Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Sozialrecht in Dinkelsbühl
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Dinkelsbühl.
Franziska Schäfer
Luitpoldstraße 1, 91550 DinkelsbühlSozialrecht im Überblick
Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Es umfasst die gesetzlichen Versicherungen wie z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, auch die Pflegeversicherung oder die Künstlersozialversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches findet man gleich im SGB I, das SGB II hingegen beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Im SGB III findet man dann u.a. die Arbeitslosenversicherung. Ebenso ist das Rentenrecht in Deutschland als Sozialversicherung im SGB VI als gesetzliche Rentenversicherung zu finden. Das Rentenrecht enthält auch die Bestimmungen über Erwerbsminderungsrente. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Dadurch wird klar abgegrenzt zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. Ein Anspruch auf BAföG hat Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld II. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Ein weiteres Sozialrecht ist das Behindertenrecht das in SGB 9 behandelt wird. Durch ein Feststellungsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Die Grenze zwischen einer Behinderung und einer Schwerbehinderung liegt bei einem GdB von mindestens 50 Grad. Um sich nicht versehentlich strafbar zu machen, sollte man die etwas unübersichtliche Gesetzeslage über Leistungsansprüche bei Hartz 4 und anderen Sozialleistungen wie etwa Elterngeld, von einem Fachmann prüfen lassen. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. Die neuen Regelungen könnten bedeuten, dass Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Mit uns finden Sie den richtigen Anwalt für das Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Region. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Früher waren die Regelungen über Sozialhilfe im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu finden, seit 2005 gibt es dafür ein eigenes zwölftes Buch des Sozialgesetzbuch (SGB). Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.
Wem soll das Sozialhilferecht helfen?
Hand eines blinden Kindes Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Sozialhilfe soll mit gezielten Maßnahmen dafür sorgen ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.
Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.
Kinderhand hält einen kleine Pflanze Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Erwerbsfähigkeit schließt Sozialhilfebezug aus und bezieht sich damit auf Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, die täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnten. Hartz 4 ist für diese Personengruppe die mögliche Grundsicherung, so sie sich in Arbeitslosigkeit befinden. Die Regelungen hierfür findet man im SGB II. Grundsicherung wird im Jobcenter beantragt. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Intensivkrankenschwester steht am Bett einer Patientin Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
leeres Krankenhausbett Es gibt verschiedenste Gründe Sozialhilfe zu benötigen, darum gibt es sieben Kapitel um möglichst gezielt helfen zu können. Dies sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wie kann man sich einen Anwalt leisten?
Sie befinden sich in einer Notlage und wissen nicht ob Sie sich die Anwaltskosten leisten können? ältere Herrschaften Rumpfbeuge Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltliche Rechtsberatung, mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Die Möglichkeit einer Hilfeleistung für die Vertretung vor Gericht gibt es auch. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Es gibt strenge Voraussetzungen die ein Antragsteller erfüllen muss um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. Allerdings muss man wissen, dass üblicherweise die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss. Wird der Prozess gewonnen, dann hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, der Prozesskostenhilfeempfänger kommt um eine Rückzahlung herum. Die Anerkennung besonderer Umstände kann den Erlass einer Rückzahlungspflicht bewirken. Ansonsten gilt, dass bei einem verlorenen Prozess auch die Anwaltskosten der Gegenseite vom Prozesskostenhilfeempfänger zu übernehmen sind, teilweise oder gänzlich. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht bestens aufgehoben. Bei sozialrechtlichen Fragen zum Beispiel zum Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, oder Bescheiden, zu Themen wie Pflegeversicherungsrecht oder Krankengeld wenden Sie sich bestmöglich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Das richtige Ausfüllen von Anträgen bei Berufsunfähigkeit oder einem eingetretenen Arbeitsunfall ist nicht einfach. Holen Sie sich Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei einem Anwalt für Sozialrecht.