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Anwälte und Kanzleien für Sozialrecht in Sulz am Neckar finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Sulz am Neckar.
Symbolbild Rechtsanwalt

Horst Schock

Dettenseer Straße 16, 72186 Empfingen
in 7.1 km Entfernung
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Rainer Karl Ziefle

Horber Straße 54, 72186 Empfingen
in 7.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Güler

Hauptstraße 4, 78727 Oberndorf am Neckar
in 7.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Holger Hafer

Weiherhof 1, 72348 Rosenfeld
in 9.7 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Jutta Gauß

Tunnelsteige 11, 72160 Horb am Neckar
in 10.5 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Bekir Güzel

Ihlinger Straße 112, 72160 Horb am Neckar
in 10.5 km Entfernung
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Astrid Lukassen-Kleffmann

Fachanwalt für Verwaltungsrecht|6538
Vogelsangstraße 13, 72160 Horb am Neckar
in 10.5 km Entfernung
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Joachim Schedler

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rauher Grund 13, 72160 Horb am Neckar
in 10.5 km Entfernung
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Christina Stoll

Sonnenweg 10, 72160 Horb am Neckar
in 10.5 km Entfernung
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Stefan Wally

Bahnhofplatz 1, 72160 Horb am Neckar
in 10.5 km Entfernung
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Daniel Wochner

Bahnhofplatz 1, 72160 Horb am Neckar
in 10.5 km Entfernung
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Michael Ashcroft

Fachanwalt für Familienrecht|204
Baumäckerweg 14/3, 72401 Haigerloch
in 11.7 km Entfernung
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Harald Schillinger

Am Wassergraben 22, 72290 Loßburg
in 15.1 km Entfernung
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Peter Würthner

Hauptstraße 5, 72280 Dornstetten
in 16.6 km Entfernung
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Kim Bodammer

Herdweg 29, 72275 Alpirsbach
in 17.3 km Entfernung
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Susanne Alex

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Robert-Wahl-Straße 11, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
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Roland Brückl

Wilhelm-Kraut-Straße 88, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
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Florian Egermann

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Tegernaustraße 5, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
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Werner Erbe

Wilhelm-Kraut-Straße 18, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
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Jens Friedemann

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Friedrichstraße 10, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
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Klaus Gekeler

Fachanwalt für Familienrecht|204
Wilhelmstraße 47, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
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Dirk Gunst

Robert-Wahl-Straße 11, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Marianne Hausherr

Wilhelm-Kraut-Straße 18, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Eberhard Haußmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wilhelmstraße 47, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
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Christine Hole

Jahnstraße 20, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Florian Majer

Fachanwalt für Strafrecht|204
Wilhelmstraße 47, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
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Iris Renner

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Friedrichstraße 13, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Röthemeyer

Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538
Friedrichstraße 28, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
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Petra Schäfer-Heinrich

Friedrichstraße 10, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Rainer Vollmer

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Viehmarktplatz 8, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Winkelmann

Stingstraße 43, 72336 Balingen
in 18.2 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Edgar Eckwert

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Oberndorfer Straße 23, 78655 Dunningen
in 18.4 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Angelika Unger

Oberndorfer Straße 23, 78655 Dunningen
in 18.4 km Entfernung
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Wolfgang K. Schiller

Egertstraße 12, 72355 Schömberg
in 18.7 km Entfernung
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Stefan Aberle

Gewerbepark H.A.U. 8, 78713 Schramberg
in 19.7 km Entfernung
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Stefan Haller

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bärenweg 5/1, 78713 Schramberg
in 19.7 km Entfernung
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Frank Langenbacher

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Gewerbepark H.A.U. 8, 78713 Schramberg
in 19.7 km Entfernung
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Diana Schurr

Fachanwalt für Familienrecht
Bärenweg 5/1, 78713 Schramberg
in 19.7 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Sulz am Neckar
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht

Im Sozialrecht wird die soziale Sicherung der Bürger durch den Staat geregelt so diese nicht mehr allein dazu fähig sind. Zusammengefasst sind die überwiegenden Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch I – XII. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Da es sich um eine Grundsicherung handelt, wird das SGB II und seine Regelungen erst angewandt, wenn vorrangige Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld oder Kindergeld, nicht ausreichend sind. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Um voll oder teilweise erwerbsgemindert zu sein müssen die Voraussetzungen des § 43 SGB VI erfüllt sein. Dieser Paragraph zeigt den deutlichen Unterschied zur Berufsunfähigkeit auf. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Interessant zu wissen ist, dass sich BAföG und Arbeitslosengeld II bis auf wenige Sonderregelungen ausschließen. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Das Behindertenrecht, ein weiterer Teil des Sozialrechts, findet sich im SGB IX. Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. Bisher unterhaltspflichtige Kinder könnten nach den Neuregelungen von dieser Pflicht befreit worden sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Auch in Ihrer näheren Umgebung finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.

Wer profitiert vom Sozialhilferecht?

Ärztin kümmert sich um RollstuhlfahrerÄrztin kümmert sich um Rollstuhlfahrer Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Sozialhilfe soll mit gezielten Maßnahmen dafür sorgen ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.

Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?

Kinderhand hält einen kleine PflanzeKinderhand hält einen kleine Pflanze Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Nicht zum Einkommen zählen u.a. die Leistungen nach dem SGB XII selbst, die Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz BVG, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Geregelt sind diese Fälle im SGB II. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Das Arbeitslosengeld I hingegen wird bei der Arbeitsagentur beantragt. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.

Wo kann man Sozialhilfe beantragen?

Ärztin spricht mit Patientin auf der IntensivstationÄrztin spricht mit Patientin auf der Intensivstation Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Nicht nur der Nachweis (z.B. ärztliches Gutachten) des Mehrbedarfes ist zur Antragstellung für Sozialhilfe mitzubringen, sondern auch Unterlagen der Einkommens- und Vermögensnachweise und Mietbelege.

Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII

älterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhausälterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhaus Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Frau im Rollstuhl freut sich über BlumenFrau im Rollstuhl freut sich über Blumen Zusammengefasst sind hier Regelsätze und die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Auch einmaliger Sonderbedarf, wie die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung, oder Bekleidung kann übernommen werden. Nur selten wird Sozialhilfe auch für im Ausland lebende Deutsche gewährt. Relativ neu ist ein Bildungs- und Teilhabepaket, von welchem Kinder in schulfähigem Alter profitieren können, wenn ihre Eltern Sozialhilfe beziehen. Neben den üblichen Dingen des Schulbedarfs können so Kosten für Schülerbeförderung, gemeinschaftliche schulische Mittagessen oder bei Bedarf auch Lernförderung übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

lachende Personen sitzen im Rollstuhllachende Personen sitzen im Rollstuhl Neu ist seit 2003 die sogenannte Grundsicherung. Diese Grundsicherung ersetzt die Leistungen aus Kapitel Drei, wenn das erwerbsfähige Alter überschritten ist, oder eine Person ab 18 Jahren dauerhaft erwerbsgemindert ist und der Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestritten werden kann. Die Leistungen der Grundsicherung sind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel drei vergleichbar. Interessant für Erben ist, dass sie nicht für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht werden solange ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

Krankenhaus Blick in NeonatologieKrankenhaus Blick in Neonatologie In Kapitel Fünf geht es um die Gesundheit von Sozialhilfeempfängern. Es gibt die §§ 47 bis 51 und beinhaltet sowohl Gesundheitsvorsorge als auch Behandlung bei Krankheit und einiges mehr. Die Kosten für eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung ist auch eine Leistung, die die Sozialhilfe unter Umständen übernehmen kann. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht versicherte Sozialhilfeempfänger den gesetzlich Versicherten gleich und sichert damit deren medizinische Versorgung.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Physiotherapeut hilfte Mann mit BehinderungPhysiotherapeut hilfte Mann mit Behinderung Das 6. Kapitel führt im Wesentlichen die Leistungen fort, wie sie im BSHG schon bestanden. Dies gilt auch für das 7. Kapitel Hilfe zur Pflege. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit Eingliederungshilfeleistungen als trägerübergreifendes Persönliches Budget selbst zu handhaben. Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen gibt es auch ein Persönliches Budget in Form einer Geldleistung. Der Empfänger dieser Geldleistung organisiert damit seine Reha- oder Teilhabeleistungen selbst. Wenn dieses Persönliche Budget trägerübergreifend gewährt wird, so erleichtert es dem Sozialhilfebezieher die Organisation indem er nur mit einem Träger kommunizieren muss, da dieser dann die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Es soll damit eine höhere Selbstbestimmung des Sozialhilfebeziehers erreicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

traurige junge Frau hält den Kopf in den Händentraurige junge Frau hält den Kopf in den Händen Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. Ziel ist es, Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und Schwierigkeiten bei sozialer Interaktion, Unterstützung zu gewähren um ihnen zu helfen und ihnen damit die Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit in diesen Fällen alle Maßnahmen die zur Verbesserung der Situation nötig sind auch möglich sind, wird gerne auch ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt. § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes besagt, dass Leistungen erbracht werden sollen, wenn weder sie selbst, noch andere Haushaltsangehörige den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.

Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.

Kann man sich die Anwaltskosten überhaupt leisten wenn man in einer Notlage ist? Arzt berät alte Dame in der GeriatrieArzt berät alte Dame in der Geriatrie Bei Ärger mit den Behörden könnte man gut den Rat eines Anwaltes benötigen. Dies wird durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht. Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Anwaltes, wenn man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt hat. Für den Ratsuchenden bleiben lediglich 15 Euro Gebühr für die Rechtsberatung zu entrichten. Die Beratungshilfe deckt die Kosten einer Erstberatung und auch eine außergerichtliche Beratung eines Juristen ab. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. Es handelt sich um die Prozesskostenhilfe. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Hilfe deckt dann die anfallenden Kosten ab, auch die Gerichtskosten. Auch an die in der Regel notwendige Rückzahlung der Prozesskostenhilfe sollte ein Antragsteller denken. Nicht zurückzahlen muss der Antragsteller dann, wenn er den Prozess gewinnt, die Gegenseite hat dann die Kosten zu tragen. Zurückzahlen muss man auch dann nicht, wenn dem Antragsteller die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Ansonsten muss der Sozialhilfeempfänger wissen, dass er, bei einem verlorengegangenen Prozess, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise oder sogar gänzlich zu übernehmen hat. Ein Anwalt mit einer Kanzlei für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen. Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld , all dies und einige mehr sind sozialrechtliche Themen. Bei Fragen oder wenn man Hilfe bei Bescheiden braucht, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle eines Arbeitsunfalles oder bei Berufsunfähigkeit bieten Anwälte für Sozialrecht ihre Hilfe und Unterstützung u.a. auch beim Ausfüllen von Anträgen an.

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