Rechtsanwälte und Kanzleien für Sozialrecht in Magdeburg finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Magdeburg.
Heiko Achtert
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Hegelstraße 16, 39104 Magdeburg

Simone Alpers
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hegelstraße 19, 39104 Magdeburg

Detlef G. O. Baarth
Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg
Felix Backert
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtOtto-von-Guericke-Straße 86 a, 39104 Magdeburg

Henning Bartels
Fachanwalt für ArbeitsrechtRegierungsstraße 22, 39104 Magdeburg

Wolfram Barth
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Domplatz 11, 39104 Magdeburg

Silvana Behrens
Fachanwalt für VerkehrsrechtHegelstraße 16, 39104 Magdeburg

Enrico Besecke
Breiter Weg 229, 39104 Magdeburg
Thomas Bodis
Leiterstraße 3, 39104 Magdeburg
Christian Brandt
Hegelstraße 39, 39104 Magdeburg
Andreas Günther Dahm
Breiter Weg 10, 39104 Magdeburg
Heiko Denecke
Hegelstraße 32, 39104 Magdeburg
Hans-Michael Dimanski
Sternstraße 24, 39104 Magdeburg
Karsten Duckstein
Haeckelstraße 6, 39104 Magdeburg
André Freitag
Hegelstraße 36, 39104 Magdeburg
Gerd Frömming
Fachanwalt für Familienrecht|204Danzstraße 1, 39104 Magdeburg

Frauke Förster
Otto-von-Guericke-Straße 86 a, 39104 Magdeburg
Carsten Günther
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtOtto-von-Guericke-Straße 86 a, 39104 Magdeburg

Marion Hannebohm
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Leiterstraße 3, 39104 Magdeburg

Julia Hartwig
Zum Rothehornblick 6a, 39104 Magdeburg
Stephan Heinze
Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtOtto-von-Guericke-Straße 86 a, 39104 Magdeburg

Gerd Hellmuth
Bärstraße 9, 39104 Magdeburg
Brunhild Hennings
Otto-von-Guericke-Straße 55A, 39104 Magdeburg
Martin Heynert
Hegelstraße 39, 39104 Magdeburg
Christian Hilger
Fachanwalt für VerwaltungsrechtLeiterstraße 3, 39104 Magdeburg

Susann Hoberg
Fachanwalt für MedizinrechtHegelstraße 16, 39104 Magdeburg

Daniel Oliver Hohmann
Hegelstraße 39, 39104 Magdeburg
Theresa Jürgens
Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtOtto-von-Guericke-Straße 86 a, 39104 Magdeburg

Ulrich-Guenther Koehler
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204Heydeckstraße 12, 39104 Magdeburg

Udo Krause
Haeckelstraße 10, 39104 Magdeburg
Horst E. Köhler
Fachanwalt für Strafrecht|204Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg

Norbert Köke
Hasselbachplatz 5, 39104 Magdeburg
Uwe Kühne
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Otto-von-Guericke-Straße 48, 39104 Magdeburg

Ralf Manfred Leinenbach
Hegelstraße 30, 39104 Magdeburg
Steffen Lesser
Otto-von-Guericke-Straße 28, 39104 Magdeburg
Holger Ludwig
Fachanwalt für Verkehrsrecht|204Breiter Weg 232a, 39104 Magdeburg

Alexander Maydell
Keplerstraße 13, 39104 Magdeburg
Lars Mörchen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204Hegelstraße 3, 39104 Magdeburg

Gerald Müller
Hegelstraße 36, 39104 Magdeburg
Ralf Oelmann
Hegelstraße 36, 39104 MagdeburgSozialrecht
Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Das Sozialgesetzbuch I – XII dient als Regelwerk für das Sozialrecht. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Ist im SGB I der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs zu finden, so findet man im SGB II die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Da es sich um eine Grundsicherung handelt, wird das SGB II und seine Regelungen erst angewandt, wenn vorrangige Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld oder Kindergeld, nicht ausreichend sind. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Das Rentenrecht ist als wichtige Sozialversicherung ebenfalls im SGB VI zu finden. Das Rentenrecht enthält auch die Bestimmungen über Erwerbsminderungsrente. Das SGB VI führt die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung (voll oder teilweise) in § 43 SGB VI auf. Dadurch wird klar abgegrenzt zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit. Durch soziale Entschädigung, im wesentlichen sind damit Leistungen wie Arbeitslosengeld II, also Hartz 4, oder Unterstützungsleistungen für Kriegsopfer und deren Angehörige gemeint, erfüllt unser sozialer Rechtsstaat auch ein Fürsorgeprinzip. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Im SGB 9 findet sich das Behindertenrecht ein weiterer Bereich des Sozialrechts. Durch ein Feststellungsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Um sich nicht versehentlich strafbar zu machen, sollte man die etwas unübersichtliche Gesetzeslage über Leistungsansprüche bei Hartz 4 und anderen Sozialleistungen wie etwa Elterngeld, von einem Fachmann prüfen lassen. Auch über Änderungen von Regelungen bzw. Gesetzen bleibt man so auf dem Laufenden. So etwa die Neuerungen seit 2020 zum Elternunterhalt zu dem man herangezogen wurde. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Da es ein so wichtiges Thema der Sozialhilfe ist, möchten wir Ihnen dieses Gebiet etwas ausführlicher erläutern. Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Krankenschwester umarmt ältere Frau Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. Hierfür gibt es sieben Kapitel in denen auf die jeweiligen Lebenssituationen möglichst differenziert eingegangen werden soll.
Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.
Kind und Vater halten sich an der Hand Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Die Regelungen des § 82 SGB XII geben vor, welche finanziellen Einkünfte als Einkommen bewertet werden und Einfluss auf die Höhe Sozialhilfeleistung nehmen. Nicht zum Einkommen zählen u.a. die Leistungen nach dem SGB XII selbst, die Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz BVG, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Jedoch besteht hier der Anspruch auf Hartz 4, einer Grundsicherung für Arbeitssuchende. Und ist damit erfasst im SGB II. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Die Zuständigkeit für Arbeitslosengeld I liegt jedoch bei der Arbeitsagentur. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Arzt spricht mit schwangerer Frau Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.
Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII
leeres Krankenhausbett Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Sie werden im 3. bis 9. Kapitel aufgeführt.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wenn man einen Anwalt braucht.
Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? ältere Herrschaften Rumpfbeuge Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so die Gebühren für seine Rechtsberatung von der Staatskasse begleichen lassen. Die Beratungshilfe deckt die Kosten einer Erstberatung und auch eine außergerichtliche Beratung eines Juristen ab. Es gibt auch für die Vertretung vor Gericht eine Leistung die möglicherweise in Anspruch genommen werden kann. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Es gibt strenge Voraussetzungen die ein Antragsteller erfüllen muss um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Prozesskostenhilfe deckt auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens ab. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Wird der Prozess gewonnen, dann hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, der Prozesskostenhilfeempfänger kommt um eine Rückzahlung herum. Die Anerkennung besonderer Umstände kann den Erlass einer Rückzahlungspflicht bewirken. Verliert der Sozialhilfeempfänger seinen Prozess ohne der Anerkennung besonderer Umstände, so hat er damit zu rechnen auch die Kosten des Anwalts der Gegenseite zu begleichen, teilweise oder sogar ganz. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht bestens aufgehoben. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle eines Arbeitsunfalles oder bei Berufsunfähigkeit bieten Anwälte für Sozialrecht ihre Hilfe und Unterstützung u.a. auch beim Ausfüllen von Anträgen an.