Rechtsanwälte für Sozialrecht in Lörrach auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Lörrach.
Stefan Baum
Fachanwalt für IT-RechtHumboldtstraße 3, 79539 Lörrach

Claudia Behrschmidt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Wallbrunnstraße 74, 79539 Lörrach

Jürgen Bernhard
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Untere Wallbrunnstraße 9, 79539 Lörrach

Barbara Boll
Fachanwalt für FamilienrechtLuisenstraße 29, 79539 Lörrach

Günter Boll
Luisenstraße 29, 79539 Lörrach
Lorenz Dreyer
Tumringer Straße 199, 79539 Lörrach
Bettina Faller
Röntgenstraße 5, 79539 Lörrach
Thomas Friedmann
Fachanwalt für Erbrecht|6538Stöckmattenstraße 1, 79539 Lörrach

Christian Gempp
Humboldtstraße 3, 79539 Lörrach
Dagmar Hitzfeld
Fachanwalt für FamilienrechtTurmstraße 37, 79539 Lörrach

Gerhard Hölzlwimmer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Humboldtstraße 3, 79539 Lörrach

Martin Kimmig
Turmstraße 37, 79539 Lörrach
Sebastian Kotzur
Fachanwalt für Arbeitsrecht|8772Chesterplatz 1, 79539 Lörrach

Christine Kronberger
Basler Straße 174, 79539 Lörrach
Meike Kuhn
Fachanwalt für Internationales WirtschaftsrechtHumboldtstraße 3, 79539 Lörrach

Hannes Künstle
Fachanwalt für ArbeitsrechtTurmstraße 37, 79539 Lörrach

Nicole Künzel
Spitalstraße 72 a, 79539 Lörrach
Michael Leicht
Chesterplatz 1, 79539 Lörrach
Franziska Lorenz
Fachanwalt für Familienrecht|6538Wallbrunnstraße 36, 79539 Lörrach

Ulrich Lusche
Humboldtstraße 3, 79539 Lörrach
Ute Lusche
Fachanwalt für SteuerrechtHumboldtstraße 3, 79539 Lörrach

Manfred Lutz
Wölblinstraße 70, 79539 Lörrach
Martin Maier
Arndtstraße 12, 79539 Lörrach
Marion Maier-Issler
Fachanwalt für FamilienrechtNansenstraße 7, 79539 Lörrach

Heidrun McKenzie
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz|204Humboldtstraße 3, 79539 Lörrach

Christian Mohr
Chesterplatz 1, 79539 Lörrach
Annette Neidlinger
Fachanwalt für FamilienrechtBasler Straße 174, 79539 Lörrach

Herwig Reissmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Turmstraße 37, 79539 Lörrach

Andrea Schubert
Fachanwalt für Strafrecht|6538Marktplatz 5, 79539 Lörrach

Simone Schumann
Humboldtstraße 3, 79539 Lörrach
Ilona Schütz
Fachanwalt für FamilienrechtWölblinstraße 70, 79539 Lörrach

Marion Strolka
Fachanwalt für ArbeitsrechtHumboldtstraße 3, 79539 Lörrach

Christian Wendel
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtChesterplatz 1, 79539 Lörrach
Sozialrecht
Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Während sich das SGB I mit dem allgemeinen Teil widmet befasst sich das SGB II mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung, wie auch Regelungen für die Arbeitslosenversicherung finden sich in SGB III. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Voll oder teilweise erwerbsgemindert ist eine Person dem Gesetz nach, wenn sie die Voraussetzungen nach § 43 SGB VI erfüllt. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Im SGB 9 findet sich das Behindertenrecht ein weiterer Bereich des Sozialrechts. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. Mögliche gesetzliche Neuerungen erfährt man so ebenfalls am sichersten. So etwa die Neuerungen seit 2020 zum Elternunterhalt zu dem man herangezogen wurde. Die neuen Regelungen könnten bedeuten, dass Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Ein Anwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt für Sozialrecht in Ihrer Nähe. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.
Wer profitiert vom Sozialhilferecht?
Hand eines blinden Kindes Ist der gewöhnliche Aufenthaltsort eines in Not geratenen Bürgers, Deutschland, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.
Wann wird Sozialhilfe gewährt?
deprimierte Junge Frau mit Alkohol Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Ist man erwerbsfähig, dies trifft auf alle 15 bis 64-jährigen zu die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, so hat man keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Für diese Bürger besteht eine sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt als Hartz 4. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.
Wo man den Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.
Intensivkrankenschwester steht am Bett einer Patientin Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
Portrait einer glücklichen älteren Frau Es gibt verschiedenste Gründe Sozialhilfe zu benötigen, darum gibt es sieben Kapitel um möglichst gezielt helfen zu können. Dies sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wenn man einen Anwalt braucht.
verzweifelter Sozialfall Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt für Sozialrecht bestens aufgehoben.