Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Felsberg finden
Anwälte für Arbeitsrecht, die im Umkreis von Felsberg Mandate annehmen
Stefanie Lingemann
Sandstraße 3, 34212 Melsungenin 9.2 km Entfernung
Marc Sonnenschein
Sonnenhang 36, 34212 Melsungenin 9.2 km Entfernung
Angela Hehenkamp
Domplatz 12, 34560 Fritzlarin 10.1 km Entfernung
Andreas Hoyer
Fachanwalt für ArbeitsrechtGeorgengasse 1, 34560 Fritzlar
in 10.1 km Entfernung
Andreas Bickel
Engelhard-Breul-Straße 6, 34576 Hombergin 11.4 km Entfernung
Dietrich Bickel
Engelhard-Breul-Straße 6, 34576 Hombergin 11.4 km Entfernung
Kerstin Bühnert
Auf der Heide 3 a, 34225 Baunatalin 13.1 km Entfernung
Solveig Meier
Fachanwalt für ArbeitsrechtUnter den Linden 4, 34225 Baunatal
in 13.1 km Entfernung
Matthias Latzel
Am Finkenhain 16, 34305 Niedensteinin 13.2 km Entfernung
Michael Kreutzmann
Bahnhofstraße 72, 34582 Borken (Hessen)in 15.7 km Entfernung
Werner Exner
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Credéstraße 5, 34134 Kassel
in 15.8 km Entfernung
Carmen Bärthel-Berninger
Fachanwalt für FamilienrechtAuf der Steinbreite 9, 34253 Lohfelden
in 17.4 km Entfernung
Ergün Eser
Fachanwalt für Familienrecht|204Kohlenstraße 39, 34121 Kassel
in 18.9 km Entfernung
Timo Andreas Hedderich
Franz-Vettel-Straße 28, 34121 Kasselin 18.9 km Entfernung
Sandra Maurer
Frankfurter Straße 123, 34121 Kasselin 18.9 km Entfernung
Werner Güldenpfennig
Rolandstraße 1 b, 34131 Kasselin 19.5 km Entfernung
Joachim Jasper
Fachanwalt für ArbeitsrechtWilhelmshöher Allee 268, 34131 Kassel
in 19.5 km Entfernung
Jens Moldenhauer
Landgraf-Karl-Straße 8, 34131 Kasselin 19.5 km Entfernung
Arnold Müller
Döncheweg 11, 34131 Kasselin 19.5 km Entfernung
Burkhard Siebert
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Max-Planck-Straße 16 a, 34131 Kassel
in 19.5 km Entfernung
Michael Wollenhaupt
Elisabeth-Consbruch-Straße 3, 34131 Kasselin 19.5 km Entfernung
Michael Kügler
Fachanwalt für Verkehrsrecht|204Otto-Hahn-Straße 9, 34123 Kassel
in 19.8 km Entfernung
Lars-Gorski Tonhausen
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Huthstraße 11, 34123 Kassel
in 19.8 km Entfernung
Arbeitsrecht - ein Überblick
Über viele Gesetzbücher erstreckt sich das deutsche Arbeitsrecht. Der Mutterschutz wird z.B. durch das MuSchG gesichert. Anschließend regelt das BEEG dann die Elternzeit. Ebenso gibt es gesetzliche Sicherheit bei Arbeitsunfähigkeit, oder wenn man Altersteilzeit für sich beanspruchen möchte. Berufsgenossenschaften sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Die Anmeldung seiner Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft muss in jedem Fall durch den Arbeitgeber erfolgen. Das Thema Mindestlohn indessen ist im MiLoG geregelt. Für den Bereich Zeitarbeit gibt es hierfür übrigens ganz ähnliche Regelungen. Überdies gibt es gesetzliche Vorgaben, wenn auch nicht arbeitsrechtlich, für einen möglichen, späteren Aufhebungsvertrag. Mit dem Thema der Scheinselbständigkeit beschäftigen sich dann sowohl das Arbeitsrecht als auch das Sozialrecht.
Arbeitsrecht während einer Pandemie
Durch die Corona Pandemie gibt es auch einige Sonderregelungen das Arbeitsrecht betreffend. Einige der Regelungen betreffen die Bestimmungen über Dauer und Höhe gewährter Kurzarbeit. Es gibt vorübergehend sogar die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung und den § 27 BEEG "Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie".
Sonderregelungen in Pandemiezeiten, zuletzt Corona
- Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
- Dauer des Kurzarbeitergeldes betrug in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
- Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
- Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
- Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
- Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
- keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet
Der Arbeitsvertrag - die Grundlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag wird zur Unterzeichnung vorgelegt Auch wenn ein Arbeitsvertrag noch so lose formuliert sein mag, einige arbeitsrechtliche Dinge müssen beachtet werden. Ein Arbeitsvertrag verlangt keine umfangreichen Beschreibungen, er muss noch nicht einmal sofort schriftlich festgehalten werden. Dennoch ist es für beide Seiten sinnvoll vorab möglichst viel zu klären. Da durch einen seriösen und ausführlichen Arbeitsvertrag mögliche Fragen und spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Für viele Arbeitsverträge gibt es bereits seit längerem Vorlagen. Dies führt zu oft sehr ähnlichen, fast identischen Arbeitsverträgen. Die Verträge werden lediglich um eine genaue Aufgabenbeschreibung des Arbeitsplatzes, Urlaub und dergleichen ergänzt und mit den Daten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber vervollständigt. Auch die Dauer der Probezeit sollte hier schriftlich geregelt sein. Wichtig ist natürlich die Einigung über Urlaubsanspruch sowie das schriftliche Festhalten des vereinbarten Arbeitsentgeltes, bzw. Gehaltes sowie mögliche Extraleistungen, das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld etwa. Sofern der Arbeitgeber Zusatzleistungen wie Kita-Zuschüsse, Fahrtkosten, VWL oder sogar eine Betriebsrente gewährt, sollten diese ebenfalls im Vertrag stehen. Das Telefonieren oder Surfen kann im Vertrag geregelt werden. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrages ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Diverse Punkte können zusätzlich wichtig sein, wie die Entgeltfortzahlung wenn die Kinder krank sind und der Pflege bedürfen. Zusätzliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung wichtiger Interna, dem Firmen-Knowhow oder Betriebsgeheimnissen, sollten unbedingt im Arbeitsvertrag stehen. Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, dann deshalb, weil etwas nicht schriftlich geregelt ist. Sehr wichtig ist die Klausel "Nebenabreden gibt es nicht". Damit kann sich dann niemand auf mündliche Vereinbarungen beziehen. Sollte es zum Streit kommen, erleichtert dies dem Arbeitsgericht eine klare Entscheidung. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Felsberg steht Ihnen im Konfliktfall zur Seite.
Befristetes Arbeitsverhältnis
Händeschütteln nach unterzeichnetem befristeten Arbeitsvertrag Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt den befristeten Arbeitsvertrag. Möchte man einen Arbeitsvertrag befristen, so gibt es zwei mögliche Varianten dies zu tun, zeitbefristet oder zweckgebunden. Hier wird klar unterschieden ob es sich um eine Zeitspanne handelt die überbrückt werden muss z.B. eine Schwangerschaftsvertretung oder ein bestimmtes Projekt, welches verfolgt und abgeschlossen werden soll. Befristete Arbeitsverträge kommen immer dann zum Einsatz, wenn noch nicht klar ist, ob eine Arbeitsstelle dauerhaft sinnvoll, nötig oder auch bezahlbar ist. Der Arbeitnehmer sollte sich genau über die Befristungsmodalitäten informieren bevor er einem befristeten Arbeitsvertrag zustimmt. Ist sich der Erwerbstätige nicht sicher, ob der Arbeitsplatz zu ihm passt, kann eine Befristung auch für ihn durchaus attraktiv sein. Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann durchaus eine Vorstufe zur Festanstellung sein. Vielleicht kann man im Unternehmen auf diesem Weg zu einer noch passenderen Stelle finden. Für den Arbeitgeber hat ein befristeter Arbeitsvertrag, auch Zeitvertrag genannt, diverse Pluspunkte. Der wichtigste Punkt, übrigens nicht nur aus Unternehmersicht, ist sicher die Flexibilität. Außerdem können auch Kollegen über einen längeren Zeitraum prüfen, ob der befristete Beschäftigte auf die Stelle und ins Unternehmen passt.
Wie oft darf die Befristung verlängert werden?
zwei Menschen unterzeichnen Vertrag Ein zeitlich befristeter Vertrag ohne Sachgrund lässt sich in der Regel insgesamt zwei Jahren befristen. Auch wenn bis zu drei mal verlängert werden darf, so hat dies innerhalb dieser zwei Jahre zu bleiben. Der Zweck der Befristung muss eindeutig erkennbar sein und genau benannt werden. Ist dann der Zweck erfüllt, endet das Arbeitsverhältnis. Oft wandeln sich befristete Verträge durch ein Versehen in unbefristete um, ohne dass es den Vertragsparteien klar ist. Dies geschieht schon, wenn bei einem sachgrundlos befristeten Vertrag die Befristung zu spät verlängert wurde. Oder eine Änderung, wie die der Arbeitszeit oder des Gehaltes, führt zu einer Entfristung. Dies ist dann keine Veränderung des bereits bestehenden Vertrages, sondern als gänzlich neuer Arbeitsvertrag zu verstehen. Befristete Verträge sind nur während ihrer noch laufenden Befristung verlängerbar.
Die Kündigung im Arbeitsrecht und das Kündigungsschutzgesetz
Frau verzweifelt über Kündigungsschreiben Alle Verträge, die geschlossen werden, sind grundsätzlich auch kündbar. Bei Kündigungen greifen, wenn nicht im Arbeitsvertrag geregelt, betriebliche oder tarifliche Vereinbarungen. Der Kündigungsschutz ist zum Schutz des Arbeitnehmers da. Er beginnt laut § 1 Abs. 1 KSchG nach einer sog. Wartezeit von sechs Monaten. Kündigungsschutz gilt erst für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern. Für kleinere Betriebe gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Arbeitnehmer sollen durch das KSchG gesetzlich vor willkürlichen oder sachfremd motivierten Kündigungen geschützt werden. Da sie als potentiell wirtschaftlich schwächer als der Arbeitgeber gelten. Arbeitnehmer können nach § 1 KSchG nur durch Gründe die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse gekündigt werden. Mit Fragen rund um den Kündigungsschutz kann eine Kanzlei für Arbeitsrecht ihren Mandanten rechtssicher beraten.
Unwirksamkeit einer Kündigung prüfen.
Richterhammer und Waage Hat man Zweifel, dass einer der o.g. Gründe vorliegt kann man die Kündigung anfechten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht weiß über Fristen und Einsprüche Bescheid und kann evtl. auch eine Weiterbeschäftigung oder Abfindung für seinen Mandanten erstreiten. Es gibt Personen, die besonderen Kündigungsschutz von Gesetzes wegen haben, dazu gehören unter anderem Betriebsräte, Schwangere oder auch schwerbehinderte Menschen. Sie genießen diesen Schutz wegen ihrer besonderen Lebenssituation oder wegen der ihnen übertragenen Aufgaben im Betrieb. Da dieser Sonderkündigungsschutz viel weiter reicht als der normale Kündigungsschutz, ist eine Kündigung oft nur mit Zustimmung des zuständigen Amtes möglich. Um bei einer Kündigungsschutzklage alles rechtssicher zu beachten wendet man sich an einen Arbeitsrechtsanwalt.
Mehr über die gesetzlichen Kündigungsfristen
verzweifelter Mann über Aktenordner Die gesetzliche Kündigungsfrist gem. § 622 BGB beträgt sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Der Arbeitgeber hat sich an etwas komplexere Berechnungen zu halten. Die Kündigung in der Probezeit ist klar geregelt. Es gilt eine zweiwöchige Probezeit und ist unabhängig von Terminen. Anschließend erfolgt eine Staffelung der Kündigungsfristen nach Zugehörigkeit im Unternehmen. Bis zwei Jahre Betriebszugehörigkeit ist eine Kündigung vier Wochen zum 15. oder Monatsende möglich. Ab dann nur noch zum Monatsende mit einer ständigen Erhöhung der Frist alle zwei bzw. drei Jahre, um jeweils einen Monat . Der Tarifvertrag kann jedoch auch hier andere Regelungen vorsehen. Für die Aufklärung Ihrer Angelegenheiten und was im jeweiligen Fall wirksam ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht in Felsberg vielleicht bereits durch seine Ersteinschätzung sorgen.
Die außerordentliche oder auch fristlose Kündigung
Großaufnahme verzweifelte gekündigte Arbeitnehmerin Es gibt neben der ordentlichen Kündigung auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Sie ist jedoch eher selten. Die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung sind meist eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers sowie ein gewichtiger Grund. Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sind z.B. geschäftsschädigende Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet, Mobbing, Betrug, Diebstahl, Veruntreuung zulasten des Arbeitgebers, Arbeitsverweigerung oder schon die Androhung des Krankfeierns. Der Arbeitgeber hat nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes zwei Wochen Zeit die fristlose Kündigung auszustellen. Die außerordentliche Kündigung sollte unbedingt von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Felsberg kontrolliert werden. Oft ist sie nicht rechtens. Außerordentlich kündigen kann auch der Arbeitnehmer. Auch für ihn gilt die Grundlage der Kündigung hat schwerwiegend zu sein und meist hat auch der Arbeitgeber vorher schriftlich abgemahnt zu werden. Grobe Beleidigungen, grobe Tätlichkeiten, wiederholte sexuelle Belästigung, die Verletzung des Arbeitsschutzes, dies sind nur einige Gründe die eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen können. Bei Problemen steht Ihnen die Möglichkeit einer Erstberatung in einer Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht offen.
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen
Unterzeichnung Arbeitszeugnis Ebenso wie ein Angestellter den Anspruch auf ein Zeugnis hat so ist sein Vorgesetzter verpflichtet dieses auszustellen. Dies ist in § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Übrigens können Arbeitnehmer, in vernünftigen Abständen, auch ein sogenanntes Zwischenzeugnis einfordern, nicht nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sinnvoll ist dies zum Beispiel, wenn Sie die Abteilung wechseln oder ihr Vorgesetzter die Firma verlässt. Ist ein qualifiziertes Zeugnis gewünscht, so hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dem Arbeitnehmer mit seinen Aussagen nicht zu schaden. Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Klage eines besseren Zeugnisses, wenn die Bewertung insgesamt nur ein ausreichend erlangt. Auch wenn es nicht wirklich einen Zeugniscode gibt, so ist z.B. die Formulierung "stets größte Sorgfalt" doch deutlich besser zu bewerten als eine "große Sorgfalt". Ist man sich nicht sicher, ob ein erhaltenes Zeugnis wirklich wohlwollend ist, sollte man dies einem Arbeitsrechtler anvertrauen. Dies ist die sicherste Möglichkeit um eine gerechte Bewertung der eigenen Leistungen sicher zu stellen. Mit schlechten Beurteilungen im Zeugnis über die ausgeübte Tätigkeit überzeugt man keinen zukünftigen Chef. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind mit einem guten Zeugnis ungleich besser. Die Kontaktaufnahme, zur Besprechung Ihres Anliegens, mit einem Anwalt für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Felsberg über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.
Wie kann der Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen?
Der Anwalt für Arbeitsrecht ist mit seinen fachlichen Kenntnissen und seiner Beratung seinem Mandanten eine große Hilfe. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenn Sie zum Beispiel Probleme bei betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten haben oder Sie eine Entlassung fürchten müssen wegen vermeintlichem Fehlverhalten. Ein Anwalt wird Sie mit seiner Kompetenz unterstützen. Drohende Konsequenzen kann er so außergerichtlich oder aber wenn notwendig auch gerichtlich so klein wie möglich halten. Der Mandant erhält durch die anwaltliche Vertretung eine große Unterstützung. Der Anwalt für Arbeitsrecht kann mit seiner Arbeit und Erfahrung Klagen vor dem Arbeitsgericht sehr versiert vertreten.
Welche Kosten fallen bei einem arbeitsrechtlichen Streit an?
Je nach Fall können sich die Kosten aus Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Gutachterkosten sowie Reisekosten zusammensetzen.

