Anwaltssuche für Sozialrecht in Lindenholzhausen
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Lindenholzhausen.Martin Hamsch
Limburger Straße 120A, 65552 Limburgin 2.2 km Entfernung
Andreas Roth
Fachanwalt für ArbeitsrechtBahnhofstraße 11 b, 65552 Limburg
in 2.2 km Entfernung
Martin H. Hake
Meisenweg 1, 65550 Limburgin 2.4 km Entfernung
Hans-Albert Ahäuser
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Walderdorffstraße 10, 65549 Limburg
in 3.9 km Entfernung
Maria Beil
Schiede 6, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Markus Bittner
Fachanwalt für Medizinrecht|204Bahnhofsplatz 2a, 65549 Limburg
in 3.9 km Entfernung
Michael Borschel
Fachanwalt für ArbeitsrechtWerner-Senger-Straße 9, 65549 Limburg
in 3.9 km Entfernung
Patrick Brach
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Stephanshügel 14, 65549 Limburg
in 3.9 km Entfernung
Angelika Dillmann-Mai
Fachanwalt für FamilienrechtWerner-Senger-Straße 11, 65549 Limburg
in 3.9 km Entfernung
Stefanie George
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtBahnhofsplatz 2a, 65549 Limburg
in 3.9 km Entfernung
Hans-Gerd Herrmann
Dr.-Wolff-Straße 2, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Michael Hilpüsch
Heinestraße 14, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Johannes Maria Hinkel
Schiede 55, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Michael Jung
Schiede 27, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Tanja Kleist
Bahnhofsplatz 2a, 65549 Weilburgin 3.9 km Entfernung
Steffen Lauber
Fachanwalt für ArbeitsrechtGrabenstraße 39, 65549 Limburg
in 3.9 km Entfernung
Tobias Lechner
Holzheimer Straße 1, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Stefan Lehnhardt
Fachanwalt für VersicherungsrechtJosef-Ludwig-Straße 1, 65549 Limburg
in 3.9 km Entfernung
Theodor Merkel
Schiede 27, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Bianca Müller
Parkstraße 18, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Stefan Reusch
Schiede 4, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Martin Riebeling
Schiede 55, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Klaus Schmitt
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Holzheimer Straße 1, 65549 Limburg
in 3.9 km Entfernung
Klaus Schäfer
Offheimer Weg 50, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Laura Schön
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtHolzheimer Straße 1, 65549 Limburg
in 3.9 km Entfernung
Beate Seggern
Fachanwalt für VerkehrsrechtDieselstraße 15, 65549 Limburg
in 3.9 km Entfernung
Stefan Seip
Ferdinand-Dirichs-Straße 1, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Helmut Konstantin Stahl
Holzheimer Straße 1, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Michael Stelter
Hospitalstraße 3, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Thomas Weikert
Fachanwalt für Familienrecht|6538Stephanshügel 14, 65549 Limburg
in 3.9 km Entfernung
Diana Yüce
Fachanwalt für ArbeitsrechtDr.-Wolff-Straße 2, 65549 Limburg
in 3.9 km Entfernung
Nuray Özdemir-Giebeler
Frankfurter Straße 2, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Salih Gökhan Öztürk
Dr.-Wolff-Straße 4 A, 65549 Limburgin 3.9 km Entfernung
Thomas Bäcker
Am Grünen Hang 9, 65594 Runkelin 4.0 km Entfernung
Sabrina Hofmann-Wilhelm
Fachanwalt für Familienrecht|204Auf dem Umgang 67, 65611 Brechen
in 5.3 km Entfernung
Roland Herbert Friedrich
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|6538Feldstraße 19, 65606 Villmar
in 5.6 km Entfernung
Markus Kaczenski
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Limburger Straße 36, 65555 Limburg
in 6.0 km Entfernung
Michael Reichwein
Limburger Straße 36, 65555 Limburgin 6.0 km Entfernung
Peter Gustav Theile
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Kapellenstraße 7, 65555 Limburg
in 6.0 km Entfernung
Jörg Gotthardt
Elzer Straße 6, 65556 Limburgin 6.7 km Entfernung
Sozialrecht kurzgefasst
Im Sozialrecht wird der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit geregelt und somit der Anspruch auf die Unterstützung eines jeden Bürgers in Not durch den Staat. Zusammengefasst sind die überwiegenden Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch I – XII. Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil des Sozialrechts. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Inhalt des SGB I ist der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II handelt von der Grundsicherung für Arbeitssuchenden. Da es sich um eine Grundsicherung handelt, wird das SGB II und seine Regelungen erst angewandt, wenn vorrangige Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld oder Kindergeld, nicht ausreichend sind. Im SGB III findet man dann u.a. die Arbeitslosenversicherung. Ebenso ist das Rentenrecht in Deutschland als Sozialversicherung im SGB VI als gesetzliche Rentenversicherung zu finden. Im Rentenrecht finden sich auch die Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Um voll oder teilweise erwerbsgemindert zu sein müssen die Voraussetzungen des § 43 SGB VI erfüllt sein. Damit wird klar unterschieden zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Durch soziale Entschädigung, im wesentlichen sind damit Leistungen wie Arbeitslosengeld II, also Hartz 4, oder Unterstützungsleistungen für Kriegsopfer und deren Angehörige gemeint, erfüllt unser sozialer Rechtsstaat auch ein Fürsorgeprinzip. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Es kann sogar als strafbarer Sozialbetrug nach § 263 StGB gewertet werden wenn man beide Leistungen bezieht. Im SGB 9 findet sich das Behindertenrecht ein weiterer Bereich des Sozialrechts. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Bezieht man bereits Hartz 4 und möchte weitere Sozialleistungen wie z.B. Elterngeld beantragen, so ist es angeraten sich vorher beraten zu lassen. Auch über Änderungen von Regelungen bzw. Gesetzen bleibt man so auf dem Laufenden. Beispielsweise die Neuerungen zum Elternunterhalt seit Beginn 2020. Bisher unterhaltspflichtige Kinder könnten nach den Neuregelungen von dieser Pflicht befreit worden sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt für seinen Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Mit uns finden Sie einen kompetenten Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Stadt. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Früher waren die Regelungen über Sozialhilfe im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu finden, seit 2005 gibt es dafür ein eigenes zwölftes Buch des Sozialgesetzbuch (SGB). Sozialhilfe ist als letzte Möglichkeit gedacht mit der der Staat seine Bürger schützen und auffangen kann.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Nahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.
Wann wird Sozialhilfe gewährt?
Kind und Vater halten sich an der Hand Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Hartz 4 ist für diese Personengruppe die mögliche Grundsicherung, so sie sich in Arbeitslosigkeit befinden. Geregelt sind diese Fälle im SGB II. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Das Arbeitslosengeld I hingegen wird bei der Arbeitsagentur beantragt. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.
Bei wem beantragt man Sozialhilfe?
Ärztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehen Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Wollen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, so benötigen Sie folgende Unterlagen: Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise und Ihre Mietbelege. Selbstverständlich auch Nachweise die Ihren Mehrbedarf belegen wie etwa ein ärztliches Attest.
Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII
Portrait einer glücklichen älteren Frau Durch die Unterteilung in sieben Kapitel ist es möglich auf die sehr individuellen Lebenslagen der Betroffenen bestmöglich einzugehen. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
Frau im Rollstuhl freut sich über Blumen Zusammengefasst sind hier Regelsätze und die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Auch einmaliger Sonderbedarf, wie die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung, oder Bekleidung kann übernommen werden. Für in Not geratene Deutsche, die im Ausland leben, besteht nur in wenigen Ausnahmefällen eine Leistungsberechtigung. Relativ neu ist ein Bildungs- und Teilhabepaket, von welchem Kinder in schulfähigem Alter profitieren können, wenn ihre Eltern Sozialhilfe beziehen. In diesem Paket enthalten sind Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten, Dinge des Schulbedarfs, Lernförderung bei Bedarf, Aufwendungen der Schülerbeförderung, Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in Tageseinrichtungen.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Demenzpatientin erhält soziale Unterstützung Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Diese Grundsicherung ersetzt die Leistungen aus Kapitel Drei, wenn das erwerbsfähige Alter überschritten ist, oder eine Person ab 18 Jahren dauerhaft erwerbsgemindert ist und der Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestritten werden kann. Die Leistungen der Grundsicherung sind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel drei vergleichbar. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
zwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwand Das wichtige Kapitel Hilfen zur Gesundheit umfasst die Themen Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als auch Hilfe bei Sterilisation. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Ist der Sozialhilfeempfänger bei Antragstellung nicht krankenversichert gewesen, so ist er per Gesetz dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Purple Ribbon Es gab für das 6. Kapitel mit der Einführung des SGB XII keine großen Änderungen. Auch das 7. Kapitel wurde weitestgehend aus dem BSHG übernommen. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt, die Eingliederungshilfeleistungen teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Die Rehaleistungen selbst einkaufen, das ist es was man bei einem Persönlichen Budget unterstützt, indem man anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung zur Verfügung stellt. Die Erleichterung für den Sozialhilfeempfänger beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget ist, dass er nur einen Ansprechpartner hat, dieser übernimmt dann die Koordination und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern. Dies soll dem Sozialhilfeberechtigten mehr Selbstbestimmung ermöglichen.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
traurige junge Frau hält den Kopf in den Händen Es soll Menschen mit sozialen Schwierigkeiten geholfen werden, die z.B. durch den Verlust der Arbeitsstelle vor gravierenden Problemen stehen. Ziel ist es, Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und Schwierigkeiten bei sozialer Interaktion, Unterstützung zu gewähren um ihnen zu helfen und ihnen damit die Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Um in solchen Lebenslagen Unterstützung zu bekommen, umfassen die Leistungen alle notwendigen Maßnahmen wie z.B. Beratung, persönliche Betreuung auch der Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Das Kapitel Neun befasst sich mit Situationen wie der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe oder auch die Übernahme von Bestattungskosten. Diese Hilfeleistung wird ausschließlich nachrangig gewährt.Was tun, wenn man in eine rechtliche Notlage gerät?
Wie kann man sich in einer Notlage rechtliche Unterstützung leisten und die Anwaltskosten finanzieren? verzweifelter Sozialfall Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so die Gebühren für seine Rechtsberatung von der Staatskasse begleichen lassen. Anders als Prozesskostenhilfe deckt die Beratungshilfe nur ein Erstgespräch und eine außergerichtliche Beratung ab. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Es gibt strenge Voraussetzungen die ein Antragsteller erfüllen muss um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Mit dieser Hilfe werden auch die anfallenden Gerichtskosten abgedeckt. Allerdings muss man wissen, dass üblicherweise die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Auch nicht zurückzahlen muss man, wenn die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. In allen anderen Fällen muss dem Sozialhilfeempfänger bewusst sein, dass ein verlorener Prozess für ihn bedeutet, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts teilweise oder sogar gänzlich zu tragen. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht bestens aufgehoben. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.