Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Sozialrecht in Neumarkt in der Oberpfalz
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Neumarkt in der Oberpfalz.
Helmut Distler
Fachanwalt für ErbrechtViehmarkt 5/II, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Klaus Michael Dötsch
Ringstraße 7, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Robert Eckstein
Saarlandstraße 6, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Bernhard Ehreke
Albrecht-Dürer-Straße 21, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Karin Ehrensberger
Regensburger Straße 110, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Peter Ehrensberger
Regensburger Straße 110, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Thomas Förtsch
Fachanwalt für FamilienrechtIngolstädter Straße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Astrid Grimm
Fachanwalt für Familienrecht|6538Regensburger Straße 110, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Anja Hollweck
Fachanwalt für VerkehrsrechtIngolstädter Straße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Rainer Knychalla
Ingolstädter Straße 47, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Andreas Kohl
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtImhoffring 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Thomas Kolb
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtBadstraße 3, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Silvia Kölbl
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtRingstraße 7, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Daniel König
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Regensburger Straße 110, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Christopher Lihl
Ingolstädter Straße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Jürgen Loichinger
Badstraße 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Jürgen Mederer
Fachanwalt für VerkehrsrechtIngolstädter Straße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Joachim Meier
Fachanwalt für Familienrecht|204Ingolstädter Straße 16, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Werner Mümmler
Ingolstädter Straße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Geedo Paprotta
Gartenstraße 3, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Gabriele Peukert
Klostergasse 7, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Hannes Reichel
Ingolstädter Straße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Uwe Schrön
Obere Marktstraße 5, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Wolfgang Spachmüller
Fachanwalt für Versicherungsrecht|204Badstraße 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Martina Ströber
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtMarialilfstraße 20, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Bernd Söhnlein
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|6538Ringstraße 7, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Michael Vogel
Prälat-Triller-Straße 11, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Ralph Weiss
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtIngolstädter Straße 47, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Sozialrecht
Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches findet man gleich im SGB I, das SGB II hingegen beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Das Rentenrecht ist als wichtige Sozialversicherung ebenfalls im SGB VI zu finden. Das Rentenrecht enthält auch die Bestimmungen über Erwerbsminderungsrente. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Die Erwerbsminderung unterscheidet sich damit klar von der Berufsunfähigkeit. Durch soziale Entschädigung, im wesentlichen sind damit Leistungen wie Arbeitslosengeld II, also Hartz 4, oder Unterstützungsleistungen für Kriegsopfer und deren Angehörige gemeint, erfüllt unser sozialer Rechtsstaat auch ein Fürsorgeprinzip. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Bezieht man unerlaubter Weise beide Sozialleistungen, so macht man sich des Sozialbetrug, genauer des Sozialleistungsbetrugs schuldig. Ein weiteres Sozialrecht ist das Behindertenrecht das in SGB 9 behandelt wird. Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Z.B. gab es Anfang 2020 neue Regelungen zum Elternunterhalt. Bisher unterhaltspflichtige Kinder könnten nach den Neuregelungen von dieser Pflicht befreit worden sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Die Sozialhilfe genauer betrachtet: Früher waren die Regelungen über Sozialhilfe im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu finden, seit 2005 gibt es dafür ein eigenes zwölftes Buch des Sozialgesetzbuch (SGB). Sozialhilfe ist als letzte Möglichkeit gedacht mit der der Staat seine Bürger schützen und auffangen kann.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Krankenschwester spricht mit alter Dame Helfen soll es allen Bürgern, die für ihr Existenzminimum nicht selbst sorgen können und die auf keine andere ausreichende Hilfe durch Angehörige oder andere Sozialleistungsträger zurückgreifen können und deren gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland ist. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.
Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.
älteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferne Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Welche Einkünfte als Einkommen bewertet werden stehen in den Regelungen des § 82 SGB XII. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners wird nicht als Einkommen gewertet. Außerdem gibt es Beträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, wie zum Beispiel Einkommensteuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge ebenso Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Für diese Bürger besteht eine sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt als Hartz 4. Hierfür ist das Sozialgesetzbuch II zuständig. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Die Zuständigkeit für Arbeitslosengeld I liegt jedoch bei der Arbeitsagentur. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Als Voraussetzung für einen gerechtfertigten Anspruch auf Sozialhilfe gilt, dass es weder Verwandte ersten Grades noch Ehepartner gibt, die finanzielle Unterstützung leisten könnten.
Wo ist der Antrag auf Sozialhilfe zu stellen?
Ärztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehen Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
Portrait einer glücklichen älteren Frau Durch die Unterteilung in sieben Kapitel ist es möglich auf die sehr individuellen Lebenslagen der Betroffenen bestmöglich einzugehen. Dies sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wenn guter Rat teuer ist
Wie kann man Anwaltskosten bezahlen trotz einer Notlage? verzweifelter Sozialfall Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Die restlichen Gebühren für seine Rechtsberatung kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Anders als Prozesskostenhilfe deckt die Beratungshilfe nur ein Erstgespräch und eine außergerichtliche Beratung ab. Eine Hilfe für die Vertretung vor Gericht wird auch ermöglicht. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Prozesskostenhilfe deckt auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens ab. Auch an die in der Regel notwendige Rückzahlung der Prozesskostenhilfe sollte ein Antragsteller denken. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Ansonsten gilt, dass bei einem verlorenen Prozess auch die Anwaltskosten der Gegenseite vom Prozesskostenhilfeempfänger zu übernehmen sind, teilweise oder gänzlich. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts / einer Kanzlei für Sozialrecht kann einem in Not geratenen Bürger oft die entscheidende Hilfestellung sein um Ansprüche, auch im Bereich Sozialversicherungsrecht, durchzusetzen. Geht es um die Beantwortung von sozialrechtlichen Fragen, also zu Themen wie dem Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder Fragen zu Bescheiden, dann kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht weiterhelfen und beraten. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.