Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Sozialrecht in Münster Mitte
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Münster Mitte.
Julia Adler
Fachanwalt für ErbrechtVerspoel 12, 48143 Münster

Jan Allendorf
Salzstraße 52, 48143 Münster
Ralf Altevers
Breul 1, 48143 Münster
Brigitte Ammertmann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Harsewinkelgasse 21, 48143 Münster

Frank Andexer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|204Königsstraße 51-53, 48143 Münster

Friederike Arend
Verspoel 12, 48143 Münster
Oliver Arend
Fachanwalt für InsolvenzrechtMauritzstraße 8, 48143 Münster

Martin M. Arnold
Fachanwalt für VerwaltungsrechtKönigsstraße 51-53, 48143 Münster

Klaus Barthel
Spiekerhof 19, 48143 Münster
Fritz Baur
Neubrückenstraße 69-71, 48143 Münster
Peter Becker
Fachanwalt für FamilienrechtSchorlemerstraße 11, 48143 Münster

Martin Beckmann
Fachanwalt für VerwaltungsrechtKönigsstraße 51-53, 48143 Münster

Hubert Berning
Königsstraße 44, 48143 Münster
Stefanie Bieling
Lambertikirchplatz 4, 48143 Münster
Franz Birkenfeld
Fachanwalt für Versicherungsrecht|6538Bült 13, 48143 Münster

Barbara Bischoff
Fachanwalt für Strafrecht|6538Königsstraße 60, 48143 Münster

Olaf Bischopink
Fachanwalt für VerwaltungsrechtKönigsstraße 51-53, 48143 Münster

Andrea Bockey
Bergstraße 75, 48143 Münster
Wulf Rüdiger Breidbach
Harsewinkelgasse 21, 48143 Münster
Lennart Brüggemann
An der Apostelkirche 4, 48143 Münster
Holger Bußkamp
Verspoel 12, 48143 Münster
Franz-Robert Bärtels
Königsstraße 51-53, 48143 Münster
Ralf Böcker
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Prinzipalmarkt 20, 48143 Münster

Babette Christophers
Voßgasse 3, 48143 Münster
Christian Cremers
An der Apostelkirche 4, 48143 Münster
Claus Dapper
Rothenburg 40, 48143 Münster
Hans-Joachim David
Fachanwalt für SteuerrechtKönigsstraße 51-53, 48143 Münster

Heide Derks
Fachanwalt für StrafrechtBahnhofstraße 7, 48143 Münster

Christian Drees
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538An der Apostelkirche 4, 48143 Münster

Andrea Dreimann
Fachanwalt für MedizinrechtAlter Fischmarkt 21, 48143 Münster

Jürgen Durynek
Königsstraße 51-53, 48143 Münster
Gerhard G. Düntzer
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Schlossplatz 48, 48143 Münster

Oliver Eckert
Fachanwalt für Strafrecht|6538Alter Fischmarkt 1, 48143 Münster

Nicola Effelsberg
Alter Steinweg 46, 48143 Münster
Jochen Esser
Neubrückenstraße 50-52, 48143 Münster
Hubertus Ewers
Arztkarrengasse 12, 48143 Münster
Daniel Fincke
Schlossplatz 38, 48143 Münster
Christian Franke
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Bült 13, 48143 Münster

Philipp Freund
Fachanwalt für Verkehrsrecht|204Schlossplatz 48, 48143 Münster

Wolfram Paul Friedrichs
Schlossplatz 38, 48143 MünsterDas Sozialrecht
Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Zusammengefasst sind die überwiegenden Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch I – XII. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Während sich das SGB I mit dem allgemeinen Teil widmet befasst sich das SGB II mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Im Rentenrecht finden sich auch die Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Damit wird klar unterschieden zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Die Bereiche des Sozialhilferechtes oder das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 erfüllen das Prinzip der Fürsorge die der Staat seinen Bürgern gegenüber erfüllt. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Das Regelwerk für das Behindertenrecht findet sich ebenfalls im Sozialrecht (SGB IX). Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. So etwa die Neuerungen seit 2020 zum Elternunterhalt zu dem man herangezogen wurde. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Ein Anwalt für Sozialrecht ist durch uns auch in Ihrer Nähe schnell zu finden. Die Sozialhilfe genauer betrachtet: Aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.
Wem soll das Sozialhilferecht helfen?
Gang in einem Krankenhaus Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.
Wann wird Sozialhilfe gewährt?
Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Die Regelungen des § 82 SGB XII geben vor, welche finanziellen Einkünfte als Einkommen bewertet werden und Einfluss auf die Höhe Sozialhilfeleistung nehmen. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners wird nicht als Einkommen gewertet. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen, wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Hartz 4 ist für diese Personengruppe die mögliche Grundsicherung, so sie sich in Arbeitslosigkeit befinden. Die Regelungen hierfür findet man im SGB II. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Das Arbeitslosengeld I hingegen wird bei der Arbeitsagentur beantragt. Für Asylbewerber sowie auch für Ausländer gibt es keine Sozialhilfe solange sie keine feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.
Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?
älterer Mann liegt in Kranenhausbett Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege, Nachweise wie ärztliche Atteste die den Mehrbedarf begründen.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
Portrait einer glücklichen älteren Frau Mit diesen sieben Kapiteln möchte man auf die vielen verschiedenen Lebenssituationen eingehen, die der Sozialhilfe bedürfen können. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wie kann man sich einen Anwalt leisten?
Mann und Frau laufen Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes im Bereich des Sozialversicherungsrecht, so ist ein Anwalt für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich.