Erstgespräch und eine außergerichtliche Beratung ab. Eine Hilfe für die Vertretung vor Gericht wird auch ermöglicht. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Sie deckt auch anfallende Kosten für das Gerichtsverfahren ab. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Nicht zurückzahlen muss der Antragsteller dann, wenn er den Prozess gewinnt, die Gegenseite hat dann die Kosten zu tragen. Die Rückzahlung kann auch wegen besonderer Umstände erlassen werden. Ansonsten gilt, dass bei einem verlorenen Prozess auch die Anwaltskosten der Gegenseite vom Prozesskostenhilfeempfänger zu übernehmen sind, teilweise oder gänzlich. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht bestens aufgehoben. Bei sozialrechtlichen Fragen zum Beispiel zum Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, oder Bescheiden, zu Themen wie Pflegeversicherungsrecht oder Krankengeld wenden Sie sich bestmöglich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen wegen eingetretener Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls? Wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte an einen Anwalt für Sozialrecht .