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Anwälte für Arbeitsrecht, die in Lilienthal Mandate annehmen

Uwe Fitschen
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Wacholderweg 16-18, 28865 Lilienthal
Das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einzelnen Gesetzbuch zusammengefasst. So regelt das Arbeitsrecht über das MuSchG den Mutterschutz. Auch die spätere Elternzeit ist durch ein Gesetz geregelt. Dann gibt es die gesetzlichen Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit oder auch die Möglichkeit für Altersteilzeit. Wichtig sind auch die gesetzlichen Berufsgenossenschaften. Jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter muss bei einer Berufsgenossenschaft gemeldet sein. Als ein weiteres Gesetz ist das MiLoG zu nennen, welches die Regelungen zum Mindestlohn enthält. Für Zeitarbeitsangestellte gibt es übrigens ganz ähnliche Regelungen für den Bereich Lohnuntergrenzen. Sogar rechtliche Fragen zum Aufhebungsvertrag können durch das Gesetz beantwortet werden, auch wenn hierfür nicht das Arbeitsrecht zuständig ist. Eine Scheinselbständigkeit muss übrigens nicht nur arbeitsrechtlich sondern auch aus sozialrechtlicher Sicht abgeklärt werden.
Corona im Arbeitsrecht
Durch die aktuelle Corona Pandemie gibt es auch einige Sonderregelungen das Arbeitsrecht betreffend. So ist z.B. die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 Monaten auf 24 Monate heraufgesetzt worden. Außerdem gibt es Übergangsregelungen lt. § 27 BEEG u.a. bezüglich Elterngeld.
Sonderregelungen in Zeiten von Corona
- Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
- Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
- Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
- Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
- Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
- Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
- Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
- keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet
Der Arbeitsvertrag - die Basis des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Unterschrift unter Angestelltenvertrag Auch wenn Arbeitsverträge prinzipiell individuell gestaltet werden können, so sind bei jedem Arbeitsverhältnis diverse gesetzliche Regelungen zu beachten. Es bestehen für einen Arbeitsvertrag keine Formvorschriften, sogar ein mündlich vereinbarter Arbeitsvertrag ist erst einmal gültig. Trotzdem sei es jedem geraten den Arbeitsvertrag möglichst ausführlich und in Schriftform zu verfassen. Da durch einen seriösen und ausführlichen Arbeitsvertrag mögliche Fragen und spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Formulierungen in Arbeitsverträgen sind meist standardisiert und es ist sehr einfach und unkompliziert eine Vorlage zu nützen. Das Aufgabenfeld ist separat zu beschreiben, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, etwaige getroffene Zusatzabsprachen und die beiden Vertragsparteien sind zu ergänzen. Selbstverständlich gehören der Urlaubsanspruch oder die Bezahlung, bzw. das Gehalt inklusive Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Provisionen etc. in den Arbeitsvertrag. Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sollten aufgeführt werden (VWL, Betriebsrente, etc.) Der Arbeitsvertrag sollte klar regeln ob privates Telefonieren oder Internetnutzung erlaubt ist und wenn ja in welchem Ausmaß. Ein wichtiger Punkt sind die Regelungen für den Krankheitsfall. Hat man Kinder, so ist es vorausschauend vertraglich zu vereinbaren, ob es eine Lohnfortzahlung gibt, wenn man mit der Betreuung eines erkrankten Kindes beschäftigt ist und deshalb nicht arbeiten kann. Datenschutz und Firmengeheimnisse sind wichtige Themen die im Arbeitsvertrag geklärt werden sollten. Gerade die Punkte, die nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind, können später Probleme bereiten. Um sicher zu gehen, sollten sogenannte Nebenabreden explizit ausgeschlossen werden. Diese Klausel verhindert wirksam unnötige Streitigkeiten. Das macht es letztlich auch für einen Arbeitsrichter einfacher, eine klare Entscheidung zu treffen. Geht es vor das Arbeitsgericht, vertritt Sie ein Rechtsanwalt in Lilienthal mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.
Arbeitsverträge mit zeitlicher Befristung
Chef und Arbeitnehmerin unterzeichnen Zeitvertrag Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt den befristeten Arbeitsvertrag. Die Befristung eines Arbeitsvertrages kann zweck- oder zeitgebunden sein. Ist die Befristung zweckgebunden, so ist z. B. Die Produktion eines bestimmten Gutes abzuschließen. Der Arbeitnehmer wird genau zu diesem Zwecke befristet eingestellt. Ist sie jedoch zeitgebunden, so soll eine Zeitspanne überbrückt werden, beispielsweise ein über längere Zeit erkrankter Mitarbeiter muss vorübergehend ersetzt werden. Befristete Arbeitsverträge kommen immer dann zum Einsatz, wenn noch nicht klar ist, ob eine Arbeitsstelle dauerhaft sinnvoll, nötig oder auch bezahlbar ist. Eine Befristung und ihre Bedingungen sollten vom Arbeitnehmer vorab genau geprüft werden. Befristungen sind mitunter auch bei Arbeitskräften beliebt, die so die Möglichkeit bekommen einen Betrieb kennenzulernen ohne gleich dauerhafte Verpflichtungen einzugehen. Über diesen Weg kann man auch durchaus den gewünschten Arbeitsplatz auf Dauer finden. Vielleicht ergibt sich daraus anschließend ein vorteilhafter Wechsel innerhalb der Firma. Zeitverträge sind aus unternehmerischer Sicht wichtige Instrumente, um in mehrfacher Hinsicht zu profitieren. Der wichtigste Punkt, übrigens nicht nur aus Unternehmersicht, ist sicher die Flexibilität. Auch kann man sich während der befristeten Zeit ein gutes Bild von Leistung und Arbeitseinstellung des Arbeitnehmers machen.
Wie oft dürfen Arbeitgeber die Befristung verlängern?
Frau leistet Unterschrift Zeitlich befristete Verträge mit Sachgrund unterliegen keiner Befristungsgrenze und sind somit verlängerbar. Allerdings sollten sie ein gewisses Maß nicht überschreiten, da dies als Rechtsmissbrauch gedeutet werden kann. Haben sie keinen Sachgrund, so dürfen sie mit Verlängerungen (bis zu drei Mal) meist nicht länger als zwei Jahre dauern. Ist eine Befristung zweckbefristet, so endet sie mit der Erfüllung des Zieles. Eine Kündigung ist nicht nötig, lediglich eine Ankündigung des Vertragsendes muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Das Ende einer Befristung ist oft unabsichtlich. Sobald Arbeitsbedingungen in einem sachgrundlos befristeten Vertrag geändert werden kann dieser Effekt greifen. Dies mündet rechtlich in einen neuen Vertrag. Nur vor Ablauf der ursprünglichen Befristung kann eine neue vereinbart werden.
Die Kündigung und das Kündigungsschutzgesetz
aufgeregter Chef wirft Unterlagen und beschimpft schwangere Arbeitnehmerin Grundsätzlich kann jeder Vertrag gekündigt werden. Für die Kündigungsfrist ist oft die Betriebsvereinbarung maßgeblich. Erst nach Ende der Probezeit, also nach sechs Monaten, schützt das KSchG den Mitarbeiter vor ungerechtfertigter Kündigung. Allerdings gilt dies erst bei Beschäftigung in Betrieben mit über 10 Mitarbeitern. Großen Konzernen soll es so unmöglich gemacht werden, aus Willkür Angestellte zu entlassen und sie in eine existenzbedrohende, arbeitslose Zukunft zu entlassen. Deshalb sieht das Gesetz vor, welche Gründe als Kündigungsgrund akzeptiert werden. Der § 1 Absatz 2 Satz 1 des KSchG besagt, dass diese Gründe entweder personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein müssen. Eine Kanzlei für Arbeitsrecht kann ihren Mandanten zum Thema Kündigungsschutz umfassend informieren.
Kündigungsschutzgesetz lässt Widerspruch zu
aufgeregte junge Frau der gekündigt wurde Berücksichtigt eine Kündigung einen der oben genannten Gründe nicht, so kann man sich auf das KSchG berufen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann rechtssicher beraten, vermitteln, den Arbeitgeber von der Unwirksamkeit seiner Kündigung informieren oder gegebenenfalls auch eine Abfindung aushandeln. Mit dem Sonderkündigungsschutz möchte der Gesetzgeber bestimmte Personengruppen zusätzlich schützen. Zu diesen Gruppen zählen unter anderem Mütter und Väter in der Erziehungszeit, Auszubildende, Schwangere oder auch Wehrdienstleistende. Bei diesen Personengruppen ist eine Kündigung nur unter besonders engen Voraussetzungen möglich. Oft bedarf eine Kündigung in diesen Fällen der Zustimmung der zuständigen Behörde. Auch dann, wenn der Arbeitgeber - ohne diesen besonderen Kündigungsschutz - betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder krankheitsbedingt kündigen könnte. Um eine Kündigungsschutzklage einzureichen wendet man sich bestmöglich an einen Arbeitsrechtsanwalt.
Welche gesetzliche Kündigungsfrist gilt?
entsetzter Blick Frau Kündigungsschreiben Werden die Kündigungsmodalitäten im Arbeitsvertrag nicht aufgeführt, so greift die gesetzliche Kündigungsfrist. Für den Arbeitnehmer beträgt sie vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das Unternehmen hat sich an genaue Berechnungen der Kündigungsfristen zu halten. Unkompliziert ist die Regelung während der Probezeit. Hier gilt eine zweiwöchige Frist und dies jederzeit. Nach der Probezeit wird die Frist, je nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt, verlängert. Einzige Ausnahme bildet noch die Regelung bis zu zwei Jahren, hier ist die Kündigung nicht nur zum Monatsende sondern auch noch zum 15. eines Kalendermonats möglich und beträgt vier Wochen. Für alle anderen folgenden gilt das Monatsende. Sofern es keine betriebliche Vereinbarung gibt, die etwas anderes regelt. Haben Sie Zweifel ob die Berechnung ihrer Frist richtig berechnet wurde, wenden Sie sich mit dieser Angelegenheit vertrauensvoll an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Lilienthal und lassen Sie sich eine Ersteinschätzung vom Fachmann geben.
Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung
Frau hält sich entsetzt den Kopf Außerdem muss auch die außerordentliche Kündigung erwähnt werden. Sie ist als fristlose Kündigung bekannt und nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. So bedarf es, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung immer eines schwerwiegenden Grundes. Meist muss der Kündigung zusätzlich eine Abmahnung vorausgegangen sein. Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sind z.B. geschäftsschädigende Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet, Mobbing, Betrug, Diebstahl, Veruntreuung zulasten des Arbeitgebers, Arbeitsverweigerung oder schon die Androhung des Krankfeierns. Es bleiben dem Arbeitgeber nach Kenntnisnahme des Grundes genau zwei Wochen Zeit um eine tatsächliche außerordentliche Kündigung auszusprechen. Um zu klären, ob diese außerordentliche Kündigung wirklich rechtskräftig ist, lässt man sich bestmöglich von einem Anwalt für Arbeitsrecht in Lilienthal beraten. Allerdings hat auch der Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen das Recht außerordentlich zu kündigen. Die fristlose Kündigung muss auch wenn sie vom Arbeitnehmer ausgeht stichhaltig begründet werden. Ein schwerwiegender Grund des Arbeitnehmers könnte ausbleibende, oder unpünktliche Gehaltszahlungen sein. Eine vorherige Abmahnung ist nicht nötig, wenn der Arbeitgeber bereits Insolvenz beantragt hat. Eine Erstberatung durch eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht, bietet Mandanten mit ihren Problemen eine erste Orientierung.
Arbeitszeugnis - Ihr Recht als Arbeitnehmer
Unterzeichnung Arbeitszeugnis Ebenso wie ein Angestellter den Anspruch auf ein Zeugnis hat so ist sein Vorgesetzter verpflichtet dieses auszustellen. Diese Verpflichtung ist im BGB festgehalten. Zwischenzeugnisse auszustellen fällt, ebenfalls in die selbstverständlichen Pflichten des Arbeitgebers wie die Erstellung eines Zeugnisses bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dies kann zum Beispiel bei einem internen Stellenwechsel nützlich sein. Ein Arbeitszeugnis kann einfach oder qualifiziert erstellt werden. Meist ist es jedoch das qualifizierte Zeugnis, das ausgestellt wird. Dieses hat wohlwollend auszufallen und die Gesamtbewertung befriedigend sei vom Arbeitnehmer zu akzeptieren, auch wenn er persönlich anderer Meinung ist. Eine gerade noch ausreichende Leistung kann mit der Floskel "zur Zufriedenheit" verschleiert ausgedrückt werden. Ist sich der Zeugnisempfänger nicht klar über den wahren Inhalt des verschlüsselten Zeugnisses, so tut er gut daran, sich Rat bei einem Arbeitsrechtler einzuholen. Dieser kann für Sie mit Sicherheit klären, ob Ihr Zeugnis verdeckte Kritik enthält. Mit schlechten Beurteilungen im Zeugnis über die ausgeübte Tätigkeit überzeugt man keinen zukünftigen Chef. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind mit einem guten Zeugnis ungleich besser. Kontaktieren Sie jetzt für Ihr Anliegen unverbindlich einen auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt in Lilienthal oder Ihrer Nähe.
Warum zum Anwalt für Arbeitsrecht?
Der Anwalt für Arbeitsrecht ist mit seinen fachlichen Kenntnissen und seiner Beratung seinem Mandanten eine große Hilfe. Als Anwalt für Arbeitsrecht ist er ein kompetenter Ansprechpartner bei betriebsverfassungsrechtlichen Dingen genau so wie bei drohender Entlassung wegen vorgeworfenem Fehlverhalten oder anderen das Arbeitsrecht betreffenden Streitigkeiten. Er ist bestrebt eine außergerichtliche Lösung zu finden, scheut aber auch die gerichtliche Auseinandersetzung nicht um die Konsequenzen so gering wie möglich zu halten. Der Mandant erhält durch die anwaltliche Vertretung eine große Unterstützung. Mit seiner Arbeit und seiner Erfahrung kann er die Rechte seines Mandanten bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht sehr versiert vertreten.
Welche Kosten können bei einem arbeitsrechtlichen Streit anfallen?
Anfallen können zusätzlich zu den Anwaltskosten auch Gerichtsgebühren, Gutachterkosten und Reisekosten.