Anwälte und Kanzleien für Sozialrecht in Münster Süd-Ost finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Münster Süd-Ost.Julia Adler
Fachanwalt für ErbrechtVerspoel 12, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Jan Allendorf
Salzstraße 52, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Ralf Altevers
Breul 1, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Frank Andexer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|204Königsstraße 51-53, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Friederike Arend
Verspoel 12, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Oliver Arend
Fachanwalt für InsolvenzrechtMauritzstraße 8, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Martin M. Arnold
Fachanwalt für VerwaltungsrechtKönigsstraße 51-53, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Klaus Barthel
Spiekerhof 19, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Fritz Baur
Neubrückenstraße 69-71, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Peter Becker
Fachanwalt für FamilienrechtSchorlemerstraße 11, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Martin Beckmann
Fachanwalt für VerwaltungsrechtKönigsstraße 51-53, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Hubert Berning
Königsstraße 44, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Stefanie Bieling
Lambertikirchplatz 4, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Franz Birkenfeld
Fachanwalt für Versicherungsrecht|6538Bült 13, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Barbara Bischoff
Fachanwalt für Strafrecht|6538Königsstraße 60, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Olaf Bischopink
Fachanwalt für VerwaltungsrechtKönigsstraße 51-53, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Andrea Bockey
Bergstraße 75, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Lennart Brüggemann
An der Apostelkirche 4, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Holger Bußkamp
Verspoel 12, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Franz-Robert Bärtels
Königsstraße 51-53, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Babette Christophers
Voßgasse 3, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Christian Cremers
An der Apostelkirche 4, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Claus Dapper
Rothenburg 40, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Hans-Joachim David
Fachanwalt für SteuerrechtKönigsstraße 51-53, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Heide Derks
Fachanwalt für StrafrechtBahnhofstraße 7, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Christian Drees
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538An der Apostelkirche 4, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Andrea Dreimann
Fachanwalt für MedizinrechtAlter Fischmarkt 21, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Jürgen Durynek
Königsstraße 51-53, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Gerhard G. Düntzer
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Schlossplatz 48, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Oliver Eckert
Fachanwalt für Strafrecht|6538Alter Fischmarkt 1, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Nicola Effelsberg
Alter Steinweg 46, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Jochen Esser
Neubrückenstraße 50-52, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Hubertus Ewers
Arztkarrengasse 12, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Daniel Fincke
Schlossplatz 38, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Christian Franke
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Bült 13, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Philipp Freund
Fachanwalt für Familienrecht|204Schlossplatz 48, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Wolfram Paul Friedrichs
Schlossplatz 38, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Ronny Fröbe
Rothenburg 20-21, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Lars Frönd
Kirchherrngasse 14, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Jürgen Föcking
Alter Fischmarkt 1, 48143 Münsterin 1.3 km Entfernung
Sozialrecht kurzgefasst
Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Zusammengefasst sind die überwiegenden Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch I – XII. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Das SGB I widmet sich dem allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Natürlich findet man auch das Rentenrecht als Sozialversicherung der “gesetzlichen Rentenversicherung” im SGB. Im Rentenrecht verankert sind auch die gesetzlichen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente. Das SGB VI führt die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung (voll oder teilweise) in § 43 SGB VI auf. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird hier klar ersichtlich. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 ) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Um hier Sozialbetrug bzw. Sozialleistungsbetrug zu unterbinden, nutzen die Ämter ihr Recht auf Datenabgleich. Ein weiteres Sozialrecht ist das Behindertenrecht das in SGB 9 behandelt wird. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Auch über Änderungen von Regelungen bzw. Gesetzen bleibt man so auf dem Laufenden. Z.B. gab es Anfang 2020 neue Regelungen zum Elternunterhalt. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Mit uns finden Sie einen kompetenten Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Stadt. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.
Wann kann das Sozialhilferecht helfen?
Krankenschwester umarmt ältere Frau Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.
Wann wird Sozialhilfe gewährt?
mehrere Personen warten in einer Warteschlange Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Erwerbsfähigkeit schließt Sozialhilfebezug aus und bezieht sich damit auf Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, die täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnten. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Das SGB II regelt diese Fälle. Hartz 4 ist beim Jobcenter zu beantragen. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Ärztin spricht mit Patientin auf der Intensivstation Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
Portrait einer glücklichen älteren Frau Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Das SGB XII führt sie unter Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
junge Hände halten einen Baum Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Das SGB II übernimmt auch eventuell notwendige Sonderbedarfe wie die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung oder auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen u.ä. Für in Not geratene Deutsche, die im Ausland leben, besteht nur in wenigen Ausnahmefällen eine Leistungsberechtigung. Durch das 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket wird auch Schulkindern von Sozialhilfeempfängern geholfen. Schulkindern werden so Schulausflüge und Klassenfahrten ermöglicht ebenso wie eine Lernförderung bei Bedarf, auch die Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mitagessen oder Schülerbeförderung können übernommen werden.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
männlicher Patient bekommt eine Suaerstoffmaske Neu ist seit 2003 die sogenannte Grundsicherung. Diese Grundsicherung im Alter sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die aus Altersgründen oder voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, wenn deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die finanzielle Unterstützung ist meist der aus Kapitel Drei gewährten Leistung angeglichen. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
abstraktes Bild eines Krankhauszimmers In Kapitel Fünf geht es um die Gesundheit von Sozialhilfeempfängern. Es gibt die §§ 47 bis 51 und beinhaltet sowohl Gesundheitsvorsorge als auch Behandlung bei Krankheit und einiges mehr. Erwähnung finden soll auch, dass die Kosten einer bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung von der Sozialhilfe übernommen werden können. Sozialhilfe-Bezieher ohne Krankenversicherung sind seit 2004, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Mann und Frau im Krankenhaus Die Leistungen für Menschen mit Behinderung aus dem BSHG wurden überwiegend unverändert in das SGB XII übernommen. Dies gilt auch für das 7. Kapitel Hilfe zur Pflege. Neu jedoch ist beiden Kapiteln, dass es Eingliederungshilfeleistungen auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget gibt. Als Geldleistung soll das Persönliche Budget behinderten Menschen die Möglichkeit geben, Reha- oder Teilhabeleistungen selbstbestimmt einzukaufen. Die Erleichterung für den Sozialhilfeempfänger beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget ist, dass er nur einen Ansprechpartner hat, dieser übernimmt dann die Koordination und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern. Es soll damit eine höhere Selbstbestimmung des Sozialhilfebeziehers erreicht werden.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
medizinische Pflege Pulsmessen Der Verlust des Wohnraums, oder der Arbeitsstelle, zieht sehr oft auch soziale Schwierigkeiten nach sich. Ziel ist es, Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und Schwierigkeiten bei sozialer Interaktion, Unterstützung zu gewähren um ihnen zu helfen und ihnen damit die Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wird in geeigneten Fällen ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt um möglichst gezielt eine Verbesserung zu erzielen, oder einer Verschlechterung zu vermeiden. Im 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ befinden sich Hilfestellungen, wie die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 oder § 71 die Altenhilfe oder § 72 Blindenhilfe. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.
Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? älterer Mann und Frau trainieren Für Fälle die einen Anwalt nötig machen gibt es durch das sogenannte Beratungshilfegesetz eine Lösung. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können. Anders als Prozesskostenhilfe deckt die Beratungshilfe nur ein Erstgespräch und eine außergerichtliche Beratung ab. Eine Hilfe für die Vertretung vor Gericht wird auch ermöglicht. Es handelt sich um die Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird jedoch im Vorfeld geprüft. Sie deckt auch anfallende Kosten für das Gerichtsverfahren ab. Zu beachten ist jedoch, dass Prozesskostenhilfe in der Regel zurückgezahlt werden muss. Im Falle eines Prozessgewinnes bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe die Rückzahlung erspart, dann hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Die Anerkennung besonderer Umstände kann den Erlass einer Rückzahlungspflicht bewirken. Verliert der Sozialhilfeempfänger seinen Prozess ohne der Anerkennung besonderer Umstände, so hat er damit zu rechnen auch die Kosten des Anwalts der Gegenseite zu begleichen, teilweise oder sogar ganz. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts / einer Kanzlei für Sozialrecht kann einem in Not geratenen Bürger oft die entscheidende Hilfestellung sein um Ansprüche, auch im Bereich Sozialversicherungsrecht, durchzusetzen. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.