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Finden Sie einen Anwalt für Sozialrecht in Hirschaid für Ihre Rechtsfragen

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Hirschaid.
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Dräger

Josefstraße 29, 96129 Strullendorf
in 3.3 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Gottschlich

Webersgarten 8, 91352 Hallerndorf
in 6.7 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Rüdiger Bamberger

Theodor-Heuss-Ring 52, 96050 Bamberg
in 8.3 km Entfernung
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Rainer Eckmaier

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Kunigundendamm 35, 96050 Bamberg
in 8.3 km Entfernung
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Markus Endres

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Marienstraße 11, 96050 Bamberg
in 8.3 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Christine Hoffmann

Fachanwalt für Migrationsrecht
Dr.-von-Schmitt-Straße 8, 96050 Bamberg
in 8.3 km Entfernung
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Markus Huml

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Starkenfeldstraße 21, 96050 Bamberg
in 8.3 km Entfernung
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Judith Kunkel

Gangolfsplatz 3 a, 96050 Bamberg
in 8.3 km Entfernung
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Christian Rudolph

Dr.-von-Schmitt-Straße 8, 96050 Bamberg
in 8.3 km Entfernung
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Holger Baumgartl

Artur-Landgraf-Straße 70, 96049 Bamberg
in 10.0 km Entfernung
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Peter Günther

Mittlerer Kaulberg 41, 96049 Bamberg
in 10.0 km Entfernung
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Martin Sappert

Peter-Schneider-Straße 4, 96049 Bamberg
in 10.0 km Entfernung
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Hanno Stock

Artur-Landgraf Straße 70, 96049 Bamberg
in 10.0 km Entfernung
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Stefan Petermichl

Stichtweg 3, 96123 Litzendorf
in 10.2 km Entfernung
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Axel Altstötter

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Grüner Markt 14, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Valentin Barth

Kapuziner Straße 36, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Christian Barthelmes

Brückenstraße 2, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Markus Baumann

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Augustenstraße 2-2a, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Christian Beickert

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Hainstraße 11, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Christoph Brandt

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Lange Straße 13, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Jann Brauner

Grüner Markt 14, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Anja Böhnlein

Grüner Markt 14, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Elmir Cenanovic

Hauptwachstraße 13, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Frank Cimander

Fachanwalt für Verkehrsrecht|204
Holzmarkt 12, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Marion Eckert

Promenadestraße 6, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Petra Egetenmeyer

Promenadestraße 17, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Hubertus Firlus

Herzog-Max-Straße 14, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Joachim Giesel

Fachanwalt für IT-Recht|6538
Schützenstraße 23 a, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Frank Gäbelein

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Friedrichstraße 15, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Manuela Hahn

Fachanwalt für Familienrecht
E.T.A.-Hofmann-Straße 2, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Norbert Hahn

Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Corinna Hoffmann

Fachanwalt für Familienrecht
Lange Straße 13, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Andreas Hornig

Schützenstraße 24, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Jörg Händler

Fachanwalt für Strafrecht|204
Herzog-Max-Straße 14, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Angela Kaiser-Kunitz

Hainstraße 10, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Andreas Klopfleisch

Heinrichsdamm 4, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Gerolf Kratz

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Brückenstraße 1, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Johannes Kulla

Herzog-Max-Sraße 1, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Anja Kupfer

Promenadestraße 17, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung
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Hans-Jörg Lemke

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538
Brückenstraße 1, 96047 Bamberg
in 10.9 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Hirschaid
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Das Sozialrecht

Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Zusammengefasst sind die überwiegenden Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch I – XII. Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil des Sozialrechts. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Das deutsche Rentenrecht ist ebenfalls im SGB zu finden als gesetzliche Rentenversicherung. Das Rentenrecht enthält auch die Bestimmungen über Erwerbsminderungsrente. Das SGB VI führt die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung (voll oder teilweise) in § 43 SGB VI auf. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird hier klar ersichtlich. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 ) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. An dieser Stelle ist es vielleicht interessant, dass man in aller Regel bei Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwirkt. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Ein weiteres Sozialrecht ist das Behindertenrecht das in SGB 9 behandelt wird. Ein sogenanntes Feststellungsverfahren wird angewendet um den Grad der Behinderung, kurz GdB, festzustellen. Eine Schwerbehinderung wird frühestens mit einem GdB von 50 festgestellt. Vor Beantragung unterschiedlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Elterngeld sollte man sich rechtssicheren Rat einholen ob die Ansprüche erfüllt sind. Auch über Änderungen von Regelungen bzw. Gesetzen bleibt man so auf dem Laufenden. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Ein Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht ist durch uns auch in Ihrer Nähe schnell zu finden. Näheres zur Sozialhilfe Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.

Das Sozialhilferecht hilft in folgenden Fällen

Ärztin kümmert sich um RollstuhlfahrerÄrztin kümmert sich um Rollstuhlfahrer Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.

Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?

älteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferneälteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferne Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden muss für die Berechnungen der mögliche Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Erwerbsfähigkeit schließt Sozialhilfebezug aus und bezieht sich damit auf Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, die täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnten. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Das SGB II regelt diese Fälle. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Die Zuständigkeit für Arbeitslosengeld I liegt jedoch bei der Arbeitsagentur. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.

Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Ärztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehenÄrztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehen Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege, Nachweise wie ärztliche Atteste die den Mehrbedarf begründen.

Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe

Portrait einer glücklichen älteren FrauPortrait einer glücklichen älteren Frau Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

junge Hände halten einen Baumjunge Hände halten einen Baum Angemessene, den Regelsätzen entsprechenden Miet- und Heizkosten werden als laufende Kosten übernommen,. Das SGB II übernimmt auch eventuell notwendige Sonderbedarfe wie die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung oder auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen u.ä. Nur selten wird Sozialhilfe auch für im Ausland lebende Deutsche gewährt. Seit 2011 haben auch Kinder von Sozialhilfeempfängern einen Anspruch auf ein Bildungs- und Teilhabepaket. So können Extras wie Schulausflüge und Klassenfahrten ebenso bezahlt werden wie eine vielleicht notwendige Lernförderung wenn die Versetzung gefährdet ist oder auch eine notwendige Schülerbeförderung.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

lachende Personen sitzen im Rollstuhllachende Personen sitzen im Rollstuhl Neu eingeführt wurde 2003 die sogenannte Grundsicherung. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die Höhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Leistung von Kapitel Drei. Wichtig ist, dass Erben nicht haften für Leistungen der Grundsicherung sofern ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

Mutter kümmert sich um kranke TochterMutter kümmert sich um kranke Tochter Die Hilfen zur Gesundheit umfassen mehrere Gebiete, von vorbeugender Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit bis Hilfe zur Familienplanung und Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und schließlich auch die Hilfe bei Sterilisation. Auch eine Kranken- und Pflegeversicherung kann als Sozialhilfeleistung übernommen werden, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind. Ist der Sozialhilfeempfänger bei Antragstellung nicht krankenversichert gewesen, so ist er per Gesetz dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Purple RibbonPurple Ribbon Das 6. Kapitel führt im Wesentlichen die Leistungen fort, wie sie im BSHG schon bestanden. Gleiches gilt für das 7. Kapitel. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt für Eingliederungshilfeleistungen ein trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Das Persönliche Budget ist als Geldleistung eine Alternative zu Dienst- oder Sachleistungen und soll ein eigenständiges Organisieren und Einkaufen von Reha- oder Teilhabeleistungen ermöglichen. Wenn dieses Persönliche Budget trägerübergreifend gewährt wird, so erleichtert es dem Sozialhilfebezieher die Organisation indem er nur mit einem Träger kommunizieren muss, da dieser dann die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Es soll damit eine höhere Selbstbestimmung des Sozialhilfebeziehers erreicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

verzweifeltes Mädchen weint an einer Wandverzweifeltes Mädchen weint an einer Wand Hier geht es darum Menschen zu helfen, die z.B. durch Arbeitsplatz- oder Wohnraumverlust auch gravierende soziale Probleme haben können. Im 8. Kapitel geht es um leistungsberechtigte Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Ihnen soll zur Überwindung dieser Schwierigkeiten Sozialhilfe gewährt werden, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Geschehen kann dies durch Beratung, persönliche Betreuung der Leistungsberechtigten und ihren Angehörigen, sowie durch die Unterstützung bei der Erlangung und Sicherung eines neuen Arbeitsplatzes oder einer neuen Wohnung. Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70, die Altenhilfe § 71, die Blindenhilfe § 72, die Übernahme von Bestattungskosten § 74 und ähnliches. Es sind in der Regel nur vorübergehend zu erbringende Leistungen und sie werden nachrangig gewährt.

Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.

Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? älterer Mann und Frau trainierenälterer Mann und Frau trainieren Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. Auch an die in der Regel notwendige Rückzahlung der Prozesskostenhilfe sollte ein Antragsteller denken. Wird der Prozess gewonnen, so muss die Prozesskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden, die Prozesskosten hat dann die Gegenseite zu tragen. Auch bei Anerkennung besonderer Umstände kann eine Rückzahlung erlassen werden. Ansonsten muss der Sozialhilfeempfänger wissen, dass er, bei einem verlorengegangenen Prozess, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise oder sogar gänzlich zu übernehmen hat. Ein Anwalt mit einer Kanzlei für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen. Bei sozialrechtlichen Fragen zum Beispiel zum Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, oder Bescheiden, zu Themen wie Pflegeversicherungsrecht oder Krankengeld wenden Sie sich bestmöglich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen wegen eingetretener Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls? Wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte an einen Anwalt für Sozialrecht .

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