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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Weißenhorn

Anwälte für Arbeitsrecht, die im Umkreis von Weißenhorn Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Centmayer

Gartenstraße 36, 89231 Neu-Ulm
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stephanie Fischer

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Arthur-Benz-Straße 11, 89231 Neu-Ulm
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sven Kienhöfer

Kasernenstraße 4, 89231 Neu-Ulm
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Maier

Augsburger Straße 2, 89231 Neu-Ulm
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Traub

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Insel 1, 89231 Neu-Ulm
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Thomas Wölfling

An der Kleinen Donau 2, 89231 Neu-Ulm
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Olga Mak

Bahnstraße 6, 89278 Nersingen
in 14.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Gudrun Schlüter-Depner

Weihungstraße 25, 89079 Ulm
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Monika Biesinger

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hafenbad 35, 89073 Ulm
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Thomas Frey

Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538
Hafenbad 33, 89073 Ulm
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Lothar Fürst

Hirschstraße 22, 89073 Ulm
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Reinmar Hagner

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Maus

Heimstraße 7, 89073 Ulm
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Gerlinde Mayer

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Münchner Straße 15, 89073 Ulm
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Christoph Mogg

Rosengasse 26, 89073 Ulm
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Pfetsch

Neue Straße 40, 89073 Ulm
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Axel Schmid

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Münsterplatz 43, 89073 Ulm
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Christian Schäfer

Friedenstraße 1, 89073 Ulm
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Wonschik

Fachanwalt für Medizinrecht|204
Heimstraße 11, 89073 Ulm
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Herbert Liebich

Kirchenstraße 16, 86381 Krumbach (Schwaben)
in 16.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Guntram Marx

Burgauer Straße 2, 86381 Krumbach (Schwaben)
in 16.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Nittmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Einsteinstraße 55, 89077 Ulm
in 16.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Thomas Schmid

Kapellengasse 5, 89077 Ulm
in 16.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

André Zacharias

Magirus-Deutz-Straße 18 C, 89077 Ulm
in 16.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Markus Pion

Schlehenbühl 4, 89075 Ulm
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Alexander Grob

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Postgasse 3, 89312 Günzburg
in 18.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Dietrich Jaser

Bahnhofstraße 26, 89312 Günzburg
in 18.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Robert Magg

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Marktplatz 16, 89312 Günzburg
in 18.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Karin Münzenberg

Marktplatz 37, 89312 Günzburg
in 18.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Markus Schramm

Ichenhauser Straße 36, 89312 Günzburg
in 18.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Robert R. Egle

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Albstraße 92, 89081 Ulm
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Kathrin Schmack

Fachanwalt für Sozialrecht|6538
Kellerhalde 17/2, 89081 Ulm
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Simone Spies-Fricker

Hörvelsinger Weg 51, 89081 Ulm
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Hans-Peter Füller

Erlenbachstraße 48/1, 89155 Erbach
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht

Infos zu Anwälte Arbeitsrecht in Weißenhorn
Arbeiterin mit Schutzweste
Arbeiterin mit Schutzweste ©freepik - mko

Arbeitsrecht - ein Überblick

Die Rechtsprechung für das Arbeitsrecht berührt unterschiedliche Gesetzbücher. So regelt das Arbeitsrecht über das MuSchG den Mutterschutz. Die anschließende Elternzeit wird anschließend durch das BEEG geregelt. Es gibt auch gesetzliche Regelungen zur Altersteilzeit oder zur Arbeitsunfähigkeit. Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungen sind dann durch das SGB IV geregelt. Bereits ab einem Mitarbeiter muss sich ein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Als ein weiteres Gesetz ist das MiLoG zu nennen, welches die Regelungen zum Mindestlohn enthält. Für Zeitarbeitsangestellte gibt es übrigens ganz ähnliche Regelungen für den Bereich Lohnuntergrenzen. Sogar für einen Aufhebungsvertrag gibt es gesetzliche Regelungen auch wenn diese nicht direkt dem Arbeitsrecht zugeordnet werden können. Ob es sich bei einer Selbständigkeit vielleicht um eine Scheinselbständigkeit handelt, ist hingegen gleich auf zwei Rechtsgebieten zu klären, arbeitsrechtlich und sozialrechtlich.

Arbeitsrecht während einer Pandemie

Auch das Arbeitsrecht ist von der Corona Pandemie nicht unberührt geblieben und hat einige Übergangsregelungen notwendig gemacht. Kurzarbeit kann nun vorübergehend für 24 Monate beantragt werden anstelle der regulären 12 Monate. Des weiteren kann eine Arbeitsunfähigkeit nun vorübergehend telefonisch erfolgen, außerdem gibt des Sonderregelungen zum Elterngeld lt. $ 27 BEEG.

Sonderregelungen in Pandemiezeiten, zuletzt Corona

  • Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
    • Dauer des Kurzarbeitergeldes betrug in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
    • Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
    • Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
    • keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet

Der Arbeitsvertrag - die Basis des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Angestellter leistet Unterschrift unter ArbeitsvertragAngestellter leistet Unterschrift unter Arbeitsvertrag Auch wenn Arbeitsverträge prinzipiell individuell gestaltet werden können, so sind bei jedem Arbeitsverhältnis diverse gesetzliche Regelungen zu beachten. Die Form eines Arbeitsvertrages ist gesetzlich nicht geregelt, so gilt auch bereits ein mündlich vereinbarter Arbeitsvertrag. Trotzdem sei es jedem geraten den Arbeitsvertrag möglichst ausführlich und in Schriftform zu verfassen. Denn rechtliche Lücken in Arbeitsverträgen werden im Streitfall durch gesetzliche Regelungen anstelle von individuellen Absprachen zwischen den Vertragspartnern gefüllt. Für viele Arbeitsverträge gibt es bereits seit längerem Vorlagen. Dies führt zu oft sehr ähnlichen, fast identischen Arbeitsverträgen. Oft sind neben den Angaben der beiden Vertragsparteien nur die detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, Probezeit, Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie evtl. Kündigungsmodalitäten zu ergänzen. Ein zentraler Punkt ist die Höhe des Gehalts, vereinbarte Extraleistungen und auch der Urlaubsanspruch. Möglicherweise gewährte vermögenswirksame Leistungen sollten ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt werden. Müssen Sie das Internet beruflich nutzen? Dann machen klare Regelungen zur privaten Nutzung am Arbeitsplatz Sinn, um Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Sinnvoll ist es auch vertraglich zu klären wie die Bezahlung im Krankheitsfall geregelt ist und ab wann man ein Attest benötigt. Diverse Punkte können zusätzlich wichtig sein, wie die Entgeltfortzahlung wenn die Kinder krank sind und der Pflege bedürfen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen und die Wahrung von Firmengeheimnissen, das sind Themen, die für den Arbeitgeber Bedeutung haben. Nur was nicht vertraglich geregelt ist, kann zu Auseinandersetzungen führen. Aus rechtlicher Perspektive heikel sind besonders die Fälle, in denen der Passus "Nebenabreden gibt es nicht" fehlt. Deshalb sollte darauf bestanden werden. Mündliche Vereinbarungen sind also nur gültig, wenn sie auch schriftlich fixiert werden. Ein richterliches Urteil kann so schneller und gerechter getroffen werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Weißenhorn liefert zuverlässigen Rechtsrat.

Zeitverträge

Händeschütteln nach unterzeichnetem befristeten ArbeitsvertragHändeschütteln nach unterzeichnetem befristeten Arbeitsvertrag Die gesetzlichen Regelungen findet man im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG. Es gibt zwei Varianten von befristeten Arbeitsverträgen. Sie sind entweder zweckbefristet oder zeitbefristet. Hier wird klar unterschieden ob es sich um eine Zeitspanne handelt die überbrückt werden muss z.B. eine Schwangerschaftsvertretung oder ein bestimmtes Projekt, welches verfolgt und abgeschlossen werden soll. Wer Personal aufstocken will, aber noch nicht sicher ist, ob eine Stelle sich dauerhaft lohnt, greift gerne auf befristete Verträge zurück. Vor Vertragsabschluss gilt es auch das "Kleingedruckte" zu prüfen, in dem die Befristungsvereinbarung genau beschrieben ist. Auch ihm bietet eine Befristung durchaus Vorteile. Denn er kann in aller Ruhe prüfen, ob der besagte Arbeitsplatz tatsächlich zu ihm passt? Über diesen Weg kann man auch durchaus den gewünschten Arbeitsplatz auf Dauer finden. Ist man einmal im Unternehmen, können sich dadurch natürlich auch ganz neue interne Perspektiven ergeben. Zeitverträge sind für Unternehmen vor allem aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Zuallererst erlauben Befristungen, auch bei unsicheren Zukunftsperspektiven, die Einstellung von Personal. Überdies kann die Qualifikation des befristet Angestellten über einen längeren Zeitraum begutachtet werden.

Wie oft dürfen Arbeitgeber die Befristung verlängern?

vertrauensvolles Händeschütteln Arbeitgeber Arbeitnehmervertrauensvolles Händeschütteln Arbeitgeber Arbeitnehmer Ist eine zeitliche Befristung nicht sachgebunden, sondern sachgrundlos, so muss sie in den meisten Fällen nach zwei Jahren enden, so steht es im Gesetz. Ist eine Befristung zweckbefristet, so endet sie mit der Erfüllung des Zieles. Eine Kündigung ist nicht nötig, lediglich eine Ankündigung des Vertragsendes muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Oft wandeln sich befristete Verträge durch ein Versehen in unbefristete um, ohne dass es den Vertragsparteien klar ist. Dies geschieht, Änderung der Bedingungen eines sachgrundlos befristeten Vertrags - etwa die vereinbarte Stundenzahl. Aus juristischer Sicht entsteht dadurch ein neuer Vertrag. Befristete Verträge sind nur während ihrer noch laufenden Befristung verlängerbar.

Die Kündigung und das Kündigungsschutzgesetz

traurige Arbeitnehmerin wurde gekündigttraurige Arbeitnehmerin wurde gekündigt Arbeitsverträge sind, wie alle herkömmlichen Verträge, kündbar. Für die Kündigungsfrist ist oft die Betriebsvereinbarung maßgeblich. Der Kündigungsschutz ist zum Schutz des Arbeitnehmers da. Er beginnt laut § 1 Abs. 1 KSchG nach einer sog. Wartezeit von sechs Monaten. Kündigungsschutz gilt erst für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern. Für kleinere Betriebe gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Um eine Existenzbedrohung zu verhindern sollen die Arbeitnehmer so vor sachfremd motivierten Kündigungen geschützt werden. Sozial ungerechtfertigte Kündigungen sind durch das KSchG nicht möglich. Dies ist unter § 1 Absatz 2 Satz 1 beschrieben. Bei Fragen zum Kündigungsschutz wenden sich Mandanten am besten an eine versierte Kanzlei für Arbeitsrecht.

Kündigungsschutzgesetz lässt Widerspruch zu

Kündigung wird Arbeitnehmer in Umschlag persönlich überreichtKündigung wird Arbeitnehmer in Umschlag persönlich überreicht Möchte man eine Kündigung nicht gleich akzeptieren, so kann man sich beraten lassen welche Wege möglich sind. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hier rechtssicher beraten, auch ob eine angebotene Abfindung angemessen und fair ist. Besonderen Schutz genießen Personen, die der Gesetzgeber, wegen ihrer konkreten Lebenssituation oder wegen der Übernahme besonderer Aufgaben im Betrieb, zusätzlich schützen will. Hier gehören Auszubildende, schwerbehinderte Menschen, Schwangere oder auch Wehrdienstleistende dazu. Ähnlich wie bei einer fristlosen Kündigung, bedarf es bei diesen Personengruppen eines wichtigen Kündigungsgrundes. So ist eine Kündigung bei Sonderkündigungsschutz oft nicht ohne Zustimmung des zuständigen Amtes möglich. Sucht man Informationen über Kündigungsschutzklagen, so kann hier ein Arbeitsrechtsanwalt weiterhelfen.

Welche gesetzliche Kündigungsfrist gilt?

entsetzter Blick Frau Kündigungsschreibenentsetzter Blick Frau Kündigungsschreiben Die gesetzliche Kündigungsfrist gem. § 622 BGB beträgt sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Wird die Kündigung von Firmenseite ausgesprochen, so ist die Kündigungsfrist der Angestellten unterschiedlich lang. Einfach gehalten ist die Kündigung während der Probezeit. Ohne Einhaltung von Terminen ist sie hier jederzeit möglich und die Frist beträgt lediglich zwei Wochen. Nach der Probezeit wird die Frist, je nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt, verlängert. Gibt es für den Unternehmer bei einer Betriebszugehörigkeit seines Angestellten bis zu zwei Jahren, noch die Möglichkeit auch zum 15. eines Kalendermonats mit einer vierwöchigen Frist zu kündigen, so kann ihm ab dann nur noch zum Monatsende gekündigt werden. Von zwei bis fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt sie noch einen Monat, erhöht sich dann aber alle zwei bis drei Jahre um jeweils einen weiteren Monat. Davon abweichende Bestimmungen können in Betriebsvereinbarungen oder dem Tarifvertrag festgelegt sein. Lassen Sie sich über zusätzliche tarifvertragliche Bestimmungen, oder auch andere Angelegenheiten aufklären - wenn nötig auch über eine Ersteinschätzung durch einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Weißenhorn.

Wer darf wann wem fristlos kündigen?

Frau verlässt ihren ArbeitsplatzFrau verlässt ihren Arbeitsplatz Die fristlose Kündigung heißt eigentlich, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, außerordentliche Kündigung. Hier gelten strenge Voraussetzungen, deshalb wird sie eher selten angewandt. Die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung sind meist eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers sowie ein gewichtiger Grund. Als mögliche Gründe aus Arbeitgebersicht sind zum Beispiel Mobbing, sexuelle Belästigung von Kollegen oder auch die Beleidigung des Arbeitgebers. Mit Bekanntwerden des Grundes der diese drastische Kündigung rechtfertigt, hat der Arbeitgeber auch nur zwei Wochen Zeit die fristlose Kündigung auszusprechen. Um zu klären, ob diese außerordentliche Kündigung wirklich rechtskräftig ist, lässt man sich bestmöglich von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Weißenhorn beraten. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung hat natürlich auch der Arbeitnehmer. Der schwerwiegende Grund ist natürlich auch hier die Voraussetzung für die Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung. Mögliche Gründe die einen Arbeitnehmer zu diesem Schritt bewegen sind unter anderem, unpünktliche Gehaltszahlung trotz vorheriger Abmahnung, Zahlungsverzug des Arbeitgebers was einen erheblichen Gehaltsrückstand verursacht oder auch wiederholte sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, grobe Arbeitsschutzverletzungen oder Beleidigungen und Tätlichkeiten. Bei Problemen steht Ihnen die Möglichkeit einer Erstberatung in einer Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht offen.

Das Recht auf ein Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis UnterschriftArbeitszeugnis Unterschrift Der Unternehmer ist in jedem Fall verpflichtet seinem Angestellten ein Arbeitszeugnis auszustellen - unabhängig vom Arbeitsverhältnis, oder der Zufriedenheit über die erbrachte Arbeitsleistung. Diese Verpflichtung ist im BGB festgehalten. Ebenso besteht neben dem Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ein Anspruch auf ein, in regelmäßigen Abständen ausgestelltes, Zwischenzeugnis. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden um die eigene Qualifikation jederzeit nachweisen zu können. Ist ein qualifiziertes Zeugnis gewünscht, so hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dem Arbeitnehmer mit seinen Aussagen nicht zu schaden. Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Klage eines besseren Zeugnisses, wenn die Bewertung insgesamt nur ein ausreichend erlangt. Eine gerade noch ausreichende Leistung kann mit der Floskel "zur Zufriedenheit" verschleiert ausgedrückt werden. Als Arbeitskraft ist man oft besser beraten, sich die Meinung eines Arbeitsrechtlers einzuholen um die reale Bewertung seines Arbeitszeugnisses zu erfahren und sich eventuell gegen ungerechtfertigte Passagen zu wehren. Mit seinem Fachwissen kann er schnell Klarheit über die wirkliche Aussage Ihres Zeugnisses bringen. Ein schlechtes Arbeitszeugnis über die geleistete Tätigkeit ist genauso schlecht als gar keines vorlegen zu können und hat so massiven Einfluss auf das künftige Arbeitsleben. Kontaktieren Sie jetzt für Ihr Anliegen unverbindlich einen auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt in Weißenhorn oder Ihrer Nähe.

Wie kann der Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen?

Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts für Arbeitsrecht ist durch seine fachlichen Kenntnisse dem Mandanten eine große Hilfe. Der Anwalt oder Fachanwalt hilft kompetent bei bei betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten, bei drohender Entlassung wegen vermeintlichem Fehlverhalten sowie auch bei anderen Streitigkeiten das Arbeitsrecht betreffend. Gefürchtete Konsequenzen hält der Anwalt mit seiner Arbeit so gering wie möglich - außergerichtlich notfalls auch gerichtlich. Der Mandant erhält durch die anwaltliche Vertretung eine große Unterstützung. Der Anwalt für Arbeitsrecht kann mit seiner Arbeit und Erfahrung Klagen vor dem Arbeitsgericht sehr versiert vertreten.

Wie teuer kommt ein arbeitsrechtlicher Streit?

Mögliche Kosten zusätzlich zu den Anwaltskosten können Gerichtsgebühren, Gutachterkosten sowie Reisekosten sein.

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