Rechtsanwälte und Kanzleien für Sozialrecht in Rosenheim finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Rosenheim.Lieselene Schlaug-Pfeiffer
Bornstraße 12, 57629 Luckenbachin 2.6 km Entfernung
Bettina Braun
Hindenburgstraße 12, 57627 Hachenburgin 5.4 km Entfernung
Kirsten Helmert
Tilmannstraße 9, 57627 Hachenburgin 5.4 km Entfernung
Klaus Seidel
Koblenzer Straße 10-12, 57627 Hachenburgin 5.4 km Entfernung
Cornelia Wiegleb
Fachanwalt für SozialrechtKoblenzer Straße 10-12, 57627 Hachenburg
in 5.4 km Entfernung
Franz-Josef Zinn
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Kornhahnhof 1, 57648 Unnau
in 6.8 km Entfernung
Alexander Ermert
Einsteinstraße 1-5, 57518 Betzdorfin 7.6 km Entfernung
Jörg Federrath
Bergstraße 1, 57518 Betzdorfin 7.6 km Entfernung
Marcus Hehn
Schutzbacher Weg 31, 57518 Alsdorfin 7.6 km Entfernung
Gabriele Henseling
Bahnhofstraße 19, 57518 Betzdorfin 7.6 km Entfernung
Peter-Michael Kneib
Bahnhofstraße 19, 57518 Betzdorfin 7.6 km Entfernung
Susanne Meißenburg-Karrasch
Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorfin 7.6 km Entfernung
Susanne Ortmüller
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf
in 7.6 km Entfernung
Klaus Ortmüller
Fachanwalt für InsolvenzrechtMolzbergstraße 1, 57518 Betzdorf
in 7.6 km Entfernung
Eva Ortmüller
Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorfin 7.6 km Entfernung
Hans Ortmüller
Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorfin 7.6 km Entfernung
Jan Pithan
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtMolzbergstraße 1, 57518 Betzdorf
in 7.6 km Entfernung
Markus Rödder
Fachanwalt für InsolvenzrechtMolzbergstraße 1, 57518 Betzdorf
in 7.6 km Entfernung
Julia Salzmann
Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorfin 7.6 km Entfernung
Michael Schneider
Wilhelmstraße 3, 57518 Betzdorfin 7.6 km Entfernung
Daniel Walker
Fachanwalt für StrafrechtBahnhofstraße 19, 57518 Betzdorf
in 7.6 km Entfernung
Kristina Weber
Fachanwalt für FamilienrechtMolzbergstraße 1, 57518 Betzdorf
in 7.6 km Entfernung
Jörg Flechsenberger
Betzdorfer Straße 59, 57567 Daadenin 8.6 km Entfernung
Mitja Nickol
Fachanwalt für FamilienrechtHeinrich-Heine-Straße 18, 57567 Daaden
in 8.6 km Entfernung
Jörg Rainer Järschke
Geschwister-Scholl-Straße 5, 56470 Bad Marienberg (Westerwald)in 9.9 km Entfernung
Wolfgang Kögler
Fachanwalt für SteuerrechtFritz-von-Opel-Straße 10, 56470 Bad Marienberg (Westerwald)
in 9.9 km Entfernung
Sonja Zerella
Fachanwalt für Arbeitsrecht|7214Westendstraße 1, 56470 Bad Marienberg (Westerwald)
in 9.9 km Entfernung
Marcel Arnal
Bahnhofstraße 36, 57548 Kirchen (Sieg)in 10.9 km Entfernung
Georg Becker
Fachanwalt für Verkehrsrecht|204Koblenzer Straße 57, 57555 Mudersbach
in 13.2 km Entfernung
Nicole Wagner
Kölner Straße 46, 57555 Mudersbachin 13.2 km Entfernung
Hans-Peter Harr
Fachanwalt für VerkehrsrechtKölner Straße 190, 57290 Neunkirchen
in 13.7 km Entfernung
Franz-Rudolf Dietz
Bahnhofstraße 28 a, 56457 Westerburgin 15.9 km Entfernung
Gerhard Hessler
Fachanwalt für Familienrecht|3456Adolfstraße 9, 56457 Westerburg
in 15.9 km Entfernung
Heinz-Roger Kempf
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Tiergartenstraße 17, 56457 Westerburg
in 15.9 km Entfernung
Hubertus Kempf
Wilhelmstraße 27a, 56457 Westerburgin 15.9 km Entfernung
Elke Kipping
Fachanwalt für Familienrecht|3456Willmenroder Straße 16, 56457 Westerburg
in 15.9 km Entfernung
Stephan Krempel
Wilhelmstraße 27 a, 56457 Westerburgin 15.9 km Entfernung
Markus Mille
Unter der Lay 10, 56457 Westerburgin 15.9 km Entfernung
Gerhard Riedel
Tiergartenstraße 17, 56457 Westerburgin 15.9 km Entfernung
Florian Striedter
Fachanwalt für FamilienrechtNeustraße 33, 56457 Westerburg
in 15.9 km Entfernung
Sozialrecht im Überblick
Im Sozialrecht wird die soziale Sicherung der Bürger durch den Staat geregelt so diese nicht mehr allein dazu fähig sind. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches findet man gleich im SGB I, das SGB II hingegen beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Das Rentenrecht ist als wichtige Sozialversicherung ebenfalls im SGB VI zu finden. Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Das SGB VI führt die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung (voll oder teilweise) in § 43 SGB VI auf. Damit wird klar unterschieden zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Bezieht man unerlaubter Weise beide Sozialleistungen, so macht man sich des Sozialbetrug, genauer des Sozialleistungsbetrugs schuldig. Das Behindertenrecht, ein weiterer Teil des Sozialrechts, findet sich im SGB IX. Durch ein Feststellungsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. Dies bedeutet auch immer aktuell informiert zu sein über Gesetzesänderungen. Z.B. gab es Anfang 2020 neue Regelungen zum Elternunterhalt. Bisher unterhaltspflichtige Kinder könnten nach den Neuregelungen von dieser Pflicht befreit worden sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Mit uns finden Sie den richtigen Anwalt für das Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Region. Die Sozialhilfe genauer betrachtet: Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.
Wer profitiert vom Sozialhilferecht?
Gang in einem Krankenhaus Helfen soll es allen Bürgern, die für ihr Existenzminimum nicht selbst sorgen können und die auf keine andere ausreichende Hilfe durch Angehörige oder andere Sozialleistungsträger zurückgreifen können und deren gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland ist. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Unterstützungsleistungen sollen ein möglichst unbeeinträchtiges, gesellschaftliches Leben ermöglichen. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.
Wann wird Sozialhilfe gewährt?
älteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferne Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Die Regelungen des § 82 SGB XII geben vor, welche finanziellen Einkünfte als Einkommen bewertet werden und Einfluss auf die Höhe Sozialhilfeleistung nehmen. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Einige zu entrichtende Steuern oder Pflichtbeiträge sind bei den Berechnungen der Sozialhilfeleistung abzuziehen. Ist man erwerbsfähig, dies trifft auf alle 15 bis 64-jährigen zu die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, so hat man keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Die Regelungen hierfür findet man im SGB II. Antragstellung erfolgt für die Grundsicherung im Jobcenter. Der Antrag auf Arbeitslosengeld I ist hingegen als Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu stellen. Auch Asylbewerber und Ausländer sind ohne feste Aufenthaltsgenehmigung nicht sozialhilfefähig. Für diese Fälle sorgt ein eigenes Gesetz, das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.
Wo kann man Sozialhilfe beantragen?
Arzt gibt ein Herz an eine ältere Person Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII
Frau ruft Notruf wegen Herzanfall Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Dies sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
junge Frau hilft Rollstuhlfahrerin Einmalige und laufende Sach- oder Geldleistungen werden gewährt um Dinge des notwendigen Lebensbedarfes zu sichern. Das SGB II übernimmt auch eventuell notwendige Sonderbedarfe wie die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung oder auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen u.ä. Nur selten wird Sozialhilfe auch für im Ausland lebende Deutsche gewährt. Das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt nun auch seit 2011 die schulischen Belange von Kindern von Sozialhilfeempfängern. So können Extras wie Schulausflüge und Klassenfahrten ebenso bezahlt werden wie eine vielleicht notwendige Lernförderung wenn die Versetzung gefährdet ist oder auch eine notwendige Schülerbeförderung.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
männlicher Patient bekommt eine Suaerstoffmaske Neu ist seit 2003 die sogenannte Grundsicherung. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die Höhe der Leistung entspricht etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel Drei. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Mutter kümmert sich um kranke Tochter Hier geht es um die §§ 47 bis 51. Diese handeln von vorbeugender Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder auch Hilfe bei Sterilisation. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht versicherte Sozialhilfeempfänger den gesetzlich Versicherten gleich und sichert damit deren medizinische Versorgung.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Rollstuhlfahrer Die Leistungen für behinderte Menschen wurden im Wesentlichen aus dem BSHG übernommen. Wie übrigens auch Kapitel Sieben. Eine Neuerung ist, dass Eingliederungshilfeleistungen auch teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget ermöglicht werden. Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen gibt es auch ein Persönliches Budget in Form einer Geldleistung. Der Empfänger dieser Geldleistung organisiert damit seine Reha- oder Teilhabeleistungen selbst. Wenn dieses Persönliche Budget trägerübergreifend gewährt wird, so erleichtert es dem Sozialhilfebezieher die Organisation indem er nur mit einem Träger kommunizieren muss, da dieser dann die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Hier wurde Wert auf mehr Selbstbestimmung der Betroffenen gelegt.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
traurige junge Frau hält den Kopf in den Händen Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. Deshalb geht es im 8. Kapitel um Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen um sie bei sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen und mit gezielten Sozialleistungen die Situation zu verbessern wenn sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Um in solchen Lebenslagen Unterstützung zu bekommen, umfassen die Leistungen alle notwendigen Maßnahmen wie z.B. Beratung, persönliche Betreuung auch der Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Im 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ befinden sich Hilfestellungen, wie die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 oder § 71 die Altenhilfe oder § 72 Blindenhilfe. Sie wird ausschließlich nachrangig gewährt.Was tun, wenn man in eine rechtliche Notlage gerät?
Kann man sich die Anwaltskosten leisten wenn eine Notlage eingetreten ist? älterer Mann und Frau trainieren Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so die Gebühren für seine Rechtsberatung von der Staatskasse begleichen lassen. Die Beratungshilfe deckt die Kosten einer Erstberatung und auch eine außergerichtliche Beratung eines Juristen ab. Die Möglichkeit einer Hilfeleistung für die Vertretung vor Gericht gibt es auch. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mit dieser Hilfe werden auch die anfallenden Gerichtskosten abgedeckt. Allerdings muss man wissen, dass üblicherweise die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss. Nicht zurückzahlen muss der Antragsteller dann, wenn er den Prozess gewinnt, die Gegenseite hat dann die Kosten zu tragen. Auch nicht zurückzahlen muss man, wenn die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Verliert der Sozialhilfeempfänger den Prozess, so hat er damit zu rechnen, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise von ihm übernommen werden müssen. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht bestens aufgehoben. Geht es um die Beantwortung von sozialrechtlichen Fragen, also zu Themen wie dem Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder Fragen zu Bescheiden, dann kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht weiterhelfen und beraten. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.