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Rossmann Gromes Püchner
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Sozialrecht
Elisabethenstraße 29, 64283 Darmstadt
Elisabethenstraße 29, 64283 Darmstadt
Sozialrecht
Im Sozialrecht wird die soziale Sicherung der Bürger durch den Staat geregelt so diese nicht mehr allein dazu fähig sind. Das Sozialgesetzbuch I – XII dient als Regelwerk für das Sozialrecht. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches findet man gleich im SGB I, das SGB II hingegen beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Im SGB III findet man dann u.a. die Arbeitslosenversicherung. Ebenso ist das Rentenrecht in Deutschland als Sozialversicherung im SGB VI als gesetzliche Rentenversicherung zu finden. Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Damit wird klar unterschieden zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Die Bereiche des Sozialhilferechtes oder das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 erfüllen das Prinzip der Fürsorge die der Staat seinen Bürgern gegenüber erfüllt. An dieser Stelle ist es vielleicht interessant, dass man in aller Regel bei Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwirkt. Um hier Sozialbetrug bzw. Sozialleistungsbetrug zu unterbinden, nutzen die Ämter ihr Recht auf Datenabgleich. Das Regelwerk für das Behindertenrecht findet sich ebenfalls im Sozialrecht (SGB IX). Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Auch über Änderungen von Regelungen bzw. Gesetzen bleibt man so auf dem Laufenden. Als Beispiel seien hier die seit Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen zum Elternunterhalt genannt. Kinder von Sozialleistungsempfängern nach SGB XII sind nicht mehr unterhaltspflichtig, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro nicht überschreiten. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt für seinen Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Sozialhilfe ist als letzte Möglichkeit gedacht mit der der Staat seine Bürger schützen und auffangen kann.
Wer profitiert vom Sozialhilferecht?
Krankenschwester spricht mit alter Dame Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.
Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?
mehrere Personen warten in einer Warteschlange Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden muss für die Berechnungen der mögliche Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Einige zu entrichtende Steuern oder Pflichtbeiträge sind bei den Berechnungen der Sozialhilfeleistung abzuziehen. Ist man erwerbsfähig, dies trifft auf alle 15 bis 64-jährigen zu die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, so hat man keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Jedoch besteht hier der Anspruch auf Hartz 4, einer Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Regelungen hierfür findet man im SGB II. Antragstellung erfolgt für die Grundsicherung im Jobcenter. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.
Wo kann man Sozialhilfe beantragen?
älterer Mann liegt in Kranenhausbett Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
Portrait einer glücklichen älteren Frau Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Das SGB XII führt sie unter Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?
Sie befinden sich in einer Notlage und wissen nicht ob Sie sich die Anwaltskosten leisten können? Arzt berät alte Dame in der Geriatrie Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Die restlichen Gebühren für seine Rechtsberatung kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Mit der Beratungshilfe wird dem Hilfesuchenden ein Erstgespräch mit einem Anwalt ermöglicht sowie eine außergerichtliche Beratung. Es gibt auch für die Vertretung vor Gericht eine Leistung die möglicherweise in Anspruch genommen werden kann. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Der Antragsteller muss einen Antrag stellen und Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren. Sie deckt auch anfallende Kosten für das Gerichtsverfahren ab. Auch an die in der Regel notwendige Rückzahlung der Prozesskostenhilfe sollte ein Antragsteller denken. Wird der Prozess gewonnen, dann hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, der Prozesskostenhilfeempfänger kommt um eine Rückzahlung herum. Die Rückzahlung kann auch wegen besonderer Umstände erlassen werden. In allen anderen Fällen muss dem Sozialhilfeempfänger bewusst sein, dass ein verlorener Prozess für ihn bedeutet, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts teilweise oder sogar gänzlich zu tragen. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts / einer Kanzlei für Sozialrecht kann einem in Not geratenen Bürger oft die entscheidende Hilfestellung sein um Ansprüche, auch im Bereich Sozialversicherungsrecht, durchzusetzen. Sozialrechtliche Fragen zu Themen wie Krankengeld, Pflegeversicherungsrecht, Bescheide, Schwerbehindertenrecht oder Wohngeld kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht rechtssicher beantworten. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle eines Arbeitsunfalles oder bei Berufsunfähigkeit bieten Anwälte für Sozialrecht ihre Hilfe und Unterstützung u.a. auch beim Ausfüllen von Anträgen an.