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Den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Saarbrücken Mitte bei Anwaltssuche finden

Anwälte für Arbeitsrecht, die im Umkreis von Saarbrücken Mitte Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Sandra Reich

Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538
Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken
in 1.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Katrin Bedersdorfer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heinrich-Barth-Straße 30, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Martin Glasow

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Nicole Gräwer

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538
Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Barbara Haupenthal

Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Christoph Schmidt

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 2.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Oliver Graj

Gustav-Bruch-Straße 5, 66123 Saarbrücken
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Waldemar Prinz

Bertha-von-Suttner Straße 5, 66123 Saarbrücken
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Markus Groß

Neikestraße 5, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Dirk Heeling

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Bahnhofstraße 89-91, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Astrid Laffargue

Landwehrplatz 6-7, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Barbara Lang

Kaiserstraße 5, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Matthias Lippert

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schubertstraße 8, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Carmen Palzer

Sulzbachstraße 14, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Robin Sircar

Cecilienstraße 3, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Ariane Wanjek

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Neikesstraße 3, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Claus Weyers

Reichsstraße 16, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Andreas Wolf

Reichsstraße 14, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Ben Zimmerling

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Berliner Promenade 15, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Wolfgang Zimmerling

Berliner Promenade 15, 66111 Saarbrücken
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Peter Michael Bitz

Am Hang 44, 66125 Saarbrücken
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Katja Glaub

In der Wagenlück 23, 66125 Saarbrücken
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Melanie Surbanoski

Saarbrücker Straße 292, 66125 Saarbrücken
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Kai Hüther

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stengelstraße 7, 66117 Saarbrücken
in 5.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Michael Kätzner

Saaruferstraße 11, 66117 Saarbrücken
in 5.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Lisa Marburger

Wilhelm-Heinrich-Straße 16, 66117 Saarbrücken
in 5.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Harald H. Wolff

Eisenbahnstraße 15, 66117 Saarbrücken
in 5.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Thomas G. Schindler

Höchlingstraße 17, 66292 Riegelsberg
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Marwin H. Roth

Am Staden 9, 66121 Saarbrücken
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Eric Schulien

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heinrich-Böcking-Straße 8, 66121 Saarbrücken
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Stefan Wiesen

Mainzer Straße 161, 66121 Saarbrücken
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Thomas Blaschke

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht|6538
Sulzbachtalstraße 75, 66280 Sulzbach
in 6.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Armin Eyer

Saargemünderstraße 127, 66119 Saarbrücken
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Carsten Gebel

Hindenburgstraße 59, 66119 Saarbrücken
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Sandra Gier

Feldmannstraße 121, 66119 Saarbrücken
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Elisabeth Honecker

Fachanwalt für Medizinrecht|6538
Saargemünder Straße 39, 66119 Saarbrücken
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Elisabeth Theresia Loris

Robert-Koch-Straße 39, 66119 Saarbrücken
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Hans Joachim Welsch

Winterbergstraße 7, 66119 Saarbrücken
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Birgit Wingertszahn

Feldmannstraße 103, 66119 Saarbrücken
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Heike Baltes

Kaiserstraße 91, 66133 Saarbrücken
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht

Infos zu Anwälte Arbeitsrecht in Saarbrücken Mitte
zufriedene Büroangestellte
zufriedene Büroangestellte ©freepik - mko

Arbeitsrecht

Gesetze zum Arbeitsrecht finden sich in unterschiedlichen Gesetzbüchern. Der Mutterschutz wird z.B. durch das MuSchG gesichert. Auch die spätere Elternzeit ist durch ein Gesetz geregelt. Der Staat regelt auch die Arbeitsunfähigkeit durch das EntgFG, oder die Altersteilzeit durch das AltersTZG. Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungen sind dann durch das SGB IV geregelt. Die Anmeldung seiner Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft muss in jedem Fall durch den Arbeitgeber erfolgen. Als ein weiteres Gesetz ist das MiLoG zu nennen, welches die Regelungen zum Mindestlohn enthält. Ähnliche Lohnuntergrenzen gelten übrigens auch für den Bereich der Zeitarbeitsverträge. Selbst ein späterer Aufhebungsvertrag unterliegt gesetzlichen Regelungen, wenn auch nicht direkt dem Arbeitsrecht zugehörig. Eine Scheinselbständigkeit muss übrigens nicht nur arbeitsrechtlich sondern auch aus sozialrechtlicher Sicht abgeklärt werden.

Corona im Arbeitsrecht

Die aktuelle Corona Pandemie hat die Regierung zu einigen Übergangsvorschriften das Arbeitsrecht betreffend genötigt. Diese betreffen u.a. die Vorgaben von Kurzarbeit über Bezugslänge und Höhe. Zusätzlich gibt es auch den § 27 BEEG mit Sonderregelungen zum Elterngeld.

Sonderregelungen in Zeiten von Corona

  • Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
    • Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
    • Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
    • Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
  • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
    • keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet

Der Arbeitsvertrag - die Basis des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitnehmer unterschreibt ArbeitsvertragArbeitnehmer unterschreibt Arbeitsvertrag Das rechtliche Verhältnis zwischen den Vertragsparteien regelt der Gesetzgeber durch das Arbeitsrecht. Es bestehen für einen Arbeitsvertrag keine Formvorschriften, sogar ein mündlich vereinbarter Arbeitsvertrag ist erst einmal gültig. Trotzdem sei es jedem geraten den Arbeitsvertrag möglichst ausführlich und in Schriftform zu verfassen. Denn ein sorgfältig ausgearbeiteter Arbeitsvertrag berücksichtigt bereits rechtliche Vorgaben und viele Unklarheiten können dadurch vermieden werden. Im Internet findet man viele fast identische Vorlagen von Arbeitsverträgen, die kostenlos bereitgestellt und ausgedruckt werden können. Oft sind neben den Angaben der beiden Vertragsparteien nur die detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, Probezeit, Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie evtl. Kündigungsmodalitäten zu ergänzen. Natürlich muss der Urlaubsanspruch sowie das Gehalt, die Lohn- oder Gehaltshöhe, und etwaige Extraboni im Vertrag festgelegt werden. Möglicherweise gewährte vermögenswirksame Leistungen sollten ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt werden. Der Arbeitsvertrag sollte klar regeln ob privates Telefonieren oder Internetnutzung erlaubt ist und wenn ja in welchem Ausmaß. Sinnvoll ist es auch vertraglich zu klären wie die Bezahlung im Krankheitsfall geregelt ist und ab wann man ein Attest benötigt. Vertraglich lässt sich auch gut der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei der Erkrankung naher Angehöriger und der damit nötig gewordenen Pflege vereinbaren. Die Handhabung von Firmeninterna als auch das Thema Datenschutz kann von großer Wichtigkeit sein und sollte auf jeden Fall schriftlich festgehalten sein. Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, dann deshalb, weil etwas nicht schriftlich geregelt ist. Um für Klarheit zu sorgen, sollten Nebenabreden generell ausgeschlossen werden. Damit kann sich dann niemand auf mündliche Vereinbarungen beziehen. Dies verhindert möglicherweise eine unnötig erschwerte gerichtliche Klärung. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Saarbrücken Mitte, wenn Sie Ihre Rechte missachtet sehen.

Befristetes Arbeitsverhältnis

Personalleitung und Arbeitnehmer unterschreiben VertragPersonalleitung und Arbeitnehmer unterschreiben Vertrag Informationen über befristete Arbeitsverträge findet man im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Befristete Arbeitsverträge sind zweck- oder zeitbefristet. Eine Zweckbefristung dient der Erfüllung eines bestimmten Zieles, eine Zeitbefristung hat einen Zeitpunkt gesetzt der das Arbeitsverhältnis beendet. Eine zeitliche Befristung wird meist mit Angabe eines Sachgrundes geschlossen. Mit befristeten Arbeitsverträgen können sich Unternehmer flexibel an die Auftragslage anpassen, ohne irgendwelche Kündigungsmodalitäten einhalten zu müssen. Vor der Unterschrift, sollte ein Arbeitnehmer sich über den Inhalt des Vertrages und seiner Verpflichtungen klar sein und gut prüfen, ob er sie eingehen möchte. Die Vorteile liegen nicht nur beim Unternehmen, auch Beschäftigte profitieren von einer Befristung. Sie bekommen guten Einblick in das Unternehmen. Ein vorerst zeitlich begrenztes Angebot kann natürlich auch Wegbereiter zu einer Festanstellung sein. Ist man einmal im Unternehmen, können sich dadurch natürlich auch ganz neue interne Perspektiven ergeben. Firmen entscheiden sich oft aus mehreren Gründen für einen befristeten Arbeitsvertrag. So können Personalkosten rasch an die Auftragslage angepasst werden. Darüber hinaus bietet es dem Unternehmen die Möglichkeit, sich nicht auf lange Sicht binden zu müssen bevor man sich sicher ist gut miteinander arbeiten zu können.

Eine wichtige Frage: wie oft darf verlängert werden?

lächelnder Mann schüttelt Handlächelnder Mann schüttelt Hand Prinzipiell lässt sich festhalten, dass eine zeitliche Befristung, hat sie keinen Sachgrund, in der Regel nach zwei Jahren nicht mehr verlängerbar ist. Gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bis zu drei Mal möglich, wobei allerdings die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zwei Jahre nicht überschreiten darf. Die Befristung eines zweckgebundenen Arbeitsvertrages endet mit der Erfüllung des Zweckes. Eine Kündigung ist nicht nötig, aber etwa zwei Wochen vorher muss dem Arbeitnehmer das voraussichtliche Ende mitgeteilt werden. Das Ende einer Befristung ist oft unabsichtlich. Dies geschieht, Änderung der Bedingungen eines sachgrundlos befristeten Vertrags - etwa die vereinbarte Stundenzahl. Auf diesem Wege ist rechtlich ein neuer Arbeitsvertrag zustande gekommen. Befristete Verträge sind nur während ihrer noch laufenden Befristung verlängerbar.

Die Kündigung im Arbeitsrecht und das Kündigungsschutzgesetz

Frau am Telefon ärgerlich über EntlassungFrau am Telefon ärgerlich über Entlassung Die Kündigung von Arbeitsverträgen ist möglich. Welche Bestimmungen für die Kündigung gelten, kann im Arbeitsvertrag festgehalten sein, oder im Tarifvertrag oder auch in der Betriebsvereinbarung. Der Schutz des KSchG beginnt ein halbes Jahr nach Vertragsbeginn. Ob man in den Schutz des KSchG fällt, hängt von der Größe des Betriebes ab. Das KSchG erfasst erst ab einer Arbeitnehmerzahl von mehr als 10 Mitarbeitern. Willkürliche Kündigungen sollen dadurch vermieden werden. Deshalb sieht das Gesetz vor, welche Gründe als Kündigungsgrund akzeptiert werden. Der § 1 Absatz 2 Satz 1 des KSchG besagt, dass diese Gründe entweder personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein müssen. Bei Fragen zum Kündigungsschutz wenden sich Mandanten am besten an eine versierte Kanzlei für Arbeitsrecht.

Nicht gerechtfertigte Kündigung erhalten?

Symbolbild Gavel Richterhammer und Waage RichterSymbolbild Gavel Richterhammer und Waage Richter Ist man der Meinung, dies trifft auf die eigene Kündigung nicht zu, so kann man sich auf das KSchG berufen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann rechtssicher beraten, vermitteln, den Arbeitgeber von der Unwirksamkeit seiner Kündigung informieren oder gegebenenfalls auch eine Abfindung aushandeln. Es gibt Personen, die besonderen Kündigungsschutz von Gesetzes wegen haben, dazu gehören unter anderem Betriebsräte, Schwangere oder auch schwerbehinderte Menschen. Sie genießen diesen Schutz wegen ihrer besonderen Lebenssituation oder wegen der ihnen übertragenen Aufgaben im Betrieb. Da dieser Sonderkündigungsschutz viel weiter reicht als der normale Kündigungsschutz, ist eine Kündigung oft nur mit Zustimmung des zuständigen Amtes möglich. Sucht man Informationen über Kündigungsschutzklagen, so kann hier ein Arbeitsrechtsanwalt weiterhelfen.

Gesetzliche Kündigungsfristen

erschöpfter Buchhaltererschöpfter Buchhalter Die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gilt für Arbeitnehmer und kommt immer dann zur Anwendung, wenn es keine anderen schriftlichen Vereinbarungen gibt. Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitgeber, so sind die Kündigungsfristen unterschiedlich. Während der Probezeit ist es klar geregelt: Die Frist von zwei Wochen ist jederzeit möglich. Anschließend erfolgt eine Staffelung der Kündigungsfristen nach Zugehörigkeit im Unternehmen. Nach zwei, fünf, acht, zehn, zwölf, fünfzehn oder zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit, verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils einen Monat zum Monatsende. Davon abweichende Bestimmungen können in Betriebsvereinbarungen oder dem Tarifvertrag festgelegt sein. Haben Sie Zweifel ob die Berechnung ihrer Frist richtig berechnet wurde, wenden Sie sich mit dieser Angelegenheit vertrauensvoll an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Saarbrücken Mitte und lassen Sie sich eine Ersteinschätzung vom Fachmann geben.

Wer darf wann wem fristlos kündigen?

Frau hält sich entsetzt den KopfFrau hält sich entsetzt den Kopf Die fristlose Kündigung heißt eigentlich, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, außerordentliche Kündigung. Hier gelten strenge Voraussetzungen, deshalb wird sie eher selten angewandt. Ohne schwerwiegenden Grund kann diese jedoch nicht ausgesprochen werden. Meist wird auch als erste Maßnahme des Arbeitgebers eine Abmahnung des Angestellten verlangt. Als mögliche Gründe aus Arbeitgebersicht sind zum Beispiel Mobbing, sexuelle Belästigung von Kollegen oder auch die Beleidigung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes zwei Wochen Zeit die fristlose Kündigung auszustellen. Als Experte in Arbeitsrechtsfragen ist ein Anwalt in Saarbrücken Mitte für Arbeitsrecht gerade auch bei Kündigungsfragen ein zuverlässiger Ratgeber. Dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung hat nicht nur der Arbeitgeber, auch der Arbeitnehmer hat das Recht fristlos zu kündigen. Auch für ihn gilt die Grundlage der Kündigung hat schwerwiegend zu sein und meist hat auch der Arbeitgeber vorher schriftlich abgemahnt zu werden. Mögliche Gründe die einen Arbeitnehmer zu diesem Schritt bewegen sind unter anderem, unpünktliche Gehaltszahlung trotz vorheriger Abmahnung, Zahlungsverzug des Arbeitgebers was einen erheblichen Gehaltsrückstand verursacht oder auch wiederholte sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, grobe Arbeitsschutzverletzungen oder Beleidigungen und Tätlichkeiten. Wenden Sie sich bei Problemen gern an eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht und erfragen sie die Möglichkeit einer Erstberatung.

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen

Symbolbild Unterschrift ArbeitszeugnisSymbolbild Unterschrift Arbeitszeugnis Das Ausstellen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gehört zu den Pflichten eines Unternehmers seinen Mitarbeiter gegenüber. Dieses Recht ist im § 630 im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Zwischenzeugnisse auszustellen fällt, ebenfalls in die selbstverständlichen Pflichten des Arbeitgebers wie die Erstellung eines Zeugnisses bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Damit werden gute Voraussetzungen für einen internen Stellenwechsel oder für zwischenzeitliche Bewerbungen geschaffen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis unterliegt der Wohlwollenspflicht. Dies bedeutet, dass es keine, für den Arbeitnehmer schädlichen, negativen Aussagen enthalten darf und in seiner Gesamtbewertung nicht schlechter als befriedigend ist. Eine gerade noch ausreichende Leistung kann mit der Floskel "zur Zufriedenheit" verschleiert ausgedrückt werden. Als Arbeitskraft ist man oft besser beraten, sich die Meinung eines Arbeitsrechtlers einzuholen um die reale Bewertung seines Arbeitszeugnisses zu erfahren und sich eventuell gegen ungerechtfertigte Passagen zu wehren. So können Sie sicher sein, dass Ihr Zeugnis entsprechend Ihrer Arbeitsleistung formuliert wurde. Ein schlechtes Arbeitszeugnis über die geleistete Tätigkeit ist genauso schlecht als gar keines vorlegen zu können und hat so massiven Einfluss auf das künftige Arbeitsleben. Kontaktieren Sie jetzt für Ihr Anliegen unverbindlich einen auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt in Saarbrücken Mitte oder Ihrer Nähe.

Wie kann der Anwalt für Arbeitsrecht helfen?

Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts für Arbeitsrecht ist durch seine fachlichen Kenntnisse dem Mandanten eine große Hilfe. Egal ob es sich um betriebsverfassungsrechtliche Dinge handelt, um eine Entlassung wegen vorgeworfenem Fehlverhaltens oder um andere Streitigkeiten, die anwaltliche Unterstützung ist stets kompetent. Er ist bestrebt eine außergerichtliche Lösung zu finden, scheut aber auch die gerichtliche Auseinandersetzung nicht um die Konsequenzen so gering wie möglich zu halten. Die Unterstützung, die eine anwaltliche Vertretung bietet ist sehr wichtig. Seine Arbeit und Erfahrung ist gerade auch im Falle einer Klage vor dem Arbeitsgericht wichtig und erhöhen die Erfolgschancen erheblich.

Mit welchen Kosten muss man bei einem Streit im Arbeitsrecht rechnen?

Mögliche Kosten zusätzlich zu den Anwaltskosten können Gerichtsgebühren, Gutachterkosten sowie Reisekosten sein.

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