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Sozialrecht
Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Zusammengefasst sind die überwiegenden Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch I – XII. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Inhalt des SGB I ist der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II handelt von der Grundsicherung für Arbeitssuchenden. Das SGB II wird jedoch nachrangig behandelt, d.h. es wird erst angewandt nach allen anderen Sozialleistungen wie Kindergeld oder Sozialversicherungen. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird hier klar ersichtlich. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Interessant zu wissen ist, dass sich BAföG und Arbeitslosengeld II bis auf wenige Sonderregelungen ausschließen. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Dadurch erfährt man auch über gesetzliche Änderungen. Z.B. gab es Anfang 2020 neue Regelungen zum Elternunterhalt. Die neuen Regelungen könnten bedeuten, dass Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Ein Anwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt für Sozialrecht in Ihrer Nähe. Da es ein so wichtiges Thema der Sozialhilfe ist, möchten wir Ihnen dieses Gebiet etwas ausführlicher erläutern. Das neue Sozialhilferecht, eingegliedert als zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), löste im Jahr 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.
Wem hilft das Sozialhilferecht?
Krankenschwester spricht mit alter Dame Ist der gewöhnliche Aufenthaltsort eines in Not geratenen Bürgers, Deutschland, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben?
Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Hierfür ist das Sozialgesetzbuch II zuständig. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Das Arbeitslosengeld I wird in der Arbeitsagentur beantragt, da es sich hier um eine Pflichtleistung handelt. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.
Bei wem beantragt man Sozialhilfe?
älterer Mann liegt in Kranenhausbett Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege, Nachweise wie ärztliche Atteste die den Mehrbedarf begründen.
In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen
älterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhaus Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wie kann man sich einen Anwalt leisten?
Arzt berät alte Dame in der Geriatrie Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Ein Anwalt für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen.