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Fachanwalt für Sozialrecht · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Kesselgasse 5, 53111 Bonn
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht · Fachanwalt für Sozialrecht
Marienburger Straße 22, 50968 Köln
Kanzlei Prof. Dr. Petra Berens
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Sozialrecht · Fachanwältin für Medizinrecht
Adolf-Silverberg-Straße 37, 50181 Bedburg
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Das Sozialrecht
Im Sozialrecht wird die soziale Sicherung der Bürger durch den Staat geregelt so diese nicht mehr allein dazu fähig sind. Zusammengefasst sind die überwiegenden Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch I – XII. Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zum Beispiel, sie werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Das SGB I widmet sich dem allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Da es sich um eine Grundsicherung handelt, wird das SGB II und seine Regelungen erst angewandt, wenn vorrangige Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld oder Kindergeld, nicht ausreichend sind. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Natürlich findet man auch das Rentenrecht als Sozialversicherung der “gesetzlichen Rentenversicherung” im SGB. Im Rentenrecht verankert sind auch die gesetzlichen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente. Voll oder teilweise erwerbsgemindert ist eine Person dem Gesetz nach, wenn sie die Voraussetzungen nach § 43 SGB VI erfüllt. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Es kann sogar als strafbarer Sozialbetrug nach § 263 StGB gewertet werden wenn man beide Leistungen bezieht. Das Kapitel 9 des SGB behandelt ein weiteres Sozialrecht: Das Behindertenrecht. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Vor Beantragung unterschiedlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Elterngeld sollte man sich rechtssicheren Rat einholen ob die Ansprüche erfüllt sind. Dies bedeutet auch immer aktuell informiert zu sein über Gesetzesänderungen. So etwa die Neuerungen seit 2020 zum Elternunterhalt zu dem man herangezogen wurde. Die neuen Regelungen könnten bedeuten, dass Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Mit uns finden Sie einen kompetenten Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Stadt. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Sozialhilfe ist als letzte Möglichkeit gedacht mit der der Staat seine Bürger schützen und auffangen kann.
Das Sozialhilferecht hilft in folgenden Fällen
Krankenschwester spricht mit alter Dame Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Menschen mit körperlichen Behinderungen wie z.B. Blindheit oder auch Pflegebedürftigkeit können durch Sozialhilfeleistungen Unterstützung finden. Sozialhilfe soll mit gezielten Maßnahmen dafür sorgen ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.
Wann wird Sozialhilfe gewährt?
mehrere Personen warten in einer Warteschlange Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Die Regelungen hierfür findet man im SGB II. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Als Voraussetzung für einen gerechtfertigten Anspruch auf Sozialhilfe gilt, dass es weder Verwandte ersten Grades noch Ehepartner gibt, die finanzielle Unterstützung leisten könnten.
Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?
älterer Mann liegt in Kranenhausbett Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
älterer Mann blickt freundlich über seine Brille Mit diesen sieben Kapiteln möchte man auf die vielen verschiedenen Lebenssituationen eingehen, die der Sozialhilfe bedürfen können. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wenn guter Rat teuer ist
Sie befinden sich in einer Notlage und wissen nicht ob Sie sich die Anwaltskosten leisten können? älterer Mann und Frau trainieren Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so die Gebühren für seine Rechtsberatung von der Staatskasse begleichen lassen. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Eine Hilfe für die Vertretung vor Gericht wird auch ermöglicht. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Der Antragsteller muss einen Antrag stellen und Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. In den meisten Fällen ist Prozesskostenhilfe später wieder zurückzuerstatten. Geht ein Prozess zugunsten des Prozesskostenhilfeempfängers aus, so hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Auch nicht zurückzahlen muss man, wenn die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Verliert der Sozialhilfeempfänger seinen Prozess ohne der Anerkennung besonderer Umstände, so hat er damit zu rechnen auch die Kosten des Anwalts der Gegenseite zu begleichen, teilweise oder sogar ganz. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts / einer Kanzlei für Sozialrecht kann einem in Not geratenen Bürger oft die entscheidende Hilfestellung sein um Ansprüche, auch im Bereich Sozialversicherungsrecht, durchzusetzen. Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld , all dies und einige mehr sind sozialrechtliche Themen. Bei Fragen oder wenn man Hilfe bei Bescheiden braucht, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.