Anwalt für Sozialrecht in Engen
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Engen.Alexander Stefan Schmidt
Schloßstraße 59, 78259 Mühlhausen-Ehingenin 4.8 km Entfernung
Olaf Fuchs
Fachanwalt für FamilienrechtHauptstraße 33, 78247 Hilzingen
in 10.0 km Entfernung
Thomas Maier
Hauptstraße 33, 78247 Hilzingenin 10.0 km Entfernung
Eva-Maria Baur
August-Ruf-Straße 5 a, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Bernhard Biegert
Fachanwalt für Sozialrecht|204Theodor-Hanloser-Straße 1, 78224 Singen (Hohentwiel)
in 12.1 km Entfernung
Hubert Stefan Bienias
Ekkehardstraße 34, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Peter Bothe
Fachanwalt für Erbrecht|204Theodor-Hanloser-Straße 1, 78224 Singen (Hohentwiel)
in 12.1 km Entfernung
Simone Breyer
Maggistraße 5, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Jörg Brucher
Am Posthalterswäldle 19 B, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Konrad Brünger
Friedinger Straße 2, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Eberhard Börner
Fachanwalt für FamilienrechtHegaustraße 25, 78224 Singen (Hohentwiel)
in 12.1 km Entfernung
Isabelle Büren-Brauch
Friedinger Straße 2, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Thomas Daum
Maggistraße 5, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Eva Daum-Andelfinger
Julius-Bührer-Straße 2, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Burkard Eck
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtAlpenstraße 3, 78224 Singen (Hohentwiel)
in 12.1 km Entfernung
Gabriele Ehret
Theodor-Hanloser-Straße 7, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Christian Elsholz
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|3456Am Posthalterswäldle 19 B, 78224 Singen (Hohentwiel)
in 12.1 km Entfernung
Oliver Graf
Fachanwalt für MedizinrechtEnge Straße 2, 78224 Singen (Hohentwiel)
in 12.1 km Entfernung
Uwe Hahn
Scheffelstraße 15, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Michael Hanke
Theodor-Hanloser-Straße 23, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Bernhard Hertrich
Fachanwalt für SteuerrechtJulius-Bührer-Straße 2, 78224 Singen (Hohentwiel)
in 12.1 km Entfernung
Klaus Hettesheimer
Ekkehardstraße 34, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Andreas Jacke
Hegaustraße 1, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Kerstin Kern
Maggistraße 5, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Petra Montigny
Fachanwalt für FamilienrechtTheodor-Hanloser-Straße 1, 78224 Singen (Hohentwiel)
in 12.1 km Entfernung
Jörg Müller
Hohenhewenstraße 61, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Hansjörg Reichert
Max-Porzig-Straße 1, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Bernd Rudolph
Hohenhewenstraße 61, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Siegfried Schlude
Fachanwalt für Versicherungsrecht|204Theodor-Hanloser-Straße 1, 78224 Singen (Hohentwiel)
in 12.1 km Entfernung
Thomas Seitz
Fachanwalt für StrafrechtEkkehardstraße 9, 78224 Singen (Hohentwiel)
in 12.1 km Entfernung
Sabine Speisebecher
Theodor-Hanloser-Straße 7, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Dirk Struckmeier
Maggistraße 5, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Melanie Wambach
Fachanwalt für FamilienrechtAlemannenstraße 43, 78224 Singen (Hohentwiel)
in 12.1 km Entfernung
Sascha Wengert
Friedinger Straße 2, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Katharina Wengert
Fachanwalt für Familienrecht|204Friedinger Straße 2, 78224 Singen (Hohentwiel)
in 12.1 km Entfernung
Sigrid Wiemann
Gewerbestraße 3, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Simon Zepf
Maggistraße 5, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Florian Zimmermann
Hegaustraße 35, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Hans Zimmermann
Hegaustraße 35, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Thomas Zwibel
Hegaustraße 35, 78224 Singen (Hohentwiel)in 12.1 km Entfernung
Sozialrecht im Überblick
Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Zusammengefasst sind die überwiegenden Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch I – XII. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Das SGB I widmet sich dem allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung, wie auch Regelungen für die Arbeitslosenversicherung finden sich in SGB III. Ebenso ist das Rentenrecht in Deutschland als Sozialversicherung im SGB VI als gesetzliche Rentenversicherung zu finden. Hier, im Rentenrecht, finden sich auch die gesetzlichen Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Um voll oder teilweise erwerbsgemindert zu sein müssen die Voraussetzungen des § 43 SGB VI erfüllt sein. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird hier klar ersichtlich. Die Bereiche des Sozialhilferechtes oder das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 erfüllen das Prinzip der Fürsorge die der Staat seinen Bürgern gegenüber erfüllt. An dieser Stelle ist es vielleicht interessant, dass man in aller Regel bei Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwirkt. Um hier Sozialbetrug bzw. Sozialleistungsbetrug zu unterbinden, nutzen die Ämter ihr Recht auf Datenabgleich. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Eine Schwerbehinderung wird frühestens mit einem GdB von 50 festgestellt. Bezieht man bereits Hartz 4 und möchte weitere Sozialleistungen wie z.B. Elterngeld beantragen, so ist es angeraten sich vorher beraten zu lassen. So bleibt man auch über neue Regelungen informiert. Z.B. gab es Anfang 2020 neue Regelungen zum Elternunterhalt. Viele Angehörige von Leistungsempfängern nach SGB XII könnten damit von ihrer Unterhaltspflicht entbunden worden sein. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Ein Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht ist durch uns auch in Ihrer Nähe schnell zu finden. Näheres zur Sozialhilfe Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.
Wem hilft das Sozialhilferecht?
Krankenschwester spricht mit alter Dame Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.
Wann wird Sozialhilfe gewährt?
Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Ist man erwerbsfähig, dies trifft auf alle 15 bis 64-jährigen zu die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, so hat man keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Hierfür ist das Sozialgesetzbuch II zuständig. Zu beachten ist übrigens, dass für Hartz 4 das Jobcenter zuständig ist. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Intensivkrankenschwester steht am Bett einer Patientin Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege, Nachweise wie ärztliche Atteste die den Mehrbedarf begründen.
Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe
älterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhaus Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Sie werden im 3. bis 9. Kapitel aufgeführt.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
junge Hände halten einen Baum Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Das SGB II übernimmt auch eventuell notwendige Sonderbedarfe wie die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung oder auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen u.ä. Nur selten wird Sozialhilfe auch für im Ausland lebende Deutsche gewährt. Das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt nun auch seit 2011 die schulischen Belange von Kindern von Sozialhilfeempfängern. Neben den üblichen Dingen des Schulbedarfs können so Kosten für Schülerbeförderung, gemeinschaftliche schulische Mittagessen oder bei Bedarf auch Lernförderung übernommen werden.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Demenzpatientin erhält soziale Unterstützung Neu eingeführt wurde 2003 die sogenannte Grundsicherung. Anspruch auf diese Grundsicherung haben bedürftige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ab 65 Jahren sowie dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Grundsicherung hängt von der Bedürftigkeit ab und entspricht somit in der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt. Als Erbe muss man nicht fürchten für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht zu werden, wenn das Jahresgesamteinkommen unter 100.000 Euro liegt.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Gehhilfe Das wichtige Kapitel Hilfen zur Gesundheit umfasst die Themen Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als auch Hilfe bei Sterilisation. Erwähnung finden soll auch, dass die Kosten einer bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung von der Sozialhilfe übernommen werden können. Durch das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Empfänger den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Mann und Frau im Krankenhaus Es gab für das 6. Kapitel mit der Einführung des SGB XII keine großen Änderungen. Wie übrigens auch Kapitel Sieben. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt für Eingliederungshilfeleistungen ein trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Die Rehaleistungen selbst einkaufen, das ist es was man bei einem Persönlichen Budget unterstützt, indem man anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung zur Verfügung stellt. Es kann nun auch als Trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragt werden, was bedeutet es gibt nur einen Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderungen, da dieser dann die weitere Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Dies soll dem Sozialhilfeberechtigten mehr Selbstbestimmung ermöglichen.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Obdachloser ohne Schuhe Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. Ziel ist es, Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und Schwierigkeiten bei sozialer Interaktion, Unterstützung zu gewähren um ihnen zu helfen und ihnen damit die Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Um in solchen Lebenslagen Unterstützung zu bekommen, umfassen die Leistungen alle notwendigen Maßnahmen wie z.B. Beratung, persönliche Betreuung auch der Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Das Kapitel Neun befasst sich mit Situationen wie der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe oder auch die Übernahme von Bestattungskosten. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?
Wie kann man Anwaltskosten bezahlen trotz einer Notlage? ältere Herrschaften Rumpfbeuge Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so die Gebühren für seine Rechtsberatung von der Staatskasse begleichen lassen. Die Beratungshilfe deckt die Kosten einer Erstberatung und auch eine außergerichtliche Beratung eines Juristen ab. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Der Antragsteller muss einen Antrag stellen und Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren. Mit dieser Hilfe werden auch die anfallenden Gerichtskosten abgedeckt. Zu beachten ist jedoch, dass Prozesskostenhilfe in der Regel zurückgezahlt werden muss. Wird der Prozess gewonnen, so muss die Prozesskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden, die Prozesskosten hat dann die Gegenseite zu tragen. Zurückzahlen muss man auch dann nicht, wenn dem Antragsteller die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts / einer Kanzlei für Sozialrecht kann einem in Not geratenen Bürger oft die entscheidende Hilfestellung sein um Ansprüche, auch im Bereich Sozialversicherungsrecht, durchzusetzen. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.