Den Rechtsanwalt für Sozialrecht in Kiel bei Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Kiel.
Frank Andresen
Fachanwalt für Erbrecht|3456Stiftstraße 13, 24103 Kiel

Jörn Bargob
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Lorentzendamm 20, 24103 Kiel

Sabine Beeck
Bollhörnkai 1, 24103 Kiel
Detlev Behrens
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538Lorentzendamm 36, 24103 Kiel

Jan Philipp Bergmann
Fachanwalt für Medizinrecht|6538Holtenauer Straße 3, 24103 Kiel

Volker Berthold
Fachanwalt für Strafrecht|6538Legienstraße 16, 24103 Kiel

Magnus Buchwaldt
Bollhörnkai 1, 24103 Kiel
Dierk Böckenholt
Hopfenstraße 65, 24103 Kiel
Felix Courten
Wall 34-38, 24103 Kiel
Stephan Felsmann
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Körnerstraße 2, 24103 Kiel

Sebastian Fischer
Fachanwalt für VerkehrsrechtLegienstraße 38, 24103 Kiel

Ingo Gasser
Holstenstraße 43, 24103 Kiel
Tilman Giesen
Fachanwalt für VerwaltungsrechtLorentzendamm 36, 24103 Kiel

Peter Greve
Fachanwalt für MedizinrechtSophienblatt 11, 24103 Kiel

Michael Gubitz
Dänische Straße 15, 24103 Kiel
Klaus B. Hamann
Küterstraße 14-18, 24103 Kiel
Heike Hansen
Fachanwalt für FamilienrechtWilhelminenstraße 16, 24103 Kiel

Alfred Eckhard Harbs
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Dahlmannstraße 1-3, 24103 Kiel

Gundula Hardenberg
Fachanwalt für Versicherungsrecht|6538Lorentzendamm 36, 24103 Kiel

Sylke Hasche
Fachanwalt für ArbeitsrechtWall 42, 24103 Kiel

Ralf Höfer
Holstenstraße 96, 24103 Kiel
Axel Höper
Fachanwalt für Strafrecht|204Holstenbrücke 2, 24103 Kiel

Daniel Ihonor
Fachanwalt für Erbrecht|204Lorentzendamm 36, 24103 Kiel

Iyare Allen Imasi
Sophienblatt 1, 24103 Kiel
Henning Ingwersen
Fachanwalt für StrafrechtBollhörnkai 1, 24103 Kiel

Freya Jensen
Bollhörnkai 1, 24103 Kiel
Jörg Junge
Fachanwalt für VerwaltungsrechtSophienblatt 11, 24103 Kiel

Bianca Karrasch
Exerzierplatz 32, 24103 Kiel
Claudia Kausch
Kirchhofallee 25, 24103 Kiel
Birgit Knief
Schülperbaum 23, 24103 Kiel
Inna Knipphals
Legienstraße 38, 24103 Kiel
Björn-Thorben Knoll
Fachanwalt für Erbrecht|204Holstenbrücke 4-6, 24103 Kiel

Thomas Krause
Holstenbrücke 4-6, 24103 Kiel
Hans-Christian Krüger
Fachanwalt für StrafrechtAuguste-Viktoria-Straße 16, 24103 Kiel

Eckehard Köhn
Kehdenstraße 25, 24103 Kiel
Frank Lange
Herzog-Friedrich-Straße 52, 24103 Kiel
Martin Lauterbach
Legienstraße 16, 24103 Kiel
Ralf Lehmann
Sophienblatt 11, 24103 Kiel
Burkhard Leo
Hopfenstraße 29, 24103 Kiel
Frank Martens
Lorentzendamm 36, 24103 KielDas Sozialrecht
Durch das Sozialrecht werden die Ansprüche in Not geratener Bürger an den Staat geregelt, um eine Grundversorgung, die der Würde des Menschen entspricht, zu gewährleisten. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches findet man gleich im SGB I, das SGB II hingegen beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Das Rentenrecht ist als wichtige Sozialversicherung ebenfalls im SGB VI zu finden. Auch das Regelwerk über die Erwerbsminderungsrente findet sich im Rentenrecht. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird hier klar ersichtlich. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. An dieser Stelle ist es vielleicht interessant, dass man in aller Regel bei Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwirkt. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Ein weiteres Sozialrecht ist das Behindertenrecht das in SGB 9 behandelt wird. Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Eine Schwerbehinderung wird frühestens mit einem GdB von 50 festgestellt. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Beispielsweise die Neuerungen zum Elternunterhalt seit Beginn 2020. Kinder die bisher ihre Eltern unterstützen mussten, könnten nun von dieser Pflicht befreit sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt für seinen Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Auch in Ihrer näheren Umgebung finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht. Näheres zur Sozialhilfe Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.
Das Sozialhilferecht hilft in folgenden Fällen
Krankenschwester spricht mit alter Dame Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Sozialhilfe soll mit gezielten Maßnahmen dafür sorgen ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.
Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.
Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Ist man erwerbsfähig, dies trifft auf alle 15 bis 64-jährigen zu die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, so hat man keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Geregelt sind diese Fälle im SGB II. Zu beachten ist übrigens, dass für Hartz 4 das Jobcenter zuständig ist. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.
Bei wem beantragt man Sozialhilfe?
Intensivkrankenschwester steht am Bett einer Patientin Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.
In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen
junge Frau versucht mit einer Kniebandage aufzustehen Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wenn guter Rat teuer ist
Kann man sich die Anwaltskosten leisten wenn eine Notlage eingetreten ist? älterer Mann und Frau trainieren Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können. Die Beratungshilfe deckt die Kosten einer Erstberatung und auch eine außergerichtliche Beratung eines Juristen ab. Eine Hilfe für die Vertretung vor Gericht wird auch ermöglicht. Sie nennt sich Prozesskostenhilfe. Es gibt strenge Voraussetzungen die ein Antragsteller erfüllen muss um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Mit dieser Hilfe werden auch die anfallenden Gerichtskosten abgedeckt. In den meisten Fällen ist Prozesskostenhilfe später wieder zurückzuerstatten. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, eine wichtige Stütze, wenn man Rat und Beistand braucht. Bei sozialrechtlichen Fragen zum Beispiel zum Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, oder Bescheiden, zu Themen wie Pflegeversicherungsrecht oder Krankengeld wenden Sie sich bestmöglich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.